ADN
Im ADN sind die Vereinbarungen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen in Europa festgelegt. Inhaltlich ist es aufgebaut wie die Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung auf der Straße (ADR) und der Schiene (RID), was den direkten Vergleich mit diesen Verkehrsträgern und die Recherche per Querverweis und internen Links deutlich erleichtert. Alle neun Teile des Regelwerks stehen an dieser Stelle mit sämtlichen Abschnitten, Unterabschnitten und Absätzen für die Recherche zur Verfügung.
Daneben finden Sie weitere Vorschriften, die speziell für diesen Verkehrsträger gelten.
Grau hinterlegte Texte kennzeichnen die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion.
Stand:
9. ADN-Änderungsverordnung (9. ADNÄndV) vom 14. Dezember 2022 (BGBl. II S. 690)