IMDG-Code

Wer gefährliche Güter per Seeschiff versendet und empfängt oder als Reeder selbst befördert, muss sich nach dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) richten. Das Regelwerk listet in sieben Kapiteln und zwei Anhängen alle Vorschriften für den Schiffsverkehr mit Übersee auf.

Für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter auf Roll-on/Roll-off-Schiffen in der Ostsee gilt die Sondervereinbarung Memorandum of Understanding (MoU) unter Anwendung des IMDG-Codes, des RID und des ADR.

Grau hinterlegte Texte kennzeichnen die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion.

Stand:

- Amendment 40-20 vom 16. November 2020 (VkBl. 2020 Heft 23 S. 781)

- Bekanntmachung des Memorandum of Understanding (MoU) für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee vom 20. Juli 2017 (VkBl. 2017 Heft 15 S. 662)

- Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See vom 23. Juni 2016 (VkBl. 2016 Heft 13 S. 458), inkl. Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1472)

Inhaltsverzeichnis