Neue GGVSee im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Mit der neuen Gefahrgutverordnung See wird das seit 1. Januar geltende Amendment 36-12 des IMDG-Codes in nationales Recht umgesetzt. für mehr bitte anmelden
Mit der neuen Gefahrgutverordnung See wird das seit 1. Januar geltende Amendment 36-12 des IMDG-Codes in nationales Recht umgesetzt. für mehr bitte anmelden
Die Änderung der Gefahrgutverordnung See dient der Inkraftsetzung des IMDG-Codes in der Fassung des 36. Amendments für mehr bitte anmelden
Das BMVI hat das Korrigendum zum Amendment 36-12 in deutscher Sprache im Verkehrsblatt bekannt gegeben. für mehr bitte anmelden
„Errata & Corrigenda“ betreffen mehrere Teile in Volume 1 und 2 der Vorschriften für den Seeverkehr. für mehr bitte anmelden
Neben den künftigen Aufgaben des Ausschusses wurde vor allem das Verwiegen von Containern diskutiert. für mehr bitte anmelden
In vielen Details neu oder deutlich ausführlicher zeigt sich der IMDG-Code in der Fassung 36-12. Da hilft mal wieder nur eine Tabelle. für mehr bitte anmelden
Die neue BAM-GGR 014 beschreibt ein Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach der GGVSee für mehr bitte anmelden
Im Sinne einer Harmonisierung zwischen den Verkehrsträgern kann schon ab 1. Januar 2013 die 36. Änderung des IMDG-Codes angewendet werden. für mehr bitte anmelden
Die Überladung von Containern war neben anderen Gefahrgutfragen ein zentrales Thema der 17. Tagung des IMO-Unterausschusses DSC. für mehr bitte anmelden
Die Beförderung von Motoren, Fahrzeugen und Geräten mit gefährlichen Gütern unterliegt ab 1. Januar 2012 dem IMDG-Code. für mehr bitte anmelden