Wie in den letzten Jahren werden mit dem kommenden Vorschriftenwechsel 2017 wieder zahlreiche Neuerungen beim Versand und Transport von Lithiumbatterien eingeführt. für mehr bitte anmelden
Bei einem Gefahrgutunfall kommt es hinsichtlich der Kostenersatzpflicht des Verursachers nicht darauf an, ob der ausgetretene Stoff wirklich geeignet war, Schäden bei Mensch oder Umwelt zu verursachen. für mehr bitte anmelden