Gefahrzettel: Längere Übergangsfrist nur im Landverkehr
Ältere Gefahrzettel dürfen im Landverkehr bis Mitte 2019 verwendet werden, im See- und Luftverkehr gelten die neuen Linienbreiten ab dem 1. Januar 2017 für mehr bitte anmelden
Ältere Gefahrzettel dürfen im Landverkehr bis Mitte 2019 verwendet werden, im See- und Luftverkehr gelten die neuen Linienbreiten ab dem 1. Januar 2017 für mehr bitte anmelden
Die International Maritime Organisation IMO hat auf ihrer Homepage ein Summary der Änderungen des Amendments 38-16 bereitgestellt für mehr bitte anmelden
Das Dokument dient der Darstellung des Verfahrens zur Zulassung eines Baumusters nach IMDG-Code, Kapitel 6.2.3, als Verwendungserweiterung von landverkehrsgebunden zugelassenen Baumustern. für mehr bitte anmelden
Auch im Seeverkehr sind Polymerisation, Fahrzeuge und Lithiumbatterien Anlass für Änderungen im Regelwerk. Aber das 38. Amendment des IMDG-Codes hält auch verkehrsträgerspezifische Änderungen bereit. für mehr bitte anmelden
Werden für die Beförderung adsorbierter Gase im Seeverkehr Flaschen verwendet, die vor dem 1. Januar 2016 gebaut wurden, verfolgen die Behörden bis Ende 2017 keine Verstöße gegen 4.1.4.1 P 208 (1) IMDG-Code für mehr bitte anmelden
Im Verkehrsblatt 4/2016 ist das Korrigendum zur amtlichen deutschen Übersetzung des Amendments 37-14 erschienen für mehr bitte anmelden
Die Änderungen bringen diverse redaktionelle Korrekturen des Amendments 37-14. für mehr bitte anmelden
Ein Online-Seminar stellt alle Aspekte des CTU-Codes für die Beladung von Güterbeförderungseinheiten dar und gibt Tipps zur Umsetzung für mehr bitte anmelden
In den für Abonnenten online verfügbaren Gefahrgutvorschriften sind nun alle Korrekturen eingearbeitet, die mit der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 erforderlich wurden für mehr bitte anmelden
Änderungen im EmS-Leitfaden vor allem in Bezug auf die Brandbekämpfung auf Seeschiffen, die Gefahrgut geladen haben, hat das BMVI im Verkehrsblatt veröffentlicht. für mehr bitte anmelden