Arbeitshilfen

Um seine umfangreichen Aufgaben rechtssicher zu bewältigen, muss ein Gefahrgutverantwortlicher viele Vorgaben berücksichtigen. Zugleich soll er dies schnell und effektiv erledigen. Diese Sammlung von Gefahrgut-Arbeitshilfen, darunter Marktübersichten, Gefahrzettel, Checklisten und tabellarische Übersichten, unterstützt ihn bei seiner Arbeit. Die Arbeitshilfen können Sie als Abonnent zum Gebrauch einfach herunterladen. Der Bereich wird laufend erweitert.

Individuelle Checklisten (Straßentransport, Auswahl nach Klassen, Verantwortungsbereich und Transportart) können Sie darüber hinaus hier erstellen.

Als Abonnent können Sie außerdem die App nutzen. Zugang und Hinweise finden hier.

Arbeitshilfen durchsuchen

Letzte Änderungen

07.11.2024

Übersicht Tanklager 2024/2025 mehr

06.11.2024

ADR-Vereinbarungen kompakt mehr

04.11.2024

Übersicht Stückgutlager 2024/2025 mehr

31.10.2024

Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2024 mehr

31.10.2024

Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) - GGVSee mehr

Gesamtübersicht

Mit der neuen Auswahlfunktion finden Sie Ihre Arbeitshilfen zielgenauer und schneller. Wählen Sie einfach aus den Reitern die gewünschte Kategorie aus und klicken Sie anschließend in der Leiste links das Thema an, das Sie interessiert. Hinweis: Da sehr viele Arbeitshilfen hinterlegt sind, kann es ein paar Sekunden dauern, bis sich die Themen-Leiste aufbaut.

Ist der Reiter "Alle" (Kategorien) ausgewählt, können Sie links ein Thema anklicken und erhalten eine vollständige Liste aller dazu passenden Arbeitshilfen. Eingrenzung dann über die Kategorie und nochmal das Thema.

Übersicht Tanklager 2024/2025 | 07.11.2024

Viele Unternehmen nutzen für Lagerung und Distribution ihrer Produkte die Services externer Dienstleister. Die GEFAHR/GUT-Redaktion hat Betreiber von Tanklagern deshalb nach ihren Leistungen gefragt und sie einer umfangreichen Tabelle zusammengestellt.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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ADR-Vereinbarungen kompakt | 06.11.2024

Multilaterale Vereinbarungen beinhalten Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften und erleichtern die Durchführung bestimmter Gefahrguttransporte. Monatlich aktualisiert, gibt die Tabelle einen Überblick über sämtliche ADR-Vereinbarungen, deren Regelungsinhalt und den Geltungsbereich. Direktlinks führen zu den einzelnen Vereinbarungen im originalen Wortlaut. aktueller Stand: 31. Oktober 2024

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Übersicht Stückgutlager 2024/2025 | 04.11.2024

Viele Unternehmen nutzen für Lagerung und Distribution ihrer Produkte die Services externer Dienstleister. Die GEFAHR/GUT-Redaktion hat Betreiber von Stückgutlagern deshalb nach ihren Leistungen gefragt und sie einer umfangreichen Tabelle zusammengestellt.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. (gg/gh)

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Versenderpflichten im Seeverkehr | 31.10.2024

Anhand der Checkliste kann der Versender zuverlässig prüfen, ob er alle für den Seetransport relevanten Pflichten erfüllt hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten des Packers im Seeverkehr | 31.10.2024

Mithilfe der Checkliste kann der Verpacker kontrollieren, ob er alle Vorschriften beim Beladen einer Güterbeförderungseinheit berücksichtigt hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Jahresbericht des Abfallbeauftragten | 31.10.2024

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 60 muss der Abfallbeauftragte einen Jahresbericht über die Mengen der gefährlichen Abfälle, das Personal und dessen Schulung, betriebsinterne Kontrollen sowie besondere Ereignisse und getroffene Maßnahmen erstellen. Eine Mustervorlage für diesen Bericht steht hier zum Download bereit.

Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) - GGVSee | 31.10.2024

Eine Checkliste nach GGVSee und dem 41. Amdt. des IMDG-Codes für die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr: Mithilfe dieser Checkliste können Sie prüfen, ob Sie bei der Erstellung der IMO-Erklärung alle erforderlichen Punkte berücksichtigt haben.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2024 | 31.10.2024

Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:
1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
      a) bis 5 Tonnen
      b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen
      c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen
      d) mehr als 1.000 Tonnen

Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar.

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Kühlmittel im Luftverkehr | 15.10.2024

Im Luftverkehr beschränkt sich die Anwendung von Kühlmitteln auf Trockeneis. Die Übersicht zeigt, was bei der Freistellung gemäß 2.3.4.5 IATA-DGR zu berücksichtigen ist.

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Online-Seminar: Beförderung von Feuerwerkskörpern | 14.10.2024

Jeden Herbst stehen Mitarbeitende aus Logistik- und Handelsunternehmen vor den gleichen Herausforderungen:

  • Wie war das nochmal mit den Feuerwerkskörpern?
  • Hat sich im Vergleich zum letzten Jahr etwas geändert?
  • Welche neuen Vorschriften gibt es?

Das Online-Seminar bietet klare Antworten auf alle Fragen rund um die Beförderung von Feuerwerkskörpern, die letztendlich an Privatpersonen verkauft werden.


Lagerung von Gefahrstoffen: Umsetzung der TRGS 510 | 10.10.2024

Bei der Lagerung gefährlicher Stoffe sind die Vorgaben der TRGS 510 (Technischen Regel für Gefahrstoffe) zu berücksichtigen. Anhand der vorliegenden Checklisten kann der Verantwortliche prüfen, ob alle Anforderungen eingehalten werden. Hinweis: Mithilfe des Formulars 01 „Ablaufschema“ lässt sich schnell feststellen, welche Listen im Einzelfall benötigt werden.
Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lagerung von Gefahrstoffen: Auswahl der passenden Checklisten | 10.10.2024

Je nach Art der gelagerten Stoffe stellt die TRGS 510 unterschiedliche Anforderungen an ein Gefahrstofflager. Mithilfe dieses Formulars kann der Verantwortliche schnell ermitteln, welche weiteren Checklisten er für seine Kontrollaufgaben benötigt. Zu finden sind sie dann unter „Umsetzung der TRGS 510“.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Zuordnung von Gefahrstoffen zu Lagerklassen | 10.10.2024

Mithilfe dieses Zuordnungsleitfadens lässt sich für jeden Gefahrstoff schnell feststellen, zu welcher Lagerklasse (LGK) er gehört.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lagerung von Gefahrstoffen: Unterweisungsnachweis | 10.10.2024

Auf diesem Formular lässt sich festhalten, welche Mitarbeiter wann, wie lange und von wem über die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gemäß TRGS 510 unterwiesen wurden.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lagerung von Gefahrstoffen: Nachweis der Leseschulung von Führungskräften | 10.10.2024

Auf diesem Formular lässt sich festhalten, welche Führungskräfte die Checklisten zur Umsetzung der TRGS 510 (siehe dort) wann im Selbststudium gelesen und sich daraus wesentliche Erkenntnisse zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen angeeignet haben.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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SW in Arabisch | 07.10.2024

Sprache: arabisch
Quelle: UNECE,  verwendbar seit 01.01.2023

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann.

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Online-Seminar Änderderung Vorschriften Lithiumbatterien 2025 | 02.10.2024

Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter werden routinemäßig alle zwei Jahre geändert. 2025 ist es wieder so weit: Im ADR, RID, ADN und IMDG-Code und in den IATA-DGR treten – mehr oder weniger – umfangreiche bzw. relevante Änderungen in Kraft. Das Seminar informiert, wo sich - speziell bei den Vorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien - was ändern wird, und was das möglicherweise für Auswirkungen auf die betriebliche Versand- und Kontrollpraxis, Arbeitsanweisungen und Unterweisungen haben kann.


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Online-Seminar: Die neue TRGS 520 in der Praxis | 02.10.2024

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 520 (TRGS 520), befasst sich mit den Sammelstellen, die auch auf so genannten Bringhöfen/Wertstoffhöfen anzutreffen sind. Zu finden sind hier die technischen, personellen und organisatorischen Anforderungen, die diese als Stand der Technik und die rechtlichen Rahmenbedingungen abbilden.

Die Grundlage für eine Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) bilden die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das darüberstehende Chemikaliengesetz (ChemG).

Die TRGS 520 hat bereits eine lange Historie. Bereits zu Beginn der 80er-Jahre wurde durch die gesetzliche Unfallversicherung die GUV 27.9 entwickelt. Im September 1993 wurde die Technische Regel 520 erstmals veröffentlicht und in den Jahren 1999 und 2012 angepasst.

Der gestiegene Anspruch der gesetzlichen Vorgaben machte beginnend im Jahre 2021 eine weitere Überarbeitung nötig, da über die Jahre neue Erkenntnisse über in Verkehr gebrachte Stoffe hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt vorlagen, aber auch Erfahrungen aus der Arbeitswelt ergänzt wurden.

Diese neue TRGS 520 ist nun nach dreijähriger Überarbeitung mit vielen Veränderungen veröffentlicht worden.


Straßentunnel - Liste aller kategorisierten Tunnel | 23.09.2024

Straßentunnel müssen gemäß Kapitel 8.6 ADR in die Kategorien A bis E eingeteilt sein. Unsere aktuelle Übersicht listet alle Tunnel mit Einschränkungen für Gefahrguttransporte in 15 ADR-Staaten mit Lage, Namen, Kategorie und den Geokoordinaten auf.
Dazu zählen auch Tunnel in Österreich, Türkei und Griechenland sowie - soweit bekannt - weitere Tunnel in Deutschland, die noch nicht in der Liste des Bundesverkehrsministeriums enthalten sind. Die Informationsquellen sind direkt verlinkt.
Stand: August 2024, keine Garantie für Vollständigkeit

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Straßentunnel - Länderkarten | 23.09.2024

Auf 13 Karten zeigt unsere Übersicht die Lage aller nach Gefahrgutrecht kategorisierten Tunnel der ADR-Staaten mit Name, Kategorie und ergänzenden Bemerkungen.
Stand: August 2024, keine Garantie für Vollständigkeit

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Lagerung: TRGS und BekGS | 17.09.2024

Die Checkliste hilft bei der Auswahl der für die Lagerung wichtigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe und der Bekanntmachungen für Gefahrstoffe.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Versand leerer ungereinigter Altverpackungen | 12.09.2024

Mit der Checkliste lässt sich prüfen, ob für die Beförderung von UN 3509 alle Begleitdokumente vorliegen und richtig ausgefüllt sind, ob das Fahrzeug vorschriftsgemäß ausgestattet ist und ob - falls zutreffend - die Befüllung des Containers regelkonform erfolgt.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Luftverkehr: Versand von Lithiumbatterien Teil IB | 12.09.2024

Der Versand von Lithiumbatterien ohne Ausrüstung darf im Luftverkehr nur von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Gefahrgutschulung absolviert haben. Der Teil IB ist für Lithium-Ionen-Zellen/Batterien bis 20 Wh/100 Wh bzw. Lithium-Metall-Zellen/Batterien bis 1 g/2 g Lithiumgehalt, die ohne Ausrüstung verschickt werden.
Die folgende Checkliste für den Luftverkehr soll dem Verpacker bzw. Versender bei seiner Tätigkeit unterstützen, keinen der vorgeschriebenen Punkte zu vergessen und somit gewährleisten, dass IATA-konforme Sendungen an den Beförderer übergeben werden.

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Vergleich: Gb-Ausbildung in 23 ADR-Staaten | 02.09.2024

Für 23 ADR-Länder in einer Übersicht zusammengestellt: Prüfungsart, Dauer der Prüfung, Ort der Prüfung, zu bestehende Prozentzahl und Dauer der Schulung.

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Prüfung von Sicherheitsschränken | 29.08.2024

Die detaillierte Checkliste fragt alle relevanten Punkte zur Prüfung von Sicherheitsschränken ab.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Befähigte Personen | 29.08.2024

Gemäß §2 (7) BetrSichV müssen befähigte Personen über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Drei Checklisten ermöglichen dabei die Überprüfung der Rechtsgrundlagen und der allgemeinen Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Bestellung einer befähigten Person.
Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lagerung: TRBS und EmpfBS | 29.08.2024

Die Checkliste hilft bei der Auswahl der für die Lagerung wichtigen Technischen Regeln zur Betriebssicherheit und der Empfehlungen zur Betriebssicherheit.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Gefährliche Abfälle - Versandvorbereitung | 28.08.2024

19 Prüfpunkte für die vorschriftsmäßige Vorbereitung von Versandstücken mit gefährlichen Abfällen.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Tankreinigung - Fahrer | 28.08.2024

Die Checkliste fasst übersichtlich alle Prüfpunkte zusammen, die der Fahrer vor, während und nach der Tankreinigung abarbeiten soll.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten | 28.08.2024

Die Checkliste zeigt, wie die Vorgehensweise in den Unternehmen umgesetzt werden kann - abhängig davon, ob die Aufgaben von einem Mitarbeiter der Firma, einem externen Dienstleister oder dem Unternehmer selbst wahrgenommen werden.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lithiumbatterien: Lagerung gesamt | Lithium batteries: storage total (dt./engl.) | 28.08.2024

Die Anforderungen an die Lagerung von Lithiumbatterien hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und sind gesetzlich nicht eindeutig gefasst. Deshalb hilft ein Blick auf die Sachversicherer.

Tabellen, die auf den nachfolgenden Seiten zu finden sind:
Tabelle 1: VdS 3103 – Lagerung von Lithium (metall/ionen) -batterien und Geräten, die solche Battterien enthalten, in Räumen
Tabelle 2: UN 3480 und UN 3481 – Anforderungen von FM Global an die Lagerung
Tabelle 3: Blocklagerung – Anforderungen an den Sprinklerschutz im Vergleich
Tabelle 4: Regallagerung – Anforderungen an den Sprinklerschutz im Vergleich

Requirements for the storage of lithium batteries depend on many different factors and are not clearly defined by law. It is therefore helpful to look at the property insurer.

Tables that can be found on the following pages:
Table 1: VdS 3101 – Lithium (metal/ion) batteries and devices containing such batteries in rooms

Table 2: UN 3480 und UN3481 – FM Global storage requirements
Table 3: Solid pile storage – Comparison of sprinkler protection requirements
Table 4: Rack storage – Comparison of sprinkler protection requirements

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Befähigungsschein - explosionsgefährliche Stoffe | 22.08.2024

Die Übersicht zeigt, wann für die Beförderung von UN-Nummern, die dem Sprengstoffrecht unterliegen, eine Erlaubnis und/oder ein Befähigungsschein benötigt wird.

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Lagerung: TRBA und ABAS | 22.08.2024

Die Checkliste hilft bei der Auswahl der für die Lagerung wichtigen Technischen Regeln zu biologischen Arbeitsstoffen und der Beschlüsse des Ausschusses für biologische Arbeitsstoffe.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Brandschutzmaßnahmen im Gefahrstofflager | 22.08.2024

In Lagern für gefährliche Stoffe sind viele vorbeugende Maßnahmen für den Brandschutz erforderlich. Die Übersicht zeigt, welche dies sind - abhängig von den H-Sätzen und Mengen der gelagerten Stoffe.

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Einstufung von Wasserstoffperoxid | 22.08.2024

Die Tabelle zeigt beispielhaft die Unterschiede zwischen Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht bei der Einstufung von Wasserstoffperoxid (H2O2).

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ChemVerbotsV - Pflichten des Abgebers | 19.08.2024

Der Abgeber muss in seinem Unternehmen eine „abgebende Person" bestimmt haben, deren Aufgaben in dieser Checkliste zusammengestellt sind.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Sicherheitsdatenblätter: Plausibilitätsprüfung | 19.08.2024

Die Tabelle listet die H-Sätze für Gefahrstoffe auf und ordnet sie den einzelnen Abschnitten des Sicherheitsdatenblatts zu.

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Lithiumbatterien: Lieferantenabfrage | Supplier inquiry (dt./engl.) | 19.08.2024

Lieferantenabfragen für Lithiumbatterien (auch in Geräten eingebaut) in deutsch und englisch
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Supplier queries for lithium batteries (also built into devices) in German and English.

The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Muster Prüfzusammenfassung | SampleTest summary (dt./engl.) | 19.08.2024

Zusammenfassung des Prüfberichts gemäß UN-Handbuch der Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3 , Absatz 38.3.5 in deutsch und englisch | Summary of test report according to UN Manual of Tests and Criteria Part III, subsection 38.3 , paragraph 38.3.5 in German and English

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) | The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Prüfung zur Vollständigkeit des Prüfberichts | Lithium batteries: Check for completeness of the test report (dt./engl.) | 19.08.2024

Für Auftraggeber des Absenders, Absender und Verlader: Eine Checkliste für die Prüfung von Lithiumbatterien: Ist der Prüfbericht/die Prfüzusammenfassung vollständig? | 

For shipper's customers, consignor and shipper: A checklist for testing lithium batteries: Is the test report/test summary complete?

(deutsche und englische Version)

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) | The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Arbeitsanweisung Triebfahrzeugführer/in | 19.08.2024

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Triebfahrzeugführer/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Arbeitsanweisung Disponent/in Schienenverkehr | 19.08.2024

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Disponent/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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TRGS 510: Änderungen 2021 im Detail | 19.08.2024

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 regelt die Anforderungen an die Lagerung der meisten Arten von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.
Die Gesetzgeber haben die zehn Jahre alte TRGS für 2021 erstmals im größeren Umfang überarbeitet. Vier tabellarische Übersichten zeigen die Änderungen im Detail auf.

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Luftverkehr: PI 910 & PI 974, Änderungen 2025 | 19.08.2024

Mit der 62. Ausgabe 2021 der IATA-DGR, den internationalen Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr der IATA, wurden zwei Sonderbestimmungen in Bezug auf Lithiumbatterien geändert: A88 und A99. Sie verweisen auf auf  die Verpackungsanweisungen PI 910 und PI 974.

Da diese nicht in den DGR abgedruckt sind, sondern lediglich in den IATA-TI, stellen wir sie hier zur Verfügung, mit Angabe der Änderungen.

PI 910 und PI 974 werden per 01.01.2025 geändert. Die Änderungen sind unterstrichen.

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Lithiumbatterien: Checkliste zur Bewertung vor Rücksendung | Evaluation before Return (dt./engl.) | 19.08.2024

Checkliste zur Ermittlung des Zustands einer Lithiumbatterie vor einer Rücksendung

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Checklist to determine the condition of a lithium battery before returning it

The checklist can be filled in electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Grundlagen der Sicherung von Gefahrguttransporten mit Beispiel Risiken und Maßnahmen | 13.08.2024

Wer welche Pflichten hat zur Sicherung der Beförderung gefährlicher Güter nach 1.10 ADR/RID/ADN, nach 1.4 IMDG-Code und 1.5 ICAO-TI (mit Fundstellen).

Plus: Übersicht über Vorgänge, Sicherungsrisiken und Maßnahmen am Beispiel UN 1680 in einer Spedition.

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Lagerung und Versand gefährlicher Abfälle | 13.08.2024

Die Übersicht zeigt, wie einzelne Gruppen gefährlicher Abfälle, die in der betrieblichen Praxis besonders häufig vorkommen (Ausnahme: sortenreine Lithiumbatterien), richtig zugeordnet, verpackt und gekennzeichnet sein müssen.

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Hilfsmittel zur Gb-Prüfungsvorbereitung | 12.08.2024

Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragen gibt es neben Büchern inzwischen auch einige digitale Lösungen. Die Übersicht listet vier aktuelle Angebote und ihre Leistungen auf.

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Kontrollliste Luftfracht nicht-radioaktive Sendungen | non-radioactive Shipments (dt./engl.) | 08.08.2024

Anhand der Liste können Versender vor Anlieferung einer Sendung am Flughafen prüfen, ob alle Vorgaben für die korrekte Abwicklung erfüllt sind, um eine Zurückweisung zu vermeiden.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Using the list, consignors can check whether all the requirements for correct handling have been met before a consignment is delivered to the airport in order to avoid rejection.
The template can be filled in electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Kontrollliste Luftfracht Trockeneis (Kohlendioxid, fest) | Dry Ice (carbon dioxide, solid) (dt./engl.) | 08.08.2024

Anhand der Liste können Versender vor Anlieferung einer Sendung am Flughafen prüfen, ob alle Vorgaben für die korrekte Abwicklung erfüllt sind, um eine Zurückweisung zu vermeiden. Eine Annahme-Kontrollliste ist für alle Sendungen mit gefährlichen Gütern erforderlich (9.1.4), um eine Annahmekontrolle in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu gewährleisten.
Diese Kontrollliste stimmt inhaltlich überein mit der Liste, die die internationale Luftfahrtvereinigung IATA auf ihrer Website unter https://www.iata.org/dgr-updates/ bereitgestellt hat.

Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Using the list, consignors can check whether all the requirements for correct handling have been met before a consignment is delivered to the airport in order to avoid rejection. A Control List is required for all consignments of dangerous goods (9.1.4) to ensure acceptance control in accordance with the regulations.
The content of this control list is the same as the list provided by the International Air Transport Association (IATA) on its website at https://www.iata.org/dgr-updates/.

The template can be filled in electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Kontrollliste Luftfracht radioaktive Sendungen | radioactive Shipments (dt./engl.) | 08.08.2024

Anhand der Liste können Versender vor Anlieferung einer Sendung am Flughafen prüfen, ob alle Vorgaben für die korrekte Abwicklung erfüllt sind, um eine Zurückweisung zu vermeiden.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Using the list, consignors can check whether all the requirements for correct handling have been met before a consignment is delivered to the airport in order to avoid rejection.
The template can be filled in electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Anbieter für Brandschutzsysteme | Provider extinguishing systems (dt./engl.) | 05.08.2024

Anbieter von Löschsystemen für Lithiumbatterien in der Lagerung, in der E-Mobilität, als stationäre Speicheranlagen | Suppliers of extinguishing systems for lithium batteries in storage, in e-mobility, as stationary storage systems.

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Lithiumbatterien: Anbieter für Brandversuche | Provider vor fire testing (dt./engl.) | 05.08.2024

Angebote für Brandversuche mit Lithiumbatterien in Hallen und ggf. auf Freiflächen.


Offers for fire tests with lithium batteries in halls and, if necessary, on open spaces.

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Lithiumbatterien und EAG: Rücknahmesysteme | Lithium batteries and WEEE : Take Back Systems (dt./engl.) | 05.08.2024

Anbieter für die Rücknahme von Elektroaltgeräte (EAG) und deren Dienstleistungen


Providers for the take-back of waste electrical and electronic equipment (WEEE) and their services

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Lithiumbatterien: Logistikdienstleister | Lithium batteries: Logistics Service Provider (dt./engl.) | 05.08.2024

Eine Übersicht an Logistikdienstleistern, die Lithiumbatterien befördern und lagern - gegebenenfalls auch Prototypen oder beschädigte oder welche zur Entsorgung.


An overview of logistics service providers that transport and store lithium batteries - including prototypes or damaged ones, if applicable, or those for disposal.

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Lithiumbatterien Recyclinganbieter | Lithium Batteries Recycling Providers (dt./engl.) | 05.08.2024

Eine Übersicht über Recyclingunternehmen in Deutschland und angrenzenden Ländern mit Schwerpunkt auf Batterierecycling


An overview of recycling companies in Germany and neighbouring countries with a focus on battery recycling

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Kritisch-defekte Lithiumbatterien: Anbieter Verpackungen | Critically damaged Lithium Batteries: Provider Packagings (dt./engl.) | 05.08.2024

Marktübersichten mit Kontaktdaten und Serviceleistungen: Anbieter von Verpackungen für die Beförderung von beschädigt-defekten Lithiumbatterien (Einzelfestlegung SV 376, Verfahrensfestlegung und zusätzliche Informationen) 


Market overviews with contact details and services: Suppliers of packaging for the transport of critically defective lithium batteries (individual approval SP 376, procedural approval, and other information)

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Lithiumbatterien: Anbieter Verpackungen | Lithium Batteries: Provider Packagings (dt./engl.) | 05.08.2024

Marktübersichten mit Kontaktdaten und Serviceleistungen: Anbieter von Verpackungen für die Beförderung von Lithiumbatterien (Prototypen, geprüfte, beschädigte und zu entsorgende Lithiumbatterien) 


Market overviews with contact details and services: Suppliers of packaging for the transport of lithium batteries (prototypes, tested, damaged, and disposable lithium batteries)

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Lithiumbatterien lagern: Behälter, Schränke, Container | Storing Lithium batteries: boxes, cabinets, containers (dt./engl.) | 05.08.2024

Für die Lagerung von Lithiumbatterien und Geräten, angetrieben mit Lithiumbatterien, sind unterschiedliche Lagerkonzepte gefragt. Das gilt auch für Lösungen mit Lagerbehältern, Lagerschränken und Lagercontainern. Eine Anbieterübersicht.


Different storage concepts are required for the storage of lithium batteries and devices powered by lithium batteries. Also solutions with bins, cabinets and containers. A supplier overview.

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Lithiumbatterien: Taschen und Boxen für die Lagerung | Lithium batteries: storage boxes and bags (dt.-engl.) | 05.08.2024

Die Übersicht zeigt Taschen und Boxen in verschiedenen Ausführungen für die Lagerung von Lithiumbatterien sowie deren Anbieter |

The overview shows bags and boxes in various designs for the storage of lithium batteries and their suppliers

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Lithiumbatterien: Anforderungen Versand SV 188 | Requirements Shipping SP 188 (dt./engl.) | 05.08.2024

Die Sondervorschrift 188 (SV 188) ist für die Gefahrgutvorschriften der Land- und Seeverkehrsträger ADR, RID, ADN und IMDG-Code gleichlautend. Denn diese Sondervorschrift beschreibt vereinfachte Transportbedingungen für „kleine“ Zellen und Batterien. „Klein“ bedeutet hier, dass bestimmte Leistungsgrößen (Wattstundenzahl für Lithium-Ionen- sowie Anteil an metallischem Lithium für Lithium-Metall-Zellen oder Batterien) nicht überschritten werden dürfen. 

Die Checkliste zeigt die allgemeinen Anforderungen der SV 188 beim Versand „kleiner“ Batterien. In einer weiteren Checkliste sind die Detailanforderungen der Sondervorschrift – SV 188 a) - h) aufgeführt. Beide Checklisten sind auf deutsch und englisch verfügbar.


Special provision 188 (SP 188) is identical for the dangerous goods provisions of the land and sea modes of transport ADR, RID, ADN and IMDG Code. This is because this special provision describes simplified transport conditions for "small" cells and batteries. "Small" here means that certain power ratings (number of watt-hours for lithium-ion cells and proportion of metallic lithium for lithium-metal cells or batteries) must not be exceeded.

The checklist shows the general requirements of SP 188 when shipping "small" batteries. Another checklist shows the detailed requirements of the special regulation - SP 188 a) - h). Both checklists are available in German and English.

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Lithiumbatterien: Anbieter für Brandbegrenzungsdecken | Provider of fire protection blankets (dt./engl.) | 05.08.2024

Anbieter von Brandbegrenzungsdecken für e-Fahrzeuge, Batterien und Elektrogeräte (Auswahl)


Providers of fire protection blankets for e-vehicles, batteries and electrical appliances (selection)

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Lithiumbatterien: Fundstellen in den Vorschriften für die Beförderung | Sources in the regulations for shipping (dt./engl.) | 05.08.2024

Die Tabelle zeigt, wo die Vorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien und Geräten mit Lithiumbatterien auf der Straße, der Schiene und im Seeschiffstransport hinterlegt sind.


The table shows where the regulations for the transport of lithium batteries and equipment containing lithium batteries by road, rail and sea transportation can be found.

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Lithiumbatterien: Beförderung | Lithium Batteries: Transportation (dt./engl.) | 05.08.2024

Sobald die Nennenergie einer Lithiumbatterie die Grenze von 100 Wh oder 2 g Lithium überschreitet, fällt ihr Versand vollumfänglich unter die Gefahrgutvorschriften.

Jürgen Werny erläutert in der Checkliste acht Schritte und die jeweils erforderlichen Maßnahmen und listet ihre Fundstellen.

Bei dem beschriebenen Beispiel handelt es sich um Lithium-Ionen-Batterien mit 500 Kilogramm Gewicht und 80 Kilowattstunden Nennenergie. Eine solche Batterie soll von einem Automobilhersteller zu einem Autohändler transportiert werden.


As soon as the nominal energy of a lithium battery exceeds the limit of 100 Wh or 2 g lithium, its shipment falls fully under the dangerous goods regulations.

In the checklist, Jürgen Werny explains eight steps and the measures required in each case and lists where they can be found.

The example described involves lithium-ion batteries weighing 500 kilograms and with a nominal energy of 80 kilowatt hours. Such a battery is to be transported from an automobile manufacturer to a car dealer.

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Lithiumbatterien: Prüflabore | Lithium Batteries: Test Laboratories (dt./engl.) | 05.08.2024

Bevor Lithiumzellen/-batterien überhaupt befördert werden dürfen, müssen sie in Prüflaboren bestimmte Tests erfolgreich bestehen. Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung oder Aufprall  und sind in dem Handbuch "Prüfungen und Kriterien" der Vereinten Nationen beschrieben. Teil III des Handbuchs beschreibt in Abschnitt 38.3 acht Testmodule, auch als T.1 bis T.8-Test bezeichnet.

Unsere Übersicht zeigt eine Auswahl an akkreditierten beziehungsweise zertifizierten Prüflaboren, die den 38.3-Test sowie viele weitere durchführen. Bei der Umfrage haben wir zusätzlich nach maximalen Batteriegrößen für die Testmodule gefragt sowie nach CB-Zertifikaten und Batterieprüfungen. 


Before lithium cells / batteries can be transported, they have to successfully pass certain tests in test laboratories. These tests simulate transport conditions such as pressure, temperature, crushing or impact and are described in the "Tests and Criteria" manual of the United Nations. Part III of the manual describes eight test modules in section 38.3, also referred to as T.1 to T.8 test.

Our overview shows a selection of accredited or certified test laboratories that carry out the 38.3 test and many more. In the survey, we also asked about maximum battery sizes for the test modules as well as CB certificates and battery tests.
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Lithiumbatterien: Füllmittel für Verpackungen | Lithium batteries: Filling materials for packagings (dt.-engl.) | 05.08.2024

Die Übersicht listet Füllmittel für Verpackungen von Lithiumbatterien, deren Eigenschaften sowie ihre Anbieter auf | The overview lists filling materials for lithium battery packaging, their properties and the suppliers.

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Lithiumbatterien: Rücknahme | Lithium Batteries: Take Back (dt./engl.) | 05.08.2024

Zugelassene sowie weitere (kostenpflichtige) Serviceanbieter für die Batterierücknahme


Approved as well as other (fee-based) service providers for battery take-back

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Online-Seminar: CBTA im Gefahrgut-Lufttransport | 29.07.2024

Das Seminar "Competency-Based Training & Assessment (CBTA) im Gefahrgut-Lufttransport in Deutschland" bietet eine Einführung in die in die Anforderungen und praxisgerechten Umsetzung von CBTA gemäß den deutschen Vorschriften. Im Mittelpunkt stehen die Hauptherausforderungen, wie die Durchführung der Trainingsbedarfsermittlung (Training Needs Analysis, TNA) und vor allem das Assessment. Teilnehmer erfahren, wie sie diese Prozesse effizient in ihre Managementsysteme integrieren können. Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte im Bereich Gefahrguttransport, die praxisnahen Lösungsansätze zur Implementierung von CBTA suchen.

Themenschwerpunkte:

  • Überblick über CBTA im Gefahrgut-Lufttransport
  • Anforderungen der deutschen Gesetzgebung an CBTA
  • Durchführung der Trainingsbedarfsermittlung (TNA)
  • Methoden und Werkzeuge für effektives Assessment
  • Integration von CBTA in Managementsysteme
  • Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte

Tank- und Silospeditionen | Tank and silo forwarding (dt./engl.) | 22.07.2024

Kein Spezialist für den Transport in Tanks und Silos befördert wirklich alle Klassen gefährlicher Güter. Und auch in Ausrüstung und zusätzlichen Leistungen unterscheiden sich die Anbieter.  Eine Übersicht. | No specialist for tank and silo transport actually covers every single class of dangerous goods. The providers also vary in terms of the equipment they use and additional services they offer. An overview.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Behörden in Deutschland | Federal state authorities in Germany (dt./engl.) | 22.07.2024

Gefahrgutvorschriften, im Zusammenspiel mit anderen Rechtsbereichen, halten viele Fragen bereit. Behörden helfen bei den richtigen Antworten. Sie finden hier eine Übersicht der Fachaufsichtsbehörden, Landesämter, Präsidien und weitere Verwaltungsbehörden für Gefahrgut mit den jeweiligen Ansprechpartnern in den einzelnen Bundesländern. | Intervention dangerous goods regulations, together with other fields of law, raise a number of questions. Government authorities can help to find the right answers.You will find here an overview of supervisors for dangerous goods and contacts in the federal states.

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IHKs: Gefahrgut-Kompetenz | CCIs: Dangerous Goods Contacts (dt./engl.) | 22.07.2024

IHKs mit Gefahrgutabteilungen bieten Gefahrgutschulungen an, nehmen Prüfungen ab, stellen ADR-Bescheinigungen aus und beantworten Fragen ihrer Mitglieder in Sachen Gefahrgut. Über 80 IHKs mit Kontaktdaten sind hier zusammengestellt. |

CCIs with dangerous goods departments provide DG training, take exams, provide ADR certificates and answering questions of its members when it comes to dangerous goods. More than 80 CCIs with contact details are listed here.

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Tank- und Silohersteller | Tank and silo manufacturers (dt./engl.) | 22.07.2024

Die Tankcodierung hilft dabei, den passenden Typ für den jeweiligen Einsatzzweck zu finden. Viele Hersteller warten zusätzlich mit weiteren Dienstleistungen auf. | The tank coding makes it easier to find the right type of tank for your specific needs. Many manufacturers also offer additional services.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Arbeitskreise Gefahrgut in Deutschland und der Schweiz | Working Groups DG in Germany and Switzerland (dt./engl.) | 22.07.2024

Gefahrgutarbeitskreise in Deutschland und der Schweiz sorgen dafür, dass sich Behörden- und Wirtschaftsvertreter zu Gefahrgutfragen regional direkt austauschen können. | Working groups in Germany and Switzerland ensure that regional government and business representatives can exchange experiences directly.

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Berufsgenossenschaften | German Social Accident Insurances (dt./engl.) | 22.07.2024

Eine Auflistung der Berufsgenossenschaften mit den für Gefahrgut und Gefahrstoffe zuständigen Ansprechpartnern |

A List of German Social Accident Insurances with contact partners for dangerous goods and hazardous materials.

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Verbände: mit GG-Kompetenz | Associations: with DG-Competence (dt./engl.) | 22.07.2024

Ohne intensive Verbandsarbeit in Sachen Gefahrgut und angrenzende Rechtsbereiche würden vielfach nicht die richtigen Fragen in den politischen Gremien gestellt werden. Über 100 Verbände, unterteilt in Brandschutz, Arbeitssicherheit, Ladungsicherung, Transport & Logistik, Entsorgung, Rekonditionierung, Chemie, Energie, Verpackung, Tankreinigung und Ausbildung & Beratung, national und international, sind hier mit Kontaktdaten zusammengestellt. 


Without intensive work on the part of associations concerning dangerous goods transport, in many cases the right questions never be asked. More than 100 associations, subclassified in special topics, are composed here with contact details.

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Ladungssicherung: Anbieter für Hilfsmittel | Load securing providers and tools (dt./engl.) | 22.07.2024

Eine Übersicht über Anbieter von Ladungssicherungsmitteln, ihre Produkte und Services.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |

An overview of suppliers for load securing equipment, their products and services.
You can also find more information about individual suppliers in our industry guide.

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Überwachungsstellen für Verpackungshersteller | Monitoring bodies for packaging manufacturers (dt./engl.) | 22.07.2024

Anerkannte Überwachungsstellen für die Qualitätssicherungsprogramme der Verpackungshersteller gemäß § 8 Satz 1 Nummer 4 der GGVSEB. |

Recognized monitoring bodies for the quality assurance programs of packaging manufacturers according to § 8 sentence 1 number 4 of the German GGVSEB.

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Adressliste Rekonditionier-Betriebe | Address list reconditioning facilities (dt./engl.) | 22.07.2024

Für Rekonditionierung, Reparatur und Wartung benötigen Firmen in Deutschland eine Anerkennung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Hier eine Adressliste anerkannter Rekonditionier-Betriebe.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


When it comes to reconditioning, companies require a certification from Germany’s Federal Institute for Materials Research and Testing (BAM). Here is an address list of recognized reconditioning companies.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Gefahrguttransport: Mitzuführende Papiere | Dangerous Goods Transportation: Documents to be carried | 22.07.2024

Die Übersicht zeigt, welche Papiere im Binnen- sowie im grenzüberschreitenden Straßenverkehr mitgeführt werden müssen. | The overview shows which documents must be carried on domestic and cross-border road transport.

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Bestellung zur beauftragten Person - GGVSEB | 04.07.2024

Die Mustervorlage erlaubt die vorschriftsgemäße Bestellung von Personen zu den Pflichten gemäß GGVSEB.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Bestellung zur beauftragten Person - GGVSee | 04.07.2024

Die Mustervorlage erlaubt die vorschriftsgemäße Bestellung von Personen zu den Pflichten gemäß GGVSee.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Rekonditionierungskarte 2024 | 06.06.2024

Auf der Karte sind alle Rekonditionierungsbetriebe in Deutschland mit Standort, Adresse und Kontaktdaten aufgeführt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM anerkannt sind.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der Juni-Ausgabe 06/2024 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Online-Seminar: Stolperfallen der IMO-Erklärung | 07.05.2024

Der IMDG-Code stellt in Teil 5 unter Kapitel 5.4 - Dokumentation das Muster eines Beförderungsdokuments zur Verfügung, das für den Transport gefährlicher Güter auf See zu verwenden ist. Gefahrgutfachmann Rüdiger Rohland erklärt die erforderlichen Inhalte dieser IMO-Erklärung und zeigt Sinn und Nutzen des Dokuments auf..

Themenschwerpunkte:

  • Die IMO-Erklärung und ihr rechtlicher Hintergrund
  • Mindestangaben und ergänzende Angaben in der Erklärung, z.B. zum Flammpunkt eines entzündbaren flüssigen Stoffes, zu möglichen Trenngruppen
  • Die weitere Dokumentation gem. Abschnitt 5.4.3 IMDG-Code
  • Nutzen der IMO-Erklärung im Vor- und Nachlauf zum Seeverkehr

Online-Seminar: Lagerung von Lithiumbatterien | 02.05.2024

Für die Lagerung von Lithiumbatterien gibt es unmittelbar keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Allerdings ergeben sich aus angrenzenden Rechtsgebieten, dem Bauordnungsrecht, dem Produktsicherheitsgesetz, aus dem Brandschutz oder dem Arbeitsschutz etliche Hinweise. Ebenso haben sich Sachversicherer mit der Thematik beschäftigt.

In diesem Online-Seminar werden aktuelle Hinweise und Empfehlungen aus dem staatlichen wie auch aus dem Versicherungsvertragsrecht zusammengetragen und vorgestellt.

Themenschwerpunkte:

  • Wann ist ein Lager ein Lager?
  • Hinweise aus dem Baurecht, Wasserrecht, Umweltrecht und (nicht aus dem) Chemikalienrecht
  • Hinweise der Sachversicherer: VdS, FM Global, IE
  • Kurzer Blick zu den Nachbarn


Gefahrgutorganisation gemäß GGVSEB und GGVSee | 29.04.2024

Mit Hilfe des Formulars lässt sich die Gefahrgutorganisation eines Unternehmens mit den verschiedenen beauftragten Personen übersichtlich darstellen
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Klassifizierungshilfe | 10.04.2024

Die Tabelle auf den folgenden Seiten enthält eine erste Auswahl und ist nach aufsteigender CAS-Nummer sortiert (Chemical Abstract Service Registry Number). Es sind nur Stoffe berücksichtigt, für die mindestens zwei Quellen eine Zuordnung angeben. Die Spalten enthalten: CAS-/EG-/UN-Nummern, Stoffnamen aus den deutschsprachigen Quellen, ersatzweise englischer Name, Rangfolge ihrer Vorkommen, KNR/WGK nach UBA.
Eine Übersicht der Betreiber der verwendeten Datenbanken finden Sie am Schluss des Dokuments.

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Neue UN-Nummern 2025 | 10.04.2024

Die Übersicht listet die neuen UN-Nummern mit den jeweiligen Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen (rot) auf.

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Online-Seminar: AwSV für Spediteure | 15.03.2024

Prof. Dr. Norbert Müller klärt im Online-Seminar über die Anforderungen, die an Errichtung und Betrieb dieser besonderen Anlagenart gestellt werden auf. 

Es werden alle für Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken relevante Vorschriften des Wasser-, Bau- sonstigen Umweltrechts vorgestellt.

Sie lernen die relevanten Anforderungen an Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken kennen. So können Non-Konformitäten und Probleme mit Sachverständigen und Behörden und im Schadenfall mit Versicherern vermieden werden.

 


Containerdepots in Deutschland 2024 | 07.03.2024

Die Übersicht listet über 100 Betriebe in ganz Deutschland mit Adressen, Kontaktdaten, Kapazitäten und zusätzlichen Serviceangeboten auf.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Karte der Containerdepots 2024 | 07.03.2024

Auf der Karte sind 114 Containerdepots in Deutschland mit Standort und Adresse aufgeführt. Depots, die Container mit Gefahrgut lagern können, sind farblich hervorgehoben.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der März-Ausgabe 03/2024 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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SW Montenegro | 11.12.2023

Sprache: montenegrinisch
Quelle: Montenegro, verwendbar seit 01.01.2017
auf der UNECE-Website verfügbar seit 23.11.2023

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Karte Tank Cleaning 2024 | 08.12.2023

Die Übersichtskarte zeigt Tankreinigungsstationen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Belgien sowie in Teilen Frankreichs, Polens und Tschechiens.

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Online-Seminar: Wesen & Inhalte der Sicherungsvorschriften Kapitel 1.10 ADR | 29.11.2023

Im Rahmen des Online-Seminars präsentiert Experte Willi Weßelowscky der Beratungsfirma UMCO die allgemeinen Sicherungsvorschriften, die spezifischen Schulungsmaßnahmen und die Maßnahmen zur Personenidentifizierung je nach Umfang der Beteiligung des Unternehmens an der Gefahrgutbeförderung.

Themenschwerpunkte:

  • Der Begriff „Sicherung“
  • Allgemeine Vorschriften
  • Unterweisung im Bereich der Sicherung
  • Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial
  • Befreiungstatbestände
  • Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
  • Besondere Sicherungsmaßnahmen
  • Beispiele aus der betrieblichen Praxis

Online-Seminar: CBTA im Gefahrgutversand | 16.11.2023

In diesem Online-Seminar führt Arastoo Badri durch die Anforderungen und die praktische Umsetzung von CBTA gemäß IATA DGR:

  • Einführung in Grundlagen und Bedeutung von CBTA im Gefahrgutversand und seine Relevanz für Versender und andere Arbeitgeber
  • Überblick über die Anforderungen der IATA DGR für Versender nach Reinlehre und Umsetzung durch das LBA
  • Herausforderungen & Best Practices in der Implementierung und praktischen Umsetzung von CBTA in Deutschland
  • Fallbeispiele, Erfahrungen und Kritik aus der betrieblichen Praxis

Arastoo Badri ist Leiter Transportsicherheit & Gefahrgutbeauftragter bei Clariant und Vorsitzender des AK Gefahrguttransportvorschriften des VCI.


Online-Seminar: Grundlagen der ChemVerbotsV | 16.11.2023

Im Rahmen dieses Online-Seminars erklärt Ihnen Experte Leon Wasserfall (UMCO), ob Sie als Unternehmen von der ChemVerbotsV betroffen sind und was in diesem Fall zu tun ist.

Themenschwerpunkte:

  • EU vs. DE Recht
  • Welche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sind betroffen?
  • Welche Regelungen gelten?
  • Der Begriff „Abgabe“
  • Pflichten
  • B2B vs. Endverbraucher

UMCO ist eine Beraterfirma aus Hamburg im Bereich Chemielogistik. 


Lagerkarte 2023/2024 | 02.11.2023

Auf der Karte sind 52 Tank- und 131 Stückgutlager in ganz Deutschland mit Standort und Adresse aufgeführt.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der November-Ausgabe 11/2023 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Übersicht Stückgutlager 2023/2024 | 02.11.2023

Viele Unternehmen nutzen für Lagerung und Distribution ihrer Produkte die Services externer Dienstleister. Die GEFAHR/GUT-Redaktion hat Betreiber von Stückgutlagern deshalb nach ihren Leistungen gefragt und sie einer umfangreichen Tabelle zusammengestellt.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. (gg/gh)

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Übersicht Tanklager 2023/2024 | 02.11.2023

Viele Unternehmen nutzen für Lagerung und Distribution ihrer Produkte die Services externer Dienstleister. Die GEFAHR/GUT-Redaktion hat Betreiber von Tanklagern deshalb nach ihren Leistungen gefragt und sie einer umfangreichen Tabelle zusammengestellt.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Online-Seminar: Versand gefährlicher Güter über See | 16.10.2023

Im Online-Seminar gibt Wasserschutzpolizist Rüdiger Rohland einen Überblick über die Bedeutung des IMDG-Code im internationalen Versand gefährlicher Güter. Neben dem IMDG-Code erklärt der Experte auch die Stellung des CTU-Codes als anzuwendende Ladungssicherungsnorm.

Themenschwerpunkte:

  • IMDG-Code/GGVSee im internationalen und nationalen Rechtsgefüge
  • Pflichten der Beteiligten am Seeverkehr (Versender, Packer)
  • Trennvorschriften für das Packen von CTU`s
  • Umgang mit Ladung und die Ladungssicherungsbestimmungen des CTU-Code
  • IMO-Erklärung, Container-Packzertifikat

Arbeitsanweisung Wagenmeister/in | 10.10.2023

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Wagenmeister/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Arbeitsanweisung Rangierer/in Schienenverkehr | 10.10.2023

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Rangierer/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Anbieter Kombi-IBC | 29.09.2023

Die Übersicht listet auf, welcher Anbieter welche Arten von Kombinations-IBC mit UN-Zulassung liefert.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Anbieter Kunststofffässer | 29.09.2023

Die Übersicht listet Hersteller, Händler und Rekonditionierer von Deckel- und Spundfässern auf und zeigt, welche Fassgrößen sie für welche Verpackungsgruppen anbieten.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Anbieter Metall-IBC | 29.09.2023

Die Übersicht zeigt, welcher Anbieter welche Arten von Metall-IBC mit UN-Zulassung liefert.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Anbieter Stahlfässer | 29.09.2023

Es gibt viele Anbieter von Stahlfässern mit Zulassung für gefährliche Güter. Die Übersicht zeigt, wer welche Fassgrößen liefert und ob die Behälter für flüssige oder feste Stoffe geeignet sind, ob sie mit Innenlackierung oder auch containergerecht eingezogen verfügbar sind.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Sondervorschriften zu Freistellungen | 28.09.2023

Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften, durch die der Versand dieser Stoffe oder Gegenstände ganz oder teilweise von den Vorschriften des ADR befreit (nicht abschließend)

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1000 Punkte-Regelung | 28.09.2023

Die Übersicht zeigt, welche Bestimmungen bis einschließlich 1000 Punkte im reinen Straßentransport bei Versandstücktransporten generell zu beachten sind (wenn auf das Gefahrgut zutreffend) und welche Bestimmungen erst über 1000 Punkte beachtet werden müssen. 

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Online-Seminar: Gefahrstoffverordnung - Was der Gefahrgutbeförderer wissen sollte | 27.09.2023

Die Gefahrstoffverordnung gilt auch für Tätigkeiten, die im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter durchgeführt werden, zum Beispiel das Befüllen und Entleeren von Tanks.

Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht gelten gleichzeitig und gleichrangig. Diese Tatsache ist vielen Beförderern gefährlicher Güter nicht bekannt. Sie setzen damit ihre Fahrer und sich selbst ordnungswidrigkeiten-, straf- und zivilrechtlichen Risiken aus.

Sachverständiger Norbert Müller erklärt in diesem Online-Seminar, welche Pflichten für den Beförderer aus der Gefahrstoffverordnung im Einzelnen resultieren.


Beladung von Kesselwagen mit Schwefeldioxid | 26.09.2023

Mit dieser Checkliste kann überprüft werden, ob bei der Beladung eines Kesselwagens mit UN 1079 alle relevanten Punkte berücksichtigt wurden.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Beladung von Kesselwagen - allgemein | 26.09.2023

Die Checkliste ermöglicht es, bei Vorbereitung und Kontrolle der Beladung eines Kesselwagens alle relevanten Punkte gemäß RID 2023 zu überprüfen.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Anleitung Checklisten-Generator | 08.09.2023

Firmen und Personen, die an einem Gefahrgut-Transport beteiligt sind, müssen die nationalen und internationalen Gefahrgut-Vorschriften befolgen. Dies gilt für alle Funktionen vom Absender über den Verpacker bis zum Empfänger.

Mit Hilfe unseres Checklisten-Generators können Sie für alle diese Verantwortungsbereiche und sämtliche Gefahrgutklassen individuelle Checklisten erstellen. Anhand dieser Listen können Personen, die mit der entsprechenden Aufgabe betraut sind, prüfen, ob sie ihren Pflichten vorschriftsmäßig nachgekommen sind.

Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung für den Checklisten-Generator.

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Rekonditionierer und ihre Leistungen | Reconditioners and their services (dt./engl.) | 07.09.2023

Für Rekonditionierung, Reparatur und Wartung von Verpackungen und IBC benötigen Firmen in Deutschland eine Anerkennung der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Eine Übersicht zeigt, für welche Behälterarten die einzelnen Rekonditionierer anerkannt sind.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


For reconditioning, repair and maintenance of packaging and IBCs, companies in Germany need an approval from the BAM Federal Institute for Materials Research and Testing. An overview shows for which container types the individual reconditioners are recognised.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Beförderer Klasse 7 | 07.09.2023

Die Marktübersicht zeigt Transportunternehmen und Logistikdienstleister, die sich auf den Transport radioaktiver Stoffe (Klasse 7) spezialisiert haben - aufgeschlüsselt nach den von ihnen akzeptierten UN-Nummern.

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Besondere Einträge im Beförderungspapier | 28.08.2023

Die Tabelle beinhaltet alle besonderen Einträge, die ggf. in das Beförderungspapier nach ADR eingetragen werden müssen.

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Veränderung Ladungssicherung nach GGVSEB/ADR 2023 | 28.08.2023

Die Checkliste stellt dar, was beachtet werden muss, nachdem die Ladungssicherung während eines Gefahrgut-Transportes verändert wurde.

"Veränderung Ladungssicherung" bedeutet, dass eine Person während der Beförderung die Ladungssicherung verändert. Hier wird auf die Person abgestellt, die die Ladungssicherung verändert, z.B. beim Entladen einer Beförderungseinheit.

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Mitarbeiter auf Notfälle vorbereiten | 13.08.2023

Ein Vergleich von Gefahrstoffverordnung und TRGS 510 zeigt, wie Mitarbeiter auf das richtige Verhalten bei Vorfällen mit Gefahrstoffen vorzubereiten sind.

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Beteiligte Firmen/Personen in der Transportkette und ihre Pflichten | 01.08.2023

Vom Auftraggeber des Absenders bis zum Entlader: Die Tabelle listet alle am Transport beteiligten Firmen und Personen mit ihren Pflichten nach GGVSEB auf.

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Vorbereitung des Unfallberichts: Checkliste für Fahrer | 27.07.2023

Bei einem Unfall oder Zwischenfall mit Gefahrgut kann der Fahrer anhand dieser Checkliste schnell die für den Unfallbericht wichtigen Daten erfassen.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Prüfliste GGKontrollV | 27.07.2023

Die Prüfliste aus der GGKontrollV kann genutzt werden, um Ladung sowie Vollständigkeit der Ausrüstung und Begleitpapiere vor Antritt der Fahrt zu prüfen.
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Abfahrtkontrolle bei 1000-Punkte-Transporten | 27.07.2023

Anhand der Checkliste kann der Fahrer vor der Abfahrt überprüfen, ob er alle Vorgaben der 1000-Punkte-Regelung eingehalten hat.
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Überfall und Ladungsdiebstahl: Was ist zu tun? | 27.07.2023

Nach einem Überfall auf den LKW oder einem Ladungsdiebstahl hilft die Checkliste dabei, alle für Behörden und das Unternehmen wichtigen Angaben schnell zu erfassen.

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Werkstatt- und Servicefahrzeuge ("Handwerkerregelung") | 27.07.2023

Werden gefährliche Güter im Fahrzeug nur deshalb mitgeführt, weil sie für bestimmte Arbeiten gebraucht werden, muss der Fahrer lediglich die Prüfpunkte dieser Checkliste beachten.
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Gefahrstoffrecht für Fahrer | 27.07.2023

Für alle am Gefahrguttransport Beteiligten ist das Gefahrstoffrecht eine wichtige Schnittstelle. Die Liste zeigt, worauf Fahrer dabei besonders achten sollten.
Gültig ab dem 01.01.2023.
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Abfahrtkontrolle Tankwagen | 27.07.2023

Über die normale Abfahrtskontrolle hinaus sind bei Tankfahrzeugen diverse zusätzliche Punkte zu prüfen. Die Checkliste sagt dem Tankwagenfahrer, was er zu tun hat.
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Pflichten Schüttguttransporte | 27.07.2023

Vor der Fahrt, während der Beförderung und zusätzliche Pflichten: Alle Prüfpunkte beim Transport gefährlicher Güter in loser Schüttung
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Container prüfen | 26.07.2023

Eine Liste aller Kriterien, nach denen ein Container vor sowie nach dem Beladen zu prüfen ist. 
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Fahrerpflichten Kurzfassung | 26.07.2023

Anhand dieser Liste kann der Fahrer kontrollieren, ob er seine Pflichten laut GGVSEB beim Transport gefährlicher Güter eingehalten hat.
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Abfalltransport | 25.07.2023

Allgemeine Prüfpunkte beim Transport von Abfällen, die sich im Wesentlichen auf die Dokumentation und Kennzeichnung beziehen.
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Pflichten Fahrzeugbeladung | 25.07.2023

Anhand dieser Checkliste kann der Fahrer schnell überprüfen, ob er bei der Beladung seines Fahrzeugs alles richtig gemacht hat.
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Abfahrtkontrolle | 25.07.2023

Die Checkliste sagt dem Fahrer, was er bei seiner täglichen Kontrolle vor der Abfahrt zu prüfen hat.
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Ladungssicherung | 21.07.2023

Mit der Checkliste werden alle Angaben abgefragt, die für eine ordnungsgemäße Dokumentation der Ladungssicherung erforderlich sind.
Gültig ab dem 01.01.2023.
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Nuklearmedizin - Prüfpunkte | 20.07.2023

Zwei Checklisten mit allen Prüfpunkten bei freigestellten Versandstücken UN 2910 und nicht freigestellten Versandstücken UN 2915
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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 | 19.07.2023

Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:
1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
      a) bis 5 Tonnen
      b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen
      c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen
      d) mehr als 1.000 Tonnen

Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2022 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar.

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Nuklearmedizin - Beförderungspapiere | 18.07.2023

Zwei Mustervorlagen für das Beförderungspapier bei UN 2910 und UN 2915
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Ingenieurbüros für Lagerplanung | Engineering offices for warehouse planning | 17.07.2023

Für die Planung eines Gefahrstofflagers ist die Erfahrung des beauftragten Ingenieurbüros mit solchen Projekten von großer Bedeutung. | When it comes to planning dangerous goods storage facilities, the respective engineering firm’s prior experience with this type of project is crucial.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Prüfstellen Verpackung international | 17.07.2023

Internationale Behörden und Prüfstellen für die Zulassung von Baumustern von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen.


International authorities and testing bodies for the approval of the design type of packagings, IBC and large packagings.

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Normen und Richtlinien für die Ladungssicherung | 17.07.2023

Eine Auflistung der wichtigsten Normen und Richtlinien für die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. | A list of the most important standards and guidelines for load securing on road vehicles.

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Fahrzeugkontrolle beim Transport von Freimengen | 01.07.2023

Die Checkliste sagt dem Fahrer, wie er sein Fahrzeug bei der Beförderung freigestellter Mengen (1000-Punkte-Regel) überprüfen muss. 
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Kontrolle Fahrzeugausrüstung | 01.07.2023

Anhand dieser Liste kann der Fahrer vor der Abfahrt überprüfen, ob die mitzuführende Ausrüstung bei einer kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheit den Vorschriften entspricht. 
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Pflichten Auftraggeber des Absenders | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Auftraggeber des Absenders im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Absender | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Absender im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat.
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Pflichten Beförderer | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Beförderer im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Empfänger | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Empfänger im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Entlader | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Entlader im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Verlader | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Verlader im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Verpacker | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Verpacker im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Befüller | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Befüller im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat.
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Pflichten Betreiber von Tanks | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Betreiber eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Übergeber leerer ungereinigter Tanks | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Übergeber von leeren ungereinigten Tanks im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Beförderungspapier prüfen | 01.07.2023

Anhand der Checkliste lässt sich schnell prüfen, ob bei der Erstellung eines Beförderungspapiers alle relevanten Punkte berücksichtigt wurden.
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Beförderung begrenzter Mengen | 01.07.2023

Mit Hilfe dieser Checkliste kann geprüft werden, ob bei der Beförderung begrenzter Mengen (LQ, limited quantities) alle Vorschriften berücksichtigt wurden. 
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Unfallbericht/Ereignisbericht | 01.07.2023

Das Formular kann sowohl für den Bericht über Ereignisse bei der Beförderung gefährlicher Güter (1.8.5 ADR) als auch für den Unfallbericht (1.8.3.6 ADR) verwendet werden
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Pflichten Fahrer | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Fahrer im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Beifahrer | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Beifahrer im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Landesregeln für Gefahrgut in Europa | Country rules for dangerous goods in Europe (dt./engl.) | 02.06.2023

Eine Übersicht der nationalen Gefahrgutvorschriften und der jeweils zuständigen Behörden in anderen europäischen Ländern | An overview of the national dangerous goods regulations and the respective competent authorities in other European countries

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Das Gefahrgutrecht in Österreich | 01.06.2023

Ein kompakter Überblick zeigt die wesentlichen Inhalte des österreichischen Gefahrgutrechts sowie die entsprechenden Vorschriften und Erläuterungen in Deutschland.

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Lithiumbatterien: Versand kleiner Batterien im Luftverkehr | Shipping of small Batteries in Air Transport (dt./engl.) | 19.05.2023

Die Tabelle präsentiert die Vorschriften, denen Batterien mit geringer Leistung unterliegen, wenn sie per Luftfracht verschickt werden.


The table presents the regulations to which low power batteries are subject when they are shipped by air.

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Das Beförderungspapier | 12.05.2023

In diesem Online-Seminar behandelt Wolfgang-Rainer Sonntag die Regeln für das ordnungsgemäße Ausfüllen eines Beförderungspapiers. Neben den grundlegenden Vorgaben des Kapitels 5.4 ADR zeigt er auch Besonderheiten und „Spezialfälle“. Im zweiten Teil des Seminars stellt er das ordnungsgemäße Ausfüllen eines Beförderungspapiers für den Seeverkehr dar.

Wolfgang-Rainer Sonntag ist Fachmann im Bereich Gefahrgutberatung und -schulung.


Checkliste UN 3373 Biologische Proben, Kategorie B | 01.05.2023

Im Falle von UN 3373 besteht eine Unterweisungspflicht. Die Checkliste soll den Verpacker beziehungsweise Versender bei seiner Tätigkeit unterstützen, keinen der vorgeschriebenen Punkte zu vergessen und somit gewährleisten, dass dem Beförderer IATA-konforme Sendungen übergeben werden.

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Pflichten des Unternehmers nach GbV | 27.04.2023

Die Paragrafen 3 und 9 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung nehmen auch den Unternehmer in die Pflicht. Die Übersicht zeigt, was er tun muss, um seinen Aufgaben nachzukommen und Bußgelder zu vermeiden.

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Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes – gefahrgutrelevante Angaben | 26.04.2023

Der Transport von gefährlichen Chemikalien ist nicht zu unterschätzen. Die Information, ob ein Stoff oder Gemisch als Gefahrgut nach ADR, IMDG oder IATA zu transportieren ist, findet sich im Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes und muss passend zur Einstufung nach Gefahrstoffrecht gewählt sein.

Ariane Budde ist Teamleiterin für den Bereich SAP-EHS der Hamburger Beratungsfirma UMCO. Im Online-Seminar präsentiert sie die Grundlagen zur Gefahrgutklassifizierung und gibt ein Verständnis zum Umgang mit dem SDB-Abschnitt 14. Sie stellt dar, welche Informationen für welchen Verkehrsweg aufgeführt werden müssen.

Der Fokus liegt auf folgenden Themen: 

  • Kurze Einführung in die Gefahrgutklassifizierung
  • Abschnitt 14 im Sicherheitsdatenblatt
  • Besonderheiten ADR
  • Besonderheiten IMDG
  • Besonderheiten IATA
  • Fallbeispiele

Flagge Slowenien

SW Slowenien | 17.04.2023

Sprache: slowenisch
Quelle: Slowenien,  verwendbar seit 1.1.2017
UPDATE: Revision vom 13.03.2023

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Anbieter von Gefahrgutetiketten | 12.04.2023

Die Übersicht zeigt spezialisierte Anbieter mit ihrem Etikettenportfolio für gefährliche Güter, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern, verfügbaren Folienarten und besonderen Verfahren.

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1.10 ADR: Sicherung | 04.04.2023

In einer Checklisten mit 20 Fragen sind die Vorgaben des Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN zusammengestellt, ergänzt um relevante Vorgaben aus anderen Vorschriften.

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Übersicht Saug-Druck-Tanks | 03.04.2023

Die Übersicht zeigt, welcher Hersteller welche Typen mit Gefahrgutzulassung und dazugehöriger Ausrüstung anbietet.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Stückgutkooperationen | General cargo cooperations (dt./engl.) | 02.03.2023

Stückgutkooperationen transportieren Gefahrgut zu Zielen in vielen Ländern. Doch nicht alle Klassen und Stoffe werden akzeptiert. | General cargo partnerships can facilitate the transport of dangerous goods to various international destinations. However, not all substances are accepted.
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Lithiumbatterien 8: Versand mit KEP-Dienstleistern | 28.02.2023

Übersicht über die Leistungen zur Beförderung von Lithiumbatterien der Dienstleister DHL, DPD, FedEx, GLS Germany, GO!, Hermes und UPS.

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KEP-Dienstleister für Gefahrgut | 28.02.2023

Die wichtigsten Kurier-, Express- oder Paketdienstleister stellen auch Gefahrgüter zu, allerdings nicht jedes Gefahrgut und nicht immer überallhin. Die Übersicht zeigt die Leistungen zur Beförderung von Gefahrgut der Dienstleister DHL, DPD, FedEx, GLS Germany, GO!, Hermes und UPS.


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Überwachungsaufgaben durch Betriebsbeauftragte | 31.01.2023

Die Überwachungsaufgaben durch Betriebsbeauftragte sind in Gesetzen und Verordnungen festgelegt und müssen regelmäßig durch die
Beauftragten in ihren Zuständigkeitsbereichen durchgeführt werden. Die Durchführung von Überwachungstätigkeiten muss geeignet protokolliert werden, denn sie muss in die jährlichen Berichte der Beauftragten einfließen.

Nachfolgend finden sie eine Arbeitsanleitung des Verband der Betriebsbeauftragten (VBU), die sie bei der Durchführung von Überwachungstätigkeiten unterstützen soll. 

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Kennzeichen umweltgefährdende Stoffe | 18.01.2023

Versandstücke mit umweltgefährdenden Stoffen, die den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, müssen dauerhaft mit dem in Absatz 5.2.1.8.3 abgebildeten Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet sein, ausgenommen Einzelverpackungen und zusammengesetzte Verpackungen, sofern diese Einzelverpackungen oder die Innenverpackungen dieser zusammengesetzten Verpackungen

  • für flüssige Stoffe eine Menge von höchstens 5 l haben oder
    für feste Stoffe eine Nettomasse von höchstens 5 kg haben.

5.2.1.8.2 Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe ist neben den gemäß Unterabschnitt 5.2.1.1 vorgeschriebenen Kennzeichen anzuordnen.

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Kennzeichen erwärmte Stoffe | 18.01.2023

Tankfahrzeuge, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Spezialfahrzeuge oder -container oder besonders ausgerüstete Fahrzeuge oder Container, die einen Stoff enthalten, der im flüssigen Zustand bei oder über 100 °C oder im festen Zustand bei oder über 240 °C befördert oder zur Beförderung aufgegeben wird,

müssen im Falle der Fahrzeuge an beiden Längsseiten und hinten und im Falle der Container, Tankcontainer und ortsbeweglichen Tanks an allen vier Seiten mit dem in Abbildung 5.3.3 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Kennzeichen Begrenzte Mengen / Limited Quantity | 10.01.2023

Ausgenommen für die Luftbeförderung müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit dem in Abbildung 3.4.7.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

Versandstücke mit gefährlichen Gütern, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Teils 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO verpackt sind, dürfen zur Bestätigung der Übereinstimmung mit diesen Vorschriften mit dem in Abbildung 3.4.8.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Prüffristen von Feuerlöschern | 21.12.2022

8.1.4.4 ADR weist darauf hin, dass tragbare Feuerlöschgeräte in Übereinstimmung mit den zugelassenen nationalen Normen bestimmten Prüfungen unterzogen werden müssen, um ihre Funktionssicherheit zu gewährleisten.

Auf deutschen Fahrzeugen befindliche Feuerlöschgeräte aus dem Ausland müssen den Vorgaben und Prüffristen des Herkunftslandes entsprechen. Umgekehrt gilt das Gleiche für ausländische Fahrzeuge, die mit in Deutschland hergestellten Feuerlöschgeräten ausgerüstet sind. Hier gelten die Fristen nach Paragraph § 36 der Gefahrgutverordnung GGVSEB.

Unsere aktuelle Übersicht mit den Prüffristen in 33 Ländern gibt es hier. 


8.1.4.4 ADR indicates that portable fire extinguishers must be subjected to certain tests in accordance with approved national standards to ensure their functional safety.

Fire extinguishers from abroad on German vehicles must comply with the specifications and test intervals of the country of origin. Conversely, the same applies to foreign vehicles equipped with fire extinguishers manufactured in Germany. In this case, the deadlines according to paragraph § 36 of the German Dangerous Goods Ordinance (GGVSEB) apply.

Our current overview of the inspection periods in 33 countries can be found here. 

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Ermittlung der Einsatzzeiten für Beauftragte mit der DIN SPEC 91424 | 19.12.2022

Sachverständiger Bernhard Schwager präsentiert im Online-Seminar, wie Einsatzzeiten für Beauftragte mit der DIN SPEC 91424 korrekt ermittelt werden können. Er erklärt die Struktur der Norm und welche Punkte dabei besonders zu beachten sind. Somit lässt sich diese Regelung auch auf weitere Bereiche im Unternehmen übertragen. 

Bernhard Schwager hat jahrzehntelange Erfahrung als Beauftragter für alle Disziplinen inklusive Gefahrgut. Heute arbeitet er in einer Beratungsfirma und hält nebenbei unter anderem in einigen Vorständen Mandate im Bereich Nachhaltigkeit.


Einsatz von Kühlmitteln beim Transport | 08.12.2022

Die Übersicht zeigt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Gefährdungen von Personen durch Kühlmittel bei der Beförderung zu vermeiden.

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EEE - Gebrauchte EAG befördern – kein Abfall | UEEE - no waste (dt./engl.) | 18.10.2022

Mitzugebende Informationen für die grenzüberschreitende Beförderung gebrauchter Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEE): Hier können Sie die passenden Formulare erstellen.

Zwei Begleitdokumente sind deshalb je nach Einsatz

  1. für den Verkauf zur direkten Wiederverwendung (siehe Seite 2-3) oder
  2. Gewährleistung / Überholung / Reparatur / Fehlerursachenanalyse (siehe Seite 4-5)

bei der Beförderung mitzuführen.

Die Übersicht zu den Paragraphen 32 (a) und (b) des Basler Abkommens veranschaulicht die Bedingungen, unter denen gebrauchte Geräte nicht als Abfall zu betrachten sind.


Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


EEE - Transporting used WEEE - no waste

Information to be provided for the cross-border transport of used electrical and electronic equipment (EEE). You can create the appropriate forms here.

Two accompanying documents are required depending on the use

  1. for sale for direct reuse or (see page 2 - 3)
  2. failure analysis / repair / refurbishment (see page 4 - 5)

and to be carried along during transport.

The overview of paragraphs 32 (a) and (b) of the Basel Convention illustrates the conditions under which used equipment is not considered waste.

The checklists can be filled out electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Videotutorial Jahresbericht | 01.09.2022

Gefahrgutexperte Uwe Hildach erläutert im Detail, was der Gefahrgutbeauftragte bei der Erstellung seines Jahresberichts beachten muss - ein Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


ADR 2021 versus ADR 2023: Vorschriftenänderungen in Bau- und Prüfvorschriften für Umschließungen (Teil 6 ADR) | 25.07.2022

Die internationalen Gefahrguttransport-Vorschriften Straße (ADR) ändern sich turnusgemäß zum 01.01.2023. Die wesentlichen Neuerungen haben wir in einem Fachbeitrag dargestellt. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie als Broschüre „Wernys Tabellen“ unter www.heinrich-vogel-shop.de.

Hier im 60-seitigen Download finden Sie die Änderungen in den Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Schüttgut-Container(Teil 6 ADR) als Gegenüberstellung von ADR 2021 und ADR 2023.

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Gegenstände mit Gefahrgütern: Herausforderungen der Einstufung | 19.07.2022

In diesem Tutorial erläutert die Gefahrgutexpertin die gefahrgutrechtliche Einstufung von Gegenständen mit gefährlichen Gütern nach Ablauf der Ausnahmeregelung des ADR zum 31.12.2022. 
Das Video ist ein MItschnitt des Online-Seminars "Maschinen & Geräte: Ende der Ausnahmeregelung" vom 07. Juli 2022.
Hinweis: Die multilaterale Vereinbarung M350 stellt die Beförderung der Gegenstände zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Beseitigung oder Wiederverwertung von den ADR-Vorschriften frei.


Bundesämter, Institutionen, Plattformen | Federal offices, institutions, platforms (dt./engl.) | 14.07.2022

Übersicht über Bundesämter, Bundesanstalten, zwischenstaatliche und internationale Organisationen mit Gefahrgutkompetenz. |

An overview of federal offices, federal agencies, intergovernmental and international organisations with competence in dangerous goods.

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Lithiumbatterien: Vorschriftenvergleich ADR 2021 und ADR 2023 | 17.06.2022

Lithiumbatterien und das ADR 2023

Übersicht über die Neuerungen in den Gefahrgutvorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien im Straßenverkehr als Gegenüberstellung ADR 2021 versus ADR 2023

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Gefahrgut-Notfallmanagement | 30.05.2022

In diesem Tutorial erklärt Gefahrgutberater Uwe Manske, welche Maßnahmen bei einem Unfall im Unternehmen zu treffen sind und wie die Mitarbeiter am besten darauf vorbereitet werden können.
Das Video ist ein Mitschnitt des Online-Seminars "Gefahrgut-Notfallmanagement" vom 17. Mai 2022.


Übertragung der Unternehmerpflichten | 27.05.2022

Anhand eines Beispiels aus der Praxis wird in der Aufzeichnung eines Online-Seminars anschaulich erklärt, warum Unternehmerpflichten übertragen werden müssen und wie dies rechtssicher geschehen kann.


Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter | 14.03.2022

In diesem Tutorial erläutert der Sachverständige Prof. Dr. Norbert Müller die gefahrgutspezifischen zivilrechtlichen Haftungsregelungen.
Das Video ist ein MItschnitt des Online-Seminars "Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter" vom 8. März 2022.


Flagge Spanien

SW Spanien | 01.03.2022

Sprache: spanisch
Quelle: Spanien, verwendbar seit 1.1.2017
UPDATE: Revision vom 01.03.2022

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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ADN-Vereinbarungen für die Binnenschifffahrt | 23.02.2022

Multilaterale Vereinbarungen für die Binnenschifffahrt beinhalten Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften und erleichtern die Durchführung bestimmter Gefahrguttransporte auf den Wasserstraßen. Die Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die ADN-Vereinbarungen, deren Regelungsinhalt und den Geltungsbereich. Direktlinks führen zu den einzelnen Vereinbarungen im originalen Wortlaut.

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Schüttgutcontainer | 31.01.2022

Eine Liste der Hersteller von BK-Schüttgutcontainern und ihrer Produkte.

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Gefahrgut in loser Schüttung | 31.01.2022

Eine Liste aller gefährlichen Güter, die im Straßen- und Seeverkehr als Schüttgut befördert werden dürfen, mit den zugelassenen Containern und Beförderungsarten.

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Gefahrgutbüros und ihre Leistungen | 01.11.2021

Die Übersicht zeigt, wo und für welche Verkehrsträger Beratungsfirmen als externe Gefahrgutbeauftragte tätig sind und welche zusätzlichen Aufgaben die meisten von ihnen übernehmen können. Sie können Sie per DOWNLOAD herunterladen.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Ladungssicherung: Verantwortung und Konsequenzen | 16.08.2021

Für die Ladungssicherung stehen Fahrer und Verlader, aber auch Fahrzeughalter, Absender und Frachtführer in der Pflicht. Die Übersicht zeigt die Verantwortlichkeiten in der Transportkette sowie die Rechtsfolgen bei Verstößen und die Haftungsansprüche bei Schäden.

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Behörden in Österreich | Federal state authorities in Austria (dt./engl.) | 16.07.2021

Sie finden hier eine Übersicht der Fachaufsichtsbehörden für Gefahrgut mit den jeweiligen Ansprechpartnern in den einzelnen österreichischen Bundesländern. | You will find here an overview of supervisors for dangerous goods and contacts in the federal states inAustria.

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Inspektionsstellen für IBC | Inspection bodies for IBCs (dt./engl.) | 16.07.2021

Eine Übersicht der von der BAM anerkannten Stellen für die Inspektion und Prüfung von IBC | An overview of the BAM-recognised bodies for the inspection and testing of IBCs.

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Digitale Schulungen | Digital training (dt./engl.) | 16.07.2021

Eine Auswahl von Firmen, die Schulungen und Unterweisungen auch digital anbieten | A selection of companies that provide training and employee training in digital formats (dt./engl.)

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Behörden in der Schweiz | Authorities in Switzerland | 07.06.2021

Gefahrgutvorschriften, im Zusammenspiel mit anderen Rechtsbereichen, halten viele Fragen bereit. Behörden helfen bei den richtigen Antworten.
Sie finden hier eine Übersicht der Fachaufsichtsbehörden für Gefahrgut mit den jeweiligen Ansprechpartnern in der Schweiz.


Intervention Dangerous goods regulations, together with other fields of law, raise a number of questions. Government authorities can help to find the right answers.You will find here an overview of supervisors for dangerous goods in Switzerland.

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Vorbereitung der Betriebsbegehung | 30.04.2021

Dieser 12-Punkte-Plan erleichtert die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitsschutzbegehungen durch die Aufsichtsbehörden und die Berufsgenossenschaft.

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Flagge Slowakei

SW Slowakei | 29.03.2021

Sprache: slowakisch
Quelle: Slowakei, verwendbar seit 1.1.2017
UPDATE: Revision vom 29.03.2021

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Bergungsverpackungen | 04.03.2021

Die Übersicht zeigt in Kürze, welcher Lieferant welche Typen von Bergungsverpackungen anbietet.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Stückgutspeditionen | 05.02.2021

Eine Auswahl von Stückgutspediteuren mit Kontaktdaten, Gefahrgut-Schwerpunkten und sonstigen Logistikservices sowie den nicht akzeptierten gefährlichen Gütern.

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Verpackungsanbieter mit BAM-Zulassung | 05.02.2021

Eine Übersicht der Anbieter, die in einer Zulassung der BAM genannt sind, sortiert nach Typ der Verpackung, des Großpackmittels (IBC) und der Großverpackung.

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ADR 2021 - 2019: die wesentlichen Änderungen | 15.12.2020

Eine Tabelle mit allen wesentlichen Neuerungen des ADR 2021 im Vergleich zur Vorgängerfassung ADR 2019.

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Lithiumbatterien: Kennzeichen und Gefahrzettel | 14.12.2020

Der Gefahrzettel 9A sowie die Kennzeichen für "kleine" Lithiumbatterien gemäß SV 188 in einer ZIP-Datei.

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Ladung auf Trailern richtig sichern | 14.10.2020

Die Bildergalerie "Trailerfibel" zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, wie Versandstücke auf Sattelaufliegern vorschriftsgemäß gesichert werden können.

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Notrufnummern weltweit: nationale Anforderungen für SDS und Straßentransport | 02.10.2020

Viele Bestimmungen machen es für Organisationen erforderlich, auf Transportdokumenten und Sicherheitsdatenblätter (SDB) eine Notrufnummer anzugeben. Unsere deutsch-englische Übersicht über die nationalen Anforderungen.

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Vorstellung fokus GEFAHR/GUT | 29.07.2020

In diesem Videoclip werden die wesentlichen Bereiche und Inhalte des Arbeitsportals fokus GEFAHR/GUT kurz vorgestellt.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Klinische Abfälle: Anbieter für Behälter | Providers container for clinical waste (dt.engl.) | 16.07.2020

Im täglichen Klinik- und Laborbetrieb fallen Abfälle an, die getrennt entsorgt werden müssen und deren Beförderung teilweise unter das Gefahrgutrecht fällt. Unsere Marktübersicht listet Anbieter auf, die sich auf Behälter für klinische Abfälle spezialisiert haben.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |

Waste is generated in daily clinical and laboratory operations, which must be disposed of separately and the transportation of which is partly subject to the dangerous goods law. Our market overview lists providers who specialize in containers for clinical waste.
You can also find more information about individual providers in our industry guide.

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Güterkraftverkehrserlaubnis: Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften | 16.07.2020

Verstöße gegen das ADR gemäß GGKontrollV, zugeordnet zu den Gefahrenkategorien.

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Flagge Frankreich

ADN: SW Frankreich | 08.07.2020

Sprache: französisch
Quelle: ECE/TRANS/258,  verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Großbritannien

ADN: SW Großbritannien | 08.07.2020

Sprache: englisch
Quelle: ECE/TRANS/258,  verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Russland

ADN: SW Russland | 08.07.2020

Sprache: russisch
Quelle: ECE/TRANS/258,  verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Slowakei

ADN: SW Slowakei | 08.07.2020

Sprache: slowakisch
Quelle: Slowakei, verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Deutschland

ADN: SW Deutschland | 08.07.2020

Sprache: Deutsch
Quelle: CCNR, verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Niederlande

ADN: SW Niederlande | 08.07.2020

Sprache: niederländisch
Quelle: Niederlande,  verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Ungarn

ADN: SW Ungarn | 08.07.2020

Sprache: ungarisch
Quelle: Ungarn, verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Rumänien

ADN: SW Rumänien | 08.07.2020

Sprache: rumänisch
Quelle: Rumänien, verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Tschechien

ADN: SW Tschechien | 08.07.2020

Sprache: tschechisch
Quelle: Tschechien, verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge D-A-CH

SW Deutschland/Österreich/Schweiz | 01.07.2020

Sprache: Deutsch
Quelle: Deutschland, Österreich, Schweiz, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Dänemark

SW Dänemark | 26.06.2020

Sprache: dänisch
Quelle: Dänische Regierung
SW verwendbar seit 1.1.2017.

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Lettland

SW Lettland | 22.06.2020

Sprache: lettisch
Quelle: Lettland
SW verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Norwegen

SW Norwegen | 21.06.2020

Sprache: norwegisch
Quelle: Norwegen.
SW verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Schweden

SW Schweden | 20.06.2020

Sprache: schwedisch
Quelle: Schweden
SW verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Kennzeichen Trockeneis | 19.06.2020

Kühl- oder Konditionierungsmittel im Versand fallen während der Beförderung unter die Gefahrgutvorschriften (UN 1845). Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, müssen die Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet werden.

Das jeweilige Warnkennzeichen muss der Abbildung 5.5.3.6.2 entsprechen. Unsere Warnzeichen für Trockeneis, Stickstoff, Argon und Kohlendioxid stehen hier zum Download bereit.

Mit dem ADR 2021 wird auch die Beförderung von Trockeneis als solches für ein Fahrzeug kennzeichnungspflichtig.

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Flagge Tschechien

SW Tschechien | 05.06.2020

Sprache: tschechisch
Quelle: Tschechien, verwendbar seit 1.1.2017 - revidierte Fassung vom 05.06.2020

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Bulgarien

SW Bulgarien | 01.06.2020

Sprache: Bulgarisch
Quelle: Bulgarien, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Serbien

SW Serbien | 01.06.2020

Sprache: serbisch
Quelle: Serbien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Frankreich

SW Frankreich | 01.06.2020

Sprache: französisch
Quelle: ECE/TRANS/WP.15/231 and Add.1,  verwendbar ab 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Großbritannien

SW Großbritannien | 01.06.2020

Sprache: englisch
Quelle: ECE/TRANS/WP.15/231 and Add.1,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Russland

SW Russland | 01.06.2020

Sprache: russisch
Quelle: ECE/TRANS/WP.15/231 and Add.1,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Rumänien

SW Rumänien | 01.06.2020

Sprache: rumänisch
Quelle: Rumänien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Ungarn

SW Ungarn | 01.06.2020

Sprache: ungarisch
Quelle: Ungarn, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Portugal

SW Portugal | 01.06.2020

Sprache: portugiesisch
Quelle: Portugal, verwendbar seit 01.01.2017 (revidierte Fassung)

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Türkei

SW Türkei | 01.06.2020

Sprache: türkisch
Quelle: Türkei, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Estland

SW Estland | 01.06.2020

Sprache: Estnisch
Quelle: Estland,  verwendbar seit 1.1.2017 (revidierte Fassung)

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Niederlande

SW Niederlande | 01.06.2020

Sprache: niederländisch
Quelle: Niederlande,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Polen

SW Polen | 01.06.2020

Sprache: polnisch
Quelle: Polen,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Belgien

SW Belgien | 01.06.2020

Sprache: Niederländisch
Quelle: Belgien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Finnland

SW Finnland | 01.06.2020

Sprache: finnisch
Quelle: Finnland,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Italien

SW Italien | 01.06.2020

Sprache: italienisch
Quelle: Italien,  verwendbar seit 1.1.2017 (revidierte Fassung)

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Litauen

Update: SW Litauen | 01.06.2020

Sprache: litauisch
Quelle: Litauen,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Griechenland

SW Griechenland | 01.06.2020

Sprache: griechisch
Quelle: Griechenland,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Mazedonien

SW Mazedonien | 01.06.2020

Sprache: mazedonisch
Quelle: Mazedonien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Lithiumbatterien: Zelle und Batterie | Lithium batteries: cell and battery (dt./engl.) | 01.04.2020

Für den Transport von Lithiumbatterien muss auf der technischen Ebene eine Unterscheidung zwischen Zelle und Batterie getroffen werden, da unterschiedliche Grenzwerte zu beachten sind. Wir bieten Ihnen hier Definitionen, Erläuterungen und Bilder zur Klarstellung an. |
When transporting lithium batteries, a distinction must be made between the cell and the battery on the technical level, since different limit values must be observed. We offer definitions, explanations and pictures for clarification.

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Chinesische Verwaltungsrichtlinien für den Gefahrguttransport | 10.02.2020

In China sind am 1. Januar 2020 die Verwaltungsrichtlinien für die Sicherheit bei der Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße in Kraft getreten. Die Richtlinien sind offiziell in chinesischer Sprache verfügbar.

Die hier zum Ausdrucken verfügbare Fassung ist eine in Zusammenarbeit mit dem Beratungsbüro GBK im Rahmen des GIZ-Projektes erstellte englische Übersetzung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die chinesische Fassung gilt und es sich hierbei um eine Arbeitsübersetzung handelt.

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Die Gefahr/gut-App im mobilen Einsatz | 13.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Ihnen, wie Sie die Gefahr/gut-App auf ihrem mobilen Gerät installieren und bei Ihren Überwachungsaufgaben vor Ort nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Die Berechnungstools auf fokus-gefahrgut.de nutzen | 06.09.2019

Eine kurze Einführung zeigt Ihnen, wie sie den Trockeneisrechner, den 1000-Punkte-Rechner und den Rechner für das verifizierte Containergewicht im Arbeitsalltag einsetzen können - ein Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Wissen für Gefahrgutbeauftragte | 05.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) stellt die Kachel "Wissen" auf gefahrgut-online.de vor und zeigt, wie Sie das Glossar, die FAQ-Liste und die umfassenden Informationen des Basiswissen für Gefahrgutbeauftragte nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


KEP-Dienstleister: DHL-Regelungen | 05.09.2019

Die DHL hat ihre Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen in der seit 1.Juli 2019 anzuwendenden Fassung veröffentlicht. Hier der Überblick über die Änderungen.

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Begrenzte Mengen: 4 Verkehrsträger im Vergleich | 30.07.2019

Die tabellarische Übersicht listet die LQ-Vorschriften der verschiedenen Verkehrsträger auf (Stand Vorschriften 2019) und zeigt, wie Versandstücke und Umverpackungen zu kennzeichnen sind und wer wie informiert werden muss.

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Gegenüberstellung Abfall- und Gefahrgutrecht | 24.07.2019

Eine Übersicht über die wesentlichen Rechtsgrundlagen, Definitionen, Einteilung und Zuordnung sowie die Gefahrenmerkmale nach dem Abfallrecht und nach dem Gefahrgutrecht.

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Fahrzeugvermieter | Vehicle Rental Companies (dt./engl.) | 15.07.2019

Mietfahrzeuge werden auch für die Beförderung gefährlicher Güter angeboten. Die Übersicht zeigt, welche Vermieter welche Typen im Portfolio haben und welche Ausrüstung dazugehört. | Rental vehicles are also offered for the transport of dangerous goods. The overview shows which companies have which types in their portfolio and which equipment belongs to them.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Prüfstellen für Verpackungen | Testing laboratories for packaging (dt.|engl.) | 15.07.2019

In Deutschland zugelassene Prüfstellen für die Durchführung der Baumusterprüfung von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen. | Approved inspection bodies for the execution of the design type examination of packagings, IBC and large packagings in Germany.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Gefährdungsbeurteilung Ergänzung | 18.06.2019

Die Anweisung listet mögliche Gefahreneigenschaften, Schutzmaßnahmen und die einzelnen Schritte beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung auf und ergänzt damit die Anweisung "Gefährdungsbeurteilung Grundlagen".

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Gefährdungsbeurteilung Grundlagen | 08.05.2019

Es gibt kaum einen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel mit Gefahrenpotential oder Arbeitsstätte, wo nicht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden muss.
Damit Sie das komplexe Thema sicher bearbeiten können, stellen wir eine detaillierte Betriebsanweisung dazu als Download zur Verfügung.
Diese Betriebsanweisung gilt für die Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Dokumentation.

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Umschlagterminals | 14.02.2019

Die meisten Umschlagterminals in Deutschland bieten ihre Dienste auch für gefährliche Güter an. Die Übersicht listet Services und Einschränkungen auf.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Bahnbetreiber und ihre Frachtrelationen | 07.02.2019

Die Übersicht zeigt eine kleine Auswahl von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit den Relationen, auf denen sie Gefahrgut und Abfall befördern.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Arbeiten mit den Vorschriften auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Vorschriften auf dem Portal für Ihre Arbeit nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Beförderungspapier erstellen auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt, wie Sie mit Hilfe des Generators auf dem Portal ein vorschriftenkonformes Beförderungspapier für den Straßenverkehr erstellen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


USA: Behörden und Verbände für Gefahrgut | 02.10.2018

Eine Auflistung der wichtigsten US-Behörden, Verbände und Unternehmen mit Zuständigkeiten bei der Gefahrgutbeförderung

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IMDG-Code: Änderungen Amdt. 38-16 zu Amdt. 39-18 | 06.09.2018

Die Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr (IMDG-Code) ändern sich turnusgemäß zum 1. Januar 2020.  Freiwillig dürfen die Vorschriften aber schon ab dem 1. Januar 2019 angewendet werden.

Mit der 39. Ausgabe des IMDG-Codes stehen wieder viele große und kleine Änderungen für den Transport gefährlicher Güter im Seeverkehr an. Alle Details sind in einer tabellarischen Übersicht mit einer Gegenüberstellung des Amendments 38-16 mit dem Amendment 39-18 zusammengestellt.

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IATA-DGR 2019 - Die Änderungen | 04.09.2018

Die Übersicht listet die Änderungen des 60. Amendments der IATA-Luftfrachtvorschriften auf. Bei jeder Änderung ist zudem angegeben, für welche Personalkategorie (PK) sie besonders zu empfehlen ist.

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Gefährdungsbeurteilung - Ablaufschema | 01.09.2018

Das Diagramm zeigt die einzelnen Prozessschritte bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 1111 auf

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Vereidigte Sachverständige | 09.07.2018

Rechtliche Fragen zu Gefahrgut, Gefahrstofflagerung und Ähnlichem erfordern immer wieder fundierte Gutachten. Eine Auswahl von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hilft bei der Suche.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


Legal questions about dangerous goods, storage of hazardous substances and the like always require sound opinions. A selection of publicly appointed and sworn experts helps with the search.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Trockeneis-Rechner 2.0 | 25.05.2018

Mit dem ADR 2017 hat der Verordnungsgeber einige neue Prüfkriterien in 5.5.3 ADR aufgenommen, die Sie vor einer rein physikalischen Gefährdungseinschätzung für Ihren Fall bewerten müssen. Wir führen Sie in zwei Schritten zur richtigen Einschätzung und Kennzeichnung.

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Lithiumbatterien 9: Gefährdungsbeurteilung für Sammelstellen | 01.05.2018

Zur Ermittlung der Gefährdungen an Sammelstellen und Zwischenlager für Lithiumbatterien kann ein Beurteilungskatalog erstellt werden, in dem die zu erwartenden Gefärhdungen aufgeführt sind.

Unsere Übersichten über Maßnahmen zur Beurteilung, Hinweise und einem Auszug aus dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) zu Lithiumbatterien.

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Radioaktive Stoffe im Luftverkehr | 05.02.2018

Die Tabelle listet alle Versandstücke mit UN-Nummer, offizieller Benennung und Proper Shipping Name sowie den Sonderbestimmungen nach 4.4 IATA-DGR auf.

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Videotutorial Überwachungstätigkeiten des Gb | 08.11.2017

Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört es, gefahrgutrechtliche Tätigkeiten zu überwachen. Wie er dieser Pflicht nachkommen kann, erklärt ein kurzer Videoclip als Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen).


Anbieter Verpackungen für Klasse 6.2 | 05.04.2017

Verpackungen für Gefahrgüter der Klasse 6.2 müssen je nach Kategorisierung der Stoffe umfangreiche Prüfungen durchlaufen, bevor sie eine entsprechende Bauartzulassung erhalten. Unsere Marktübersicht zeigt eine kleine Auswahl an Anbietern, die sich auf diese Verpackungen hin spezialisiert haben.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Betriebsanweisung für beschädigte Versandstücke | 13.03.2017

Ein Versandstück, dessen Verpackung erkennbar unvollständig oder so stark beschädigt ist, dass Gefahrgut austreten kann, darf erst zur Beförderung übergeben, beziehungsweise befördert werden, wenn der Mangel beseitigt worden ist.

Was das für den Verlader und den Fahrer bedeutet und welche Verantwortungen sie gemäß der Gefahrgutvorschriften übernehmen, finden Sie hier  in unserer ausführlichen Betriebsanweisung zum Umgang mit beschädigten Versandstücken.

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Öl- und Chemikalienbinder | 03.11.2016

Unsere Übersicht zeigt eine Auswahl bekannter Bindemittelhersteller und ihrer Produkte und listet auf, welches Mittel für welchen Einsatzzweck geeignet ist.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Schulung von Einkäufern | 01.09.2016

Die Tabelle zeigt, wie und nach welchen rechtlichen Grundlagen Einkäufer im Thema Gefahrgut unterwiesen werden können, um zu mehr Sicherheit im Betrieb beizutragen.

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Verifiziertes Containergewicht (VGM) errechnen | 22.06.2016

Seit 1. Juli 2016 muss ein verifiziertes Bruttogewicht eines Containers vor der Verladung auf ein Seeschiff angegeben werden. Zur Ermittlung des Gewichts sind zwei Verfahren akzeptiert, sofern das Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt.

Das Berechnungstool ermöglicht die Berechnung über beide Verfahren sowie weitere Informationen über den jeweiligen Container.

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Update: Betriebsanweisungen für den Heizöltransport | 11.03.2016

Wer für Endkunden leichtes Heizöl transportiert, kann mit der Ausnahme Nr. 18 aus der Gefahrgutaussanhmeverordnung (GGAV) eine Erleichterung für die Vorbereitung nutzen. Was unter anderem ins Beförderungspapier einzutragen ist, welche Sondervorschrift zu beachten ist, wie die Kennzeichnung vorzunehmen ist und andere Hinweise zur Umsetzung von gefahrgut- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, zeigen die Betriebsanweisungen zum Download.

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Lithiumbatterien: Kennzeichen defekte und beschädigte | 21.02.2016

Die Sondervorschrift 376 beschreibt die Voraussetzungen, unter denen beschädigte oder defekte Lithiumbatterien transportiert werden dürfen. Unter anderem müssen Versandstücke je nach Fall mit «BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN» oder «BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-METALL-BATTERIEN» gekennzeichnet sein.

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Kennzeichen Begaste Einheit | 11.02.2016

Eine begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) muss an jedem Zugang an einer von Per­sonen, welche die Güterbeförderungseinheit (CTU) öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit einem Warnkennzeichen gemäß Absatz 5.5.2.3.2  versehen sein. Das vor­geschriebene Warnkennzeichen muss so lange auf der Güterbeförderungseinheit (CTU) verbleiben, bis folgende Vorschriften erfüllt sind:

a) die begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) wurde belüftet, um schädliche Konzen­trationen des Begasungsmittels abzubauen, und
b)  die begasten Güter oder Werkstoffe wurden entladen.

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Kennzeichen Cargo Aircraft Only | 11.02.2016

Versandstücke, die im Luftverkehr befördert werden sollen und deren Transport auf einem Passagierflugzeug verboten ist, müssen mit dem "Cargo Aircraft Only"- Label gekennzeichnet werden.

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Kennzeichen Freigestellte Mengen / Excepted Quantity | 10.02.2016

Versandstücke, die gefährliche Güter in freigestellten Mengen enthalten, müssen dauerhaft und lesbar mit dem in Unterabschnitt 3.5.4.2 ADR dargestellten Kennzeichen gekennzeichnet sein. Die erste oder einzige in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5 angegebene Nummer des Gefahrzettels jedes im Versandstück enthaltenen gefährlichen Guts muss auf dem Kennzeichen angegeben werden. Sofern der Name des Absenders oder des Empfängers nicht an einer anderen Stelle des Versandstücks angegeben ist, muss das Kennzeichen diese Information enthalten.

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1000-Punkte-Rechner | 25.01.2016

Beim Versandstücktransport von Gefahrgütern ist die Beförderungseinheit nicht kennzeichnungspflichtig, wenn die Ladung die nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR angegebenen Mengengrenzen (1000 Punkte) nicht überschreitet. Berechnen Sie die Punktezahl Ihrer Versandstücke mit unserem 1000-Punkte-Rechner.

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Gefahrzettel Klasse 1 | 21.06.2015

Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten.

Unterklassen, gemäß 2.2.1.1.5 ADR

1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind (eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst)

1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind

1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht, oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen

1.4 Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr – Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt

1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe – Als Minimalanforderung gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen

1.6 Extrem unempfindliche nicht massenexplosionsfähige Stoffe – Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht

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Gefahrzettel Klasse 2 | 20.06.2015

Gase und gasförmige Stoffe

Reine Gase, Gasgemische, Gemische eines oder mehrerer Gase mit einem oder mehreren anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten

Gase sind Stoffe, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20 °C und 1013 mbar Druck vollständig gasförmig sind. Zu dieser Klasse gehören komprimierte (verdichtete), verflüssigte oder gelöste Gase.

2.1 Entzündbare Gase

2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

2.3 Giftige Gase

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Gefahrzettel Klasse 3 | 19.06.2015

Entzündbare flüssige Stoffe

Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die bei 20 °C und 1013 mbar flüssig sind, bei 50 °C maximal 3 bar Dampfdruck haben, bei 20 °C und 1013 mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens 60 °C haben. Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3.
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Gefahrzettel Klasse 4 | 18.06.2015

Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Stoffe der Klasse 4.1 sind leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können. Des Weiteren umfasst die Klasse 4.1 selbstzersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen. Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Plastifizierungs- oder Inertisierungsmittel enthalten, dass die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, sind ebenso Stoffe der Klasse 4.1.

Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe

Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden.

Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

Der Klasse 4.3 sind Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse zuzuordnen, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können.

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Gefahrzettel Klasse 5 | 17.06.2015

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.1 - Entzündend wirkende Stoffe

Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können, sind Stoffe der Klasse 5.1.

Klasse 5.2 - Organische Peroxide

Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten.

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Gefahrzettel Klasse 6 | 16.06.2015

Giftige Stoffe

Klasse 6.1 - Giftige Stoffe

Der Begriff der Klasse 6.1 Giftige Stoffe umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können.

Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe

Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen verursachen, sind Stoffe der Klasse 6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen (Hybride oder Mutanten), von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Krankheiten verursachen.

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Gefahrzettel Klasse 7 | 15.06.2015

Radioaktive Stoffe

Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7.

  • Kategorie I-WEISS (Gefahrzettel 7A)
  • Kategorie II-GELB (Gefahrzettel 7B)
  • Kategorie III-GELB (Gefahrzettel 7C)
  • Spaltbare Stoffe der Klasse 7 (Gefahrzettel 7E)
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Gefahrzettel Klasse 8 | 14.06.2015

Ätzende Stoffe

Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, verätzen. Des Weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.

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Gefahrzettel Klasse 9 | 13.06.2015

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen. Darunter fallen unter anderem Lithiumbatterien oder Trockeneis.
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Elektrogeräte mit Li-Batteriehinweisen | 06.03.2015

Werden Elektrogeräte mit Lithiumbatterien ausgerüstet, müssen sie als Gefahrgut  transportiert werden. Das betrifft auch Elektroaltgeräte, die zur Entsorgung transportiert werden.

Welche Geräte aktuell auch eine Lithiumbatterie, Zelle oder Akku enthalten können, ist in unserer 14-seitigen Geräteliste nachzulesen.

Die WEE-Geräteliste als Grundlage wurde uns mit freundlicher Genehmigung vom österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt. gg/dsb

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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2024 | 31.10.2024

Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:
1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
      a) bis 5 Tonnen
      b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen
      c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen
      d) mehr als 1.000 Tonnen

Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar.

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Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten | 28.08.2024

Die Checkliste zeigt, wie die Vorgehensweise in den Unternehmen umgesetzt werden kann - abhängig davon, ob die Aufgaben von einem Mitarbeiter der Firma, einem externen Dienstleister oder dem Unternehmer selbst wahrgenommen werden.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Grundlagen der Sicherung von Gefahrguttransporten mit Beispiel Risiken und Maßnahmen | 13.08.2024

Wer welche Pflichten hat zur Sicherung der Beförderung gefährlicher Güter nach 1.10 ADR/RID/ADN, nach 1.4 IMDG-Code und 1.5 ICAO-TI (mit Fundstellen).

Plus: Übersicht über Vorgänge, Sicherungsrisiken und Maßnahmen am Beispiel UN 1680 in einer Spedition.

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Bestellung zur beauftragten Person - GGVSEB | 04.07.2024

Die Mustervorlage erlaubt die vorschriftsgemäße Bestellung von Personen zu den Pflichten gemäß GGVSEB.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Gefahrgutorganisation gemäß GGVSEB und GGVSee | 29.04.2024

Mit Hilfe des Formulars lässt sich die Gefahrgutorganisation eines Unternehmens mit den verschiedenen beauftragten Personen übersichtlich darstellen
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Containerdepots in Deutschland 2024 | 07.03.2024

Die Übersicht listet über 100 Betriebe in ganz Deutschland mit Adressen, Kontaktdaten, Kapazitäten und zusätzlichen Serviceangeboten auf.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Karte der Containerdepots 2024 | 07.03.2024

Auf der Karte sind 114 Containerdepots in Deutschland mit Standort und Adresse aufgeführt. Depots, die Container mit Gefahrgut lagern können, sind farblich hervorgehoben.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der März-Ausgabe 03/2024 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Karte Tank Cleaning 2024 | 08.12.2023

Die Übersichtskarte zeigt Tankreinigungsstationen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Belgien sowie in Teilen Frankreichs, Polens und Tschechiens.

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Online-Seminar: Versand gefährlicher Güter über See | 16.10.2023

Im Online-Seminar gibt Wasserschutzpolizist Rüdiger Rohland einen Überblick über die Bedeutung des IMDG-Code im internationalen Versand gefährlicher Güter. Neben dem IMDG-Code erklärt der Experte auch die Stellung des CTU-Codes als anzuwendende Ladungssicherungsnorm.

Themenschwerpunkte:

  • IMDG-Code/GGVSee im internationalen und nationalen Rechtsgefüge
  • Pflichten der Beteiligten am Seeverkehr (Versender, Packer)
  • Trennvorschriften für das Packen von CTU`s
  • Umgang mit Ladung und die Ladungssicherungsbestimmungen des CTU-Code
  • IMO-Erklärung, Container-Packzertifikat

Beteiligte Firmen/Personen in der Transportkette und ihre Pflichten | 01.08.2023

Vom Auftraggeber des Absenders bis zum Entlader: Die Tabelle listet alle am Transport beteiligten Firmen und Personen mit ihren Pflichten nach GGVSEB auf.

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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 | 19.07.2023

Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:
1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
      a) bis 5 Tonnen
      b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen
      c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen
      d) mehr als 1.000 Tonnen

Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2022 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar.

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Pflichten des Unternehmers nach GbV | 27.04.2023

Die Paragrafen 3 und 9 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung nehmen auch den Unternehmer in die Pflicht. Die Übersicht zeigt, was er tun muss, um seinen Aufgaben nachzukommen und Bußgelder zu vermeiden.

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Anbieter von Gefahrgutetiketten | 12.04.2023

Die Übersicht zeigt spezialisierte Anbieter mit ihrem Etikettenportfolio für gefährliche Güter, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern, verfügbaren Folienarten und besonderen Verfahren.

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1.10 ADR: Sicherung | 04.04.2023

In einer Checklisten mit 20 Fragen sind die Vorgaben des Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN zusammengestellt, ergänzt um relevante Vorgaben aus anderen Vorschriften.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Kennzeichen erwärmte Stoffe | 18.01.2023

Tankfahrzeuge, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Spezialfahrzeuge oder -container oder besonders ausgerüstete Fahrzeuge oder Container, die einen Stoff enthalten, der im flüssigen Zustand bei oder über 100 °C oder im festen Zustand bei oder über 240 °C befördert oder zur Beförderung aufgegeben wird,

müssen im Falle der Fahrzeuge an beiden Längsseiten und hinten und im Falle der Container, Tankcontainer und ortsbeweglichen Tanks an allen vier Seiten mit dem in Abbildung 5.3.3 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Kennzeichen Begrenzte Mengen / Limited Quantity | 10.01.2023

Ausgenommen für die Luftbeförderung müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit dem in Abbildung 3.4.7.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

Versandstücke mit gefährlichen Gütern, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Teils 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO verpackt sind, dürfen zur Bestätigung der Übereinstimmung mit diesen Vorschriften mit dem in Abbildung 3.4.8.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Pflichten beim Umschlag von Containern | 03.11.2022

Die Übersicht zeigt, welche Pflichten bei der Verladung von Containern mit Gefahrgut zu erfüllen sind, in Abhängigkeit von den beteiligten Verkehrsträgern.

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Bestellung von Gefahrgutbeauftragten | 06.10.2022

Ein digital ausfüllbares Formular für die Bestellung einer oder eines Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschiff und See.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Videotutorial Jahresbericht | 01.09.2022

Gefahrgutexperte Uwe Hildach erläutert im Detail, was der Gefahrgutbeauftragte bei der Erstellung seines Jahresberichts beachten muss - ein Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


ADN-Vereinbarungen für die Binnenschifffahrt | 23.02.2022

Multilaterale Vereinbarungen für die Binnenschifffahrt beinhalten Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften und erleichtern die Durchführung bestimmter Gefahrguttransporte auf den Wasserstraßen. Die Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die ADN-Vereinbarungen, deren Regelungsinhalt und den Geltungsbereich. Direktlinks führen zu den einzelnen Vereinbarungen im originalen Wortlaut.

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Gefahrgutbüros und ihre Leistungen | 01.11.2021

Die Übersicht zeigt, wo und für welche Verkehrsträger Beratungsfirmen als externe Gefahrgutbeauftragte tätig sind und welche zusätzlichen Aufgaben die meisten von ihnen übernehmen können. Sie können Sie per DOWNLOAD herunterladen.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Vorstellung fokus GEFAHR/GUT | 29.07.2020

In diesem Videoclip werden die wesentlichen Bereiche und Inhalte des Arbeitsportals fokus GEFAHR/GUT kurz vorgestellt.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Flagge Frankreich

ADN: SW Frankreich | 08.07.2020

Sprache: französisch
Quelle: ECE/TRANS/258,  verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Großbritannien

ADN: SW Großbritannien | 08.07.2020

Sprache: englisch
Quelle: ECE/TRANS/258,  verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Russland

ADN: SW Russland | 08.07.2020

Sprache: russisch
Quelle: ECE/TRANS/258,  verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Slowakei

ADN: SW Slowakei | 08.07.2020

Sprache: slowakisch
Quelle: Slowakei, verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Deutschland

ADN: SW Deutschland | 08.07.2020

Sprache: Deutsch
Quelle: CCNR, verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Niederlande

ADN: SW Niederlande | 08.07.2020

Sprache: niederländisch
Quelle: Niederlande,  verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Ungarn

ADN: SW Ungarn | 08.07.2020

Sprache: ungarisch
Quelle: Ungarn, verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Rumänien

ADN: SW Rumänien | 08.07.2020

Sprache: rumänisch
Quelle: Rumänien, verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Flagge Tschechien

ADN: SW Tschechien | 08.07.2020

Sprache: tschechisch
Quelle: Tschechien, verwendbar seit 1.1.2017 in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (4) Nr. 3 hat der Beförderer dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt  5.4.3.2 ADN in den Sprachen bereitzustellen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

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Kennzeichen Trockeneis | 19.06.2020

Kühl- oder Konditionierungsmittel im Versand fallen während der Beförderung unter die Gefahrgutvorschriften (UN 1845). Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, müssen die Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet werden.

Das jeweilige Warnkennzeichen muss der Abbildung 5.5.3.6.2 entsprechen. Unsere Warnzeichen für Trockeneis, Stickstoff, Argon und Kohlendioxid stehen hier zum Download bereit.

Mit dem ADR 2021 wird auch die Beförderung von Trockeneis als solches für ein Fahrzeug kennzeichnungspflichtig.

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Wissen für Gefahrgutbeauftragte | 05.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) stellt die Kachel "Wissen" auf gefahrgut-online.de vor und zeigt, wie Sie das Glossar, die FAQ-Liste und die umfassenden Informationen des Basiswissen für Gefahrgutbeauftragte nutzen können.
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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Arbeiten mit den Vorschriften auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Vorschriften auf dem Portal für Ihre Arbeit nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Videotutorial Überwachungstätigkeiten des Gb | 08.11.2017

Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört es, gefahrgutrechtliche Tätigkeiten zu überwachen. Wie er dieser Pflicht nachkommen kann, erklärt ein kurzer Videoclip als Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen).


Kennzeichen Begaste Einheit | 11.02.2016

Eine begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) muss an jedem Zugang an einer von Per­sonen, welche die Güterbeförderungseinheit (CTU) öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit einem Warnkennzeichen gemäß Absatz 5.5.2.3.2  versehen sein. Das vor­geschriebene Warnkennzeichen muss so lange auf der Güterbeförderungseinheit (CTU) verbleiben, bis folgende Vorschriften erfüllt sind:

a) die begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) wurde belüftet, um schädliche Konzen­trationen des Begasungsmittels abzubauen, und
b)  die begasten Güter oder Werkstoffe wurden entladen.

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Kennzeichen Freigestellte Mengen / Excepted Quantity | 10.02.2016

Versandstücke, die gefährliche Güter in freigestellten Mengen enthalten, müssen dauerhaft und lesbar mit dem in Unterabschnitt 3.5.4.2 ADR dargestellten Kennzeichen gekennzeichnet sein. Die erste oder einzige in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5 angegebene Nummer des Gefahrzettels jedes im Versandstück enthaltenen gefährlichen Guts muss auf dem Kennzeichen angegeben werden. Sofern der Name des Absenders oder des Empfängers nicht an einer anderen Stelle des Versandstücks angegeben ist, muss das Kennzeichen diese Information enthalten.

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Gefahrzettel Klasse 1 | 21.06.2015

Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten.

Unterklassen, gemäß 2.2.1.1.5 ADR

1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind (eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst)

1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind

1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht, oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen

1.4 Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr – Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt

1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe – Als Minimalanforderung gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen

1.6 Extrem unempfindliche nicht massenexplosionsfähige Stoffe – Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht

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Gefahrzettel Klasse 2 | 20.06.2015

Gase und gasförmige Stoffe

Reine Gase, Gasgemische, Gemische eines oder mehrerer Gase mit einem oder mehreren anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten

Gase sind Stoffe, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20 °C und 1013 mbar Druck vollständig gasförmig sind. Zu dieser Klasse gehören komprimierte (verdichtete), verflüssigte oder gelöste Gase.

2.1 Entzündbare Gase

2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

2.3 Giftige Gase

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Gefahrzettel Klasse 3 | 19.06.2015

Entzündbare flüssige Stoffe

Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die bei 20 °C und 1013 mbar flüssig sind, bei 50 °C maximal 3 bar Dampfdruck haben, bei 20 °C und 1013 mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens 60 °C haben. Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3.
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Gefahrzettel Klasse 4 | 18.06.2015

Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Stoffe der Klasse 4.1 sind leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können. Des Weiteren umfasst die Klasse 4.1 selbstzersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen. Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Plastifizierungs- oder Inertisierungsmittel enthalten, dass die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, sind ebenso Stoffe der Klasse 4.1.

Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe

Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden.

Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

Der Klasse 4.3 sind Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse zuzuordnen, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können.

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Gefahrzettel Klasse 5 | 17.06.2015

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.1 - Entzündend wirkende Stoffe

Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können, sind Stoffe der Klasse 5.1.

Klasse 5.2 - Organische Peroxide

Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten.

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Gefahrzettel Klasse 6 | 16.06.2015

Giftige Stoffe

Klasse 6.1 - Giftige Stoffe

Der Begriff der Klasse 6.1 Giftige Stoffe umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können.

Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe

Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen verursachen, sind Stoffe der Klasse 6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen (Hybride oder Mutanten), von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Krankheiten verursachen.

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Gefahrzettel Klasse 7 | 15.06.2015

Radioaktive Stoffe

Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7.

  • Kategorie I-WEISS (Gefahrzettel 7A)
  • Kategorie II-GELB (Gefahrzettel 7B)
  • Kategorie III-GELB (Gefahrzettel 7C)
  • Spaltbare Stoffe der Klasse 7 (Gefahrzettel 7E)
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Gefahrzettel Klasse 8 | 14.06.2015

Ätzende Stoffe

Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, verätzen. Des Weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.

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Gefahrzettel Klasse 9 | 13.06.2015

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen. Darunter fallen unter anderem Lithiumbatterien oder Trockeneis.
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Lithiumbatterien: Lagerung gesamt | Lithium batteries: storage total (dt./engl.) | 28.08.2024

Die Anforderungen an die Lagerung von Lithiumbatterien hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und sind gesetzlich nicht eindeutig gefasst. Deshalb hilft ein Blick auf die Sachversicherer.

Tabellen, die auf den nachfolgenden Seiten zu finden sind:
Tabelle 1: VdS 3103 – Lagerung von Lithium (metall/ionen) -batterien und Geräten, die solche Battterien enthalten, in Räumen
Tabelle 2: UN 3480 und UN 3481 – Anforderungen von FM Global an die Lagerung
Tabelle 3: Blocklagerung – Anforderungen an den Sprinklerschutz im Vergleich
Tabelle 4: Regallagerung – Anforderungen an den Sprinklerschutz im Vergleich

Requirements for the storage of lithium batteries depend on many different factors and are not clearly defined by law. It is therefore helpful to look at the property insurer.

Tables that can be found on the following pages:
Table 1: VdS 3101 – Lithium (metal/ion) batteries and devices containing such batteries in rooms

Table 2: UN 3480 und UN3481 – FM Global storage requirements
Table 3: Solid pile storage – Comparison of sprinkler protection requirements
Table 4: Rack storage – Comparison of sprinkler protection requirements

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Lithiumbatterien: Lieferantenabfrage | Supplier inquiry (dt./engl.) | 19.08.2024

Lieferantenabfragen für Lithiumbatterien (auch in Geräten eingebaut) in deutsch und englisch
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Supplier queries for lithium batteries (also built into devices) in German and English.

The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Muster Prüfzusammenfassung | SampleTest summary (dt./engl.) | 19.08.2024

Zusammenfassung des Prüfberichts gemäß UN-Handbuch der Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3 , Absatz 38.3.5 in deutsch und englisch | Summary of test report according to UN Manual of Tests and Criteria Part III, subsection 38.3 , paragraph 38.3.5 in German and English

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) | The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Prüfung zur Vollständigkeit des Prüfberichts | Lithium batteries: Check for completeness of the test report (dt./engl.) | 19.08.2024

Für Auftraggeber des Absenders, Absender und Verlader: Eine Checkliste für die Prüfung von Lithiumbatterien: Ist der Prüfbericht/die Prfüzusammenfassung vollständig? | 

For shipper's customers, consignor and shipper: A checklist for testing lithium batteries: Is the test report/test summary complete?

(deutsche und englische Version)

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) | The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Checkliste zur Bewertung vor Rücksendung | Evaluation before Return (dt./engl.) | 19.08.2024

Checkliste zur Ermittlung des Zustands einer Lithiumbatterie vor einer Rücksendung

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Checklist to determine the condition of a lithium battery before returning it

The checklist can be filled in electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Anbieter für Brandschutzsysteme | Provider extinguishing systems (dt./engl.) | 05.08.2024

Anbieter von Löschsystemen für Lithiumbatterien in der Lagerung, in der E-Mobilität, als stationäre Speicheranlagen | Suppliers of extinguishing systems for lithium batteries in storage, in e-mobility, as stationary storage systems.

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Lithiumbatterien: Anbieter für Brandversuche | Provider vor fire testing (dt./engl.) | 05.08.2024

Angebote für Brandversuche mit Lithiumbatterien in Hallen und ggf. auf Freiflächen.


Offers for fire tests with lithium batteries in halls and, if necessary, on open spaces.

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Lithiumbatterien und EAG: Rücknahmesysteme | Lithium batteries and WEEE : Take Back Systems (dt./engl.) | 05.08.2024

Anbieter für die Rücknahme von Elektroaltgeräte (EAG) und deren Dienstleistungen


Providers for the take-back of waste electrical and electronic equipment (WEEE) and their services

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Lithiumbatterien: Logistikdienstleister | Lithium batteries: Logistics Service Provider (dt./engl.) | 05.08.2024

Eine Übersicht an Logistikdienstleistern, die Lithiumbatterien befördern und lagern - gegebenenfalls auch Prototypen oder beschädigte oder welche zur Entsorgung.


An overview of logistics service providers that transport and store lithium batteries - including prototypes or damaged ones, if applicable, or those for disposal.

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Lithiumbatterien Recyclinganbieter | Lithium Batteries Recycling Providers (dt./engl.) | 05.08.2024

Eine Übersicht über Recyclingunternehmen in Deutschland und angrenzenden Ländern mit Schwerpunkt auf Batterierecycling


An overview of recycling companies in Germany and neighbouring countries with a focus on battery recycling

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Kritisch-defekte Lithiumbatterien: Anbieter Verpackungen | Critically damaged Lithium Batteries: Provider Packagings (dt./engl.) | 05.08.2024

Marktübersichten mit Kontaktdaten und Serviceleistungen: Anbieter von Verpackungen für die Beförderung von beschädigt-defekten Lithiumbatterien (Einzelfestlegung SV 376, Verfahrensfestlegung und zusätzliche Informationen) 


Market overviews with contact details and services: Suppliers of packaging for the transport of critically defective lithium batteries (individual approval SP 376, procedural approval, and other information)

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Lithiumbatterien: Anbieter Verpackungen | Lithium Batteries: Provider Packagings (dt./engl.) | 05.08.2024

Marktübersichten mit Kontaktdaten und Serviceleistungen: Anbieter von Verpackungen für die Beförderung von Lithiumbatterien (Prototypen, geprüfte, beschädigte und zu entsorgende Lithiumbatterien) 


Market overviews with contact details and services: Suppliers of packaging for the transport of lithium batteries (prototypes, tested, damaged, and disposable lithium batteries)

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Lithiumbatterien lagern: Behälter, Schränke, Container | Storing Lithium batteries: boxes, cabinets, containers (dt./engl.) | 05.08.2024

Für die Lagerung von Lithiumbatterien und Geräten, angetrieben mit Lithiumbatterien, sind unterschiedliche Lagerkonzepte gefragt. Das gilt auch für Lösungen mit Lagerbehältern, Lagerschränken und Lagercontainern. Eine Anbieterübersicht.


Different storage concepts are required for the storage of lithium batteries and devices powered by lithium batteries. Also solutions with bins, cabinets and containers. A supplier overview.

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Lithiumbatterien: Taschen und Boxen für die Lagerung | Lithium batteries: storage boxes and bags (dt.-engl.) | 05.08.2024

Die Übersicht zeigt Taschen und Boxen in verschiedenen Ausführungen für die Lagerung von Lithiumbatterien sowie deren Anbieter |

The overview shows bags and boxes in various designs for the storage of lithium batteries and their suppliers

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Lithiumbatterien: Anforderungen Versand SV 188 | Requirements Shipping SP 188 (dt./engl.) | 05.08.2024

Die Sondervorschrift 188 (SV 188) ist für die Gefahrgutvorschriften der Land- und Seeverkehrsträger ADR, RID, ADN und IMDG-Code gleichlautend. Denn diese Sondervorschrift beschreibt vereinfachte Transportbedingungen für „kleine“ Zellen und Batterien. „Klein“ bedeutet hier, dass bestimmte Leistungsgrößen (Wattstundenzahl für Lithium-Ionen- sowie Anteil an metallischem Lithium für Lithium-Metall-Zellen oder Batterien) nicht überschritten werden dürfen. 

Die Checkliste zeigt die allgemeinen Anforderungen der SV 188 beim Versand „kleiner“ Batterien. In einer weiteren Checkliste sind die Detailanforderungen der Sondervorschrift – SV 188 a) - h) aufgeführt. Beide Checklisten sind auf deutsch und englisch verfügbar.


Special provision 188 (SP 188) is identical for the dangerous goods provisions of the land and sea modes of transport ADR, RID, ADN and IMDG Code. This is because this special provision describes simplified transport conditions for "small" cells and batteries. "Small" here means that certain power ratings (number of watt-hours for lithium-ion cells and proportion of metallic lithium for lithium-metal cells or batteries) must not be exceeded.

The checklist shows the general requirements of SP 188 when shipping "small" batteries. Another checklist shows the detailed requirements of the special regulation - SP 188 a) - h). Both checklists are available in German and English.

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Lithiumbatterien: Anbieter für Brandbegrenzungsdecken | Provider of fire protection blankets (dt./engl.) | 05.08.2024

Anbieter von Brandbegrenzungsdecken für e-Fahrzeuge, Batterien und Elektrogeräte (Auswahl)


Providers of fire protection blankets for e-vehicles, batteries and electrical appliances (selection)

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Lithiumbatterien: Fundstellen in den Vorschriften für die Beförderung | Sources in the regulations for shipping (dt./engl.) | 05.08.2024

Die Tabelle zeigt, wo die Vorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien und Geräten mit Lithiumbatterien auf der Straße, der Schiene und im Seeschiffstransport hinterlegt sind.


The table shows where the regulations for the transport of lithium batteries and equipment containing lithium batteries by road, rail and sea transportation can be found.

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Lithiumbatterien: Beförderung | Lithium Batteries: Transportation (dt./engl.) | 05.08.2024

Sobald die Nennenergie einer Lithiumbatterie die Grenze von 100 Wh oder 2 g Lithium überschreitet, fällt ihr Versand vollumfänglich unter die Gefahrgutvorschriften.

Jürgen Werny erläutert in der Checkliste acht Schritte und die jeweils erforderlichen Maßnahmen und listet ihre Fundstellen.

Bei dem beschriebenen Beispiel handelt es sich um Lithium-Ionen-Batterien mit 500 Kilogramm Gewicht und 80 Kilowattstunden Nennenergie. Eine solche Batterie soll von einem Automobilhersteller zu einem Autohändler transportiert werden.


As soon as the nominal energy of a lithium battery exceeds the limit of 100 Wh or 2 g lithium, its shipment falls fully under the dangerous goods regulations.

In the checklist, Jürgen Werny explains eight steps and the measures required in each case and lists where they can be found.

The example described involves lithium-ion batteries weighing 500 kilograms and with a nominal energy of 80 kilowatt hours. Such a battery is to be transported from an automobile manufacturer to a car dealer.

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Lithiumbatterien: Prüflabore | Lithium Batteries: Test Laboratories (dt./engl.) | 05.08.2024

Bevor Lithiumzellen/-batterien überhaupt befördert werden dürfen, müssen sie in Prüflaboren bestimmte Tests erfolgreich bestehen. Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung oder Aufprall  und sind in dem Handbuch "Prüfungen und Kriterien" der Vereinten Nationen beschrieben. Teil III des Handbuchs beschreibt in Abschnitt 38.3 acht Testmodule, auch als T.1 bis T.8-Test bezeichnet.

Unsere Übersicht zeigt eine Auswahl an akkreditierten beziehungsweise zertifizierten Prüflaboren, die den 38.3-Test sowie viele weitere durchführen. Bei der Umfrage haben wir zusätzlich nach maximalen Batteriegrößen für die Testmodule gefragt sowie nach CB-Zertifikaten und Batterieprüfungen. 


Before lithium cells / batteries can be transported, they have to successfully pass certain tests in test laboratories. These tests simulate transport conditions such as pressure, temperature, crushing or impact and are described in the "Tests and Criteria" manual of the United Nations. Part III of the manual describes eight test modules in section 38.3, also referred to as T.1 to T.8 test.

Our overview shows a selection of accredited or certified test laboratories that carry out the 38.3 test and many more. In the survey, we also asked about maximum battery sizes for the test modules as well as CB certificates and battery tests.
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Lithiumbatterien: Füllmittel für Verpackungen | Lithium batteries: Filling materials for packagings (dt.-engl.) | 05.08.2024

Die Übersicht listet Füllmittel für Verpackungen von Lithiumbatterien, deren Eigenschaften sowie ihre Anbieter auf | The overview lists filling materials for lithium battery packaging, their properties and the suppliers.

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Lithiumbatterien: Rücknahme | Lithium Batteries: Take Back (dt./engl.) | 05.08.2024

Zugelassene sowie weitere (kostenpflichtige) Serviceanbieter für die Batterierücknahme


Approved as well as other (fee-based) service providers for battery take-back

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Tank- und Silospeditionen | Tank and silo forwarding (dt./engl.) | 22.07.2024

Kein Spezialist für den Transport in Tanks und Silos befördert wirklich alle Klassen gefährlicher Güter. Und auch in Ausrüstung und zusätzlichen Leistungen unterscheiden sich die Anbieter.  Eine Übersicht. | No specialist for tank and silo transport actually covers every single class of dangerous goods. The providers also vary in terms of the equipment they use and additional services they offer. An overview.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Behörden in Deutschland | Federal state authorities in Germany (dt./engl.) | 22.07.2024

Gefahrgutvorschriften, im Zusammenspiel mit anderen Rechtsbereichen, halten viele Fragen bereit. Behörden helfen bei den richtigen Antworten. Sie finden hier eine Übersicht der Fachaufsichtsbehörden, Landesämter, Präsidien und weitere Verwaltungsbehörden für Gefahrgut mit den jeweiligen Ansprechpartnern in den einzelnen Bundesländern. | Intervention dangerous goods regulations, together with other fields of law, raise a number of questions. Government authorities can help to find the right answers.You will find here an overview of supervisors for dangerous goods and contacts in the federal states.

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IHKs: Gefahrgut-Kompetenz | CCIs: Dangerous Goods Contacts (dt./engl.) | 22.07.2024

IHKs mit Gefahrgutabteilungen bieten Gefahrgutschulungen an, nehmen Prüfungen ab, stellen ADR-Bescheinigungen aus und beantworten Fragen ihrer Mitglieder in Sachen Gefahrgut. Über 80 IHKs mit Kontaktdaten sind hier zusammengestellt. |

CCIs with dangerous goods departments provide DG training, take exams, provide ADR certificates and answering questions of its members when it comes to dangerous goods. More than 80 CCIs with contact details are listed here.

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Tank- und Silohersteller | Tank and silo manufacturers (dt./engl.) | 22.07.2024

Die Tankcodierung hilft dabei, den passenden Typ für den jeweiligen Einsatzzweck zu finden. Viele Hersteller warten zusätzlich mit weiteren Dienstleistungen auf. | The tank coding makes it easier to find the right type of tank for your specific needs. Many manufacturers also offer additional services.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Arbeitskreise Gefahrgut in Deutschland und der Schweiz | Working Groups DG in Germany and Switzerland (dt./engl.) | 22.07.2024

Gefahrgutarbeitskreise in Deutschland und der Schweiz sorgen dafür, dass sich Behörden- und Wirtschaftsvertreter zu Gefahrgutfragen regional direkt austauschen können. | Working groups in Germany and Switzerland ensure that regional government and business representatives can exchange experiences directly.

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Berufsgenossenschaften | German Social Accident Insurances (dt./engl.) | 22.07.2024

Eine Auflistung der Berufsgenossenschaften mit den für Gefahrgut und Gefahrstoffe zuständigen Ansprechpartnern |

A List of German Social Accident Insurances with contact partners for dangerous goods and hazardous materials.

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Verbände: mit GG-Kompetenz | Associations: with DG-Competence (dt./engl.) | 22.07.2024

Ohne intensive Verbandsarbeit in Sachen Gefahrgut und angrenzende Rechtsbereiche würden vielfach nicht die richtigen Fragen in den politischen Gremien gestellt werden. Über 100 Verbände, unterteilt in Brandschutz, Arbeitssicherheit, Ladungsicherung, Transport & Logistik, Entsorgung, Rekonditionierung, Chemie, Energie, Verpackung, Tankreinigung und Ausbildung & Beratung, national und international, sind hier mit Kontaktdaten zusammengestellt. 


Without intensive work on the part of associations concerning dangerous goods transport, in many cases the right questions never be asked. More than 100 associations, subclassified in special topics, are composed here with contact details.

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Ladungssicherung: Anbieter für Hilfsmittel | Load securing providers and tools (dt./engl.) | 22.07.2024

Eine Übersicht über Anbieter von Ladungssicherungsmitteln, ihre Produkte und Services.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |

An overview of suppliers for load securing equipment, their products and services.
You can also find more information about individual suppliers in our industry guide.

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Überwachungsstellen für Verpackungshersteller | Monitoring bodies for packaging manufacturers (dt./engl.) | 22.07.2024

Anerkannte Überwachungsstellen für die Qualitätssicherungsprogramme der Verpackungshersteller gemäß § 8 Satz 1 Nummer 4 der GGVSEB. |

Recognized monitoring bodies for the quality assurance programs of packaging manufacturers according to § 8 sentence 1 number 4 of the German GGVSEB.

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Adressliste Rekonditionier-Betriebe | Address list reconditioning facilities (dt./engl.) | 22.07.2024

Für Rekonditionierung, Reparatur und Wartung benötigen Firmen in Deutschland eine Anerkennung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Hier eine Adressliste anerkannter Rekonditionier-Betriebe.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


When it comes to reconditioning, companies require a certification from Germany’s Federal Institute for Materials Research and Testing (BAM). Here is an address list of recognized reconditioning companies.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Gefahrguttransport: Mitzuführende Papiere | Dangerous Goods Transportation: Documents to be carried | 22.07.2024

Die Übersicht zeigt, welche Papiere im Binnen- sowie im grenzüberschreitenden Straßenverkehr mitgeführt werden müssen. | The overview shows which documents must be carried on domestic and cross-border road transport.

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Rekonditionierer und ihre Leistungen | Reconditioners and their services (dt./engl.) | 07.09.2023

Für Rekonditionierung, Reparatur und Wartung von Verpackungen und IBC benötigen Firmen in Deutschland eine Anerkennung der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Eine Übersicht zeigt, für welche Behälterarten die einzelnen Rekonditionierer anerkannt sind.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


For reconditioning, repair and maintenance of packaging and IBCs, companies in Germany need an approval from the BAM Federal Institute for Materials Research and Testing. An overview shows for which container types the individual reconditioners are recognised.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Ingenieurbüros für Lagerplanung | Engineering offices for warehouse planning | 17.07.2023

Für die Planung eines Gefahrstofflagers ist die Erfahrung des beauftragten Ingenieurbüros mit solchen Projekten von großer Bedeutung. | When it comes to planning dangerous goods storage facilities, the respective engineering firm’s prior experience with this type of project is crucial.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Prüfstellen Verpackung international | 17.07.2023

Internationale Behörden und Prüfstellen für die Zulassung von Baumustern von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen.


International authorities and testing bodies for the approval of the design type of packagings, IBC and large packagings.

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Normen und Richtlinien für die Ladungssicherung | 17.07.2023

Eine Auflistung der wichtigsten Normen und Richtlinien für die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. | A list of the most important standards and guidelines for load securing on road vehicles.

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Landesregeln für Gefahrgut in Europa | Country rules for dangerous goods in Europe (dt./engl.) | 02.06.2023

Eine Übersicht der nationalen Gefahrgutvorschriften und der jeweils zuständigen Behörden in anderen europäischen Ländern | An overview of the national dangerous goods regulations and the respective competent authorities in other European countries

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Lithiumbatterien: Versand kleiner Batterien im Luftverkehr | Shipping of small Batteries in Air Transport (dt./engl.) | 19.05.2023

Die Tabelle präsentiert die Vorschriften, denen Batterien mit geringer Leistung unterliegen, wenn sie per Luftfracht verschickt werden.


The table presents the regulations to which low power batteries are subject when they are shipped by air.

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Stückgutkooperationen | General cargo cooperations (dt./engl.) | 02.03.2023

Stückgutkooperationen transportieren Gefahrgut zu Zielen in vielen Ländern. Doch nicht alle Klassen und Stoffe werden akzeptiert. | General cargo partnerships can facilitate the transport of dangerous goods to various international destinations. However, not all substances are accepted.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.



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Prüffristen von Feuerlöschern | 21.12.2022

8.1.4.4 ADR weist darauf hin, dass tragbare Feuerlöschgeräte in Übereinstimmung mit den zugelassenen nationalen Normen bestimmten Prüfungen unterzogen werden müssen, um ihre Funktionssicherheit zu gewährleisten.

Auf deutschen Fahrzeugen befindliche Feuerlöschgeräte aus dem Ausland müssen den Vorgaben und Prüffristen des Herkunftslandes entsprechen. Umgekehrt gilt das Gleiche für ausländische Fahrzeuge, die mit in Deutschland hergestellten Feuerlöschgeräten ausgerüstet sind. Hier gelten die Fristen nach Paragraph § 36 der Gefahrgutverordnung GGVSEB.

Unsere aktuelle Übersicht mit den Prüffristen in 33 Ländern gibt es hier. 


8.1.4.4 ADR indicates that portable fire extinguishers must be subjected to certain tests in accordance with approved national standards to ensure their functional safety.

Fire extinguishers from abroad on German vehicles must comply with the specifications and test intervals of the country of origin. Conversely, the same applies to foreign vehicles equipped with fire extinguishers manufactured in Germany. In this case, the deadlines according to paragraph § 36 of the German Dangerous Goods Ordinance (GGVSEB) apply.

Our current overview of the inspection periods in 33 countries can be found here. 

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EEE - Gebrauchte EAG befördern – kein Abfall | UEEE - no waste (dt./engl.) | 18.10.2022

Mitzugebende Informationen für die grenzüberschreitende Beförderung gebrauchter Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEE): Hier können Sie die passenden Formulare erstellen.

Zwei Begleitdokumente sind deshalb je nach Einsatz

  1. für den Verkauf zur direkten Wiederverwendung (siehe Seite 2-3) oder
  2. Gewährleistung / Überholung / Reparatur / Fehlerursachenanalyse (siehe Seite 4-5)

bei der Beförderung mitzuführen.

Die Übersicht zu den Paragraphen 32 (a) und (b) des Basler Abkommens veranschaulicht die Bedingungen, unter denen gebrauchte Geräte nicht als Abfall zu betrachten sind.


Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


EEE - Transporting used WEEE - no waste

Information to be provided for the cross-border transport of used electrical and electronic equipment (EEE). You can create the appropriate forms here.

Two accompanying documents are required depending on the use

  1. for sale for direct reuse or (see page 2 - 3)
  2. failure analysis / repair / refurbishment (see page 4 - 5)

and to be carried along during transport.

The overview of paragraphs 32 (a) and (b) of the Basel Convention illustrates the conditions under which used equipment is not considered waste.

The checklists can be filled out electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Bundesämter, Institutionen, Plattformen | Federal offices, institutions, platforms (dt./engl.) | 14.07.2022

Übersicht über Bundesämter, Bundesanstalten, zwischenstaatliche und internationale Organisationen mit Gefahrgutkompetenz. |

An overview of federal offices, federal agencies, intergovernmental and international organisations with competence in dangerous goods.

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Behörden in Österreich | Federal state authorities in Austria (dt./engl.) | 16.07.2021

Sie finden hier eine Übersicht der Fachaufsichtsbehörden für Gefahrgut mit den jeweiligen Ansprechpartnern in den einzelnen österreichischen Bundesländern. | You will find here an overview of supervisors for dangerous goods and contacts in the federal states inAustria.

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Inspektionsstellen für IBC | Inspection bodies for IBCs (dt./engl.) | 16.07.2021

Eine Übersicht der von der BAM anerkannten Stellen für die Inspektion und Prüfung von IBC | An overview of the BAM-recognised bodies for the inspection and testing of IBCs.

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Digitale Schulungen | Digital training (dt./engl.) | 16.07.2021

Eine Auswahl von Firmen, die Schulungen und Unterweisungen auch digital anbieten | A selection of companies that provide training and employee training in digital formats (dt./engl.)

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Behörden in der Schweiz | Authorities in Switzerland | 07.06.2021

Gefahrgutvorschriften, im Zusammenspiel mit anderen Rechtsbereichen, halten viele Fragen bereit. Behörden helfen bei den richtigen Antworten.
Sie finden hier eine Übersicht der Fachaufsichtsbehörden für Gefahrgut mit den jeweiligen Ansprechpartnern in der Schweiz.


Intervention Dangerous goods regulations, together with other fields of law, raise a number of questions. Government authorities can help to find the right answers.You will find here an overview of supervisors for dangerous goods in Switzerland.

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Klinische Abfälle: Anbieter für Behälter | Providers container for clinical waste (dt.engl.) | 16.07.2020

Im täglichen Klinik- und Laborbetrieb fallen Abfälle an, die getrennt entsorgt werden müssen und deren Beförderung teilweise unter das Gefahrgutrecht fällt. Unsere Marktübersicht listet Anbieter auf, die sich auf Behälter für klinische Abfälle spezialisiert haben.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |

Waste is generated in daily clinical and laboratory operations, which must be disposed of separately and the transportation of which is partly subject to the dangerous goods law. Our market overview lists providers who specialize in containers for clinical waste.
You can also find more information about individual providers in our industry guide.

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Lithiumbatterien: Zelle und Batterie | Lithium batteries: cell and battery (dt./engl.) | 01.04.2020

Für den Transport von Lithiumbatterien muss auf der technischen Ebene eine Unterscheidung zwischen Zelle und Batterie getroffen werden, da unterschiedliche Grenzwerte zu beachten sind. Wir bieten Ihnen hier Definitionen, Erläuterungen und Bilder zur Klarstellung an. |
When transporting lithium batteries, a distinction must be made between the cell and the battery on the technical level, since different limit values must be observed. We offer definitions, explanations and pictures for clarification.

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Chinesische Verwaltungsrichtlinien für den Gefahrguttransport | 10.02.2020

In China sind am 1. Januar 2020 die Verwaltungsrichtlinien für die Sicherheit bei der Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße in Kraft getreten. Die Richtlinien sind offiziell in chinesischer Sprache verfügbar.

Die hier zum Ausdrucken verfügbare Fassung ist eine in Zusammenarbeit mit dem Beratungsbüro GBK im Rahmen des GIZ-Projektes erstellte englische Übersetzung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die chinesische Fassung gilt und es sich hierbei um eine Arbeitsübersetzung handelt.

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Fahrzeugvermieter | Vehicle Rental Companies (dt./engl.) | 15.07.2019

Mietfahrzeuge werden auch für die Beförderung gefährlicher Güter angeboten. Die Übersicht zeigt, welche Vermieter welche Typen im Portfolio haben und welche Ausrüstung dazugehört. | Rental vehicles are also offered for the transport of dangerous goods. The overview shows which companies have which types in their portfolio and which equipment belongs to them.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Prüfstellen für Verpackungen | Testing laboratories for packaging (dt.|engl.) | 15.07.2019

In Deutschland zugelassene Prüfstellen für die Durchführung der Baumusterprüfung von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen. | Approved inspection bodies for the execution of the design type examination of packagings, IBC and large packagings in Germany.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)

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Online-Seminar: Die neue TRGS 520 in der Praxis | 02.10.2024

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 520 (TRGS 520), befasst sich mit den Sammelstellen, die auch auf so genannten Bringhöfen/Wertstoffhöfen anzutreffen sind. Zu finden sind hier die technischen, personellen und organisatorischen Anforderungen, die diese als Stand der Technik und die rechtlichen Rahmenbedingungen abbilden.

Die Grundlage für eine Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) bilden die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das darüberstehende Chemikaliengesetz (ChemG).

Die TRGS 520 hat bereits eine lange Historie. Bereits zu Beginn der 80er-Jahre wurde durch die gesetzliche Unfallversicherung die GUV 27.9 entwickelt. Im September 1993 wurde die Technische Regel 520 erstmals veröffentlicht und in den Jahren 1999 und 2012 angepasst.

Der gestiegene Anspruch der gesetzlichen Vorgaben machte beginnend im Jahre 2021 eine weitere Überarbeitung nötig, da über die Jahre neue Erkenntnisse über in Verkehr gebrachte Stoffe hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt vorlagen, aber auch Erfahrungen aus der Arbeitswelt ergänzt wurden.

Diese neue TRGS 520 ist nun nach dreijähriger Überarbeitung mit vielen Veränderungen veröffentlicht worden.


Versand leerer ungereinigter Altverpackungen | 12.09.2024

Mit der Checkliste lässt sich prüfen, ob für die Beförderung von UN 3509 alle Begleitdokumente vorliegen und richtig ausgefüllt sind, ob das Fahrzeug vorschriftsgemäß ausgestattet ist und ob - falls zutreffend - die Befüllung des Containers regelkonform erfolgt.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Gefährliche Abfälle - Versandvorbereitung | 28.08.2024

19 Prüfpunkte für die vorschriftsmäßige Vorbereitung von Versandstücken mit gefährlichen Abfällen.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lagerung und Versand gefährlicher Abfälle | 13.08.2024

Die Übersicht zeigt, wie einzelne Gruppen gefährlicher Abfälle, die in der betrieblichen Praxis besonders häufig vorkommen (Ausnahme: sortenreine Lithiumbatterien), richtig zugeordnet, verpackt und gekennzeichnet sein müssen.

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Lithiumbatterien und EAG: Rücknahmesysteme | Lithium batteries and WEEE : Take Back Systems (dt./engl.) | 05.08.2024

Anbieter für die Rücknahme von Elektroaltgeräte (EAG) und deren Dienstleistungen


Providers for the take-back of waste electrical and electronic equipment (WEEE) and their services

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Lithiumbatterien Recyclinganbieter | Lithium Batteries Recycling Providers (dt./engl.) | 05.08.2024

Eine Übersicht über Recyclingunternehmen in Deutschland und angrenzenden Ländern mit Schwerpunkt auf Batterierecycling


An overview of recycling companies in Germany and neighbouring countries with a focus on battery recycling

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Lithiumbatterien: Rücknahme | Lithium Batteries: Take Back (dt./engl.) | 05.08.2024

Zugelassene sowie weitere (kostenpflichtige) Serviceanbieter für die Batterierücknahme


Approved as well as other (fee-based) service providers for battery take-back

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Rekonditionierungskarte 2024 | 06.06.2024

Auf der Karte sind alle Rekonditionierungsbetriebe in Deutschland mit Standort, Adresse und Kontaktdaten aufgeführt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM anerkannt sind.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der Juni-Ausgabe 06/2024 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Übersicht Saug-Druck-Tanks | 03.04.2023

Die Übersicht zeigt, welcher Hersteller welche Typen mit Gefahrgutzulassung und dazugehöriger Ausrüstung anbietet.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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EEE - Gebrauchte EAG befördern – kein Abfall | UEEE - no waste (dt./engl.) | 18.10.2022

Mitzugebende Informationen für die grenzüberschreitende Beförderung gebrauchter Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEE): Hier können Sie die passenden Formulare erstellen.

Zwei Begleitdokumente sind deshalb je nach Einsatz

  1. für den Verkauf zur direkten Wiederverwendung (siehe Seite 2-3) oder
  2. Gewährleistung / Überholung / Reparatur / Fehlerursachenanalyse (siehe Seite 4-5)

bei der Beförderung mitzuführen.

Die Übersicht zu den Paragraphen 32 (a) und (b) des Basler Abkommens veranschaulicht die Bedingungen, unter denen gebrauchte Geräte nicht als Abfall zu betrachten sind.


Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


EEE - Transporting used WEEE - no waste

Information to be provided for the cross-border transport of used electrical and electronic equipment (EEE). You can create the appropriate forms here.

Two accompanying documents are required depending on the use

  1. for sale for direct reuse or (see page 2 - 3)
  2. failure analysis / repair / refurbishment (see page 4 - 5)

and to be carried along during transport.

The overview of paragraphs 32 (a) and (b) of the Basel Convention illustrates the conditions under which used equipment is not considered waste.

The checklists can be filled out electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Bergungsverpackungen | 04.03.2021

Die Übersicht zeigt in Kürze, welcher Lieferant welche Typen von Bergungsverpackungen anbietet.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Klinische Abfälle: Anbieter für Behälter | Providers container for clinical waste (dt.engl.) | 16.07.2020

Im täglichen Klinik- und Laborbetrieb fallen Abfälle an, die getrennt entsorgt werden müssen und deren Beförderung teilweise unter das Gefahrgutrecht fällt. Unsere Marktübersicht listet Anbieter auf, die sich auf Behälter für klinische Abfälle spezialisiert haben.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |

Waste is generated in daily clinical and laboratory operations, which must be disposed of separately and the transportation of which is partly subject to the dangerous goods law. Our market overview lists providers who specialize in containers for clinical waste.
You can also find more information about individual providers in our industry guide.

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Die Gefahr/gut-App im mobilen Einsatz | 13.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Ihnen, wie Sie die Gefahr/gut-App auf ihrem mobilen Gerät installieren und bei Ihren Überwachungsaufgaben vor Ort nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Gegenüberstellung Abfall- und Gefahrgutrecht | 24.07.2019

Eine Übersicht über die wesentlichen Rechtsgrundlagen, Definitionen, Einteilung und Zuordnung sowie die Gefahrenmerkmale nach dem Abfallrecht und nach dem Gefahrgutrecht.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)

Lagerung von Gefahrstoffen: Umsetzung der TRGS 510 | 10.10.2024

Bei der Lagerung gefährlicher Stoffe sind die Vorgaben der TRGS 510 (Technischen Regel für Gefahrstoffe) zu berücksichtigen. Anhand der vorliegenden Checklisten kann der Verantwortliche prüfen, ob alle Anforderungen eingehalten werden. Hinweis: Mithilfe des Formulars 01 „Ablaufschema“ lässt sich schnell feststellen, welche Listen im Einzelfall benötigt werden.
Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lagerung von Gefahrstoffen: Auswahl der passenden Checklisten | 10.10.2024

Je nach Art der gelagerten Stoffe stellt die TRGS 510 unterschiedliche Anforderungen an ein Gefahrstofflager. Mithilfe dieses Formulars kann der Verantwortliche schnell ermitteln, welche weiteren Checklisten er für seine Kontrollaufgaben benötigt. Zu finden sind sie dann unter „Umsetzung der TRGS 510“.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Zuordnung von Gefahrstoffen zu Lagerklassen | 10.10.2024

Mithilfe dieses Zuordnungsleitfadens lässt sich für jeden Gefahrstoff schnell feststellen, zu welcher Lagerklasse (LGK) er gehört.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lagerung von Gefahrstoffen: Unterweisungsnachweis | 10.10.2024

Auf diesem Formular lässt sich festhalten, welche Mitarbeiter wann, wie lange und von wem über die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gemäß TRGS 510 unterwiesen wurden.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lagerung von Gefahrstoffen: Nachweis der Leseschulung von Führungskräften | 10.10.2024

Auf diesem Formular lässt sich festhalten, welche Führungskräfte die Checklisten zur Umsetzung der TRGS 510 (siehe dort) wann im Selbststudium gelesen und sich daraus wesentliche Erkenntnisse zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen angeeignet haben.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Online-Seminar: Die neue TRGS 520 in der Praxis | 02.10.2024

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 520 (TRGS 520), befasst sich mit den Sammelstellen, die auch auf so genannten Bringhöfen/Wertstoffhöfen anzutreffen sind. Zu finden sind hier die technischen, personellen und organisatorischen Anforderungen, die diese als Stand der Technik und die rechtlichen Rahmenbedingungen abbilden.

Die Grundlage für eine Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) bilden die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das darüberstehende Chemikaliengesetz (ChemG).

Die TRGS 520 hat bereits eine lange Historie. Bereits zu Beginn der 80er-Jahre wurde durch die gesetzliche Unfallversicherung die GUV 27.9 entwickelt. Im September 1993 wurde die Technische Regel 520 erstmals veröffentlicht und in den Jahren 1999 und 2012 angepasst.

Der gestiegene Anspruch der gesetzlichen Vorgaben machte beginnend im Jahre 2021 eine weitere Überarbeitung nötig, da über die Jahre neue Erkenntnisse über in Verkehr gebrachte Stoffe hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt vorlagen, aber auch Erfahrungen aus der Arbeitswelt ergänzt wurden.

Diese neue TRGS 520 ist nun nach dreijähriger Überarbeitung mit vielen Veränderungen veröffentlicht worden.


Befähigungsschein - explosionsgefährliche Stoffe | 22.08.2024

Die Übersicht zeigt, wann für die Beförderung von UN-Nummern, die dem Sprengstoffrecht unterliegen, eine Erlaubnis und/oder ein Befähigungsschein benötigt wird.

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Brandschutzmaßnahmen im Gefahrstofflager | 22.08.2024

In Lagern für gefährliche Stoffe sind viele vorbeugende Maßnahmen für den Brandschutz erforderlich. Die Übersicht zeigt, welche dies sind - abhängig von den H-Sätzen und Mengen der gelagerten Stoffe.

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Einstufung von Wasserstoffperoxid | 22.08.2024

Die Tabelle zeigt beispielhaft die Unterschiede zwischen Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht bei der Einstufung von Wasserstoffperoxid (H2O2).

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Einstufung organischer Peroxide | 22.08.2024

Die korrekte Einstufung organischer Peroxide der Gefahrgutklasse 5.2 ist auch deshalb schwierig, weil sie mehrere gefährliche Eigenschaften haben können. Die Tabellen zeigen, auch anhand von Beispielen, was dabei zu berücksichtigen ist.

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ChemVerbotsV - Pflichten des Abgebers | 19.08.2024

Der Abgeber muss in seinem Unternehmen eine „abgebende Person" bestimmt haben, deren Aufgaben in dieser Checkliste zusammengestellt sind.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Sicherheitsdatenblätter: Plausibilitätsprüfung | 19.08.2024

Die Tabelle listet die H-Sätze für Gefahrstoffe auf und ordnet sie den einzelnen Abschnitten des Sicherheitsdatenblatts zu.

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TRGS 510: Änderungen 2021 im Detail | 19.08.2024

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 regelt die Anforderungen an die Lagerung der meisten Arten von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.
Die Gesetzgeber haben die zehn Jahre alte TRGS für 2021 erstmals im größeren Umfang überarbeitet. Vier tabellarische Übersichten zeigen die Änderungen im Detail auf.

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Lagerung und Versand gefährlicher Abfälle | 13.08.2024

Die Übersicht zeigt, wie einzelne Gruppen gefährlicher Abfälle, die in der betrieblichen Praxis besonders häufig vorkommen (Ausnahme: sortenreine Lithiumbatterien), richtig zugeordnet, verpackt und gekennzeichnet sein müssen.

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Klassifizierungshilfe | 10.04.2024

Die Tabelle auf den folgenden Seiten enthält eine erste Auswahl und ist nach aufsteigender CAS-Nummer sortiert (Chemical Abstract Service Registry Number). Es sind nur Stoffe berücksichtigt, für die mindestens zwei Quellen eine Zuordnung angeben. Die Spalten enthalten: CAS-/EG-/UN-Nummern, Stoffnamen aus den deutschsprachigen Quellen, ersatzweise englischer Name, Rangfolge ihrer Vorkommen, KNR/WGK nach UBA.
Eine Übersicht der Betreiber der verwendeten Datenbanken finden Sie am Schluss des Dokuments.

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Online-Seminar: AwSV für Spediteure | 15.03.2024

Prof. Dr. Norbert Müller klärt im Online-Seminar über die Anforderungen, die an Errichtung und Betrieb dieser besonderen Anlagenart gestellt werden auf. 

Es werden alle für Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken relevante Vorschriften des Wasser-, Bau- sonstigen Umweltrechts vorgestellt.

Sie lernen die relevanten Anforderungen an Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken kennen. So können Non-Konformitäten und Probleme mit Sachverständigen und Behörden und im Schadenfall mit Versicherern vermieden werden.

 


Online-Seminar: Grundlagen der ChemVerbotsV | 16.11.2023

Im Rahmen dieses Online-Seminars erklärt Ihnen Experte Leon Wasserfall (UMCO), ob Sie als Unternehmen von der ChemVerbotsV betroffen sind und was in diesem Fall zu tun ist.

Themenschwerpunkte:

  • EU vs. DE Recht
  • Welche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sind betroffen?
  • Welche Regelungen gelten?
  • Der Begriff „Abgabe“
  • Pflichten
  • B2B vs. Endverbraucher

UMCO ist eine Beraterfirma aus Hamburg im Bereich Chemielogistik. 


Lagerkarte 2023/2024 | 02.11.2023

Auf der Karte sind 52 Tank- und 131 Stückgutlager in ganz Deutschland mit Standort und Adresse aufgeführt.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der November-Ausgabe 11/2023 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Online-Seminar: Gefahrstoffverordnung - Was der Gefahrgutbeförderer wissen sollte | 27.09.2023

Die Gefahrstoffverordnung gilt auch für Tätigkeiten, die im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter durchgeführt werden, zum Beispiel das Befüllen und Entleeren von Tanks.

Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht gelten gleichzeitig und gleichrangig. Diese Tatsache ist vielen Beförderern gefährlicher Güter nicht bekannt. Sie setzen damit ihre Fahrer und sich selbst ordnungswidrigkeiten-, straf- und zivilrechtlichen Risiken aus.

Sachverständiger Norbert Müller erklärt in diesem Online-Seminar, welche Pflichten für den Beförderer aus der Gefahrstoffverordnung im Einzelnen resultieren.


Anleitung Checklisten-Generator | 08.09.2023

Firmen und Personen, die an einem Gefahrgut-Transport beteiligt sind, müssen die nationalen und internationalen Gefahrgut-Vorschriften befolgen. Dies gilt für alle Funktionen vom Absender über den Verpacker bis zum Empfänger.

Mit Hilfe unseres Checklisten-Generators können Sie für alle diese Verantwortungsbereiche und sämtliche Gefahrgutklassen individuelle Checklisten erstellen. Anhand dieser Listen können Personen, die mit der entsprechenden Aufgabe betraut sind, prüfen, ob sie ihren Pflichten vorschriftsmäßig nachgekommen sind.

Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung für den Checklisten-Generator.

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Beförderer Klasse 7 | 07.09.2023

Die Marktübersicht zeigt Transportunternehmen und Logistikdienstleister, die sich auf den Transport radioaktiver Stoffe (Klasse 7) spezialisiert haben - aufgeschlüsselt nach den von ihnen akzeptierten UN-Nummern.

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Mitarbeiter auf Notfälle vorbereiten | 13.08.2023

Ein Vergleich von Gefahrstoffverordnung und TRGS 510 zeigt, wie Mitarbeiter auf das richtige Verhalten bei Vorfällen mit Gefahrstoffen vorzubereiten sind.

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Gefahrstoffrecht für Fahrer | 27.07.2023

Für alle am Gefahrguttransport Beteiligten ist das Gefahrstoffrecht eine wichtige Schnittstelle. Die Liste zeigt, worauf Fahrer dabei besonders achten sollten.
Gültig ab dem 01.01.2023.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes – gefahrgutrelevante Angaben | 26.04.2023

Der Transport von gefährlichen Chemikalien ist nicht zu unterschätzen. Die Information, ob ein Stoff oder Gemisch als Gefahrgut nach ADR, IMDG oder IATA zu transportieren ist, findet sich im Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes und muss passend zur Einstufung nach Gefahrstoffrecht gewählt sein.

Ariane Budde ist Teamleiterin für den Bereich SAP-EHS der Hamburger Beratungsfirma UMCO. Im Online-Seminar präsentiert sie die Grundlagen zur Gefahrgutklassifizierung und gibt ein Verständnis zum Umgang mit dem SDB-Abschnitt 14. Sie stellt dar, welche Informationen für welchen Verkehrsweg aufgeführt werden müssen.

Der Fokus liegt auf folgenden Themen: 

  • Kurze Einführung in die Gefahrgutklassifizierung
  • Abschnitt 14 im Sicherheitsdatenblatt
  • Besonderheiten ADR
  • Besonderheiten IMDG
  • Besonderheiten IATA
  • Fallbeispiele

Anbieter von Gefahrgutetiketten | 12.04.2023

Die Übersicht zeigt spezialisierte Anbieter mit ihrem Etikettenportfolio für gefährliche Güter, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern, verfügbaren Folienarten und besonderen Verfahren.

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Ermittlung der Einsatzzeiten für Beauftragte mit der DIN SPEC 91424 | 19.12.2022

Sachverständiger Bernhard Schwager präsentiert im Online-Seminar, wie Einsatzzeiten für Beauftragte mit der DIN SPEC 91424 korrekt ermittelt werden können. Er erklärt die Struktur der Norm und welche Punkte dabei besonders zu beachten sind. Somit lässt sich diese Regelung auch auf weitere Bereiche im Unternehmen übertragen. 

Bernhard Schwager hat jahrzehntelange Erfahrung als Beauftragter für alle Disziplinen inklusive Gefahrgut. Heute arbeitet er in einer Beratungsfirma und hält nebenbei unter anderem in einigen Vorständen Mandate im Bereich Nachhaltigkeit.


Vorbereitung der Betriebsbegehung | 30.04.2021

Dieser 12-Punkte-Plan erleichtert die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitsschutzbegehungen durch die Aufsichtsbehörden und die Berufsgenossenschaft.

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Notrufnummern weltweit: nationale Anforderungen für SDS und Straßentransport | 02.10.2020

Viele Bestimmungen machen es für Organisationen erforderlich, auf Transportdokumenten und Sicherheitsdatenblätter (SDB) eine Notrufnummer anzugeben. Unsere deutsch-englische Übersicht über die nationalen Anforderungen.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)

Lithiumbatterien Recyclinganbieter | Lithium Batteries Recycling Providers (dt./engl.) | 05.08.2024

Eine Übersicht über Recyclingunternehmen in Deutschland und angrenzenden Ländern mit Schwerpunkt auf Batterierecycling


An overview of recycling companies in Germany and neighbouring countries with a focus on battery recycling

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Kritisch-defekte Lithiumbatterien: Anbieter Verpackungen | Critically damaged Lithium Batteries: Provider Packagings (dt./engl.) | 05.08.2024

Marktübersichten mit Kontaktdaten und Serviceleistungen: Anbieter von Verpackungen für die Beförderung von beschädigt-defekten Lithiumbatterien (Einzelfestlegung SV 376, Verfahrensfestlegung und zusätzliche Informationen) 


Market overviews with contact details and services: Suppliers of packaging for the transport of critically defective lithium batteries (individual approval SP 376, procedural approval, and other information)

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Lithiumbatterien: Anbieter Verpackungen | Lithium Batteries: Provider Packagings (dt./engl.) | 05.08.2024

Marktübersichten mit Kontaktdaten und Serviceleistungen: Anbieter von Verpackungen für die Beförderung von Lithiumbatterien (Prototypen, geprüfte, beschädigte und zu entsorgende Lithiumbatterien) 


Market overviews with contact details and services: Suppliers of packaging for the transport of lithium batteries (prototypes, tested, damaged, and disposable lithium batteries)

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Lithiumbatterien lagern: Behälter, Schränke, Container | Storing Lithium batteries: boxes, cabinets, containers (dt./engl.) | 05.08.2024

Für die Lagerung von Lithiumbatterien und Geräten, angetrieben mit Lithiumbatterien, sind unterschiedliche Lagerkonzepte gefragt. Das gilt auch für Lösungen mit Lagerbehältern, Lagerschränken und Lagercontainern. Eine Anbieterübersicht.


Different storage concepts are required for the storage of lithium batteries and devices powered by lithium batteries. Also solutions with bins, cabinets and containers. A supplier overview.

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Tank- und Silospeditionen | Tank and silo forwarding (dt./engl.) | 22.07.2024

Kein Spezialist für den Transport in Tanks und Silos befördert wirklich alle Klassen gefährlicher Güter. Und auch in Ausrüstung und zusätzlichen Leistungen unterscheiden sich die Anbieter.  Eine Übersicht. | No specialist for tank and silo transport actually covers every single class of dangerous goods. The providers also vary in terms of the equipment they use and additional services they offer. An overview.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Behörden in Deutschland | Federal state authorities in Germany (dt./engl.) | 22.07.2024

Gefahrgutvorschriften, im Zusammenspiel mit anderen Rechtsbereichen, halten viele Fragen bereit. Behörden helfen bei den richtigen Antworten. Sie finden hier eine Übersicht der Fachaufsichtsbehörden, Landesämter, Präsidien und weitere Verwaltungsbehörden für Gefahrgut mit den jeweiligen Ansprechpartnern in den einzelnen Bundesländern. | Intervention dangerous goods regulations, together with other fields of law, raise a number of questions. Government authorities can help to find the right answers.You will find here an overview of supervisors for dangerous goods and contacts in the federal states.

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IHKs: Gefahrgut-Kompetenz | CCIs: Dangerous Goods Contacts (dt./engl.) | 22.07.2024

IHKs mit Gefahrgutabteilungen bieten Gefahrgutschulungen an, nehmen Prüfungen ab, stellen ADR-Bescheinigungen aus und beantworten Fragen ihrer Mitglieder in Sachen Gefahrgut. Über 80 IHKs mit Kontaktdaten sind hier zusammengestellt. |

CCIs with dangerous goods departments provide DG training, take exams, provide ADR certificates and answering questions of its members when it comes to dangerous goods. More than 80 CCIs with contact details are listed here.

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Tank- und Silohersteller | Tank and silo manufacturers (dt./engl.) | 22.07.2024

Die Tankcodierung hilft dabei, den passenden Typ für den jeweiligen Einsatzzweck zu finden. Viele Hersteller warten zusätzlich mit weiteren Dienstleistungen auf. | The tank coding makes it easier to find the right type of tank for your specific needs. Many manufacturers also offer additional services.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Arbeitskreise Gefahrgut in Deutschland und der Schweiz | Working Groups DG in Germany and Switzerland (dt./engl.) | 22.07.2024

Gefahrgutarbeitskreise in Deutschland und der Schweiz sorgen dafür, dass sich Behörden- und Wirtschaftsvertreter zu Gefahrgutfragen regional direkt austauschen können. | Working groups in Germany and Switzerland ensure that regional government and business representatives can exchange experiences directly.

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Berufsgenossenschaften | German Social Accident Insurances (dt./engl.) | 22.07.2024

Eine Auflistung der Berufsgenossenschaften mit den für Gefahrgut und Gefahrstoffe zuständigen Ansprechpartnern |

A List of German Social Accident Insurances with contact partners for dangerous goods and hazardous materials.

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Verbände: mit GG-Kompetenz | Associations: with DG-Competence (dt./engl.) | 22.07.2024

Ohne intensive Verbandsarbeit in Sachen Gefahrgut und angrenzende Rechtsbereiche würden vielfach nicht die richtigen Fragen in den politischen Gremien gestellt werden. Über 100 Verbände, unterteilt in Brandschutz, Arbeitssicherheit, Ladungsicherung, Transport & Logistik, Entsorgung, Rekonditionierung, Chemie, Energie, Verpackung, Tankreinigung und Ausbildung & Beratung, national und international, sind hier mit Kontaktdaten zusammengestellt. 


Without intensive work on the part of associations concerning dangerous goods transport, in many cases the right questions never be asked. More than 100 associations, subclassified in special topics, are composed here with contact details.

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Ladungssicherung: Anbieter für Hilfsmittel | Load securing providers and tools (dt./engl.) | 22.07.2024

Eine Übersicht über Anbieter von Ladungssicherungsmitteln, ihre Produkte und Services.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |

An overview of suppliers for load securing equipment, their products and services.
You can also find more information about individual suppliers in our industry guide.

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Überwachungsstellen für Verpackungshersteller | Monitoring bodies for packaging manufacturers (dt./engl.) | 22.07.2024

Anerkannte Überwachungsstellen für die Qualitätssicherungsprogramme der Verpackungshersteller gemäß § 8 Satz 1 Nummer 4 der GGVSEB. |

Recognized monitoring bodies for the quality assurance programs of packaging manufacturers according to § 8 sentence 1 number 4 of the German GGVSEB.

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Adressliste Rekonditionier-Betriebe | Address list reconditioning facilities (dt./engl.) | 22.07.2024

Für Rekonditionierung, Reparatur und Wartung benötigen Firmen in Deutschland eine Anerkennung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Hier eine Adressliste anerkannter Rekonditionier-Betriebe.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


When it comes to reconditioning, companies require a certification from Germany’s Federal Institute for Materials Research and Testing (BAM). Here is an address list of recognized reconditioning companies.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Rekonditionierungskarte 2024 | 06.06.2024

Auf der Karte sind alle Rekonditionierungsbetriebe in Deutschland mit Standort, Adresse und Kontaktdaten aufgeführt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM anerkannt sind.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der Juni-Ausgabe 06/2024 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Containerdepots in Deutschland 2024 | 07.03.2024

Die Übersicht listet über 100 Betriebe in ganz Deutschland mit Adressen, Kontaktdaten, Kapazitäten und zusätzlichen Serviceangeboten auf.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Anbieter Kombi-IBC | 29.09.2023

Die Übersicht listet auf, welcher Anbieter welche Arten von Kombinations-IBC mit UN-Zulassung liefert.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Anbieter Kunststofffässer | 29.09.2023

Die Übersicht listet Hersteller, Händler und Rekonditionierer von Deckel- und Spundfässern auf und zeigt, welche Fassgrößen sie für welche Verpackungsgruppen anbieten.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Anbieter Metall-IBC | 29.09.2023

Die Übersicht zeigt, welcher Anbieter welche Arten von Metall-IBC mit UN-Zulassung liefert.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Anbieter Stahlfässer | 29.09.2023

Es gibt viele Anbieter von Stahlfässern mit Zulassung für gefährliche Güter. Die Übersicht zeigt, wer welche Fassgrößen liefert und ob die Behälter für flüssige oder feste Stoffe geeignet sind, ob sie mit Innenlackierung oder auch containergerecht eingezogen verfügbar sind.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Online-Seminar: Gefahrstoffverordnung - Was der Gefahrgutbeförderer wissen sollte | 27.09.2023

Die Gefahrstoffverordnung gilt auch für Tätigkeiten, die im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter durchgeführt werden, zum Beispiel das Befüllen und Entleeren von Tanks.

Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht gelten gleichzeitig und gleichrangig. Diese Tatsache ist vielen Beförderern gefährlicher Güter nicht bekannt. Sie setzen damit ihre Fahrer und sich selbst ordnungswidrigkeiten-, straf- und zivilrechtlichen Risiken aus.

Sachverständiger Norbert Müller erklärt in diesem Online-Seminar, welche Pflichten für den Beförderer aus der Gefahrstoffverordnung im Einzelnen resultieren.


Rekonditionierer und ihre Leistungen | Reconditioners and their services (dt./engl.) | 07.09.2023

Für Rekonditionierung, Reparatur und Wartung von Verpackungen und IBC benötigen Firmen in Deutschland eine Anerkennung der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Eine Übersicht zeigt, für welche Behälterarten die einzelnen Rekonditionierer anerkannt sind.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


For reconditioning, repair and maintenance of packaging and IBCs, companies in Germany need an approval from the BAM Federal Institute for Materials Research and Testing. An overview shows for which container types the individual reconditioners are recognised.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Beförderer Klasse 7 | 07.09.2023

Die Marktübersicht zeigt Transportunternehmen und Logistikdienstleister, die sich auf den Transport radioaktiver Stoffe (Klasse 7) spezialisiert haben - aufgeschlüsselt nach den von ihnen akzeptierten UN-Nummern.

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Ingenieurbüros für Lagerplanung | Engineering offices for warehouse planning | 17.07.2023

Für die Planung eines Gefahrstofflagers ist die Erfahrung des beauftragten Ingenieurbüros mit solchen Projekten von großer Bedeutung. | When it comes to planning dangerous goods storage facilities, the respective engineering firm’s prior experience with this type of project is crucial.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Prüfstellen Verpackung international | 17.07.2023

Internationale Behörden und Prüfstellen für die Zulassung von Baumustern von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen.


International authorities and testing bodies for the approval of the design type of packagings, IBC and large packagings.

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Anbieter von Gefahrgutetiketten | 12.04.2023

Die Übersicht zeigt spezialisierte Anbieter mit ihrem Etikettenportfolio für gefährliche Güter, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern, verfügbaren Folienarten und besonderen Verfahren.

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Stückgutkooperationen | General cargo cooperations (dt./engl.) | 02.03.2023

Stückgutkooperationen transportieren Gefahrgut zu Zielen in vielen Ländern. Doch nicht alle Klassen und Stoffe werden akzeptiert. | General cargo partnerships can facilitate the transport of dangerous goods to various international destinations. However, not all substances are accepted.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.



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KEP-Dienstleister für Gefahrgut | 28.02.2023

Die wichtigsten Kurier-, Express- oder Paketdienstleister stellen auch Gefahrgüter zu, allerdings nicht jedes Gefahrgut und nicht immer überallhin. Die Übersicht zeigt die Leistungen zur Beförderung von Gefahrgut der Dienstleister DHL, DPD, FedEx, GLS Germany, GO!, Hermes und UPS.


Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Bundesämter, Institutionen, Plattformen | Federal offices, institutions, platforms (dt./engl.) | 14.07.2022

Übersicht über Bundesämter, Bundesanstalten, zwischenstaatliche und internationale Organisationen mit Gefahrgutkompetenz. |

An overview of federal offices, federal agencies, intergovernmental and international organisations with competence in dangerous goods.

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Gefahrgutbüros und ihre Leistungen | 01.11.2021

Die Übersicht zeigt, wo und für welche Verkehrsträger Beratungsfirmen als externe Gefahrgutbeauftragte tätig sind und welche zusätzlichen Aufgaben die meisten von ihnen übernehmen können. Sie können Sie per DOWNLOAD herunterladen.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Behörden in Österreich | Federal state authorities in Austria (dt./engl.) | 16.07.2021

Sie finden hier eine Übersicht der Fachaufsichtsbehörden für Gefahrgut mit den jeweiligen Ansprechpartnern in den einzelnen österreichischen Bundesländern. | You will find here an overview of supervisors for dangerous goods and contacts in the federal states inAustria.

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Behörden in der Schweiz | Authorities in Switzerland | 07.06.2021

Gefahrgutvorschriften, im Zusammenspiel mit anderen Rechtsbereichen, halten viele Fragen bereit. Behörden helfen bei den richtigen Antworten.
Sie finden hier eine Übersicht der Fachaufsichtsbehörden für Gefahrgut mit den jeweiligen Ansprechpartnern in der Schweiz.


Intervention Dangerous goods regulations, together with other fields of law, raise a number of questions. Government authorities can help to find the right answers.You will find here an overview of supervisors for dangerous goods in Switzerland.

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Bergungsverpackungen | 04.03.2021

Die Übersicht zeigt in Kürze, welcher Lieferant welche Typen von Bergungsverpackungen anbietet.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Verpackungsanbieter mit BAM-Zulassung | 05.02.2021

Eine Übersicht der Anbieter, die in einer Zulassung der BAM genannt sind, sortiert nach Typ der Verpackung, des Großpackmittels (IBC) und der Großverpackung.

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Klinische Abfälle: Anbieter für Behälter | Providers container for clinical waste (dt.engl.) | 16.07.2020

Im täglichen Klinik- und Laborbetrieb fallen Abfälle an, die getrennt entsorgt werden müssen und deren Beförderung teilweise unter das Gefahrgutrecht fällt. Unsere Marktübersicht listet Anbieter auf, die sich auf Behälter für klinische Abfälle spezialisiert haben.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |

Waste is generated in daily clinical and laboratory operations, which must be disposed of separately and the transportation of which is partly subject to the dangerous goods law. Our market overview lists providers who specialize in containers for clinical waste.
You can also find more information about individual providers in our industry guide.

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Fahrzeugvermieter | Vehicle Rental Companies (dt./engl.) | 15.07.2019

Mietfahrzeuge werden auch für die Beförderung gefährlicher Güter angeboten. Die Übersicht zeigt, welche Vermieter welche Typen im Portfolio haben und welche Ausrüstung dazugehört. | Rental vehicles are also offered for the transport of dangerous goods. The overview shows which companies have which types in their portfolio and which equipment belongs to them.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Prüfstellen für Verpackungen | Testing laboratories for packaging (dt.|engl.) | 15.07.2019

In Deutschland zugelassene Prüfstellen für die Durchführung der Baumusterprüfung von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen. | Approved inspection bodies for the execution of the design type examination of packagings, IBC and large packagings in Germany.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Umschlagterminals | 14.02.2019

Die meisten Umschlagterminals in Deutschland bieten ihre Dienste auch für gefährliche Güter an. Die Übersicht listet Services und Einschränkungen auf.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Bahnbetreiber und ihre Frachtrelationen | 07.02.2019

Die Übersicht zeigt eine kleine Auswahl von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit den Relationen, auf denen sie Gefahrgut und Abfall befördern.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


USA: Behörden und Verbände für Gefahrgut | 02.10.2018

Eine Auflistung der wichtigsten US-Behörden, Verbände und Unternehmen mit Zuständigkeiten bei der Gefahrgutbeförderung

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Vereidigte Sachverständige | 09.07.2018

Rechtliche Fragen zu Gefahrgut, Gefahrstofflagerung und Ähnlichem erfordern immer wieder fundierte Gutachten. Eine Auswahl von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hilft bei der Suche.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


Legal questions about dangerous goods, storage of hazardous substances and the like always require sound opinions. A selection of publicly appointed and sworn experts helps with the search.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Öl- und Chemikalienbinder | 03.11.2016

Unsere Übersicht zeigt eine Auswahl bekannter Bindemittelhersteller und ihrer Produkte und listet auf, welches Mittel für welchen Einsatzzweck geeignet ist.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Übersicht Tanklager 2024/2025 | 07.11.2024

Viele Unternehmen nutzen für Lagerung und Distribution ihrer Produkte die Services externer Dienstleister. Die GEFAHR/GUT-Redaktion hat Betreiber von Tanklagern deshalb nach ihren Leistungen gefragt und sie einer umfangreichen Tabelle zusammengestellt.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Übersicht Stückgutlager 2024/2025 | 04.11.2024

Viele Unternehmen nutzen für Lagerung und Distribution ihrer Produkte die Services externer Dienstleister. Die GEFAHR/GUT-Redaktion hat Betreiber von Stückgutlagern deshalb nach ihren Leistungen gefragt und sie einer umfangreichen Tabelle zusammengestellt.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. (gg/gh)

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Lagerung von Gefahrstoffen: Umsetzung der TRGS 510 | 10.10.2024

Bei der Lagerung gefährlicher Stoffe sind die Vorgaben der TRGS 510 (Technischen Regel für Gefahrstoffe) zu berücksichtigen. Anhand der vorliegenden Checklisten kann der Verantwortliche prüfen, ob alle Anforderungen eingehalten werden. Hinweis: Mithilfe des Formulars 01 „Ablaufschema“ lässt sich schnell feststellen, welche Listen im Einzelfall benötigt werden.
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Lagerung von Gefahrstoffen: Auswahl der passenden Checklisten | 10.10.2024

Je nach Art der gelagerten Stoffe stellt die TRGS 510 unterschiedliche Anforderungen an ein Gefahrstofflager. Mithilfe dieses Formulars kann der Verantwortliche schnell ermitteln, welche weiteren Checklisten er für seine Kontrollaufgaben benötigt. Zu finden sind sie dann unter „Umsetzung der TRGS 510“.
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Zuordnung von Gefahrstoffen zu Lagerklassen | 10.10.2024

Mithilfe dieses Zuordnungsleitfadens lässt sich für jeden Gefahrstoff schnell feststellen, zu welcher Lagerklasse (LGK) er gehört.
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Lagerung von Gefahrstoffen: Unterweisungsnachweis | 10.10.2024

Auf diesem Formular lässt sich festhalten, welche Mitarbeiter wann, wie lange und von wem über die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gemäß TRGS 510 unterwiesen wurden.
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Lagerung von Gefahrstoffen: Nachweis der Leseschulung von Führungskräften | 10.10.2024

Auf diesem Formular lässt sich festhalten, welche Führungskräfte die Checklisten zur Umsetzung der TRGS 510 (siehe dort) wann im Selbststudium gelesen und sich daraus wesentliche Erkenntnisse zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen angeeignet haben.
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Lagerung: TRGS und BekGS | 17.09.2024

Die Checkliste hilft bei der Auswahl der für die Lagerung wichtigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe und der Bekanntmachungen für Gefahrstoffe.
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Prüfung von Sicherheitsschränken | 29.08.2024

Die detaillierte Checkliste fragt alle relevanten Punkte zur Prüfung von Sicherheitsschränken ab.

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Befähigte Personen | 29.08.2024

Gemäß §2 (7) BetrSichV müssen befähigte Personen über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Drei Checklisten ermöglichen dabei die Überprüfung der Rechtsgrundlagen und der allgemeinen Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Bestellung einer befähigten Person.
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Lagerung: TRBS und EmpfBS | 29.08.2024

Die Checkliste hilft bei der Auswahl der für die Lagerung wichtigen Technischen Regeln zur Betriebssicherheit und der Empfehlungen zur Betriebssicherheit.
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Lithiumbatterien: Lagerung gesamt | Lithium batteries: storage total (dt./engl.) | 28.08.2024

Die Anforderungen an die Lagerung von Lithiumbatterien hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und sind gesetzlich nicht eindeutig gefasst. Deshalb hilft ein Blick auf die Sachversicherer.

Tabellen, die auf den nachfolgenden Seiten zu finden sind:
Tabelle 1: VdS 3103 – Lagerung von Lithium (metall/ionen) -batterien und Geräten, die solche Battterien enthalten, in Räumen
Tabelle 2: UN 3480 und UN 3481 – Anforderungen von FM Global an die Lagerung
Tabelle 3: Blocklagerung – Anforderungen an den Sprinklerschutz im Vergleich
Tabelle 4: Regallagerung – Anforderungen an den Sprinklerschutz im Vergleich

Requirements for the storage of lithium batteries depend on many different factors and are not clearly defined by law. It is therefore helpful to look at the property insurer.

Tables that can be found on the following pages:
Table 1: VdS 3101 – Lithium (metal/ion) batteries and devices containing such batteries in rooms

Table 2: UN 3480 und UN3481 – FM Global storage requirements
Table 3: Solid pile storage – Comparison of sprinkler protection requirements
Table 4: Rack storage – Comparison of sprinkler protection requirements

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Lagerung: TRBA und ABAS | 22.08.2024

Die Checkliste hilft bei der Auswahl der für die Lagerung wichtigen Technischen Regeln zu biologischen Arbeitsstoffen und der Beschlüsse des Ausschusses für biologische Arbeitsstoffe.
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Brandschutzmaßnahmen im Gefahrstofflager | 22.08.2024

In Lagern für gefährliche Stoffe sind viele vorbeugende Maßnahmen für den Brandschutz erforderlich. Die Übersicht zeigt, welche dies sind - abhängig von den H-Sätzen und Mengen der gelagerten Stoffe.

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Sicherheitsdatenblätter: Plausibilitätsprüfung | 19.08.2024

Die Tabelle listet die H-Sätze für Gefahrstoffe auf und ordnet sie den einzelnen Abschnitten des Sicherheitsdatenblatts zu.

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TRGS 510: Änderungen 2021 im Detail | 19.08.2024

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 regelt die Anforderungen an die Lagerung der meisten Arten von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.
Die Gesetzgeber haben die zehn Jahre alte TRGS für 2021 erstmals im größeren Umfang überarbeitet. Vier tabellarische Übersichten zeigen die Änderungen im Detail auf.

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Lagerung und Versand gefährlicher Abfälle | 13.08.2024

Die Übersicht zeigt, wie einzelne Gruppen gefährlicher Abfälle, die in der betrieblichen Praxis besonders häufig vorkommen (Ausnahme: sortenreine Lithiumbatterien), richtig zugeordnet, verpackt und gekennzeichnet sein müssen.

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Lithiumbatterien lagern: Behälter, Schränke, Container | Storing Lithium batteries: boxes, cabinets, containers (dt./engl.) | 05.08.2024

Für die Lagerung von Lithiumbatterien und Geräten, angetrieben mit Lithiumbatterien, sind unterschiedliche Lagerkonzepte gefragt. Das gilt auch für Lösungen mit Lagerbehältern, Lagerschränken und Lagercontainern. Eine Anbieterübersicht.


Different storage concepts are required for the storage of lithium batteries and devices powered by lithium batteries. Also solutions with bins, cabinets and containers. A supplier overview.

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Lithiumbatterien: Taschen und Boxen für die Lagerung | Lithium batteries: storage boxes and bags (dt.-engl.) | 05.08.2024

Die Übersicht zeigt Taschen und Boxen in verschiedenen Ausführungen für die Lagerung von Lithiumbatterien sowie deren Anbieter |

The overview shows bags and boxes in various designs for the storage of lithium batteries and their suppliers

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Online-Seminar: Lagerung von Lithiumbatterien | 02.05.2024

Für die Lagerung von Lithiumbatterien gibt es unmittelbar keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Allerdings ergeben sich aus angrenzenden Rechtsgebieten, dem Bauordnungsrecht, dem Produktsicherheitsgesetz, aus dem Brandschutz oder dem Arbeitsschutz etliche Hinweise. Ebenso haben sich Sachversicherer mit der Thematik beschäftigt.

In diesem Online-Seminar werden aktuelle Hinweise und Empfehlungen aus dem staatlichen wie auch aus dem Versicherungsvertragsrecht zusammengetragen und vorgestellt.

Themenschwerpunkte:

  • Wann ist ein Lager ein Lager?
  • Hinweise aus dem Baurecht, Wasserrecht, Umweltrecht und (nicht aus dem) Chemikalienrecht
  • Hinweise der Sachversicherer: VdS, FM Global, IE
  • Kurzer Blick zu den Nachbarn


Karte der Containerdepots 2024 | 07.03.2024

Auf der Karte sind 114 Containerdepots in Deutschland mit Standort und Adresse aufgeführt. Depots, die Container mit Gefahrgut lagern können, sind farblich hervorgehoben.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der März-Ausgabe 03/2024 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Lagerkarte 2023/2024 | 02.11.2023

Auf der Karte sind 52 Tank- und 131 Stückgutlager in ganz Deutschland mit Standort und Adresse aufgeführt.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der November-Ausgabe 11/2023 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Übersicht Stückgutlager 2023/2024 | 02.11.2023

Viele Unternehmen nutzen für Lagerung und Distribution ihrer Produkte die Services externer Dienstleister. Die GEFAHR/GUT-Redaktion hat Betreiber von Stückgutlagern deshalb nach ihren Leistungen gefragt und sie einer umfangreichen Tabelle zusammengestellt.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. (gg/gh)

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Übersicht Tanklager 2023/2024 | 02.11.2023

Viele Unternehmen nutzen für Lagerung und Distribution ihrer Produkte die Services externer Dienstleister. Die GEFAHR/GUT-Redaktion hat Betreiber von Tanklagern deshalb nach ihren Leistungen gefragt und sie einer umfangreichen Tabelle zusammengestellt.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Mitarbeiter auf Notfälle vorbereiten | 13.08.2023

Ein Vergleich von Gefahrstoffverordnung und TRGS 510 zeigt, wie Mitarbeiter auf das richtige Verhalten bei Vorfällen mit Gefahrstoffen vorzubereiten sind.

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Ingenieurbüros für Lagerplanung | Engineering offices for warehouse planning | 17.07.2023

Für die Planung eines Gefahrstofflagers ist die Erfahrung des beauftragten Ingenieurbüros mit solchen Projekten von großer Bedeutung. | When it comes to planning dangerous goods storage facilities, the respective engineering firm’s prior experience with this type of project is crucial.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Pflichten beim Umschlag von Containern | 03.11.2022

Die Übersicht zeigt, welche Pflichten bei der Verladung von Containern mit Gefahrgut zu erfüllen sind, in Abhängigkeit von den beteiligten Verkehrsträgern.

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Gefahrgut-Notfallmanagement | 30.05.2022

In diesem Tutorial erklärt Gefahrgutberater Uwe Manske, welche Maßnahmen bei einem Unfall im Unternehmen zu treffen sind und wie die Mitarbeiter am besten darauf vorbereitet werden können.
Das Video ist ein Mitschnitt des Online-Seminars "Gefahrgut-Notfallmanagement" vom 17. Mai 2022.


Vorbereitung der Betriebsbegehung | 30.04.2021

Dieser 12-Punkte-Plan erleichtert die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitsschutzbegehungen durch die Aufsichtsbehörden und die Berufsgenossenschaft.

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Gefährdungsbeurteilung Ergänzung | 18.06.2019

Die Anweisung listet mögliche Gefahreneigenschaften, Schutzmaßnahmen und die einzelnen Schritte beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung auf und ergänzt damit die Anweisung "Gefährdungsbeurteilung Grundlagen".

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Gefährdungsbeurteilung Grundlagen | 08.05.2019

Es gibt kaum einen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel mit Gefahrenpotential oder Arbeitsstätte, wo nicht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden muss.
Damit Sie das komplexe Thema sicher bearbeiten können, stellen wir eine detaillierte Betriebsanweisung dazu als Download zur Verfügung.
Diese Betriebsanweisung gilt für die Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Dokumentation.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Gefährdungsbeurteilung - Ablaufschema | 01.09.2018

Das Diagramm zeigt die einzelnen Prozessschritte bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 1111 auf

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Vereidigte Sachverständige | 09.07.2018

Rechtliche Fragen zu Gefahrgut, Gefahrstofflagerung und Ähnlichem erfordern immer wieder fundierte Gutachten. Eine Auswahl von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hilft bei der Suche.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


Legal questions about dangerous goods, storage of hazardous substances and the like always require sound opinions. A selection of publicly appointed and sworn experts helps with the search.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Lithiumbatterien 9: Gefährdungsbeurteilung für Sammelstellen | 01.05.2018

Zur Ermittlung der Gefährdungen an Sammelstellen und Zwischenlager für Lithiumbatterien kann ein Beurteilungskatalog erstellt werden, in dem die zu erwartenden Gefärhdungen aufgeführt sind.

Unsere Übersichten über Maßnahmen zur Beurteilung, Hinweise und einem Auszug aus dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) zu Lithiumbatterien.

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Videotutorial Überwachungstätigkeiten des Gb | 08.11.2017

Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört es, gefahrgutrechtliche Tätigkeiten zu überwachen. Wie er dieser Pflicht nachkommen kann, erklärt ein kurzer Videoclip als Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen).


Öl- und Chemikalienbinder | 03.11.2016

Unsere Übersicht zeigt eine Auswahl bekannter Bindemittelhersteller und ihrer Produkte und listet auf, welches Mittel für welchen Einsatzzweck geeignet ist.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Online-Seminar Änderderung Vorschriften Lithiumbatterien 2025 | 02.10.2024

Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter werden routinemäßig alle zwei Jahre geändert. 2025 ist es wieder so weit: Im ADR, RID, ADN und IMDG-Code und in den IATA-DGR treten – mehr oder weniger – umfangreiche bzw. relevante Änderungen in Kraft. Das Seminar informiert, wo sich - speziell bei den Vorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien - was ändern wird, und was das möglicherweise für Auswirkungen auf die betriebliche Versand- und Kontrollpraxis, Arbeitsanweisungen und Unterweisungen haben kann.


Luftverkehr: Versand von Lithiumbatterien Teil IB | 12.09.2024

Der Versand von Lithiumbatterien ohne Ausrüstung darf im Luftverkehr nur von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Gefahrgutschulung absolviert haben. Der Teil IB ist für Lithium-Ionen-Zellen/Batterien bis 20 Wh/100 Wh bzw. Lithium-Metall-Zellen/Batterien bis 1 g/2 g Lithiumgehalt, die ohne Ausrüstung verschickt werden.
Die folgende Checkliste für den Luftverkehr soll dem Verpacker bzw. Versender bei seiner Tätigkeit unterstützen, keinen der vorgeschriebenen Punkte zu vergessen und somit gewährleisten, dass IATA-konforme Sendungen an den Beförderer übergeben werden.

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Lithiumbatterien: Lagerung gesamt | Lithium batteries: storage total (dt./engl.) | 28.08.2024

Die Anforderungen an die Lagerung von Lithiumbatterien hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und sind gesetzlich nicht eindeutig gefasst. Deshalb hilft ein Blick auf die Sachversicherer.

Tabellen, die auf den nachfolgenden Seiten zu finden sind:
Tabelle 1: VdS 3103 – Lagerung von Lithium (metall/ionen) -batterien und Geräten, die solche Battterien enthalten, in Räumen
Tabelle 2: UN 3480 und UN 3481 – Anforderungen von FM Global an die Lagerung
Tabelle 3: Blocklagerung – Anforderungen an den Sprinklerschutz im Vergleich
Tabelle 4: Regallagerung – Anforderungen an den Sprinklerschutz im Vergleich

Requirements for the storage of lithium batteries depend on many different factors and are not clearly defined by law. It is therefore helpful to look at the property insurer.

Tables that can be found on the following pages:
Table 1: VdS 3101 – Lithium (metal/ion) batteries and devices containing such batteries in rooms

Table 2: UN 3480 und UN3481 – FM Global storage requirements
Table 3: Solid pile storage – Comparison of sprinkler protection requirements
Table 4: Rack storage – Comparison of sprinkler protection requirements

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Lithiumbatterien: Lieferantenabfrage | Supplier inquiry (dt./engl.) | 19.08.2024

Lieferantenabfragen für Lithiumbatterien (auch in Geräten eingebaut) in deutsch und englisch
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Supplier queries for lithium batteries (also built into devices) in German and English.

The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Muster Prüfzusammenfassung | SampleTest summary (dt./engl.) | 19.08.2024

Zusammenfassung des Prüfberichts gemäß UN-Handbuch der Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3 , Absatz 38.3.5 in deutsch und englisch | Summary of test report according to UN Manual of Tests and Criteria Part III, subsection 38.3 , paragraph 38.3.5 in German and English

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) | The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Prüfung zur Vollständigkeit des Prüfberichts | Lithium batteries: Check for completeness of the test report (dt./engl.) | 19.08.2024

Für Auftraggeber des Absenders, Absender und Verlader: Eine Checkliste für die Prüfung von Lithiumbatterien: Ist der Prüfbericht/die Prfüzusammenfassung vollständig? | 

For shipper's customers, consignor and shipper: A checklist for testing lithium batteries: Is the test report/test summary complete?

(deutsche und englische Version)

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) | The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Luftverkehr: PI 910 & PI 974, Änderungen 2025 | 19.08.2024

Mit der 62. Ausgabe 2021 der IATA-DGR, den internationalen Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr der IATA, wurden zwei Sonderbestimmungen in Bezug auf Lithiumbatterien geändert: A88 und A99. Sie verweisen auf auf  die Verpackungsanweisungen PI 910 und PI 974.

Da diese nicht in den DGR abgedruckt sind, sondern lediglich in den IATA-TI, stellen wir sie hier zur Verfügung, mit Angabe der Änderungen.

PI 910 und PI 974 werden per 01.01.2025 geändert. Die Änderungen sind unterstrichen.

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Lithiumbatterien: Checkliste zur Bewertung vor Rücksendung | Evaluation before Return (dt./engl.) | 19.08.2024

Checkliste zur Ermittlung des Zustands einer Lithiumbatterie vor einer Rücksendung

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Checklist to determine the condition of a lithium battery before returning it

The checklist can be filled in electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Anbieter für Brandschutzsysteme | Provider extinguishing systems (dt./engl.) | 05.08.2024

Anbieter von Löschsystemen für Lithiumbatterien in der Lagerung, in der E-Mobilität, als stationäre Speicheranlagen | Suppliers of extinguishing systems for lithium batteries in storage, in e-mobility, as stationary storage systems.

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Lithiumbatterien: Anbieter für Brandversuche | Provider vor fire testing (dt./engl.) | 05.08.2024

Angebote für Brandversuche mit Lithiumbatterien in Hallen und ggf. auf Freiflächen.


Offers for fire tests with lithium batteries in halls and, if necessary, on open spaces.

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Lithiumbatterien und EAG: Rücknahmesysteme | Lithium batteries and WEEE : Take Back Systems (dt./engl.) | 05.08.2024

Anbieter für die Rücknahme von Elektroaltgeräte (EAG) und deren Dienstleistungen


Providers for the take-back of waste electrical and electronic equipment (WEEE) and their services

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Lithiumbatterien: Logistikdienstleister | Lithium batteries: Logistics Service Provider (dt./engl.) | 05.08.2024

Eine Übersicht an Logistikdienstleistern, die Lithiumbatterien befördern und lagern - gegebenenfalls auch Prototypen oder beschädigte oder welche zur Entsorgung.


An overview of logistics service providers that transport and store lithium batteries - including prototypes or damaged ones, if applicable, or those for disposal.

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Lithiumbatterien Recyclinganbieter | Lithium Batteries Recycling Providers (dt./engl.) | 05.08.2024

Eine Übersicht über Recyclingunternehmen in Deutschland und angrenzenden Ländern mit Schwerpunkt auf Batterierecycling


An overview of recycling companies in Germany and neighbouring countries with a focus on battery recycling

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Kritisch-defekte Lithiumbatterien: Anbieter Verpackungen | Critically damaged Lithium Batteries: Provider Packagings (dt./engl.) | 05.08.2024

Marktübersichten mit Kontaktdaten und Serviceleistungen: Anbieter von Verpackungen für die Beförderung von beschädigt-defekten Lithiumbatterien (Einzelfestlegung SV 376, Verfahrensfestlegung und zusätzliche Informationen) 


Market overviews with contact details and services: Suppliers of packaging for the transport of critically defective lithium batteries (individual approval SP 376, procedural approval, and other information)

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Lithiumbatterien: Anbieter Verpackungen | Lithium Batteries: Provider Packagings (dt./engl.) | 05.08.2024

Marktübersichten mit Kontaktdaten und Serviceleistungen: Anbieter von Verpackungen für die Beförderung von Lithiumbatterien (Prototypen, geprüfte, beschädigte und zu entsorgende Lithiumbatterien) 


Market overviews with contact details and services: Suppliers of packaging for the transport of lithium batteries (prototypes, tested, damaged, and disposable lithium batteries)

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Lithiumbatterien lagern: Behälter, Schränke, Container | Storing Lithium batteries: boxes, cabinets, containers (dt./engl.) | 05.08.2024

Für die Lagerung von Lithiumbatterien und Geräten, angetrieben mit Lithiumbatterien, sind unterschiedliche Lagerkonzepte gefragt. Das gilt auch für Lösungen mit Lagerbehältern, Lagerschränken und Lagercontainern. Eine Anbieterübersicht.


Different storage concepts are required for the storage of lithium batteries and devices powered by lithium batteries. Also solutions with bins, cabinets and containers. A supplier overview.

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Lithiumbatterien: Taschen und Boxen für die Lagerung | Lithium batteries: storage boxes and bags (dt.-engl.) | 05.08.2024

Die Übersicht zeigt Taschen und Boxen in verschiedenen Ausführungen für die Lagerung von Lithiumbatterien sowie deren Anbieter |

The overview shows bags and boxes in various designs for the storage of lithium batteries and their suppliers

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Lithiumbatterien: Anforderungen Versand SV 188 | Requirements Shipping SP 188 (dt./engl.) | 05.08.2024

Die Sondervorschrift 188 (SV 188) ist für die Gefahrgutvorschriften der Land- und Seeverkehrsträger ADR, RID, ADN und IMDG-Code gleichlautend. Denn diese Sondervorschrift beschreibt vereinfachte Transportbedingungen für „kleine“ Zellen und Batterien. „Klein“ bedeutet hier, dass bestimmte Leistungsgrößen (Wattstundenzahl für Lithium-Ionen- sowie Anteil an metallischem Lithium für Lithium-Metall-Zellen oder Batterien) nicht überschritten werden dürfen. 

Die Checkliste zeigt die allgemeinen Anforderungen der SV 188 beim Versand „kleiner“ Batterien. In einer weiteren Checkliste sind die Detailanforderungen der Sondervorschrift – SV 188 a) - h) aufgeführt. Beide Checklisten sind auf deutsch und englisch verfügbar.


Special provision 188 (SP 188) is identical for the dangerous goods provisions of the land and sea modes of transport ADR, RID, ADN and IMDG Code. This is because this special provision describes simplified transport conditions for "small" cells and batteries. "Small" here means that certain power ratings (number of watt-hours for lithium-ion cells and proportion of metallic lithium for lithium-metal cells or batteries) must not be exceeded.

The checklist shows the general requirements of SP 188 when shipping "small" batteries. Another checklist shows the detailed requirements of the special regulation - SP 188 a) - h). Both checklists are available in German and English.

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Lithiumbatterien: Anbieter für Brandbegrenzungsdecken | Provider of fire protection blankets (dt./engl.) | 05.08.2024

Anbieter von Brandbegrenzungsdecken für e-Fahrzeuge, Batterien und Elektrogeräte (Auswahl)


Providers of fire protection blankets for e-vehicles, batteries and electrical appliances (selection)

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Lithiumbatterien: Fundstellen in den Vorschriften für die Beförderung | Sources in the regulations for shipping (dt./engl.) | 05.08.2024

Die Tabelle zeigt, wo die Vorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien und Geräten mit Lithiumbatterien auf der Straße, der Schiene und im Seeschiffstransport hinterlegt sind.


The table shows where the regulations for the transport of lithium batteries and equipment containing lithium batteries by road, rail and sea transportation can be found.

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Lithiumbatterien: Beförderung | Lithium Batteries: Transportation (dt./engl.) | 05.08.2024

Sobald die Nennenergie einer Lithiumbatterie die Grenze von 100 Wh oder 2 g Lithium überschreitet, fällt ihr Versand vollumfänglich unter die Gefahrgutvorschriften.

Jürgen Werny erläutert in der Checkliste acht Schritte und die jeweils erforderlichen Maßnahmen und listet ihre Fundstellen.

Bei dem beschriebenen Beispiel handelt es sich um Lithium-Ionen-Batterien mit 500 Kilogramm Gewicht und 80 Kilowattstunden Nennenergie. Eine solche Batterie soll von einem Automobilhersteller zu einem Autohändler transportiert werden.


As soon as the nominal energy of a lithium battery exceeds the limit of 100 Wh or 2 g lithium, its shipment falls fully under the dangerous goods regulations.

In the checklist, Jürgen Werny explains eight steps and the measures required in each case and lists where they can be found.

The example described involves lithium-ion batteries weighing 500 kilograms and with a nominal energy of 80 kilowatt hours. Such a battery is to be transported from an automobile manufacturer to a car dealer.

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Lithiumbatterien: Prüflabore | Lithium Batteries: Test Laboratories (dt./engl.) | 05.08.2024

Bevor Lithiumzellen/-batterien überhaupt befördert werden dürfen, müssen sie in Prüflaboren bestimmte Tests erfolgreich bestehen. Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung oder Aufprall  und sind in dem Handbuch "Prüfungen und Kriterien" der Vereinten Nationen beschrieben. Teil III des Handbuchs beschreibt in Abschnitt 38.3 acht Testmodule, auch als T.1 bis T.8-Test bezeichnet.

Unsere Übersicht zeigt eine Auswahl an akkreditierten beziehungsweise zertifizierten Prüflaboren, die den 38.3-Test sowie viele weitere durchführen. Bei der Umfrage haben wir zusätzlich nach maximalen Batteriegrößen für die Testmodule gefragt sowie nach CB-Zertifikaten und Batterieprüfungen. 


Before lithium cells / batteries can be transported, they have to successfully pass certain tests in test laboratories. These tests simulate transport conditions such as pressure, temperature, crushing or impact and are described in the "Tests and Criteria" manual of the United Nations. Part III of the manual describes eight test modules in section 38.3, also referred to as T.1 to T.8 test.

Our overview shows a selection of accredited or certified test laboratories that carry out the 38.3 test and many more. In the survey, we also asked about maximum battery sizes for the test modules as well as CB certificates and battery tests.
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Lithiumbatterien: Füllmittel für Verpackungen | Lithium batteries: Filling materials for packagings (dt.-engl.) | 05.08.2024

Die Übersicht listet Füllmittel für Verpackungen von Lithiumbatterien, deren Eigenschaften sowie ihre Anbieter auf | The overview lists filling materials for lithium battery packaging, their properties and the suppliers.

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Lithiumbatterien: Rücknahme | Lithium Batteries: Take Back (dt./engl.) | 05.08.2024

Zugelassene sowie weitere (kostenpflichtige) Serviceanbieter für die Batterierücknahme


Approved as well as other (fee-based) service providers for battery take-back

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Online-Seminar: Lagerung von Lithiumbatterien | 02.05.2024

Für die Lagerung von Lithiumbatterien gibt es unmittelbar keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Allerdings ergeben sich aus angrenzenden Rechtsgebieten, dem Bauordnungsrecht, dem Produktsicherheitsgesetz, aus dem Brandschutz oder dem Arbeitsschutz etliche Hinweise. Ebenso haben sich Sachversicherer mit der Thematik beschäftigt.

In diesem Online-Seminar werden aktuelle Hinweise und Empfehlungen aus dem staatlichen wie auch aus dem Versicherungsvertragsrecht zusammengetragen und vorgestellt.

Themenschwerpunkte:

  • Wann ist ein Lager ein Lager?
  • Hinweise aus dem Baurecht, Wasserrecht, Umweltrecht und (nicht aus dem) Chemikalienrecht
  • Hinweise der Sachversicherer: VdS, FM Global, IE
  • Kurzer Blick zu den Nachbarn


Lithiumbatterien: Versand kleiner Batterien im Luftverkehr | Shipping of small Batteries in Air Transport (dt./engl.) | 19.05.2023

Die Tabelle präsentiert die Vorschriften, denen Batterien mit geringer Leistung unterliegen, wenn sie per Luftfracht verschickt werden.


The table presents the regulations to which low power batteries are subject when they are shipped by air.

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Checkliste UN 3373 Biologische Proben, Kategorie B | 01.05.2023

Im Falle von UN 3373 besteht eine Unterweisungspflicht. Die Checkliste soll den Verpacker beziehungsweise Versender bei seiner Tätigkeit unterstützen, keinen der vorgeschriebenen Punkte zu vergessen und somit gewährleisten, dass dem Beförderer IATA-konforme Sendungen übergeben werden.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lithiumbatterien 8: Versand mit KEP-Dienstleistern | 28.02.2023

Übersicht über die Leistungen zur Beförderung von Lithiumbatterien der Dienstleister DHL, DPD, FedEx, GLS Germany, GO!, Hermes und UPS.

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EEE - Gebrauchte EAG befördern – kein Abfall | UEEE - no waste (dt./engl.) | 18.10.2022

Mitzugebende Informationen für die grenzüberschreitende Beförderung gebrauchter Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEE): Hier können Sie die passenden Formulare erstellen.

Zwei Begleitdokumente sind deshalb je nach Einsatz

  1. für den Verkauf zur direkten Wiederverwendung (siehe Seite 2-3) oder
  2. Gewährleistung / Überholung / Reparatur / Fehlerursachenanalyse (siehe Seite 4-5)

bei der Beförderung mitzuführen.

Die Übersicht zu den Paragraphen 32 (a) und (b) des Basler Abkommens veranschaulicht die Bedingungen, unter denen gebrauchte Geräte nicht als Abfall zu betrachten sind.


Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


EEE - Transporting used WEEE - no waste

Information to be provided for the cross-border transport of used electrical and electronic equipment (EEE). You can create the appropriate forms here.

Two accompanying documents are required depending on the use

  1. for sale for direct reuse or (see page 2 - 3)
  2. failure analysis / repair / refurbishment (see page 4 - 5)

and to be carried along during transport.

The overview of paragraphs 32 (a) and (b) of the Basel Convention illustrates the conditions under which used equipment is not considered waste.

The checklists can be filled out electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Vorschriftenvergleich ADR 2021 und ADR 2023 | 17.06.2022

Lithiumbatterien und das ADR 2023

Übersicht über die Neuerungen in den Gefahrgutvorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien im Straßenverkehr als Gegenüberstellung ADR 2021 versus ADR 2023

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Lithiumbatterien: Kennzeichen und Gefahrzettel | 14.12.2020

Der Gefahrzettel 9A sowie die Kennzeichen für "kleine" Lithiumbatterien gemäß SV 188 in einer ZIP-Datei.

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Lithiumbatterien: Zelle und Batterie | Lithium batteries: cell and battery (dt./engl.) | 01.04.2020

Für den Transport von Lithiumbatterien muss auf der technischen Ebene eine Unterscheidung zwischen Zelle und Batterie getroffen werden, da unterschiedliche Grenzwerte zu beachten sind. Wir bieten Ihnen hier Definitionen, Erläuterungen und Bilder zur Klarstellung an. |
When transporting lithium batteries, a distinction must be made between the cell and the battery on the technical level, since different limit values must be observed. We offer definitions, explanations and pictures for clarification.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Lithiumbatterien 9: Gefährdungsbeurteilung für Sammelstellen | 01.05.2018

Zur Ermittlung der Gefährdungen an Sammelstellen und Zwischenlager für Lithiumbatterien kann ein Beurteilungskatalog erstellt werden, in dem die zu erwartenden Gefärhdungen aufgeführt sind.

Unsere Übersichten über Maßnahmen zur Beurteilung, Hinweise und einem Auszug aus dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) zu Lithiumbatterien.

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Lithiumbatterien: Kennzeichen defekte und beschädigte | 21.02.2016

Die Sondervorschrift 376 beschreibt die Voraussetzungen, unter denen beschädigte oder defekte Lithiumbatterien transportiert werden dürfen. Unter anderem müssen Versandstücke je nach Fall mit «BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN» oder «BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-METALL-BATTERIEN» gekennzeichnet sein.

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Elektrogeräte mit Li-Batteriehinweisen | 06.03.2015

Werden Elektrogeräte mit Lithiumbatterien ausgerüstet, müssen sie als Gefahrgut  transportiert werden. Das betrifft auch Elektroaltgeräte, die zur Entsorgung transportiert werden.

Welche Geräte aktuell auch eine Lithiumbatterie, Zelle oder Akku enthalten können, ist in unserer 14-seitigen Geräteliste nachzulesen.

Die WEE-Geräteliste als Grundlage wurde uns mit freundlicher Genehmigung vom österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt. gg/dsb

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Kühlmittel im Luftverkehr | 15.10.2024

Im Luftverkehr beschränkt sich die Anwendung von Kühlmitteln auf Trockeneis. Die Übersicht zeigt, was bei der Freistellung gemäß 2.3.4.5 IATA-DGR zu berücksichtigen ist.

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Luftverkehr: Versand von Lithiumbatterien Teil IB | 12.09.2024

Der Versand von Lithiumbatterien ohne Ausrüstung darf im Luftverkehr nur von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Gefahrgutschulung absolviert haben. Der Teil IB ist für Lithium-Ionen-Zellen/Batterien bis 20 Wh/100 Wh bzw. Lithium-Metall-Zellen/Batterien bis 1 g/2 g Lithiumgehalt, die ohne Ausrüstung verschickt werden.
Die folgende Checkliste für den Luftverkehr soll dem Verpacker bzw. Versender bei seiner Tätigkeit unterstützen, keinen der vorgeschriebenen Punkte zu vergessen und somit gewährleisten, dass IATA-konforme Sendungen an den Beförderer übergeben werden.

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Luftverkehr: PI 910 & PI 974, Änderungen 2025 | 19.08.2024

Mit der 62. Ausgabe 2021 der IATA-DGR, den internationalen Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr der IATA, wurden zwei Sonderbestimmungen in Bezug auf Lithiumbatterien geändert: A88 und A99. Sie verweisen auf auf  die Verpackungsanweisungen PI 910 und PI 974.

Da diese nicht in den DGR abgedruckt sind, sondern lediglich in den IATA-TI, stellen wir sie hier zur Verfügung, mit Angabe der Änderungen.

PI 910 und PI 974 werden per 01.01.2025 geändert. Die Änderungen sind unterstrichen.

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Grundlagen der Sicherung von Gefahrguttransporten mit Beispiel Risiken und Maßnahmen | 13.08.2024

Wer welche Pflichten hat zur Sicherung der Beförderung gefährlicher Güter nach 1.10 ADR/RID/ADN, nach 1.4 IMDG-Code und 1.5 ICAO-TI (mit Fundstellen).

Plus: Übersicht über Vorgänge, Sicherungsrisiken und Maßnahmen am Beispiel UN 1680 in einer Spedition.

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Kontrollliste Luftfracht nicht-radioaktive Sendungen | non-radioactive Shipments (dt./engl.) | 08.08.2024

Anhand der Liste können Versender vor Anlieferung einer Sendung am Flughafen prüfen, ob alle Vorgaben für die korrekte Abwicklung erfüllt sind, um eine Zurückweisung zu vermeiden.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Using the list, consignors can check whether all the requirements for correct handling have been met before a consignment is delivered to the airport in order to avoid rejection.
The template can be filled in electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Kontrollliste Luftfracht Trockeneis (Kohlendioxid, fest) | Dry Ice (carbon dioxide, solid) (dt./engl.) | 08.08.2024

Anhand der Liste können Versender vor Anlieferung einer Sendung am Flughafen prüfen, ob alle Vorgaben für die korrekte Abwicklung erfüllt sind, um eine Zurückweisung zu vermeiden. Eine Annahme-Kontrollliste ist für alle Sendungen mit gefährlichen Gütern erforderlich (9.1.4), um eine Annahmekontrolle in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu gewährleisten.
Diese Kontrollliste stimmt inhaltlich überein mit der Liste, die die internationale Luftfahrtvereinigung IATA auf ihrer Website unter https://www.iata.org/dgr-updates/ bereitgestellt hat.

Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Using the list, consignors can check whether all the requirements for correct handling have been met before a consignment is delivered to the airport in order to avoid rejection. A Control List is required for all consignments of dangerous goods (9.1.4) to ensure acceptance control in accordance with the regulations.
The content of this control list is the same as the list provided by the International Air Transport Association (IATA) on its website at https://www.iata.org/dgr-updates/.

The template can be filled in electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Kontrollliste Luftfracht radioaktive Sendungen | radioactive Shipments (dt./engl.) | 08.08.2024

Anhand der Liste können Versender vor Anlieferung einer Sendung am Flughafen prüfen, ob alle Vorgaben für die korrekte Abwicklung erfüllt sind, um eine Zurückweisung zu vermeiden.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Using the list, consignors can check whether all the requirements for correct handling have been met before a consignment is delivered to the airport in order to avoid rejection.
The template can be filled in electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Neue UN-Nummern 2025 | 10.04.2024

Die Übersicht listet die neuen UN-Nummern mit den jeweiligen Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen (rot) auf.

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Online-Seminar: CBTA im Gefahrgutversand | 16.11.2023

In diesem Online-Seminar führt Arastoo Badri durch die Anforderungen und die praktische Umsetzung von CBTA gemäß IATA DGR:

  • Einführung in Grundlagen und Bedeutung von CBTA im Gefahrgutversand und seine Relevanz für Versender und andere Arbeitgeber
  • Überblick über die Anforderungen der IATA DGR für Versender nach Reinlehre und Umsetzung durch das LBA
  • Herausforderungen & Best Practices in der Implementierung und praktischen Umsetzung von CBTA in Deutschland
  • Fallbeispiele, Erfahrungen und Kritik aus der betrieblichen Praxis

Arastoo Badri ist Leiter Transportsicherheit & Gefahrgutbeauftragter bei Clariant und Vorsitzender des AK Gefahrguttransportvorschriften des VCI.


Checkliste UN 3373 Biologische Proben, Kategorie B | 01.05.2023

Im Falle von UN 3373 besteht eine Unterweisungspflicht. Die Checkliste soll den Verpacker beziehungsweise Versender bei seiner Tätigkeit unterstützen, keinen der vorgeschriebenen Punkte zu vergessen und somit gewährleisten, dass dem Beförderer IATA-konforme Sendungen übergeben werden.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Anbieter von Gefahrgutetiketten | 12.04.2023

Die Übersicht zeigt spezialisierte Anbieter mit ihrem Etikettenportfolio für gefährliche Güter, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern, verfügbaren Folienarten und besonderen Verfahren.

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Kennzeichen erwärmte Stoffe | 18.01.2023

Tankfahrzeuge, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Spezialfahrzeuge oder -container oder besonders ausgerüstete Fahrzeuge oder Container, die einen Stoff enthalten, der im flüssigen Zustand bei oder über 100 °C oder im festen Zustand bei oder über 240 °C befördert oder zur Beförderung aufgegeben wird,

müssen im Falle der Fahrzeuge an beiden Längsseiten und hinten und im Falle der Container, Tankcontainer und ortsbeweglichen Tanks an allen vier Seiten mit dem in Abbildung 5.3.3 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Kennzeichen Begrenzte Mengen / Limited Quantity | 10.01.2023

Ausgenommen für die Luftbeförderung müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit dem in Abbildung 3.4.7.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

Versandstücke mit gefährlichen Gütern, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Teils 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO verpackt sind, dürfen zur Bestätigung der Übereinstimmung mit diesen Vorschriften mit dem in Abbildung 3.4.8.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter | 14.03.2022

In diesem Tutorial erläutert der Sachverständige Prof. Dr. Norbert Müller die gefahrgutspezifischen zivilrechtlichen Haftungsregelungen.
Das Video ist ein MItschnitt des Online-Seminars "Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter" vom 8. März 2022.


Gefahrgutbüros und ihre Leistungen | 01.11.2021

Die Übersicht zeigt, wo und für welche Verkehrsträger Beratungsfirmen als externe Gefahrgutbeauftragte tätig sind und welche zusätzlichen Aufgaben die meisten von ihnen übernehmen können. Sie können Sie per DOWNLOAD herunterladen.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Vorstellung fokus GEFAHR/GUT | 29.07.2020

In diesem Videoclip werden die wesentlichen Bereiche und Inhalte des Arbeitsportals fokus GEFAHR/GUT kurz vorgestellt.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Kennzeichen Trockeneis | 19.06.2020

Kühl- oder Konditionierungsmittel im Versand fallen während der Beförderung unter die Gefahrgutvorschriften (UN 1845). Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, müssen die Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet werden.

Das jeweilige Warnkennzeichen muss der Abbildung 5.5.3.6.2 entsprechen. Unsere Warnzeichen für Trockeneis, Stickstoff, Argon und Kohlendioxid stehen hier zum Download bereit.

Mit dem ADR 2021 wird auch die Beförderung von Trockeneis als solches für ein Fahrzeug kennzeichnungspflichtig.

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Wissen für Gefahrgutbeauftragte | 05.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) stellt die Kachel "Wissen" auf gefahrgut-online.de vor und zeigt, wie Sie das Glossar, die FAQ-Liste und die umfassenden Informationen des Basiswissen für Gefahrgutbeauftragte nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Begrenzte Mengen: 4 Verkehrsträger im Vergleich | 30.07.2019

Die tabellarische Übersicht listet die LQ-Vorschriften der verschiedenen Verkehrsträger auf (Stand Vorschriften 2019) und zeigt, wie Versandstücke und Umverpackungen zu kennzeichnen sind und wer wie informiert werden muss.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Arbeiten mit den Vorschriften auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Vorschriften auf dem Portal für Ihre Arbeit nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


IATA-DGR 2019 - Die Änderungen | 04.09.2018

Die Übersicht listet die Änderungen des 60. Amendments der IATA-Luftfrachtvorschriften auf. Bei jeder Änderung ist zudem angegeben, für welche Personalkategorie (PK) sie besonders zu empfehlen ist.

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Radioaktive Stoffe im Luftverkehr | 05.02.2018

Die Tabelle listet alle Versandstücke mit UN-Nummer, offizieller Benennung und Proper Shipping Name sowie den Sonderbestimmungen nach 4.4 IATA-DGR auf.

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Videotutorial Überwachungstätigkeiten des Gb | 08.11.2017

Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört es, gefahrgutrechtliche Tätigkeiten zu überwachen. Wie er dieser Pflicht nachkommen kann, erklärt ein kurzer Videoclip als Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen).


Kennzeichen Cargo Aircraft Only | 11.02.2016

Versandstücke, die im Luftverkehr befördert werden sollen und deren Transport auf einem Passagierflugzeug verboten ist, müssen mit dem "Cargo Aircraft Only"- Label gekennzeichnet werden.

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Kennzeichen Freigestellte Mengen / Excepted Quantity | 10.02.2016

Versandstücke, die gefährliche Güter in freigestellten Mengen enthalten, müssen dauerhaft und lesbar mit dem in Unterabschnitt 3.5.4.2 ADR dargestellten Kennzeichen gekennzeichnet sein. Die erste oder einzige in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5 angegebene Nummer des Gefahrzettels jedes im Versandstück enthaltenen gefährlichen Guts muss auf dem Kennzeichen angegeben werden. Sofern der Name des Absenders oder des Empfängers nicht an einer anderen Stelle des Versandstücks angegeben ist, muss das Kennzeichen diese Information enthalten.

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Gefahrzettel Klasse 1 | 21.06.2015

Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten.

Unterklassen, gemäß 2.2.1.1.5 ADR

1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind (eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst)

1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind

1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht, oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen

1.4 Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr – Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt

1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe – Als Minimalanforderung gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen

1.6 Extrem unempfindliche nicht massenexplosionsfähige Stoffe – Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht

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Gefahrzettel Klasse 2 | 20.06.2015

Gase und gasförmige Stoffe

Reine Gase, Gasgemische, Gemische eines oder mehrerer Gase mit einem oder mehreren anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten

Gase sind Stoffe, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20 °C und 1013 mbar Druck vollständig gasförmig sind. Zu dieser Klasse gehören komprimierte (verdichtete), verflüssigte oder gelöste Gase.

2.1 Entzündbare Gase

2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

2.3 Giftige Gase

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Gefahrzettel Klasse 3 | 19.06.2015

Entzündbare flüssige Stoffe

Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die bei 20 °C und 1013 mbar flüssig sind, bei 50 °C maximal 3 bar Dampfdruck haben, bei 20 °C und 1013 mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens 60 °C haben. Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3.
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Gefahrzettel Klasse 4 | 18.06.2015

Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Stoffe der Klasse 4.1 sind leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können. Des Weiteren umfasst die Klasse 4.1 selbstzersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen. Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Plastifizierungs- oder Inertisierungsmittel enthalten, dass die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, sind ebenso Stoffe der Klasse 4.1.

Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe

Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden.

Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

Der Klasse 4.3 sind Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse zuzuordnen, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können.

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Gefahrzettel Klasse 5 | 17.06.2015

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.1 - Entzündend wirkende Stoffe

Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können, sind Stoffe der Klasse 5.1.

Klasse 5.2 - Organische Peroxide

Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten.

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Gefahrzettel Klasse 6 | 16.06.2015

Giftige Stoffe

Klasse 6.1 - Giftige Stoffe

Der Begriff der Klasse 6.1 Giftige Stoffe umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können.

Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe

Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen verursachen, sind Stoffe der Klasse 6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen (Hybride oder Mutanten), von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Krankheiten verursachen.

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Gefahrzettel Klasse 7 | 15.06.2015

Radioaktive Stoffe

Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7.

  • Kategorie I-WEISS (Gefahrzettel 7A)
  • Kategorie II-GELB (Gefahrzettel 7B)
  • Kategorie III-GELB (Gefahrzettel 7C)
  • Spaltbare Stoffe der Klasse 7 (Gefahrzettel 7E)
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Gefahrzettel Klasse 8 | 14.06.2015

Ätzende Stoffe

Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, verätzen. Des Weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.

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Gefahrzettel Klasse 9 | 13.06.2015

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen. Darunter fallen unter anderem Lithiumbatterien oder Trockeneis.
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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2024 | 31.10.2024

Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:
1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
      a) bis 5 Tonnen
      b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen
      c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen
      d) mehr als 1.000 Tonnen

Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar.

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SW in Arabisch | 07.10.2024

Sprache: arabisch
Quelle: UNECE,  verwendbar seit 01.01.2023

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann.

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten | 28.08.2024

Die Checkliste zeigt, wie die Vorgehensweise in den Unternehmen umgesetzt werden kann - abhängig davon, ob die Aufgaben von einem Mitarbeiter der Firma, einem externen Dienstleister oder dem Unternehmer selbst wahrgenommen werden.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Arbeitsanweisung Triebfahrzeugführer/in | 19.08.2024

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Triebfahrzeugführer/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Arbeitsanweisung Disponent/in Schienenverkehr | 19.08.2024

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Disponent/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Grundlagen der Sicherung von Gefahrguttransporten mit Beispiel Risiken und Maßnahmen | 13.08.2024

Wer welche Pflichten hat zur Sicherung der Beförderung gefährlicher Güter nach 1.10 ADR/RID/ADN, nach 1.4 IMDG-Code und 1.5 ICAO-TI (mit Fundstellen).

Plus: Übersicht über Vorgänge, Sicherungsrisiken und Maßnahmen am Beispiel UN 1680 in einer Spedition.

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Bestellung zur beauftragten Person - GGVSEB | 04.07.2024

Die Mustervorlage erlaubt die vorschriftsgemäße Bestellung von Personen zu den Pflichten gemäß GGVSEB.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Gefahrgutorganisation gemäß GGVSEB und GGVSee | 29.04.2024

Mit Hilfe des Formulars lässt sich die Gefahrgutorganisation eines Unternehmens mit den verschiedenen beauftragten Personen übersichtlich darstellen
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Neue UN-Nummern 2025 | 10.04.2024

Die Übersicht listet die neuen UN-Nummern mit den jeweiligen Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen (rot) auf.

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Containerdepots in Deutschland 2024 | 07.03.2024

Die Übersicht listet über 100 Betriebe in ganz Deutschland mit Adressen, Kontaktdaten, Kapazitäten und zusätzlichen Serviceangeboten auf.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Karte der Containerdepots 2024 | 07.03.2024

Auf der Karte sind 114 Containerdepots in Deutschland mit Standort und Adresse aufgeführt. Depots, die Container mit Gefahrgut lagern können, sind farblich hervorgehoben.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der März-Ausgabe 03/2024 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Karte Tank Cleaning 2024 | 08.12.2023

Die Übersichtskarte zeigt Tankreinigungsstationen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Belgien sowie in Teilen Frankreichs, Polens und Tschechiens.

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Arbeitsanweisung Wagenmeister/in | 10.10.2023

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Wagenmeister/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Arbeitsanweisung Rangierer/in Schienenverkehr | 10.10.2023

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Rangierer/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Beladung von Kesselwagen mit Schwefeldioxid | 26.09.2023

Mit dieser Checkliste kann überprüft werden, ob bei der Beladung eines Kesselwagens mit UN 1079 alle relevanten Punkte berücksichtigt wurden.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Beladung von Kesselwagen - allgemein | 26.09.2023

Die Checkliste ermöglicht es, bei Vorbereitung und Kontrolle der Beladung eines Kesselwagens alle relevanten Punkte gemäß RID 2023 zu überprüfen.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Beteiligte Firmen/Personen in der Transportkette und ihre Pflichten | 01.08.2023

Vom Auftraggeber des Absenders bis zum Entlader: Die Tabelle listet alle am Transport beteiligten Firmen und Personen mit ihren Pflichten nach GGVSEB auf.

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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 | 19.07.2023

Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:
1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
      a) bis 5 Tonnen
      b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen
      c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen
      d) mehr als 1.000 Tonnen

Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2022 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar.

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Unfallbericht/Ereignisbericht | 01.07.2023

Das Formular kann sowohl für den Bericht über Ereignisse bei der Beförderung gefährlicher Güter (1.8.5 ADR) als auch für den Unfallbericht (1.8.3.6 ADR) verwendet werden
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Pflichten des Unternehmers nach GbV | 27.04.2023

Die Paragrafen 3 und 9 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung nehmen auch den Unternehmer in die Pflicht. Die Übersicht zeigt, was er tun muss, um seinen Aufgaben nachzukommen und Bußgelder zu vermeiden.

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Flagge Slowenien

SW Slowenien | 17.04.2023

Sprache: slowenisch
Quelle: Slowenien,  verwendbar seit 1.1.2017
UPDATE: Revision vom 13.03.2023

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Anbieter von Gefahrgutetiketten | 12.04.2023

Die Übersicht zeigt spezialisierte Anbieter mit ihrem Etikettenportfolio für gefährliche Güter, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern, verfügbaren Folienarten und besonderen Verfahren.

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1.10 ADR: Sicherung | 04.04.2023

In einer Checklisten mit 20 Fragen sind die Vorgaben des Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN zusammengestellt, ergänzt um relevante Vorgaben aus anderen Vorschriften.

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Kennzeichen umweltgefährdende Stoffe | 18.01.2023

Versandstücke mit umweltgefährdenden Stoffen, die den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, müssen dauerhaft mit dem in Absatz 5.2.1.8.3 abgebildeten Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet sein, ausgenommen Einzelverpackungen und zusammengesetzte Verpackungen, sofern diese Einzelverpackungen oder die Innenverpackungen dieser zusammengesetzten Verpackungen

  • für flüssige Stoffe eine Menge von höchstens 5 l haben oder
    für feste Stoffe eine Nettomasse von höchstens 5 kg haben.

5.2.1.8.2 Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe ist neben den gemäß Unterabschnitt 5.2.1.1 vorgeschriebenen Kennzeichen anzuordnen.

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Kennzeichen erwärmte Stoffe | 18.01.2023

Tankfahrzeuge, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Spezialfahrzeuge oder -container oder besonders ausgerüstete Fahrzeuge oder Container, die einen Stoff enthalten, der im flüssigen Zustand bei oder über 100 °C oder im festen Zustand bei oder über 240 °C befördert oder zur Beförderung aufgegeben wird,

müssen im Falle der Fahrzeuge an beiden Längsseiten und hinten und im Falle der Container, Tankcontainer und ortsbeweglichen Tanks an allen vier Seiten mit dem in Abbildung 5.3.3 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Kennzeichen Begrenzte Mengen / Limited Quantity | 10.01.2023

Ausgenommen für die Luftbeförderung müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit dem in Abbildung 3.4.7.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

Versandstücke mit gefährlichen Gütern, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Teils 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO verpackt sind, dürfen zur Bestätigung der Übereinstimmung mit diesen Vorschriften mit dem in Abbildung 3.4.8.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Pflichten beim Umschlag von Containern | 03.11.2022

Die Übersicht zeigt, welche Pflichten bei der Verladung von Containern mit Gefahrgut zu erfüllen sind, in Abhängigkeit von den beteiligten Verkehrsträgern.

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EEE - Gebrauchte EAG befördern – kein Abfall | UEEE - no waste (dt./engl.) | 18.10.2022

Mitzugebende Informationen für die grenzüberschreitende Beförderung gebrauchter Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEE): Hier können Sie die passenden Formulare erstellen.

Zwei Begleitdokumente sind deshalb je nach Einsatz

  1. für den Verkauf zur direkten Wiederverwendung (siehe Seite 2-3) oder
  2. Gewährleistung / Überholung / Reparatur / Fehlerursachenanalyse (siehe Seite 4-5)

bei der Beförderung mitzuführen.

Die Übersicht zu den Paragraphen 32 (a) und (b) des Basler Abkommens veranschaulicht die Bedingungen, unter denen gebrauchte Geräte nicht als Abfall zu betrachten sind.


Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


EEE - Transporting used WEEE - no waste

Information to be provided for the cross-border transport of used electrical and electronic equipment (EEE). You can create the appropriate forms here.

Two accompanying documents are required depending on the use

  1. for sale for direct reuse or (see page 2 - 3)
  2. failure analysis / repair / refurbishment (see page 4 - 5)

and to be carried along during transport.

The overview of paragraphs 32 (a) and (b) of the Basel Convention illustrates the conditions under which used equipment is not considered waste.

The checklists can be filled out electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Bestellung von Gefahrgutbeauftragten | 06.10.2022

Ein digital ausfüllbares Formular für die Bestellung einer oder eines Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschiff und See.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Videotutorial Jahresbericht | 01.09.2022

Gefahrgutexperte Uwe Hildach erläutert im Detail, was der Gefahrgutbeauftragte bei der Erstellung seines Jahresberichts beachten muss - ein Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter | 14.03.2022

In diesem Tutorial erläutert der Sachverständige Prof. Dr. Norbert Müller die gefahrgutspezifischen zivilrechtlichen Haftungsregelungen.
Das Video ist ein MItschnitt des Online-Seminars "Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter" vom 8. März 2022.


Flagge Spanien

SW Spanien | 01.03.2022

Sprache: spanisch
Quelle: Spanien, verwendbar seit 1.1.2017
UPDATE: Revision vom 01.03.2022

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Gefahrgut in loser Schüttung | 31.01.2022

Eine Liste aller gefährlichen Güter, die im Straßen- und Seeverkehr als Schüttgut befördert werden dürfen, mit den zugelassenen Containern und Beförderungsarten.

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Gefahrgutbüros und ihre Leistungen | 01.11.2021

Die Übersicht zeigt, wo und für welche Verkehrsträger Beratungsfirmen als externe Gefahrgutbeauftragte tätig sind und welche zusätzlichen Aufgaben die meisten von ihnen übernehmen können. Sie können Sie per DOWNLOAD herunterladen.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Flagge Slowakei

SW Slowakei | 29.03.2021

Sprache: slowakisch
Quelle: Slowakei, verwendbar seit 1.1.2017
UPDATE: Revision vom 29.03.2021

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Vorstellung fokus GEFAHR/GUT | 29.07.2020

In diesem Videoclip werden die wesentlichen Bereiche und Inhalte des Arbeitsportals fokus GEFAHR/GUT kurz vorgestellt.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Flagge D-A-CH

SW Deutschland/Österreich/Schweiz | 01.07.2020

Sprache: Deutsch
Quelle: Deutschland, Österreich, Schweiz, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Dänemark

SW Dänemark | 26.06.2020

Sprache: dänisch
Quelle: Dänische Regierung
SW verwendbar seit 1.1.2017.

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Lettland

SW Lettland | 22.06.2020

Sprache: lettisch
Quelle: Lettland
SW verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Norwegen

SW Norwegen | 21.06.2020

Sprache: norwegisch
Quelle: Norwegen.
SW verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Schweden

SW Schweden | 20.06.2020

Sprache: schwedisch
Quelle: Schweden
SW verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Kennzeichen Trockeneis | 19.06.2020

Kühl- oder Konditionierungsmittel im Versand fallen während der Beförderung unter die Gefahrgutvorschriften (UN 1845). Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, müssen die Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet werden.

Das jeweilige Warnkennzeichen muss der Abbildung 5.5.3.6.2 entsprechen. Unsere Warnzeichen für Trockeneis, Stickstoff, Argon und Kohlendioxid stehen hier zum Download bereit.

Mit dem ADR 2021 wird auch die Beförderung von Trockeneis als solches für ein Fahrzeug kennzeichnungspflichtig.

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Flagge Tschechien

SW Tschechien | 05.06.2020

Sprache: tschechisch
Quelle: Tschechien, verwendbar seit 1.1.2017 - revidierte Fassung vom 05.06.2020

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Bulgarien

SW Bulgarien | 01.06.2020

Sprache: Bulgarisch
Quelle: Bulgarien, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Serbien

SW Serbien | 01.06.2020

Sprache: serbisch
Quelle: Serbien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Frankreich

SW Frankreich | 01.06.2020

Sprache: französisch
Quelle: ECE/TRANS/WP.15/231 and Add.1,  verwendbar ab 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Großbritannien

SW Großbritannien | 01.06.2020

Sprache: englisch
Quelle: ECE/TRANS/WP.15/231 and Add.1,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Russland

SW Russland | 01.06.2020

Sprache: russisch
Quelle: ECE/TRANS/WP.15/231 and Add.1,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Rumänien

SW Rumänien | 01.06.2020

Sprache: rumänisch
Quelle: Rumänien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Ungarn

SW Ungarn | 01.06.2020

Sprache: ungarisch
Quelle: Ungarn, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Portugal

SW Portugal | 01.06.2020

Sprache: portugiesisch
Quelle: Portugal, verwendbar seit 01.01.2017 (revidierte Fassung)

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Türkei

SW Türkei | 01.06.2020

Sprache: türkisch
Quelle: Türkei, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Estland

SW Estland | 01.06.2020

Sprache: Estnisch
Quelle: Estland,  verwendbar seit 1.1.2017 (revidierte Fassung)

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Niederlande

SW Niederlande | 01.06.2020

Sprache: niederländisch
Quelle: Niederlande,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Polen

SW Polen | 01.06.2020

Sprache: polnisch
Quelle: Polen,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Belgien

SW Belgien | 01.06.2020

Sprache: Niederländisch
Quelle: Belgien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Finnland

SW Finnland | 01.06.2020

Sprache: finnisch
Quelle: Finnland,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Italien

SW Italien | 01.06.2020

Sprache: italienisch
Quelle: Italien,  verwendbar seit 1.1.2017 (revidierte Fassung)

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Litauen

Update: SW Litauen | 01.06.2020

Sprache: litauisch
Quelle: Litauen,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Griechenland

SW Griechenland | 01.06.2020

Sprache: griechisch
Quelle: Griechenland,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Mazedonien

SW Mazedonien | 01.06.2020

Sprache: mazedonisch
Quelle: Mazedonien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Die Gefahr/gut-App im mobilen Einsatz | 13.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Ihnen, wie Sie die Gefahr/gut-App auf ihrem mobilen Gerät installieren und bei Ihren Überwachungsaufgaben vor Ort nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Wissen für Gefahrgutbeauftragte | 05.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) stellt die Kachel "Wissen" auf gefahrgut-online.de vor und zeigt, wie Sie das Glossar, die FAQ-Liste und die umfassenden Informationen des Basiswissen für Gefahrgutbeauftragte nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Begrenzte Mengen: 4 Verkehrsträger im Vergleich | 30.07.2019

Die tabellarische Übersicht listet die LQ-Vorschriften der verschiedenen Verkehrsträger auf (Stand Vorschriften 2019) und zeigt, wie Versandstücke und Umverpackungen zu kennzeichnen sind und wer wie informiert werden muss.

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Umschlagterminals | 14.02.2019

Die meisten Umschlagterminals in Deutschland bieten ihre Dienste auch für gefährliche Güter an. Die Übersicht listet Services und Einschränkungen auf.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Bahnbetreiber und ihre Frachtrelationen | 07.02.2019

Die Übersicht zeigt eine kleine Auswahl von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit den Relationen, auf denen sie Gefahrgut und Abfall befördern.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Arbeiten mit den Vorschriften auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Vorschriften auf dem Portal für Ihre Arbeit nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Beförderungspapier erstellen auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt, wie Sie mit Hilfe des Generators auf dem Portal ein vorschriftenkonformes Beförderungspapier für den Straßenverkehr erstellen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Videotutorial Überwachungstätigkeiten des Gb | 08.11.2017

Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört es, gefahrgutrechtliche Tätigkeiten zu überwachen. Wie er dieser Pflicht nachkommen kann, erklärt ein kurzer Videoclip als Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen).


Kennzeichen Begaste Einheit | 11.02.2016

Eine begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) muss an jedem Zugang an einer von Per­sonen, welche die Güterbeförderungseinheit (CTU) öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit einem Warnkennzeichen gemäß Absatz 5.5.2.3.2  versehen sein. Das vor­geschriebene Warnkennzeichen muss so lange auf der Güterbeförderungseinheit (CTU) verbleiben, bis folgende Vorschriften erfüllt sind:

a) die begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) wurde belüftet, um schädliche Konzen­trationen des Begasungsmittels abzubauen, und
b)  die begasten Güter oder Werkstoffe wurden entladen.

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Kennzeichen Freigestellte Mengen / Excepted Quantity | 10.02.2016

Versandstücke, die gefährliche Güter in freigestellten Mengen enthalten, müssen dauerhaft und lesbar mit dem in Unterabschnitt 3.5.4.2 ADR dargestellten Kennzeichen gekennzeichnet sein. Die erste oder einzige in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5 angegebene Nummer des Gefahrzettels jedes im Versandstück enthaltenen gefährlichen Guts muss auf dem Kennzeichen angegeben werden. Sofern der Name des Absenders oder des Empfängers nicht an einer anderen Stelle des Versandstücks angegeben ist, muss das Kennzeichen diese Information enthalten.

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Gefahrzettel Klasse 1 | 21.06.2015

Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten.

Unterklassen, gemäß 2.2.1.1.5 ADR

1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind (eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst)

1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind

1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht, oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen

1.4 Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr – Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt

1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe – Als Minimalanforderung gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen

1.6 Extrem unempfindliche nicht massenexplosionsfähige Stoffe – Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht

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Gefahrzettel Klasse 2 | 20.06.2015

Gase und gasförmige Stoffe

Reine Gase, Gasgemische, Gemische eines oder mehrerer Gase mit einem oder mehreren anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten

Gase sind Stoffe, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20 °C und 1013 mbar Druck vollständig gasförmig sind. Zu dieser Klasse gehören komprimierte (verdichtete), verflüssigte oder gelöste Gase.

2.1 Entzündbare Gase

2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

2.3 Giftige Gase

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Gefahrzettel Klasse 3 | 19.06.2015

Entzündbare flüssige Stoffe

Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die bei 20 °C und 1013 mbar flüssig sind, bei 50 °C maximal 3 bar Dampfdruck haben, bei 20 °C und 1013 mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens 60 °C haben. Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3.
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Gefahrzettel Klasse 4 | 18.06.2015

Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Stoffe der Klasse 4.1 sind leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können. Des Weiteren umfasst die Klasse 4.1 selbstzersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen. Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Plastifizierungs- oder Inertisierungsmittel enthalten, dass die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, sind ebenso Stoffe der Klasse 4.1.

Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe

Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden.

Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

Der Klasse 4.3 sind Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse zuzuordnen, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können.

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Gefahrzettel Klasse 5 | 17.06.2015

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.1 - Entzündend wirkende Stoffe

Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können, sind Stoffe der Klasse 5.1.

Klasse 5.2 - Organische Peroxide

Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten.

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Gefahrzettel Klasse 6 | 16.06.2015

Giftige Stoffe

Klasse 6.1 - Giftige Stoffe

Der Begriff der Klasse 6.1 Giftige Stoffe umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können.

Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe

Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen verursachen, sind Stoffe der Klasse 6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen (Hybride oder Mutanten), von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Krankheiten verursachen.

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Gefahrzettel Klasse 7 | 15.06.2015

Radioaktive Stoffe

Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7.

  • Kategorie I-WEISS (Gefahrzettel 7A)
  • Kategorie II-GELB (Gefahrzettel 7B)
  • Kategorie III-GELB (Gefahrzettel 7C)
  • Spaltbare Stoffe der Klasse 7 (Gefahrzettel 7E)
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Gefahrzettel Klasse 8 | 14.06.2015

Ätzende Stoffe

Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, verätzen. Des Weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.

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Gefahrzettel Klasse 9 | 13.06.2015

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen. Darunter fallen unter anderem Lithiumbatterien oder Trockeneis.
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Lagerung von Gefahrstoffen: Unterweisungsnachweis | 10.10.2024

Auf diesem Formular lässt sich festhalten, welche Mitarbeiter wann, wie lange und von wem über die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gemäß TRGS 510 unterwiesen wurden.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lagerung von Gefahrstoffen: Nachweis der Leseschulung von Führungskräften | 10.10.2024

Auf diesem Formular lässt sich festhalten, welche Führungskräfte die Checklisten zur Umsetzung der TRGS 510 (siehe dort) wann im Selbststudium gelesen und sich daraus wesentliche Erkenntnisse zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen angeeignet haben.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Online-Seminar: Die neue TRGS 520 in der Praxis | 02.10.2024

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 520 (TRGS 520), befasst sich mit den Sammelstellen, die auch auf so genannten Bringhöfen/Wertstoffhöfen anzutreffen sind. Zu finden sind hier die technischen, personellen und organisatorischen Anforderungen, die diese als Stand der Technik und die rechtlichen Rahmenbedingungen abbilden.

Die Grundlage für eine Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) bilden die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das darüberstehende Chemikaliengesetz (ChemG).

Die TRGS 520 hat bereits eine lange Historie. Bereits zu Beginn der 80er-Jahre wurde durch die gesetzliche Unfallversicherung die GUV 27.9 entwickelt. Im September 1993 wurde die Technische Regel 520 erstmals veröffentlicht und in den Jahren 1999 und 2012 angepasst.

Der gestiegene Anspruch der gesetzlichen Vorgaben machte beginnend im Jahre 2021 eine weitere Überarbeitung nötig, da über die Jahre neue Erkenntnisse über in Verkehr gebrachte Stoffe hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt vorlagen, aber auch Erfahrungen aus der Arbeitswelt ergänzt wurden.

Diese neue TRGS 520 ist nun nach dreijähriger Überarbeitung mit vielen Veränderungen veröffentlicht worden.


IHK-Leitlinie zur digitalen Gb-Präsenzschulung | 09.09.2024

Der DIHK-Arbeitskreis "Gefährliche Güter" hat eine Leitlinie zur Durchführung von Onlineschulungen im Rahmen der Gefahrgutbeauftragten-Schulungen erstellt. Dieser ist für alle IHKs verbindlich. Die Leitlinie soll bis Mitte 2022 in die Muster-Satzung des DIHK eingearbeitet werden und den IHKs zur Umsetzung zur Verfügung gestellt.

Die Leitlinie kann hier heruntergeladen werden.

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Vergleich: Gb-Ausbildung in 23 ADR-Staaten | 02.09.2024

Für 23 ADR-Länder in einer Übersicht zusammengestellt: Prüfungsart, Dauer der Prüfung, Ort der Prüfung, zu bestehende Prozentzahl und Dauer der Schulung.

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Arbeitsanweisung Triebfahrzeugführer/in | 19.08.2024

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Triebfahrzeugführer/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Arbeitsanweisung Disponent/in Schienenverkehr | 19.08.2024

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Disponent/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Hilfsmittel zur Gb-Prüfungsvorbereitung | 12.08.2024

Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragen gibt es neben Büchern inzwischen auch einige digitale Lösungen. Die Übersicht listet vier aktuelle Angebote und ihre Leistungen auf.

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Online-Seminar: AwSV für Spediteure | 15.03.2024

Prof. Dr. Norbert Müller klärt im Online-Seminar über die Anforderungen, die an Errichtung und Betrieb dieser besonderen Anlagenart gestellt werden auf. 

Es werden alle für Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken relevante Vorschriften des Wasser-, Bau- sonstigen Umweltrechts vorgestellt.

Sie lernen die relevanten Anforderungen an Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken kennen. So können Non-Konformitäten und Probleme mit Sachverständigen und Behörden und im Schadenfall mit Versicherern vermieden werden.

 


Arbeitsanweisung Wagenmeister/in | 10.10.2023

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Wagenmeister/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Arbeitsanweisung Rangierer/in Schienenverkehr | 10.10.2023

Diese Checkliste dient als Vorlage einer Arbeitsanweisung im Eisenbahnverkehr für den/die Rangierer/in am Beispiel von Kerosinkesselwagen.

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Online-Seminar: Gefahrstoffverordnung - Was der Gefahrgutbeförderer wissen sollte | 27.09.2023

Die Gefahrstoffverordnung gilt auch für Tätigkeiten, die im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter durchgeführt werden, zum Beispiel das Befüllen und Entleeren von Tanks.

Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht gelten gleichzeitig und gleichrangig. Diese Tatsache ist vielen Beförderern gefährlicher Güter nicht bekannt. Sie setzen damit ihre Fahrer und sich selbst ordnungswidrigkeiten-, straf- und zivilrechtlichen Risiken aus.

Sachverständiger Norbert Müller erklärt in diesem Online-Seminar, welche Pflichten für den Beförderer aus der Gefahrstoffverordnung im Einzelnen resultieren.


Das Beförderungspapier | 12.05.2023

In diesem Online-Seminar behandelt Wolfgang-Rainer Sonntag die Regeln für das ordnungsgemäße Ausfüllen eines Beförderungspapiers. Neben den grundlegenden Vorgaben des Kapitels 5.4 ADR zeigt er auch Besonderheiten und „Spezialfälle“. Im zweiten Teil des Seminars stellt er das ordnungsgemäße Ausfüllen eines Beförderungspapiers für den Seeverkehr dar.

Wolfgang-Rainer Sonntag ist Fachmann im Bereich Gefahrgutberatung und -schulung.


Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes – gefahrgutrelevante Angaben | 26.04.2023

Der Transport von gefährlichen Chemikalien ist nicht zu unterschätzen. Die Information, ob ein Stoff oder Gemisch als Gefahrgut nach ADR, IMDG oder IATA zu transportieren ist, findet sich im Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes und muss passend zur Einstufung nach Gefahrstoffrecht gewählt sein.

Ariane Budde ist Teamleiterin für den Bereich SAP-EHS der Hamburger Beratungsfirma UMCO. Im Online-Seminar präsentiert sie die Grundlagen zur Gefahrgutklassifizierung und gibt ein Verständnis zum Umgang mit dem SDB-Abschnitt 14. Sie stellt dar, welche Informationen für welchen Verkehrsweg aufgeführt werden müssen.

Der Fokus liegt auf folgenden Themen: 

  • Kurze Einführung in die Gefahrgutklassifizierung
  • Abschnitt 14 im Sicherheitsdatenblatt
  • Besonderheiten ADR
  • Besonderheiten IMDG
  • Besonderheiten IATA
  • Fallbeispiele

Überwachungsaufgaben durch Betriebsbeauftragte | 31.01.2023

Die Überwachungsaufgaben durch Betriebsbeauftragte sind in Gesetzen und Verordnungen festgelegt und müssen regelmäßig durch die
Beauftragten in ihren Zuständigkeitsbereichen durchgeführt werden. Die Durchführung von Überwachungstätigkeiten muss geeignet protokolliert werden, denn sie muss in die jährlichen Berichte der Beauftragten einfließen.

Nachfolgend finden sie eine Arbeitsanleitung des Verband der Betriebsbeauftragten (VBU), die sie bei der Durchführung von Überwachungstätigkeiten unterstützen soll. 

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Gefahrgut-Notfallmanagement | 30.05.2022

In diesem Tutorial erklärt Gefahrgutberater Uwe Manske, welche Maßnahmen bei einem Unfall im Unternehmen zu treffen sind und wie die Mitarbeiter am besten darauf vorbereitet werden können.
Das Video ist ein Mitschnitt des Online-Seminars "Gefahrgut-Notfallmanagement" vom 17. Mai 2022.


Übertragung der Unternehmerpflichten | 27.05.2022

Anhand eines Beispiels aus der Praxis wird in der Aufzeichnung eines Online-Seminars anschaulich erklärt, warum Unternehmerpflichten übertragen werden müssen und wie dies rechtssicher geschehen kann.


Gefahrgutbüros und ihre Leistungen | 01.11.2021

Die Übersicht zeigt, wo und für welche Verkehrsträger Beratungsfirmen als externe Gefahrgutbeauftragte tätig sind und welche zusätzlichen Aufgaben die meisten von ihnen übernehmen können. Sie können Sie per DOWNLOAD herunterladen.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Digitale Schulungen | Digital training (dt./engl.) | 16.07.2021

Eine Auswahl von Firmen, die Schulungen und Unterweisungen auch digital anbieten | A selection of companies that provide training and employee training in digital formats (dt./engl.)

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Ladung auf Trailern richtig sichern | 14.10.2020

Die Bildergalerie "Trailerfibel" zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, wie Versandstücke auf Sattelaufliegern vorschriftsgemäß gesichert werden können.

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Vorstellung fokus GEFAHR/GUT | 29.07.2020

In diesem Videoclip werden die wesentlichen Bereiche und Inhalte des Arbeitsportals fokus GEFAHR/GUT kurz vorgestellt.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Wissen für Gefahrgutbeauftragte | 05.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) stellt die Kachel "Wissen" auf gefahrgut-online.de vor und zeigt, wie Sie das Glossar, die FAQ-Liste und die umfassenden Informationen des Basiswissen für Gefahrgutbeauftragte nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Arbeiten mit den Vorschriften auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Vorschriften auf dem Portal für Ihre Arbeit nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Schulung von Einkäufern | 01.09.2016

Die Tabelle zeigt, wie und nach welchen rechtlichen Grundlagen Einkäufer im Thema Gefahrgut unterwiesen werden können, um zu mehr Sicherheit im Betrieb beizutragen.

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Versenderpflichten im Seeverkehr | 31.10.2024

Anhand der Checkliste kann der Versender zuverlässig prüfen, ob er alle für den Seetransport relevanten Pflichten erfüllt hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten des Packers im Seeverkehr | 31.10.2024

Mithilfe der Checkliste kann der Verpacker kontrollieren, ob er alle Vorschriften beim Beladen einer Güterbeförderungseinheit berücksichtigt hat.
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Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) - GGVSee | 31.10.2024

Eine Checkliste nach GGVSee und dem 41. Amdt. des IMDG-Codes für die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr: Mithilfe dieser Checkliste können Sie prüfen, ob Sie bei der Erstellung der IMO-Erklärung alle erforderlichen Punkte berücksichtigt haben.

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Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten | 28.08.2024

Die Checkliste zeigt, wie die Vorgehensweise in den Unternehmen umgesetzt werden kann - abhängig davon, ob die Aufgaben von einem Mitarbeiter der Firma, einem externen Dienstleister oder dem Unternehmer selbst wahrgenommen werden.
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Bestellung zur beauftragten Person - GGVSee | 04.07.2024

Die Mustervorlage erlaubt die vorschriftsgemäße Bestellung von Personen zu den Pflichten gemäß GGVSee.
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Online-Seminar: Stolperfallen der IMO-Erklärung | 07.05.2024

Der IMDG-Code stellt in Teil 5 unter Kapitel 5.4 - Dokumentation das Muster eines Beförderungsdokuments zur Verfügung, das für den Transport gefährlicher Güter auf See zu verwenden ist. Gefahrgutfachmann Rüdiger Rohland erklärt die erforderlichen Inhalte dieser IMO-Erklärung und zeigt Sinn und Nutzen des Dokuments auf..

Themenschwerpunkte:

  • Die IMO-Erklärung und ihr rechtlicher Hintergrund
  • Mindestangaben und ergänzende Angaben in der Erklärung, z.B. zum Flammpunkt eines entzündbaren flüssigen Stoffes, zu möglichen Trenngruppen
  • Die weitere Dokumentation gem. Abschnitt 5.4.3 IMDG-Code
  • Nutzen der IMO-Erklärung im Vor- und Nachlauf zum Seeverkehr

Gefahrgutorganisation gemäß GGVSEB und GGVSee | 29.04.2024

Mit Hilfe des Formulars lässt sich die Gefahrgutorganisation eines Unternehmens mit den verschiedenen beauftragten Personen übersichtlich darstellen
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Neue UN-Nummern 2025 | 10.04.2024

Die Übersicht listet die neuen UN-Nummern mit den jeweiligen Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen (rot) auf.

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Karte der Containerdepots 2024 | 07.03.2024

Auf der Karte sind 114 Containerdepots in Deutschland mit Standort und Adresse aufgeführt. Depots, die Container mit Gefahrgut lagern können, sind farblich hervorgehoben.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der März-Ausgabe 03/2024 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Karte Tank Cleaning 2024 | 08.12.2023

Die Übersichtskarte zeigt Tankreinigungsstationen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Belgien sowie in Teilen Frankreichs, Polens und Tschechiens.

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Online-Seminar: Versand gefährlicher Güter über See | 16.10.2023

Im Online-Seminar gibt Wasserschutzpolizist Rüdiger Rohland einen Überblick über die Bedeutung des IMDG-Code im internationalen Versand gefährlicher Güter. Neben dem IMDG-Code erklärt der Experte auch die Stellung des CTU-Codes als anzuwendende Ladungssicherungsnorm.

Themenschwerpunkte:

  • IMDG-Code/GGVSee im internationalen und nationalen Rechtsgefüge
  • Pflichten der Beteiligten am Seeverkehr (Versender, Packer)
  • Trennvorschriften für das Packen von CTU`s
  • Umgang mit Ladung und die Ladungssicherungsbestimmungen des CTU-Code
  • IMO-Erklärung, Container-Packzertifikat

Container prüfen | 26.07.2023

Eine Liste aller Kriterien, nach denen ein Container vor sowie nach dem Beladen zu prüfen ist. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten des Unternehmers nach GbV | 27.04.2023

Die Paragrafen 3 und 9 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung nehmen auch den Unternehmer in die Pflicht. Die Übersicht zeigt, was er tun muss, um seinen Aufgaben nachzukommen und Bußgelder zu vermeiden.

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Kennzeichen erwärmte Stoffe | 18.01.2023

Tankfahrzeuge, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Spezialfahrzeuge oder -container oder besonders ausgerüstete Fahrzeuge oder Container, die einen Stoff enthalten, der im flüssigen Zustand bei oder über 100 °C oder im festen Zustand bei oder über 240 °C befördert oder zur Beförderung aufgegeben wird,

müssen im Falle der Fahrzeuge an beiden Längsseiten und hinten und im Falle der Container, Tankcontainer und ortsbeweglichen Tanks an allen vier Seiten mit dem in Abbildung 5.3.3 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Kennzeichen Begrenzte Mengen / Limited Quantity | 10.01.2023

Ausgenommen für die Luftbeförderung müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit dem in Abbildung 3.4.7.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

Versandstücke mit gefährlichen Gütern, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Teils 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO verpackt sind, dürfen zur Bestätigung der Übereinstimmung mit diesen Vorschriften mit dem in Abbildung 3.4.8.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Pflichten beim Umschlag von Containern | 03.11.2022

Die Übersicht zeigt, welche Pflichten bei der Verladung von Containern mit Gefahrgut zu erfüllen sind, in Abhängigkeit von den beteiligten Verkehrsträgern.

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EEE - Gebrauchte EAG befördern – kein Abfall | UEEE - no waste (dt./engl.) | 18.10.2022

Mitzugebende Informationen für die grenzüberschreitende Beförderung gebrauchter Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEE): Hier können Sie die passenden Formulare erstellen.

Zwei Begleitdokumente sind deshalb je nach Einsatz

  1. für den Verkauf zur direkten Wiederverwendung (siehe Seite 2-3) oder
  2. Gewährleistung / Überholung / Reparatur / Fehlerursachenanalyse (siehe Seite 4-5)

bei der Beförderung mitzuführen.

Die Übersicht zu den Paragraphen 32 (a) und (b) des Basler Abkommens veranschaulicht die Bedingungen, unter denen gebrauchte Geräte nicht als Abfall zu betrachten sind.


Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


EEE - Transporting used WEEE - no waste

Information to be provided for the cross-border transport of used electrical and electronic equipment (EEE). You can create the appropriate forms here.

Two accompanying documents are required depending on the use

  1. for sale for direct reuse or (see page 2 - 3)
  2. failure analysis / repair / refurbishment (see page 4 - 5)

and to be carried along during transport.

The overview of paragraphs 32 (a) and (b) of the Basel Convention illustrates the conditions under which used equipment is not considered waste.

The checklists can be filled out electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Bestellung von Gefahrgutbeauftragten | 06.10.2022

Ein digital ausfüllbares Formular für die Bestellung einer oder eines Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschiff und See.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Videotutorial Jahresbericht | 01.09.2022

Gefahrgutexperte Uwe Hildach erläutert im Detail, was der Gefahrgutbeauftragte bei der Erstellung seines Jahresberichts beachten muss - ein Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter | 14.03.2022

In diesem Tutorial erläutert der Sachverständige Prof. Dr. Norbert Müller die gefahrgutspezifischen zivilrechtlichen Haftungsregelungen.
Das Video ist ein MItschnitt des Online-Seminars "Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter" vom 8. März 2022.


Gefahrgut in loser Schüttung | 31.01.2022

Eine Liste aller gefährlichen Güter, die im Straßen- und Seeverkehr als Schüttgut befördert werden dürfen, mit den zugelassenen Containern und Beförderungsarten.

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Gefahrgutbüros und ihre Leistungen | 01.11.2021

Die Übersicht zeigt, wo und für welche Verkehrsträger Beratungsfirmen als externe Gefahrgutbeauftragte tätig sind und welche zusätzlichen Aufgaben die meisten von ihnen übernehmen können. Sie können Sie per DOWNLOAD herunterladen.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Vorstellung fokus GEFAHR/GUT | 29.07.2020

In diesem Videoclip werden die wesentlichen Bereiche und Inhalte des Arbeitsportals fokus GEFAHR/GUT kurz vorgestellt.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Kennzeichen Trockeneis | 19.06.2020

Kühl- oder Konditionierungsmittel im Versand fallen während der Beförderung unter die Gefahrgutvorschriften (UN 1845). Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, müssen die Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet werden.

Das jeweilige Warnkennzeichen muss der Abbildung 5.5.3.6.2 entsprechen. Unsere Warnzeichen für Trockeneis, Stickstoff, Argon und Kohlendioxid stehen hier zum Download bereit.

Mit dem ADR 2021 wird auch die Beförderung von Trockeneis als solches für ein Fahrzeug kennzeichnungspflichtig.

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Die Berechnungstools auf fokus-gefahrgut.de nutzen | 06.09.2019

Eine kurze Einführung zeigt Ihnen, wie sie den Trockeneisrechner, den 1000-Punkte-Rechner und den Rechner für das verifizierte Containergewicht im Arbeitsalltag einsetzen können - ein Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Wissen für Gefahrgutbeauftragte | 05.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) stellt die Kachel "Wissen" auf gefahrgut-online.de vor und zeigt, wie Sie das Glossar, die FAQ-Liste und die umfassenden Informationen des Basiswissen für Gefahrgutbeauftragte nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Begrenzte Mengen: 4 Verkehrsträger im Vergleich | 30.07.2019

Die tabellarische Übersicht listet die LQ-Vorschriften der verschiedenen Verkehrsträger auf (Stand Vorschriften 2019) und zeigt, wie Versandstücke und Umverpackungen zu kennzeichnen sind und wer wie informiert werden muss.

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Umschlagterminals | 14.02.2019

Die meisten Umschlagterminals in Deutschland bieten ihre Dienste auch für gefährliche Güter an. Die Übersicht listet Services und Einschränkungen auf.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Arbeiten mit den Vorschriften auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Vorschriften auf dem Portal für Ihre Arbeit nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Beförderungspapier erstellen auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt, wie Sie mit Hilfe des Generators auf dem Portal ein vorschriftenkonformes Beförderungspapier für den Straßenverkehr erstellen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


IMDG-Code: Änderungen Amdt. 38-16 zu Amdt. 39-18 | 06.09.2018

Die Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr (IMDG-Code) ändern sich turnusgemäß zum 1. Januar 2020.  Freiwillig dürfen die Vorschriften aber schon ab dem 1. Januar 2019 angewendet werden.

Mit der 39. Ausgabe des IMDG-Codes stehen wieder viele große und kleine Änderungen für den Transport gefährlicher Güter im Seeverkehr an. Alle Details sind in einer tabellarischen Übersicht mit einer Gegenüberstellung des Amendments 38-16 mit dem Amendment 39-18 zusammengestellt.

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Videotutorial Überwachungstätigkeiten des Gb | 08.11.2017

Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört es, gefahrgutrechtliche Tätigkeiten zu überwachen. Wie er dieser Pflicht nachkommen kann, erklärt ein kurzer Videoclip als Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen).


Verifiziertes Containergewicht (VGM) errechnen | 22.06.2016

Seit 1. Juli 2016 muss ein verifiziertes Bruttogewicht eines Containers vor der Verladung auf ein Seeschiff angegeben werden. Zur Ermittlung des Gewichts sind zwei Verfahren akzeptiert, sofern das Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt.

Das Berechnungstool ermöglicht die Berechnung über beide Verfahren sowie weitere Informationen über den jeweiligen Container.

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Kennzeichen Begaste Einheit | 11.02.2016

Eine begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) muss an jedem Zugang an einer von Per­sonen, welche die Güterbeförderungseinheit (CTU) öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit einem Warnkennzeichen gemäß Absatz 5.5.2.3.2  versehen sein. Das vor­geschriebene Warnkennzeichen muss so lange auf der Güterbeförderungseinheit (CTU) verbleiben, bis folgende Vorschriften erfüllt sind:

a) die begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) wurde belüftet, um schädliche Konzen­trationen des Begasungsmittels abzubauen, und
b)  die begasten Güter oder Werkstoffe wurden entladen.

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Kennzeichen Freigestellte Mengen / Excepted Quantity | 10.02.2016

Versandstücke, die gefährliche Güter in freigestellten Mengen enthalten, müssen dauerhaft und lesbar mit dem in Unterabschnitt 3.5.4.2 ADR dargestellten Kennzeichen gekennzeichnet sein. Die erste oder einzige in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5 angegebene Nummer des Gefahrzettels jedes im Versandstück enthaltenen gefährlichen Guts muss auf dem Kennzeichen angegeben werden. Sofern der Name des Absenders oder des Empfängers nicht an einer anderen Stelle des Versandstücks angegeben ist, muss das Kennzeichen diese Information enthalten.

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Gefahrzettel Klasse 1 | 21.06.2015

Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten.

Unterklassen, gemäß 2.2.1.1.5 ADR

1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind (eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst)

1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind

1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht, oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen

1.4 Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr – Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt

1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe – Als Minimalanforderung gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen

1.6 Extrem unempfindliche nicht massenexplosionsfähige Stoffe – Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht

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Gefahrzettel Klasse 2 | 20.06.2015

Gase und gasförmige Stoffe

Reine Gase, Gasgemische, Gemische eines oder mehrerer Gase mit einem oder mehreren anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten

Gase sind Stoffe, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20 °C und 1013 mbar Druck vollständig gasförmig sind. Zu dieser Klasse gehören komprimierte (verdichtete), verflüssigte oder gelöste Gase.

2.1 Entzündbare Gase

2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

2.3 Giftige Gase

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Gefahrzettel Klasse 3 | 19.06.2015

Entzündbare flüssige Stoffe

Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die bei 20 °C und 1013 mbar flüssig sind, bei 50 °C maximal 3 bar Dampfdruck haben, bei 20 °C und 1013 mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens 60 °C haben. Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3.
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Gefahrzettel Klasse 4 | 18.06.2015

Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Stoffe der Klasse 4.1 sind leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können. Des Weiteren umfasst die Klasse 4.1 selbstzersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen. Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Plastifizierungs- oder Inertisierungsmittel enthalten, dass die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, sind ebenso Stoffe der Klasse 4.1.

Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe

Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden.

Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

Der Klasse 4.3 sind Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse zuzuordnen, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können.

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Gefahrzettel Klasse 5 | 17.06.2015

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.1 - Entzündend wirkende Stoffe

Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können, sind Stoffe der Klasse 5.1.

Klasse 5.2 - Organische Peroxide

Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten.

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Gefahrzettel Klasse 6 | 16.06.2015

Giftige Stoffe

Klasse 6.1 - Giftige Stoffe

Der Begriff der Klasse 6.1 Giftige Stoffe umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können.

Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe

Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen verursachen, sind Stoffe der Klasse 6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen (Hybride oder Mutanten), von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Krankheiten verursachen.

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Gefahrzettel Klasse 7 | 15.06.2015

Radioaktive Stoffe

Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7.

  • Kategorie I-WEISS (Gefahrzettel 7A)
  • Kategorie II-GELB (Gefahrzettel 7B)
  • Kategorie III-GELB (Gefahrzettel 7C)
  • Spaltbare Stoffe der Klasse 7 (Gefahrzettel 7E)
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Gefahrzettel Klasse 8 | 14.06.2015

Ätzende Stoffe

Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, verätzen. Des Weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.

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Gefahrzettel Klasse 9 | 13.06.2015

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen. Darunter fallen unter anderem Lithiumbatterien oder Trockeneis.
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ADR-Vereinbarungen kompakt | 06.11.2024

Multilaterale Vereinbarungen beinhalten Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften und erleichtern die Durchführung bestimmter Gefahrguttransporte. Monatlich aktualisiert, gibt die Tabelle einen Überblick über sämtliche ADR-Vereinbarungen, deren Regelungsinhalt und den Geltungsbereich. Direktlinks führen zu den einzelnen Vereinbarungen im originalen Wortlaut. aktueller Stand: 31. Oktober 2024

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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2024 | 31.10.2024

Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:
1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
      a) bis 5 Tonnen
      b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen
      c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen
      d) mehr als 1.000 Tonnen

Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar.

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Online-Seminar: Beförderung von Feuerwerkskörpern | 14.10.2024

Jeden Herbst stehen Mitarbeitende aus Logistik- und Handelsunternehmen vor den gleichen Herausforderungen:

  • Wie war das nochmal mit den Feuerwerkskörpern?
  • Hat sich im Vergleich zum letzten Jahr etwas geändert?
  • Welche neuen Vorschriften gibt es?

Das Online-Seminar bietet klare Antworten auf alle Fragen rund um die Beförderung von Feuerwerkskörpern, die letztendlich an Privatpersonen verkauft werden.


SW in Arabisch | 07.10.2024

Sprache: arabisch
Quelle: UNECE,  verwendbar seit 01.01.2023

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann.

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Straßentunnel - Liste aller kategorisierten Tunnel | 23.09.2024

Straßentunnel müssen gemäß Kapitel 8.6 ADR in die Kategorien A bis E eingeteilt sein. Unsere aktuelle Übersicht listet alle Tunnel mit Einschränkungen für Gefahrguttransporte in 15 ADR-Staaten mit Lage, Namen, Kategorie und den Geokoordinaten auf.
Dazu zählen auch Tunnel in Österreich, Türkei und Griechenland sowie - soweit bekannt - weitere Tunnel in Deutschland, die noch nicht in der Liste des Bundesverkehrsministeriums enthalten sind. Die Informationsquellen sind direkt verlinkt.
Stand: August 2024, keine Garantie für Vollständigkeit

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Straßentunnel - Länderkarten | 23.09.2024

Auf 13 Karten zeigt unsere Übersicht die Lage aller nach Gefahrgutrecht kategorisierten Tunnel der ADR-Staaten mit Name, Kategorie und ergänzenden Bemerkungen.
Stand: August 2024, keine Garantie für Vollständigkeit

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Versand leerer ungereinigter Altverpackungen | 12.09.2024

Mit der Checkliste lässt sich prüfen, ob für die Beförderung von UN 3509 alle Begleitdokumente vorliegen und richtig ausgefüllt sind, ob das Fahrzeug vorschriftsgemäß ausgestattet ist und ob - falls zutreffend - die Befüllung des Containers regelkonform erfolgt.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Vergleich: Gb-Ausbildung in 23 ADR-Staaten | 02.09.2024

Für 23 ADR-Länder in einer Übersicht zusammengestellt: Prüfungsart, Dauer der Prüfung, Ort der Prüfung, zu bestehende Prozentzahl und Dauer der Schulung.

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Gefährliche Abfälle - Versandvorbereitung | 28.08.2024

19 Prüfpunkte für die vorschriftsmäßige Vorbereitung von Versandstücken mit gefährlichen Abfällen.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Tankreinigung - Fahrer | 28.08.2024

Die Checkliste fasst übersichtlich alle Prüfpunkte zusammen, die der Fahrer vor, während und nach der Tankreinigung abarbeiten soll.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten | 28.08.2024

Die Checkliste zeigt, wie die Vorgehensweise in den Unternehmen umgesetzt werden kann - abhängig davon, ob die Aufgaben von einem Mitarbeiter der Firma, einem externen Dienstleister oder dem Unternehmer selbst wahrgenommen werden.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Befähigungsschein - explosionsgefährliche Stoffe | 22.08.2024

Die Übersicht zeigt, wann für die Beförderung von UN-Nummern, die dem Sprengstoffrecht unterliegen, eine Erlaubnis und/oder ein Befähigungsschein benötigt wird.

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Sicherheitsdatenblätter: Plausibilitätsprüfung | 19.08.2024

Die Tabelle listet die H-Sätze für Gefahrstoffe auf und ordnet sie den einzelnen Abschnitten des Sicherheitsdatenblatts zu.

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Grundlagen der Sicherung von Gefahrguttransporten mit Beispiel Risiken und Maßnahmen | 13.08.2024

Wer welche Pflichten hat zur Sicherung der Beförderung gefährlicher Güter nach 1.10 ADR/RID/ADN, nach 1.4 IMDG-Code und 1.5 ICAO-TI (mit Fundstellen).

Plus: Übersicht über Vorgänge, Sicherungsrisiken und Maßnahmen am Beispiel UN 1680 in einer Spedition.

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Lagerung und Versand gefährlicher Abfälle | 13.08.2024

Die Übersicht zeigt, wie einzelne Gruppen gefährlicher Abfälle, die in der betrieblichen Praxis besonders häufig vorkommen (Ausnahme: sortenreine Lithiumbatterien), richtig zugeordnet, verpackt und gekennzeichnet sein müssen.

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Tank- und Silospeditionen | Tank and silo forwarding (dt./engl.) | 22.07.2024

Kein Spezialist für den Transport in Tanks und Silos befördert wirklich alle Klassen gefährlicher Güter. Und auch in Ausrüstung und zusätzlichen Leistungen unterscheiden sich die Anbieter.  Eine Übersicht. | No specialist for tank and silo transport actually covers every single class of dangerous goods. The providers also vary in terms of the equipment they use and additional services they offer. An overview.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Tank- und Silohersteller | Tank and silo manufacturers (dt./engl.) | 22.07.2024

Die Tankcodierung hilft dabei, den passenden Typ für den jeweiligen Einsatzzweck zu finden. Viele Hersteller warten zusätzlich mit weiteren Dienstleistungen auf. | The tank coding makes it easier to find the right type of tank for your specific needs. Many manufacturers also offer additional services.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Ladungssicherung: Anbieter für Hilfsmittel | Load securing providers and tools (dt./engl.) | 22.07.2024

Eine Übersicht über Anbieter von Ladungssicherungsmitteln, ihre Produkte und Services.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |

An overview of suppliers for load securing equipment, their products and services.
You can also find more information about individual suppliers in our industry guide.

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Gefahrguttransport: Mitzuführende Papiere | Dangerous Goods Transportation: Documents to be carried | 22.07.2024

Die Übersicht zeigt, welche Papiere im Binnen- sowie im grenzüberschreitenden Straßenverkehr mitgeführt werden müssen. | The overview shows which documents must be carried on domestic and cross-border road transport.

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Bestellung zur beauftragten Person - GGVSEB | 04.07.2024

Die Mustervorlage erlaubt die vorschriftsgemäße Bestellung von Personen zu den Pflichten gemäß GGVSEB.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Gefahrgutorganisation gemäß GGVSEB und GGVSee | 29.04.2024

Mit Hilfe des Formulars lässt sich die Gefahrgutorganisation eines Unternehmens mit den verschiedenen beauftragten Personen übersichtlich darstellen
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Neue UN-Nummern 2025 | 10.04.2024

Die Übersicht listet die neuen UN-Nummern mit den jeweiligen Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen (rot) auf.

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Online-Seminar: AwSV für Spediteure | 15.03.2024

Prof. Dr. Norbert Müller klärt im Online-Seminar über die Anforderungen, die an Errichtung und Betrieb dieser besonderen Anlagenart gestellt werden auf. 

Es werden alle für Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken relevante Vorschriften des Wasser-, Bau- sonstigen Umweltrechts vorgestellt.

Sie lernen die relevanten Anforderungen an Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken kennen. So können Non-Konformitäten und Probleme mit Sachverständigen und Behörden und im Schadenfall mit Versicherern vermieden werden.

 


Containerdepots in Deutschland 2024 | 07.03.2024

Die Übersicht listet über 100 Betriebe in ganz Deutschland mit Adressen, Kontaktdaten, Kapazitäten und zusätzlichen Serviceangeboten auf.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Karte der Containerdepots 2024 | 07.03.2024

Auf der Karte sind 114 Containerdepots in Deutschland mit Standort und Adresse aufgeführt. Depots, die Container mit Gefahrgut lagern können, sind farblich hervorgehoben.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der März-Ausgabe 03/2024 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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SW Montenegro | 11.12.2023

Sprache: montenegrinisch
Quelle: Montenegro, verwendbar seit 01.01.2017
auf der UNECE-Website verfügbar seit 23.11.2023

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Karte Tank Cleaning 2024 | 08.12.2023

Die Übersichtskarte zeigt Tankreinigungsstationen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Belgien sowie in Teilen Frankreichs, Polens und Tschechiens.

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Online-Seminar: Wesen & Inhalte der Sicherungsvorschriften Kapitel 1.10 ADR | 29.11.2023

Im Rahmen des Online-Seminars präsentiert Experte Willi Weßelowscky der Beratungsfirma UMCO die allgemeinen Sicherungsvorschriften, die spezifischen Schulungsmaßnahmen und die Maßnahmen zur Personenidentifizierung je nach Umfang der Beteiligung des Unternehmens an der Gefahrgutbeförderung.

Themenschwerpunkte:

  • Der Begriff „Sicherung“
  • Allgemeine Vorschriften
  • Unterweisung im Bereich der Sicherung
  • Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial
  • Befreiungstatbestände
  • Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
  • Besondere Sicherungsmaßnahmen
  • Beispiele aus der betrieblichen Praxis

Sondervorschriften zu Freistellungen | 28.09.2023

Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften, durch die der Versand dieser Stoffe oder Gegenstände ganz oder teilweise von den Vorschriften des ADR befreit (nicht abschließend)

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1000 Punkte-Regelung | 28.09.2023

Die Übersicht zeigt, welche Bestimmungen bis einschließlich 1000 Punkte im reinen Straßentransport bei Versandstücktransporten generell zu beachten sind (wenn auf das Gefahrgut zutreffend) und welche Bestimmungen erst über 1000 Punkte beachtet werden müssen. 

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Online-Seminar: Gefahrstoffverordnung - Was der Gefahrgutbeförderer wissen sollte | 27.09.2023

Die Gefahrstoffverordnung gilt auch für Tätigkeiten, die im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter durchgeführt werden, zum Beispiel das Befüllen und Entleeren von Tanks.

Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht gelten gleichzeitig und gleichrangig. Diese Tatsache ist vielen Beförderern gefährlicher Güter nicht bekannt. Sie setzen damit ihre Fahrer und sich selbst ordnungswidrigkeiten-, straf- und zivilrechtlichen Risiken aus.

Sachverständiger Norbert Müller erklärt in diesem Online-Seminar, welche Pflichten für den Beförderer aus der Gefahrstoffverordnung im Einzelnen resultieren.


Anleitung Checklisten-Generator | 08.09.2023

Firmen und Personen, die an einem Gefahrgut-Transport beteiligt sind, müssen die nationalen und internationalen Gefahrgut-Vorschriften befolgen. Dies gilt für alle Funktionen vom Absender über den Verpacker bis zum Empfänger.

Mit Hilfe unseres Checklisten-Generators können Sie für alle diese Verantwortungsbereiche und sämtliche Gefahrgutklassen individuelle Checklisten erstellen. Anhand dieser Listen können Personen, die mit der entsprechenden Aufgabe betraut sind, prüfen, ob sie ihren Pflichten vorschriftsmäßig nachgekommen sind.

Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung für den Checklisten-Generator.

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Beförderer Klasse 7 | 07.09.2023

Die Marktübersicht zeigt Transportunternehmen und Logistikdienstleister, die sich auf den Transport radioaktiver Stoffe (Klasse 7) spezialisiert haben - aufgeschlüsselt nach den von ihnen akzeptierten UN-Nummern.

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Besondere Einträge im Beförderungspapier | 28.08.2023

Die Tabelle beinhaltet alle besonderen Einträge, die ggf. in das Beförderungspapier nach ADR eingetragen werden müssen.

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Veränderung Ladungssicherung nach GGVSEB/ADR 2023 | 28.08.2023

Die Checkliste stellt dar, was beachtet werden muss, nachdem die Ladungssicherung während eines Gefahrgut-Transportes verändert wurde.

"Veränderung Ladungssicherung" bedeutet, dass eine Person während der Beförderung die Ladungssicherung verändert. Hier wird auf die Person abgestellt, die die Ladungssicherung verändert, z.B. beim Entladen einer Beförderungseinheit.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Beteiligte Firmen/Personen in der Transportkette und ihre Pflichten | 01.08.2023

Vom Auftraggeber des Absenders bis zum Entlader: Die Tabelle listet alle am Transport beteiligten Firmen und Personen mit ihren Pflichten nach GGVSEB auf.

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Vorbereitung des Unfallberichts: Checkliste für Fahrer | 27.07.2023

Bei einem Unfall oder Zwischenfall mit Gefahrgut kann der Fahrer anhand dieser Checkliste schnell die für den Unfallbericht wichtigen Daten erfassen.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Prüfliste GGKontrollV | 27.07.2023

Die Prüfliste aus der GGKontrollV kann genutzt werden, um Ladung sowie Vollständigkeit der Ausrüstung und Begleitpapiere vor Antritt der Fahrt zu prüfen.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Abfahrtkontrolle bei 1000-Punkte-Transporten | 27.07.2023

Anhand der Checkliste kann der Fahrer vor der Abfahrt überprüfen, ob er alle Vorgaben der 1000-Punkte-Regelung eingehalten hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Überfall und Ladungsdiebstahl: Was ist zu tun? | 27.07.2023

Nach einem Überfall auf den LKW oder einem Ladungsdiebstahl hilft die Checkliste dabei, alle für Behörden und das Unternehmen wichtigen Angaben schnell zu erfassen.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Werkstatt- und Servicefahrzeuge ("Handwerkerregelung") | 27.07.2023

Werden gefährliche Güter im Fahrzeug nur deshalb mitgeführt, weil sie für bestimmte Arbeiten gebraucht werden, muss der Fahrer lediglich die Prüfpunkte dieser Checkliste beachten.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Gefahrstoffrecht für Fahrer | 27.07.2023

Für alle am Gefahrguttransport Beteiligten ist das Gefahrstoffrecht eine wichtige Schnittstelle. Die Liste zeigt, worauf Fahrer dabei besonders achten sollten.
Gültig ab dem 01.01.2023.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Abfahrtkontrolle Tankwagen | 27.07.2023

Über die normale Abfahrtskontrolle hinaus sind bei Tankfahrzeugen diverse zusätzliche Punkte zu prüfen. Die Checkliste sagt dem Tankwagenfahrer, was er zu tun hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Schüttguttransporte | 27.07.2023

Vor der Fahrt, während der Beförderung und zusätzliche Pflichten: Alle Prüfpunkte beim Transport gefährlicher Güter in loser Schüttung
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Container prüfen | 26.07.2023

Eine Liste aller Kriterien, nach denen ein Container vor sowie nach dem Beladen zu prüfen ist. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Fahrerpflichten Kurzfassung | 26.07.2023

Anhand dieser Liste kann der Fahrer kontrollieren, ob er seine Pflichten laut GGVSEB beim Transport gefährlicher Güter eingehalten hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Abfalltransport | 25.07.2023

Allgemeine Prüfpunkte beim Transport von Abfällen, die sich im Wesentlichen auf die Dokumentation und Kennzeichnung beziehen.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Fahrzeugbeladung | 25.07.2023

Anhand dieser Checkliste kann der Fahrer schnell überprüfen, ob er bei der Beladung seines Fahrzeugs alles richtig gemacht hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Abfahrtkontrolle | 25.07.2023

Die Checkliste sagt dem Fahrer, was er bei seiner täglichen Kontrolle vor der Abfahrt zu prüfen hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Ladungssicherung | 21.07.2023

Mit der Checkliste werden alle Angaben abgefragt, die für eine ordnungsgemäße Dokumentation der Ladungssicherung erforderlich sind.
Gültig ab dem 01.01.2023.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Nuklearmedizin - Prüfpunkte | 20.07.2023

Zwei Checklisten mit allen Prüfpunkten bei freigestellten Versandstücken UN 2910 und nicht freigestellten Versandstücken UN 2915
Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 | 19.07.2023

Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:
1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
      a) bis 5 Tonnen
      b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen
      c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen
      d) mehr als 1.000 Tonnen

Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2022 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar.

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Nuklearmedizin - Beförderungspapiere | 18.07.2023

Zwei Mustervorlagen für das Beförderungspapier bei UN 2910 und UN 2915
Die Vorlagen können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Normen und Richtlinien für die Ladungssicherung | 17.07.2023

Eine Auflistung der wichtigsten Normen und Richtlinien für die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. | A list of the most important standards and guidelines for load securing on road vehicles.

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Fahrzeugkontrolle beim Transport von Freimengen | 01.07.2023

Die Checkliste sagt dem Fahrer, wie er sein Fahrzeug bei der Beförderung freigestellter Mengen (1000-Punkte-Regel) überprüfen muss. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Kontrolle Fahrzeugausrüstung | 01.07.2023

Anhand dieser Liste kann der Fahrer vor der Abfahrt überprüfen, ob die mitzuführende Ausrüstung bei einer kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheit den Vorschriften entspricht. 
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Pflichten Auftraggeber des Absenders | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Auftraggeber des Absenders im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Absender | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Absender im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat.
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Pflichten Beförderer | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Beförderer im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Empfänger | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Empfänger im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Entlader | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Entlader im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Verlader | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Verlader im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Verpacker | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Verpacker im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Befüller | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Befüller im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden!
(Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Betreiber von Tanks | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Betreiber eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Übergeber leerer ungereinigter Tanks | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Übergeber von leeren ungereinigten Tanks im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Beförderungspapier prüfen | 01.07.2023

Anhand der Checkliste lässt sich schnell prüfen, ob bei der Erstellung eines Beförderungspapiers alle relevanten Punkte berücksichtigt wurden.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Beförderung begrenzter Mengen | 01.07.2023

Mit Hilfe dieser Checkliste kann geprüft werden, ob bei der Beförderung begrenzter Mengen (LQ, limited quantities) alle Vorschriften berücksichtigt wurden. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Unfallbericht/Ereignisbericht | 01.07.2023

Das Formular kann sowohl für den Bericht über Ereignisse bei der Beförderung gefährlicher Güter (1.8.5 ADR) als auch für den Unfallbericht (1.8.3.6 ADR) verwendet werden
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Fahrer | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Fahrer im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Beifahrer | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Beifahrer im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Das Gefahrgutrecht in Österreich | 01.06.2023

Ein kompakter Überblick zeigt die wesentlichen Inhalte des österreichischen Gefahrgutrechts sowie die entsprechenden Vorschriften und Erläuterungen in Deutschland.

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Das Beförderungspapier | 12.05.2023

In diesem Online-Seminar behandelt Wolfgang-Rainer Sonntag die Regeln für das ordnungsgemäße Ausfüllen eines Beförderungspapiers. Neben den grundlegenden Vorgaben des Kapitels 5.4 ADR zeigt er auch Besonderheiten und „Spezialfälle“. Im zweiten Teil des Seminars stellt er das ordnungsgemäße Ausfüllen eines Beförderungspapiers für den Seeverkehr dar.

Wolfgang-Rainer Sonntag ist Fachmann im Bereich Gefahrgutberatung und -schulung.


Pflichten des Unternehmers nach GbV | 27.04.2023

Die Paragrafen 3 und 9 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung nehmen auch den Unternehmer in die Pflicht. Die Übersicht zeigt, was er tun muss, um seinen Aufgaben nachzukommen und Bußgelder zu vermeiden.

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Flagge Slowenien

SW Slowenien | 17.04.2023

Sprache: slowenisch
Quelle: Slowenien,  verwendbar seit 1.1.2017
UPDATE: Revision vom 13.03.2023

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Anbieter von Gefahrgutetiketten | 12.04.2023

Die Übersicht zeigt spezialisierte Anbieter mit ihrem Etikettenportfolio für gefährliche Güter, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern, verfügbaren Folienarten und besonderen Verfahren.

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1.10 ADR: Sicherung | 04.04.2023

In einer Checklisten mit 20 Fragen sind die Vorgaben des Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN zusammengestellt, ergänzt um relevante Vorgaben aus anderen Vorschriften.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Übersicht Saug-Druck-Tanks | 03.04.2023

Die Übersicht zeigt, welcher Hersteller welche Typen mit Gefahrgutzulassung und dazugehöriger Ausrüstung anbietet.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Stückgutkooperationen | General cargo cooperations (dt./engl.) | 02.03.2023

Stückgutkooperationen transportieren Gefahrgut zu Zielen in vielen Ländern. Doch nicht alle Klassen und Stoffe werden akzeptiert. | General cargo partnerships can facilitate the transport of dangerous goods to various international destinations. However, not all substances are accepted.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.



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Kennzeichen umweltgefährdende Stoffe | 18.01.2023

Versandstücke mit umweltgefährdenden Stoffen, die den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, müssen dauerhaft mit dem in Absatz 5.2.1.8.3 abgebildeten Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet sein, ausgenommen Einzelverpackungen und zusammengesetzte Verpackungen, sofern diese Einzelverpackungen oder die Innenverpackungen dieser zusammengesetzten Verpackungen

  • für flüssige Stoffe eine Menge von höchstens 5 l haben oder
    für feste Stoffe eine Nettomasse von höchstens 5 kg haben.

5.2.1.8.2 Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe ist neben den gemäß Unterabschnitt 5.2.1.1 vorgeschriebenen Kennzeichen anzuordnen.

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Kennzeichen erwärmte Stoffe | 18.01.2023

Tankfahrzeuge, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Spezialfahrzeuge oder -container oder besonders ausgerüstete Fahrzeuge oder Container, die einen Stoff enthalten, der im flüssigen Zustand bei oder über 100 °C oder im festen Zustand bei oder über 240 °C befördert oder zur Beförderung aufgegeben wird,

müssen im Falle der Fahrzeuge an beiden Längsseiten und hinten und im Falle der Container, Tankcontainer und ortsbeweglichen Tanks an allen vier Seiten mit dem in Abbildung 5.3.3 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Kennzeichen Begrenzte Mengen / Limited Quantity | 10.01.2023

Ausgenommen für die Luftbeförderung müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit dem in Abbildung 3.4.7.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

Versandstücke mit gefährlichen Gütern, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Teils 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO verpackt sind, dürfen zur Bestätigung der Übereinstimmung mit diesen Vorschriften mit dem in Abbildung 3.4.8.1 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Einsatz von Kühlmitteln beim Transport | 08.12.2022

Die Übersicht zeigt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Gefährdungen von Personen durch Kühlmittel bei der Beförderung zu vermeiden.

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Pflichten beim Umschlag von Containern | 03.11.2022

Die Übersicht zeigt, welche Pflichten bei der Verladung von Containern mit Gefahrgut zu erfüllen sind, in Abhängigkeit von den beteiligten Verkehrsträgern.

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EEE - Gebrauchte EAG befördern – kein Abfall | UEEE - no waste (dt./engl.) | 18.10.2022

Mitzugebende Informationen für die grenzüberschreitende Beförderung gebrauchter Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEE): Hier können Sie die passenden Formulare erstellen.

Zwei Begleitdokumente sind deshalb je nach Einsatz

  1. für den Verkauf zur direkten Wiederverwendung (siehe Seite 2-3) oder
  2. Gewährleistung / Überholung / Reparatur / Fehlerursachenanalyse (siehe Seite 4-5)

bei der Beförderung mitzuführen.

Die Übersicht zu den Paragraphen 32 (a) und (b) des Basler Abkommens veranschaulicht die Bedingungen, unter denen gebrauchte Geräte nicht als Abfall zu betrachten sind.


Die Checklisten können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


EEE - Transporting used WEEE - no waste

Information to be provided for the cross-border transport of used electrical and electronic equipment (EEE). You can create the appropriate forms here.

Two accompanying documents are required depending on the use

  1. for sale for direct reuse or (see page 2 - 3)
  2. failure analysis / repair / refurbishment (see page 4 - 5)

and to be carried along during transport.

The overview of paragraphs 32 (a) and (b) of the Basel Convention illustrates the conditions under which used equipment is not considered waste.

The checklists can be filled out electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Bestellung von Gefahrgutbeauftragten | 06.10.2022

Ein digital ausfüllbares Formular für die Bestellung einer oder eines Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschiff und See.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Videotutorial Jahresbericht | 01.09.2022

Gefahrgutexperte Uwe Hildach erläutert im Detail, was der Gefahrgutbeauftragte bei der Erstellung seines Jahresberichts beachten muss - ein Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


ADR 2021 versus ADR 2023: Vorschriftenänderungen in Bau- und Prüfvorschriften für Umschließungen (Teil 6 ADR) | 25.07.2022

Die internationalen Gefahrguttransport-Vorschriften Straße (ADR) ändern sich turnusgemäß zum 01.01.2023. Die wesentlichen Neuerungen haben wir in einem Fachbeitrag dargestellt. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie als Broschüre „Wernys Tabellen“ unter www.heinrich-vogel-shop.de.

Hier im 60-seitigen Download finden Sie die Änderungen in den Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Schüttgut-Container(Teil 6 ADR) als Gegenüberstellung von ADR 2021 und ADR 2023.

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Gegenstände mit Gefahrgütern: Herausforderungen der Einstufung | 19.07.2022

In diesem Tutorial erläutert die Gefahrgutexpertin die gefahrgutrechtliche Einstufung von Gegenständen mit gefährlichen Gütern nach Ablauf der Ausnahmeregelung des ADR zum 31.12.2022. 
Das Video ist ein MItschnitt des Online-Seminars "Maschinen & Geräte: Ende der Ausnahmeregelung" vom 07. Juli 2022.
Hinweis: Die multilaterale Vereinbarung M350 stellt die Beförderung der Gegenstände zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Beseitigung oder Wiederverwertung von den ADR-Vorschriften frei.


Lithiumbatterien: Vorschriftenvergleich ADR 2021 und ADR 2023 | 17.06.2022

Lithiumbatterien und das ADR 2023

Übersicht über die Neuerungen in den Gefahrgutvorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien im Straßenverkehr als Gegenüberstellung ADR 2021 versus ADR 2023

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Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter | 14.03.2022

In diesem Tutorial erläutert der Sachverständige Prof. Dr. Norbert Müller die gefahrgutspezifischen zivilrechtlichen Haftungsregelungen.
Das Video ist ein MItschnitt des Online-Seminars "Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter" vom 8. März 2022.


Flagge Spanien

SW Spanien | 01.03.2022

Sprache: spanisch
Quelle: Spanien, verwendbar seit 1.1.2017
UPDATE: Revision vom 01.03.2022

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Schüttgutcontainer | 31.01.2022

Eine Liste der Hersteller von BK-Schüttgutcontainern und ihrer Produkte.

Mehr
Download PDF, 94.7 KB

Gefahrgut in loser Schüttung | 31.01.2022

Eine Liste aller gefährlichen Güter, die im Straßen- und Seeverkehr als Schüttgut befördert werden dürfen, mit den zugelassenen Containern und Beförderungsarten.

Mehr
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Gefahrgutbüros und ihre Leistungen | 01.11.2021

Die Übersicht zeigt, wo und für welche Verkehrsträger Beratungsfirmen als externe Gefahrgutbeauftragte tätig sind und welche zusätzlichen Aufgaben die meisten von ihnen übernehmen können. Sie können Sie per DOWNLOAD herunterladen.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

Mehr
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Ladungssicherung: Verantwortung und Konsequenzen | 16.08.2021

Für die Ladungssicherung stehen Fahrer und Verlader, aber auch Fahrzeughalter, Absender und Frachtführer in der Pflicht. Die Übersicht zeigt die Verantwortlichkeiten in der Transportkette sowie die Rechtsfolgen bei Verstößen und die Haftungsansprüche bei Schäden.

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Flagge Slowakei

SW Slowakei | 29.03.2021

Sprache: slowakisch
Quelle: Slowakei, verwendbar seit 1.1.2017
UPDATE: Revision vom 29.03.2021

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Download PDF, 5.1 MB

Stückgutspeditionen | 05.02.2021

Eine Auswahl von Stückgutspediteuren mit Kontaktdaten, Gefahrgut-Schwerpunkten und sonstigen Logistikservices sowie den nicht akzeptierten gefährlichen Gütern.

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ADR 2021 - 2019: die wesentlichen Änderungen | 15.12.2020

Eine Tabelle mit allen wesentlichen Neuerungen des ADR 2021 im Vergleich zur Vorgängerfassung ADR 2019.

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Lithiumbatterien: Kennzeichen und Gefahrzettel | 14.12.2020

Der Gefahrzettel 9A sowie die Kennzeichen für "kleine" Lithiumbatterien gemäß SV 188 in einer ZIP-Datei.

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Ladung auf Trailern richtig sichern | 14.10.2020

Die Bildergalerie "Trailerfibel" zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, wie Versandstücke auf Sattelaufliegern vorschriftsgemäß gesichert werden können.

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Notrufnummern weltweit: nationale Anforderungen für SDS und Straßentransport | 02.10.2020

Viele Bestimmungen machen es für Organisationen erforderlich, auf Transportdokumenten und Sicherheitsdatenblätter (SDB) eine Notrufnummer anzugeben. Unsere deutsch-englische Übersicht über die nationalen Anforderungen.

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Vorstellung fokus GEFAHR/GUT | 29.07.2020

In diesem Videoclip werden die wesentlichen Bereiche und Inhalte des Arbeitsportals fokus GEFAHR/GUT kurz vorgestellt.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Güterkraftverkehrserlaubnis: Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften | 16.07.2020

Verstöße gegen das ADR gemäß GGKontrollV, zugeordnet zu den Gefahrenkategorien.

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Flagge D-A-CH

SW Deutschland/Österreich/Schweiz | 01.07.2020

Sprache: Deutsch
Quelle: Deutschland, Österreich, Schweiz, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Dänemark

SW Dänemark | 26.06.2020

Sprache: dänisch
Quelle: Dänische Regierung
SW verwendbar seit 1.1.2017.

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Lettland

SW Lettland | 22.06.2020

Sprache: lettisch
Quelle: Lettland
SW verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Norwegen

SW Norwegen | 21.06.2020

Sprache: norwegisch
Quelle: Norwegen.
SW verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Schweden

SW Schweden | 20.06.2020

Sprache: schwedisch
Quelle: Schweden
SW verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Kennzeichen Trockeneis | 19.06.2020

Kühl- oder Konditionierungsmittel im Versand fallen während der Beförderung unter die Gefahrgutvorschriften (UN 1845). Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, müssen die Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet werden.

Das jeweilige Warnkennzeichen muss der Abbildung 5.5.3.6.2 entsprechen. Unsere Warnzeichen für Trockeneis, Stickstoff, Argon und Kohlendioxid stehen hier zum Download bereit.

Mit dem ADR 2021 wird auch die Beförderung von Trockeneis als solches für ein Fahrzeug kennzeichnungspflichtig.

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Flagge Tschechien

SW Tschechien | 05.06.2020

Sprache: tschechisch
Quelle: Tschechien, verwendbar seit 1.1.2017 - revidierte Fassung vom 05.06.2020

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Bulgarien

SW Bulgarien | 01.06.2020

Sprache: Bulgarisch
Quelle: Bulgarien, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Serbien

SW Serbien | 01.06.2020

Sprache: serbisch
Quelle: Serbien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Frankreich

SW Frankreich | 01.06.2020

Sprache: französisch
Quelle: ECE/TRANS/WP.15/231 and Add.1,  verwendbar ab 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Großbritannien

SW Großbritannien | 01.06.2020

Sprache: englisch
Quelle: ECE/TRANS/WP.15/231 and Add.1,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Russland

SW Russland | 01.06.2020

Sprache: russisch
Quelle: ECE/TRANS/WP.15/231 and Add.1,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Rumänien

SW Rumänien | 01.06.2020

Sprache: rumänisch
Quelle: Rumänien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Ungarn

SW Ungarn | 01.06.2020

Sprache: ungarisch
Quelle: Ungarn, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Portugal

SW Portugal | 01.06.2020

Sprache: portugiesisch
Quelle: Portugal, verwendbar seit 01.01.2017 (revidierte Fassung)

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Türkei

SW Türkei | 01.06.2020

Sprache: türkisch
Quelle: Türkei, verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Estland

SW Estland | 01.06.2020

Sprache: Estnisch
Quelle: Estland,  verwendbar seit 1.1.2017 (revidierte Fassung)

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Niederlande

SW Niederlande | 01.06.2020

Sprache: niederländisch
Quelle: Niederlande,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Polen

SW Polen | 01.06.2020

Sprache: polnisch
Quelle: Polen,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Belgien

SW Belgien | 01.06.2020

Sprache: Niederländisch
Quelle: Belgien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Finnland

SW Finnland | 01.06.2020

Sprache: finnisch
Quelle: Finnland,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Italien

SW Italien | 01.06.2020

Sprache: italienisch
Quelle: Italien,  verwendbar seit 1.1.2017 (revidierte Fassung)

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Litauen

Update: SW Litauen | 01.06.2020

Sprache: litauisch
Quelle: Litauen,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Griechenland

SW Griechenland | 01.06.2020

Sprache: griechisch
Quelle: Griechenland,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Flagge Mazedonien

SW Mazedonien | 01.06.2020

Sprache: mazedonisch
Quelle: Mazedonien,  verwendbar seit 1.1.2017

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr hat nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Chinesische Verwaltungsrichtlinien für den Gefahrguttransport | 10.02.2020

In China sind am 1. Januar 2020 die Verwaltungsrichtlinien für die Sicherheit bei der Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße in Kraft getreten. Die Richtlinien sind offiziell in chinesischer Sprache verfügbar.

Die hier zum Ausdrucken verfügbare Fassung ist eine in Zusammenarbeit mit dem Beratungsbüro GBK im Rahmen des GIZ-Projektes erstellte englische Übersetzung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die chinesische Fassung gilt und es sich hierbei um eine Arbeitsübersetzung handelt.

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Die Gefahr/gut-App im mobilen Einsatz | 13.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Ihnen, wie Sie die Gefahr/gut-App auf ihrem mobilen Gerät installieren und bei Ihren Überwachungsaufgaben vor Ort nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Die Berechnungstools auf fokus-gefahrgut.de nutzen | 06.09.2019

Eine kurze Einführung zeigt Ihnen, wie sie den Trockeneisrechner, den 1000-Punkte-Rechner und den Rechner für das verifizierte Containergewicht im Arbeitsalltag einsetzen können - ein Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Wissen für Gefahrgutbeauftragte | 05.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) stellt die Kachel "Wissen" auf gefahrgut-online.de vor und zeigt, wie Sie das Glossar, die FAQ-Liste und die umfassenden Informationen des Basiswissen für Gefahrgutbeauftragte nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Begrenzte Mengen: 4 Verkehrsträger im Vergleich | 30.07.2019

Die tabellarische Übersicht listet die LQ-Vorschriften der verschiedenen Verkehrsträger auf (Stand Vorschriften 2019) und zeigt, wie Versandstücke und Umverpackungen zu kennzeichnen sind und wer wie informiert werden muss.

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Fahrzeugvermieter | Vehicle Rental Companies (dt./engl.) | 15.07.2019

Mietfahrzeuge werden auch für die Beförderung gefährlicher Güter angeboten. Die Übersicht zeigt, welche Vermieter welche Typen im Portfolio haben und welche Ausrüstung dazugehört. | Rental vehicles are also offered for the transport of dangerous goods. The overview shows which companies have which types in their portfolio and which equipment belongs to them.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Umschlagterminals | 14.02.2019

Die meisten Umschlagterminals in Deutschland bieten ihre Dienste auch für gefährliche Güter an. Die Übersicht listet Services und Einschränkungen auf.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Arbeiten mit den Vorschriften auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Vorschriften auf dem Portal für Ihre Arbeit nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Beförderungspapier erstellen auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt, wie Sie mit Hilfe des Generators auf dem Portal ein vorschriftenkonformes Beförderungspapier für den Straßenverkehr erstellen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Trockeneis-Rechner 2.0 | 25.05.2018

Mit dem ADR 2017 hat der Verordnungsgeber einige neue Prüfkriterien in 5.5.3 ADR aufgenommen, die Sie vor einer rein physikalischen Gefährdungseinschätzung für Ihren Fall bewerten müssen. Wir führen Sie in zwei Schritten zur richtigen Einschätzung und Kennzeichnung.

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Videotutorial Überwachungstätigkeiten des Gb | 08.11.2017

Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört es, gefahrgutrechtliche Tätigkeiten zu überwachen. Wie er dieser Pflicht nachkommen kann, erklärt ein kurzer Videoclip als Tutorial.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen).


Öl- und Chemikalienbinder | 03.11.2016

Unsere Übersicht zeigt eine Auswahl bekannter Bindemittelhersteller und ihrer Produkte und listet auf, welches Mittel für welchen Einsatzzweck geeignet ist.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Update: Betriebsanweisungen für den Heizöltransport | 11.03.2016

Wer für Endkunden leichtes Heizöl transportiert, kann mit der Ausnahme Nr. 18 aus der Gefahrgutaussanhmeverordnung (GGAV) eine Erleichterung für die Vorbereitung nutzen. Was unter anderem ins Beförderungspapier einzutragen ist, welche Sondervorschrift zu beachten ist, wie die Kennzeichnung vorzunehmen ist und andere Hinweise zur Umsetzung von gefahrgut- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, zeigen die Betriebsanweisungen zum Download.

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Kennzeichen Begaste Einheit | 11.02.2016

Eine begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) muss an jedem Zugang an einer von Per­sonen, welche die Güterbeförderungseinheit (CTU) öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit einem Warnkennzeichen gemäß Absatz 5.5.2.3.2  versehen sein. Das vor­geschriebene Warnkennzeichen muss so lange auf der Güterbeförderungseinheit (CTU) verbleiben, bis folgende Vorschriften erfüllt sind:

a) die begaste Güterbeförderungseinheit (CTU) wurde belüftet, um schädliche Konzen­trationen des Begasungsmittels abzubauen, und
b)  die begasten Güter oder Werkstoffe wurden entladen.

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Kennzeichen Freigestellte Mengen / Excepted Quantity | 10.02.2016

Versandstücke, die gefährliche Güter in freigestellten Mengen enthalten, müssen dauerhaft und lesbar mit dem in Unterabschnitt 3.5.4.2 ADR dargestellten Kennzeichen gekennzeichnet sein. Die erste oder einzige in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5 angegebene Nummer des Gefahrzettels jedes im Versandstück enthaltenen gefährlichen Guts muss auf dem Kennzeichen angegeben werden. Sofern der Name des Absenders oder des Empfängers nicht an einer anderen Stelle des Versandstücks angegeben ist, muss das Kennzeichen diese Information enthalten.

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1000-Punkte-Rechner | 25.01.2016

Beim Versandstücktransport von Gefahrgütern ist die Beförderungseinheit nicht kennzeichnungspflichtig, wenn die Ladung die nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR angegebenen Mengengrenzen (1000 Punkte) nicht überschreitet. Berechnen Sie die Punktezahl Ihrer Versandstücke mit unserem 1000-Punkte-Rechner.

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Gefahrzettel Klasse 1 | 21.06.2015

Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten.

Unterklassen, gemäß 2.2.1.1.5 ADR

1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind (eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst)

1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind

1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht, oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen

1.4 Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr – Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt

1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe – Als Minimalanforderung gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen

1.6 Extrem unempfindliche nicht massenexplosionsfähige Stoffe – Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht

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Gefahrzettel Klasse 2 | 20.06.2015

Gase und gasförmige Stoffe

Reine Gase, Gasgemische, Gemische eines oder mehrerer Gase mit einem oder mehreren anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten

Gase sind Stoffe, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20 °C und 1013 mbar Druck vollständig gasförmig sind. Zu dieser Klasse gehören komprimierte (verdichtete), verflüssigte oder gelöste Gase.

2.1 Entzündbare Gase

2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

2.3 Giftige Gase

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Gefahrzettel Klasse 3 | 19.06.2015

Entzündbare flüssige Stoffe

Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die bei 20 °C und 1013 mbar flüssig sind, bei 50 °C maximal 3 bar Dampfdruck haben, bei 20 °C und 1013 mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens 60 °C haben. Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3.
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Gefahrzettel Klasse 4 | 18.06.2015

Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Stoffe der Klasse 4.1 sind leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können. Des Weiteren umfasst die Klasse 4.1 selbstzersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen. Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Plastifizierungs- oder Inertisierungsmittel enthalten, dass die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, sind ebenso Stoffe der Klasse 4.1.

Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe

Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden.

Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

Der Klasse 4.3 sind Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse zuzuordnen, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können.

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Gefahrzettel Klasse 5 | 17.06.2015

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.1 - Entzündend wirkende Stoffe

Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können, sind Stoffe der Klasse 5.1.

Klasse 5.2 - Organische Peroxide

Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten.

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Gefahrzettel Klasse 6 | 16.06.2015

Giftige Stoffe

Klasse 6.1 - Giftige Stoffe

Der Begriff der Klasse 6.1 Giftige Stoffe umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können.

Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe

Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen verursachen, sind Stoffe der Klasse 6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen (Hybride oder Mutanten), von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Krankheiten verursachen.

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Gefahrzettel Klasse 7 | 15.06.2015

Radioaktive Stoffe

Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7.

  • Kategorie I-WEISS (Gefahrzettel 7A)
  • Kategorie II-GELB (Gefahrzettel 7B)
  • Kategorie III-GELB (Gefahrzettel 7C)
  • Spaltbare Stoffe der Klasse 7 (Gefahrzettel 7E)
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Gefahrzettel Klasse 8 | 14.06.2015

Ätzende Stoffe

Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, verätzen. Des Weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.

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Gefahrzettel Klasse 9 | 13.06.2015

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen. Darunter fallen unter anderem Lithiumbatterien oder Trockeneis.
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Versand leerer ungereinigter Altverpackungen | 12.09.2024

Mit der Checkliste lässt sich prüfen, ob für die Beförderung von UN 3509 alle Begleitdokumente vorliegen und richtig ausgefüllt sind, ob das Fahrzeug vorschriftsgemäß ausgestattet ist und ob - falls zutreffend - die Befüllung des Containers regelkonform erfolgt.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Kritisch-defekte Lithiumbatterien: Anbieter Verpackungen | Critically damaged Lithium Batteries: Provider Packagings (dt./engl.) | 05.08.2024

Marktübersichten mit Kontaktdaten und Serviceleistungen: Anbieter von Verpackungen für die Beförderung von beschädigt-defekten Lithiumbatterien (Einzelfestlegung SV 376, Verfahrensfestlegung und zusätzliche Informationen) 


Market overviews with contact details and services: Suppliers of packaging for the transport of critically defective lithium batteries (individual approval SP 376, procedural approval, and other information)

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Lithiumbatterien: Anbieter Verpackungen | Lithium Batteries: Provider Packagings (dt./engl.) | 05.08.2024

Marktübersichten mit Kontaktdaten und Serviceleistungen: Anbieter von Verpackungen für die Beförderung von Lithiumbatterien (Prototypen, geprüfte, beschädigte und zu entsorgende Lithiumbatterien) 


Market overviews with contact details and services: Suppliers of packaging for the transport of lithium batteries (prototypes, tested, damaged, and disposable lithium batteries)

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Lithiumbatterien: Taschen und Boxen für die Lagerung | Lithium batteries: storage boxes and bags (dt.-engl.) | 05.08.2024

Die Übersicht zeigt Taschen und Boxen in verschiedenen Ausführungen für die Lagerung von Lithiumbatterien sowie deren Anbieter |

The overview shows bags and boxes in various designs for the storage of lithium batteries and their suppliers

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Lithiumbatterien: Füllmittel für Verpackungen | Lithium batteries: Filling materials for packagings (dt.-engl.) | 05.08.2024

Die Übersicht listet Füllmittel für Verpackungen von Lithiumbatterien, deren Eigenschaften sowie ihre Anbieter auf | The overview lists filling materials for lithium battery packaging, their properties and the suppliers.

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Überwachungsstellen für Verpackungshersteller | Monitoring bodies for packaging manufacturers (dt./engl.) | 22.07.2024

Anerkannte Überwachungsstellen für die Qualitätssicherungsprogramme der Verpackungshersteller gemäß § 8 Satz 1 Nummer 4 der GGVSEB. |

Recognized monitoring bodies for the quality assurance programs of packaging manufacturers according to § 8 sentence 1 number 4 of the German GGVSEB.

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Adressliste Rekonditionier-Betriebe | Address list reconditioning facilities (dt./engl.) | 22.07.2024

Für Rekonditionierung, Reparatur und Wartung benötigen Firmen in Deutschland eine Anerkennung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Hier eine Adressliste anerkannter Rekonditionier-Betriebe.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


When it comes to reconditioning, companies require a certification from Germany’s Federal Institute for Materials Research and Testing (BAM). Here is an address list of recognized reconditioning companies.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Rekonditionierungskarte 2024 | 06.06.2024

Auf der Karte sind alle Rekonditionierungsbetriebe in Deutschland mit Standort, Adresse und Kontaktdaten aufgeführt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM anerkannt sind.
Die Karte liegt als Aushang im Format DIN A1 der Juni-Ausgabe 06/2024 des Fachmagazins GEFAHR/GUT bei.

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Klassifizierungshilfe | 10.04.2024

Die Tabelle auf den folgenden Seiten enthält eine erste Auswahl und ist nach aufsteigender CAS-Nummer sortiert (Chemical Abstract Service Registry Number). Es sind nur Stoffe berücksichtigt, für die mindestens zwei Quellen eine Zuordnung angeben. Die Spalten enthalten: CAS-/EG-/UN-Nummern, Stoffnamen aus den deutschsprachigen Quellen, ersatzweise englischer Name, Rangfolge ihrer Vorkommen, KNR/WGK nach UBA.
Eine Übersicht der Betreiber der verwendeten Datenbanken finden Sie am Schluss des Dokuments.

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Neue UN-Nummern 2025 | 10.04.2024

Die Übersicht listet die neuen UN-Nummern mit den jeweiligen Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen (rot) auf.

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Online-Seminar: AwSV für Spediteure | 15.03.2024

Prof. Dr. Norbert Müller klärt im Online-Seminar über die Anforderungen, die an Errichtung und Betrieb dieser besonderen Anlagenart gestellt werden auf. 

Es werden alle für Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken relevante Vorschriften des Wasser-, Bau- sonstigen Umweltrechts vorgestellt.

Sie lernen die relevanten Anforderungen an Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken kennen. So können Non-Konformitäten und Probleme mit Sachverständigen und Behörden und im Schadenfall mit Versicherern vermieden werden.

 


Anbieter Kombi-IBC | 29.09.2023

Die Übersicht listet auf, welcher Anbieter welche Arten von Kombinations-IBC mit UN-Zulassung liefert.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Anbieter Kunststofffässer | 29.09.2023

Die Übersicht listet Hersteller, Händler und Rekonditionierer von Deckel- und Spundfässern auf und zeigt, welche Fassgrößen sie für welche Verpackungsgruppen anbieten.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Anbieter Metall-IBC | 29.09.2023

Die Übersicht zeigt, welcher Anbieter welche Arten von Metall-IBC mit UN-Zulassung liefert.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Anbieter Stahlfässer | 29.09.2023

Es gibt viele Anbieter von Stahlfässern mit Zulassung für gefährliche Güter. Die Übersicht zeigt, wer welche Fassgrößen liefert und ob die Behälter für flüssige oder feste Stoffe geeignet sind, ob sie mit Innenlackierung oder auch containergerecht eingezogen verfügbar sind.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Rekonditionierer und ihre Leistungen | Reconditioners and their services (dt./engl.) | 07.09.2023

Für Rekonditionierung, Reparatur und Wartung von Verpackungen und IBC benötigen Firmen in Deutschland eine Anerkennung der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Eine Übersicht zeigt, für welche Behälterarten die einzelnen Rekonditionierer anerkannt sind.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.


For reconditioning, repair and maintenance of packaging and IBCs, companies in Germany need an approval from the BAM Federal Institute for Materials Research and Testing. An overview shows for which container types the individual reconditioners are recognised.
Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Prüfstellen Verpackung international | 17.07.2023

Internationale Behörden und Prüfstellen für die Zulassung von Baumustern von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen.


International authorities and testing bodies for the approval of the design type of packagings, IBC and large packagings.

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Inspektionsstellen für IBC | Inspection bodies for IBCs (dt./engl.) | 16.07.2021

Eine Übersicht der von der BAM anerkannten Stellen für die Inspektion und Prüfung von IBC | An overview of the BAM-recognised bodies for the inspection and testing of IBCs.

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Bergungsverpackungen | 04.03.2021

Die Übersicht zeigt in Kürze, welcher Lieferant welche Typen von Bergungsverpackungen anbietet.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Verpackungsanbieter mit BAM-Zulassung | 05.02.2021

Eine Übersicht der Anbieter, die in einer Zulassung der BAM genannt sind, sortiert nach Typ der Verpackung, des Großpackmittels (IBC) und der Großverpackung.

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Ladung auf Trailern richtig sichern | 14.10.2020

Die Bildergalerie "Trailerfibel" zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, wie Versandstücke auf Sattelaufliegern vorschriftsgemäß gesichert werden können.

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Klinische Abfälle: Anbieter für Behälter | Providers container for clinical waste (dt.engl.) | 16.07.2020

Im täglichen Klinik- und Laborbetrieb fallen Abfälle an, die getrennt entsorgt werden müssen und deren Beförderung teilweise unter das Gefahrgutrecht fällt. Unsere Marktübersicht listet Anbieter auf, die sich auf Behälter für klinische Abfälle spezialisiert haben.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. |

Waste is generated in daily clinical and laboratory operations, which must be disposed of separately and the transportation of which is partly subject to the dangerous goods law. Our market overview lists providers who specialize in containers for clinical waste.
You can also find more information about individual providers in our industry guide.

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Die Gefahr/gut-App im mobilen Einsatz | 13.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Ihnen, wie Sie die Gefahr/gut-App auf ihrem mobilen Gerät installieren und bei Ihren Überwachungsaufgaben vor Ort nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Prüfstellen für Verpackungen | Testing laboratories for packaging (dt.|engl.) | 15.07.2019

In Deutschland zugelassene Prüfstellen für die Durchführung der Baumusterprüfung von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen. | Approved inspection bodies for the execution of the design type examination of packagings, IBC and large packagings in Germany.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide. | Additional informations about particular providers you also find in our mercantile directory.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Anbieter Verpackungen für Klasse 6.2 | 05.04.2017

Verpackungen für Gefahrgüter der Klasse 6.2 müssen je nach Kategorisierung der Stoffe umfangreiche Prüfungen durchlaufen, bevor sie eine entsprechende Bauartzulassung erhalten. Unsere Marktübersicht zeigt eine kleine Auswahl an Anbietern, die sich auf diese Verpackungen hin spezialisiert haben.
Weitere Informationen über einzelne Anbieter finden Sie auch in unserem Branchenguide.

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Betriebsanweisung für beschädigte Versandstücke | 13.03.2017

Ein Versandstück, dessen Verpackung erkennbar unvollständig oder so stark beschädigt ist, dass Gefahrgut austreten kann, darf erst zur Beförderung übergeben, beziehungsweise befördert werden, wenn der Mangel beseitigt worden ist.

Was das für den Verlader und den Fahrer bedeutet und welche Verantwortungen sie gemäß der Gefahrgutvorschriften übernehmen, finden Sie hier  in unserer ausführlichen Betriebsanweisung zum Umgang mit beschädigten Versandstücken.

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ADR-Vereinbarungen kompakt | 06.11.2024

Multilaterale Vereinbarungen beinhalten Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften und erleichtern die Durchführung bestimmter Gefahrguttransporte. Monatlich aktualisiert, gibt die Tabelle einen Überblick über sämtliche ADR-Vereinbarungen, deren Regelungsinhalt und den Geltungsbereich. Direktlinks führen zu den einzelnen Vereinbarungen im originalen Wortlaut. aktueller Stand: 31. Oktober 2024

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Jahresbericht des Abfallbeauftragten | 31.10.2024

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 60 muss der Abfallbeauftragte einen Jahresbericht über die Mengen der gefährlichen Abfälle, das Personal und dessen Schulung, betriebsinterne Kontrollen sowie besondere Ereignisse und getroffene Maßnahmen erstellen. Eine Mustervorlage für diesen Bericht steht hier zum Download bereit.

Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2024 | 31.10.2024

Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:
1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
      a) bis 5 Tonnen
      b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen
      c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen
      d) mehr als 1.000 Tonnen

Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar.

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Online-Seminar Änderderung Vorschriften Lithiumbatterien 2025 | 02.10.2024

Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter werden routinemäßig alle zwei Jahre geändert. 2025 ist es wieder so weit: Im ADR, RID, ADN und IMDG-Code und in den IATA-DGR treten – mehr oder weniger – umfangreiche bzw. relevante Änderungen in Kraft. Das Seminar informiert, wo sich - speziell bei den Vorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien - was ändern wird, und was das möglicherweise für Auswirkungen auf die betriebliche Versand- und Kontrollpraxis, Arbeitsanweisungen und Unterweisungen haben kann.


Lagerung: TRGS und BekGS | 17.09.2024

Die Checkliste hilft bei der Auswahl der für die Lagerung wichtigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe und der Bekanntmachungen für Gefahrstoffe.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Luftverkehr: Versand von Lithiumbatterien Teil IB | 12.09.2024

Der Versand von Lithiumbatterien ohne Ausrüstung darf im Luftverkehr nur von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Gefahrgutschulung absolviert haben. Der Teil IB ist für Lithium-Ionen-Zellen/Batterien bis 20 Wh/100 Wh bzw. Lithium-Metall-Zellen/Batterien bis 1 g/2 g Lithiumgehalt, die ohne Ausrüstung verschickt werden.
Die folgende Checkliste für den Luftverkehr soll dem Verpacker bzw. Versender bei seiner Tätigkeit unterstützen, keinen der vorgeschriebenen Punkte zu vergessen und somit gewährleisten, dass IATA-konforme Sendungen an den Beförderer übergeben werden.

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Lagerung: TRBS und EmpfBS | 29.08.2024

Die Checkliste hilft bei der Auswahl der für die Lagerung wichtigen Technischen Regeln zur Betriebssicherheit und der Empfehlungen zur Betriebssicherheit.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lagerung: TRBA und ABAS | 22.08.2024

Die Checkliste hilft bei der Auswahl der für die Lagerung wichtigen Technischen Regeln zu biologischen Arbeitsstoffen und der Beschlüsse des Ausschusses für biologische Arbeitsstoffe.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Lithiumbatterien: Muster Prüfzusammenfassung | SampleTest summary (dt./engl.) | 19.08.2024

Zusammenfassung des Prüfberichts gemäß UN-Handbuch der Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3 , Absatz 38.3.5 in deutsch und englisch | Summary of test report according to UN Manual of Tests and Criteria Part III, subsection 38.3 , paragraph 38.3.5 in German and English

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) | The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Lithiumbatterien: Prüfung zur Vollständigkeit des Prüfberichts | Lithium batteries: Check for completeness of the test report (dt./engl.) | 19.08.2024

Für Auftraggeber des Absenders, Absender und Verlader: Eine Checkliste für die Prüfung von Lithiumbatterien: Ist der Prüfbericht/die Prfüzusammenfassung vollständig? | 

For shipper's customers, consignor and shipper: A checklist for testing lithium batteries: Is the test report/test summary complete?

(deutsche und englische Version)

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) | The checklist can be completed electronically on screen! (Firefox users please save first)

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TRGS 510: Änderungen 2021 im Detail | 19.08.2024

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 regelt die Anforderungen an die Lagerung der meisten Arten von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.
Die Gesetzgeber haben die zehn Jahre alte TRGS für 2021 erstmals im größeren Umfang überarbeitet. Vier tabellarische Übersichten zeigen die Änderungen im Detail auf.

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Luftverkehr: PI 910 & PI 974, Änderungen 2025 | 19.08.2024

Mit der 62. Ausgabe 2021 der IATA-DGR, den internationalen Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr der IATA, wurden zwei Sonderbestimmungen in Bezug auf Lithiumbatterien geändert: A88 und A99. Sie verweisen auf auf  die Verpackungsanweisungen PI 910 und PI 974.

Da diese nicht in den DGR abgedruckt sind, sondern lediglich in den IATA-TI, stellen wir sie hier zur Verfügung, mit Angabe der Änderungen.

PI 910 und PI 974 werden per 01.01.2025 geändert. Die Änderungen sind unterstrichen.

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Lithiumbatterien: Checkliste zur Bewertung vor Rücksendung | Evaluation before Return (dt./engl.) | 19.08.2024

Checkliste zur Ermittlung des Zustands einer Lithiumbatterie vor einer Rücksendung

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)


Checklist to determine the condition of a lithium battery before returning it

The checklist can be filled in electronically on screen! (Firefox users please save first)

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Grundlagen der Sicherung von Gefahrguttransporten mit Beispiel Risiken und Maßnahmen | 13.08.2024

Wer welche Pflichten hat zur Sicherung der Beförderung gefährlicher Güter nach 1.10 ADR/RID/ADN, nach 1.4 IMDG-Code und 1.5 ICAO-TI (mit Fundstellen).

Plus: Übersicht über Vorgänge, Sicherungsrisiken und Maßnahmen am Beispiel UN 1680 in einer Spedition.

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Lithiumbatterien: Anforderungen Versand SV 188 | Requirements Shipping SP 188 (dt./engl.) | 05.08.2024

Die Sondervorschrift 188 (SV 188) ist für die Gefahrgutvorschriften der Land- und Seeverkehrsträger ADR, RID, ADN und IMDG-Code gleichlautend. Denn diese Sondervorschrift beschreibt vereinfachte Transportbedingungen für „kleine“ Zellen und Batterien. „Klein“ bedeutet hier, dass bestimmte Leistungsgrößen (Wattstundenzahl für Lithium-Ionen- sowie Anteil an metallischem Lithium für Lithium-Metall-Zellen oder Batterien) nicht überschritten werden dürfen. 

Die Checkliste zeigt die allgemeinen Anforderungen der SV 188 beim Versand „kleiner“ Batterien. In einer weiteren Checkliste sind die Detailanforderungen der Sondervorschrift – SV 188 a) - h) aufgeführt. Beide Checklisten sind auf deutsch und englisch verfügbar.


Special provision 188 (SP 188) is identical for the dangerous goods provisions of the land and sea modes of transport ADR, RID, ADN and IMDG Code. This is because this special provision describes simplified transport conditions for "small" cells and batteries. "Small" here means that certain power ratings (number of watt-hours for lithium-ion cells and proportion of metallic lithium for lithium-metal cells or batteries) must not be exceeded.

The checklist shows the general requirements of SP 188 when shipping "small" batteries. Another checklist shows the detailed requirements of the special regulation - SP 188 a) - h). Both checklists are available in German and English.

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Lithiumbatterien: Fundstellen in den Vorschriften für die Beförderung | Sources in the regulations for shipping (dt./engl.) | 05.08.2024

Die Tabelle zeigt, wo die Vorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien und Geräten mit Lithiumbatterien auf der Straße, der Schiene und im Seeschiffstransport hinterlegt sind.


The table shows where the regulations for the transport of lithium batteries and equipment containing lithium batteries by road, rail and sea transportation can be found.

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Lithiumbatterien: Beförderung | Lithium Batteries: Transportation (dt./engl.) | 05.08.2024

Sobald die Nennenergie einer Lithiumbatterie die Grenze von 100 Wh oder 2 g Lithium überschreitet, fällt ihr Versand vollumfänglich unter die Gefahrgutvorschriften.

Jürgen Werny erläutert in der Checkliste acht Schritte und die jeweils erforderlichen Maßnahmen und listet ihre Fundstellen.

Bei dem beschriebenen Beispiel handelt es sich um Lithium-Ionen-Batterien mit 500 Kilogramm Gewicht und 80 Kilowattstunden Nennenergie. Eine solche Batterie soll von einem Automobilhersteller zu einem Autohändler transportiert werden.


As soon as the nominal energy of a lithium battery exceeds the limit of 100 Wh or 2 g lithium, its shipment falls fully under the dangerous goods regulations.

In the checklist, Jürgen Werny explains eight steps and the measures required in each case and lists where they can be found.

The example described involves lithium-ion batteries weighing 500 kilograms and with a nominal energy of 80 kilowatt hours. Such a battery is to be transported from an automobile manufacturer to a car dealer.

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Gefahrguttransport: Mitzuführende Papiere | Dangerous Goods Transportation: Documents to be carried | 22.07.2024

Die Übersicht zeigt, welche Papiere im Binnen- sowie im grenzüberschreitenden Straßenverkehr mitgeführt werden müssen. | The overview shows which documents must be carried on domestic and cross-border road transport.

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Klassifizierungshilfe | 10.04.2024

Die Tabelle auf den folgenden Seiten enthält eine erste Auswahl und ist nach aufsteigender CAS-Nummer sortiert (Chemical Abstract Service Registry Number). Es sind nur Stoffe berücksichtigt, für die mindestens zwei Quellen eine Zuordnung angeben. Die Spalten enthalten: CAS-/EG-/UN-Nummern, Stoffnamen aus den deutschsprachigen Quellen, ersatzweise englischer Name, Rangfolge ihrer Vorkommen, KNR/WGK nach UBA.
Eine Übersicht der Betreiber der verwendeten Datenbanken finden Sie am Schluss des Dokuments.

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Neue UN-Nummern 2025 | 10.04.2024

Die Übersicht listet die neuen UN-Nummern mit den jeweiligen Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen (rot) auf.

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Online-Seminar: AwSV für Spediteure | 15.03.2024

Prof. Dr. Norbert Müller klärt im Online-Seminar über die Anforderungen, die an Errichtung und Betrieb dieser besonderen Anlagenart gestellt werden auf. 

Es werden alle für Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken relevante Vorschriften des Wasser-, Bau- sonstigen Umweltrechts vorgestellt.

Sie lernen die relevanten Anforderungen an Anlagen zum Umladen wassergefährdender Stoffe in Versandstücken kennen. So können Non-Konformitäten und Probleme mit Sachverständigen und Behörden und im Schadenfall mit Versicherern vermieden werden.

 


SW Montenegro | 11.12.2023

Sprache: montenegrinisch
Quelle: Montenegro, verwendbar seit 01.01.2017
auf der UNECE-Website verfügbar seit 23.11.2023

Im Straßenverkehr: Gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), § 19 (2) Nr. 2 hat der Beförderer im Straßenverkehr der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben, und dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen und richtig anwenden kann

Im Eisenbahnverkehr: Gemäß  GGVSEB, § 19 (3) Nr. 5 hat der Beförderer im Schienenverkehr nach Unterabschnitt 5.4.3.2 RID vor Antritt der Fahrt dem Triebfahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache bereitzustellen, die der Triebfahrzeugführer lesen und verstehen kann.

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Online-Seminar: Wesen & Inhalte der Sicherungsvorschriften Kapitel 1.10 ADR | 29.11.2023

Im Rahmen des Online-Seminars präsentiert Experte Willi Weßelowscky der Beratungsfirma UMCO die allgemeinen Sicherungsvorschriften, die spezifischen Schulungsmaßnahmen und die Maßnahmen zur Personenidentifizierung je nach Umfang der Beteiligung des Unternehmens an der Gefahrgutbeförderung.

Themenschwerpunkte:

  • Der Begriff „Sicherung“
  • Allgemeine Vorschriften
  • Unterweisung im Bereich der Sicherung
  • Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial
  • Befreiungstatbestände
  • Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
  • Besondere Sicherungsmaßnahmen
  • Beispiele aus der betrieblichen Praxis

Online-Seminar: CBTA im Gefahrgutversand | 16.11.2023

In diesem Online-Seminar führt Arastoo Badri durch die Anforderungen und die praktische Umsetzung von CBTA gemäß IATA DGR:

  • Einführung in Grundlagen und Bedeutung von CBTA im Gefahrgutversand und seine Relevanz für Versender und andere Arbeitgeber
  • Überblick über die Anforderungen der IATA DGR für Versender nach Reinlehre und Umsetzung durch das LBA
  • Herausforderungen & Best Practices in der Implementierung und praktischen Umsetzung von CBTA in Deutschland
  • Fallbeispiele, Erfahrungen und Kritik aus der betrieblichen Praxis

Arastoo Badri ist Leiter Transportsicherheit & Gefahrgutbeauftragter bei Clariant und Vorsitzender des AK Gefahrguttransportvorschriften des VCI.


Online-Seminar: Grundlagen der ChemVerbotsV | 16.11.2023

Im Rahmen dieses Online-Seminars erklärt Ihnen Experte Leon Wasserfall (UMCO), ob Sie als Unternehmen von der ChemVerbotsV betroffen sind und was in diesem Fall zu tun ist.

Themenschwerpunkte:

  • EU vs. DE Recht
  • Welche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sind betroffen?
  • Welche Regelungen gelten?
  • Der Begriff „Abgabe“
  • Pflichten
  • B2B vs. Endverbraucher

UMCO ist eine Beraterfirma aus Hamburg im Bereich Chemielogistik. 


Online-Seminar: Versand gefährlicher Güter über See | 16.10.2023

Im Online-Seminar gibt Wasserschutzpolizist Rüdiger Rohland einen Überblick über die Bedeutung des IMDG-Code im internationalen Versand gefährlicher Güter. Neben dem IMDG-Code erklärt der Experte auch die Stellung des CTU-Codes als anzuwendende Ladungssicherungsnorm.

Themenschwerpunkte:

  • IMDG-Code/GGVSee im internationalen und nationalen Rechtsgefüge
  • Pflichten der Beteiligten am Seeverkehr (Versender, Packer)
  • Trennvorschriften für das Packen von CTU`s
  • Umgang mit Ladung und die Ladungssicherungsbestimmungen des CTU-Code
  • IMO-Erklärung, Container-Packzertifikat

Sondervorschriften zu Freistellungen | 28.09.2023

Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften, durch die der Versand dieser Stoffe oder Gegenstände ganz oder teilweise von den Vorschriften des ADR befreit (nicht abschließend)

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1000 Punkte-Regelung | 28.09.2023

Die Übersicht zeigt, welche Bestimmungen bis einschließlich 1000 Punkte im reinen Straßentransport bei Versandstücktransporten generell zu beachten sind (wenn auf das Gefahrgut zutreffend) und welche Bestimmungen erst über 1000 Punkte beachtet werden müssen. 

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Online-Seminar: Gefahrstoffverordnung - Was der Gefahrgutbeförderer wissen sollte | 27.09.2023

Die Gefahrstoffverordnung gilt auch für Tätigkeiten, die im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter durchgeführt werden, zum Beispiel das Befüllen und Entleeren von Tanks.

Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht gelten gleichzeitig und gleichrangig. Diese Tatsache ist vielen Beförderern gefährlicher Güter nicht bekannt. Sie setzen damit ihre Fahrer und sich selbst ordnungswidrigkeiten-, straf- und zivilrechtlichen Risiken aus.

Sachverständiger Norbert Müller erklärt in diesem Online-Seminar, welche Pflichten für den Beförderer aus der Gefahrstoffverordnung im Einzelnen resultieren.


Anleitung Checklisten-Generator | 08.09.2023

Firmen und Personen, die an einem Gefahrgut-Transport beteiligt sind, müssen die nationalen und internationalen Gefahrgut-Vorschriften befolgen. Dies gilt für alle Funktionen vom Absender über den Verpacker bis zum Empfänger.

Mit Hilfe unseres Checklisten-Generators können Sie für alle diese Verantwortungsbereiche und sämtliche Gefahrgutklassen individuelle Checklisten erstellen. Anhand dieser Listen können Personen, die mit der entsprechenden Aufgabe betraut sind, prüfen, ob sie ihren Pflichten vorschriftsmäßig nachgekommen sind.

Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung für den Checklisten-Generator.

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Besondere Einträge im Beförderungspapier | 28.08.2023

Die Tabelle beinhaltet alle besonderen Einträge, die ggf. in das Beförderungspapier nach ADR eingetragen werden müssen.

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Veränderung Ladungssicherung nach GGVSEB/ADR 2023 | 28.08.2023

Die Checkliste stellt dar, was beachtet werden muss, nachdem die Ladungssicherung während eines Gefahrgut-Transportes verändert wurde.

"Veränderung Ladungssicherung" bedeutet, dass eine Person während der Beförderung die Ladungssicherung verändert. Hier wird auf die Person abgestellt, die die Ladungssicherung verändert, z.B. beim Entladen einer Beförderungseinheit.

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Beteiligte Firmen/Personen in der Transportkette und ihre Pflichten | 01.08.2023

Vom Auftraggeber des Absenders bis zum Entlader: Die Tabelle listet alle am Transport beteiligten Firmen und Personen mit ihren Pflichten nach GGVSEB auf.

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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 | 19.07.2023

Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.
Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:
1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
      a) bis 5 Tonnen
      b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen
      c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen
      d) mehr als 1.000 Tonnen

Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2022 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar.

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Pflichten Auftraggeber des Absenders | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Auftraggeber des Absenders im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Absender | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Absender im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Beförderer | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Beförderer im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Empfänger | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Empfänger im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Entlader | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Entlader im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Verlader | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Verlader im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Verpacker | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Verpacker im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Pflichten Befüller | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Befüller im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat.
Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden!
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Pflichten Betreiber von Tanks | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Betreiber eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Übergeber leerer ungereinigter Tanks | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Übergeber von leeren ungereinigten Tanks im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Beförderung begrenzter Mengen | 01.07.2023

Mit Hilfe dieser Checkliste kann geprüft werden, ob bei der Beförderung begrenzter Mengen (LQ, limited quantities) alle Vorschriften berücksichtigt wurden. 
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Pflichten Fahrer | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Fahrer im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Pflichten Beifahrer | 01.07.2023

Eine Checkliste mit allen Punkten, die der Beifahrer im Rahmen seiner Pflichten nach GGVSEB und ADR zu prüfen hat. 
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Landesregeln für Gefahrgut in Europa | Country rules for dangerous goods in Europe (dt./engl.) | 02.06.2023

Eine Übersicht der nationalen Gefahrgutvorschriften und der jeweils zuständigen Behörden in anderen europäischen Ländern | An overview of the national dangerous goods regulations and the respective competent authorities in other European countries

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Das Gefahrgutrecht in Österreich | 01.06.2023

Ein kompakter Überblick zeigt die wesentlichen Inhalte des österreichischen Gefahrgutrechts sowie die entsprechenden Vorschriften und Erläuterungen in Deutschland.

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Lithiumbatterien: Versand kleiner Batterien im Luftverkehr | Shipping of small Batteries in Air Transport (dt./engl.) | 19.05.2023

Die Tabelle präsentiert die Vorschriften, denen Batterien mit geringer Leistung unterliegen, wenn sie per Luftfracht verschickt werden.


The table presents the regulations to which low power batteries are subject when they are shipped by air.

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Das Beförderungspapier | 12.05.2023

In diesem Online-Seminar behandelt Wolfgang-Rainer Sonntag die Regeln für das ordnungsgemäße Ausfüllen eines Beförderungspapiers. Neben den grundlegenden Vorgaben des Kapitels 5.4 ADR zeigt er auch Besonderheiten und „Spezialfälle“. Im zweiten Teil des Seminars stellt er das ordnungsgemäße Ausfüllen eines Beförderungspapiers für den Seeverkehr dar.

Wolfgang-Rainer Sonntag ist Fachmann im Bereich Gefahrgutberatung und -schulung.


Pflichten des Unternehmers nach GbV | 27.04.2023

Die Paragrafen 3 und 9 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung nehmen auch den Unternehmer in die Pflicht. Die Übersicht zeigt, was er tun muss, um seinen Aufgaben nachzukommen und Bußgelder zu vermeiden.

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Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes – gefahrgutrelevante Angaben | 26.04.2023

Der Transport von gefährlichen Chemikalien ist nicht zu unterschätzen. Die Information, ob ein Stoff oder Gemisch als Gefahrgut nach ADR, IMDG oder IATA zu transportieren ist, findet sich im Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes und muss passend zur Einstufung nach Gefahrstoffrecht gewählt sein.

Ariane Budde ist Teamleiterin für den Bereich SAP-EHS der Hamburger Beratungsfirma UMCO. Im Online-Seminar präsentiert sie die Grundlagen zur Gefahrgutklassifizierung und gibt ein Verständnis zum Umgang mit dem SDB-Abschnitt 14. Sie stellt dar, welche Informationen für welchen Verkehrsweg aufgeführt werden müssen.

Der Fokus liegt auf folgenden Themen: 

  • Kurze Einführung in die Gefahrgutklassifizierung
  • Abschnitt 14 im Sicherheitsdatenblatt
  • Besonderheiten ADR
  • Besonderheiten IMDG
  • Besonderheiten IATA
  • Fallbeispiele

1.10 ADR: Sicherung | 04.04.2023

In einer Checklisten mit 20 Fragen sind die Vorgaben des Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN zusammengestellt, ergänzt um relevante Vorgaben aus anderen Vorschriften.

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Lithiumbatterien 8: Versand mit KEP-Dienstleistern | 28.02.2023

Übersicht über die Leistungen zur Beförderung von Lithiumbatterien der Dienstleister DHL, DPD, FedEx, GLS Germany, GO!, Hermes und UPS.

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Überwachungsaufgaben durch Betriebsbeauftragte | 31.01.2023

Die Überwachungsaufgaben durch Betriebsbeauftragte sind in Gesetzen und Verordnungen festgelegt und müssen regelmäßig durch die
Beauftragten in ihren Zuständigkeitsbereichen durchgeführt werden. Die Durchführung von Überwachungstätigkeiten muss geeignet protokolliert werden, denn sie muss in die jährlichen Berichte der Beauftragten einfließen.

Nachfolgend finden sie eine Arbeitsanleitung des Verband der Betriebsbeauftragten (VBU), die sie bei der Durchführung von Überwachungstätigkeiten unterstützen soll. 

Die Checkliste kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern)

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Kennzeichen umweltgefährdende Stoffe | 18.01.2023

Versandstücke mit umweltgefährdenden Stoffen, die den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, müssen dauerhaft mit dem in Absatz 5.2.1.8.3 abgebildeten Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet sein, ausgenommen Einzelverpackungen und zusammengesetzte Verpackungen, sofern diese Einzelverpackungen oder die Innenverpackungen dieser zusammengesetzten Verpackungen

  • für flüssige Stoffe eine Menge von höchstens 5 l haben oder
    für feste Stoffe eine Nettomasse von höchstens 5 kg haben.

5.2.1.8.2 Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe ist neben den gemäß Unterabschnitt 5.2.1.1 vorgeschriebenen Kennzeichen anzuordnen.

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Kennzeichen erwärmte Stoffe | 18.01.2023

Tankfahrzeuge, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Spezialfahrzeuge oder -container oder besonders ausgerüstete Fahrzeuge oder Container, die einen Stoff enthalten, der im flüssigen Zustand bei oder über 100 °C oder im festen Zustand bei oder über 240 °C befördert oder zur Beförderung aufgegeben wird,

müssen im Falle der Fahrzeuge an beiden Längsseiten und hinten und im Falle der Container, Tankcontainer und ortsbeweglichen Tanks an allen vier Seiten mit dem in Abbildung 5.3.3 ADR dargestellten Kennzeichen versehen sein.

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Ermittlung der Einsatzzeiten für Beauftragte mit der DIN SPEC 91424 | 19.12.2022

Sachverständiger Bernhard Schwager präsentiert im Online-Seminar, wie Einsatzzeiten für Beauftragte mit der DIN SPEC 91424 korrekt ermittelt werden können. Er erklärt die Struktur der Norm und welche Punkte dabei besonders zu beachten sind. Somit lässt sich diese Regelung auch auf weitere Bereiche im Unternehmen übertragen. 

Bernhard Schwager hat jahrzehntelange Erfahrung als Beauftragter für alle Disziplinen inklusive Gefahrgut. Heute arbeitet er in einer Beratungsfirma und hält nebenbei unter anderem in einigen Vorständen Mandate im Bereich Nachhaltigkeit.


ADR 2021 versus ADR 2023: Vorschriftenänderungen in Bau- und Prüfvorschriften für Umschließungen (Teil 6 ADR) | 25.07.2022

Die internationalen Gefahrguttransport-Vorschriften Straße (ADR) ändern sich turnusgemäß zum 01.01.2023. Die wesentlichen Neuerungen haben wir in einem Fachbeitrag dargestellt. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie als Broschüre „Wernys Tabellen“ unter www.heinrich-vogel-shop.de.

Hier im 60-seitigen Download finden Sie die Änderungen in den Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Schüttgut-Container(Teil 6 ADR) als Gegenüberstellung von ADR 2021 und ADR 2023.

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Gegenstände mit Gefahrgütern: Herausforderungen der Einstufung | 19.07.2022

In diesem Tutorial erläutert die Gefahrgutexpertin die gefahrgutrechtliche Einstufung von Gegenständen mit gefährlichen Gütern nach Ablauf der Ausnahmeregelung des ADR zum 31.12.2022. 
Das Video ist ein MItschnitt des Online-Seminars "Maschinen & Geräte: Ende der Ausnahmeregelung" vom 07. Juli 2022.
Hinweis: Die multilaterale Vereinbarung M350 stellt die Beförderung der Gegenstände zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Beseitigung oder Wiederverwertung von den ADR-Vorschriften frei.


Lithiumbatterien: Vorschriftenvergleich ADR 2021 und ADR 2023 | 17.06.2022

Lithiumbatterien und das ADR 2023

Übersicht über die Neuerungen in den Gefahrgutvorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien im Straßenverkehr als Gegenüberstellung ADR 2021 versus ADR 2023

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Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter | 14.03.2022

In diesem Tutorial erläutert der Sachverständige Prof. Dr. Norbert Müller die gefahrgutspezifischen zivilrechtlichen Haftungsregelungen.
Das Video ist ein MItschnitt des Online-Seminars "Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter" vom 8. März 2022.


ADN-Vereinbarungen für die Binnenschifffahrt | 23.02.2022

Multilaterale Vereinbarungen für die Binnenschifffahrt beinhalten Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften und erleichtern die Durchführung bestimmter Gefahrguttransporte auf den Wasserstraßen. Die Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die ADN-Vereinbarungen, deren Regelungsinhalt und den Geltungsbereich. Direktlinks führen zu den einzelnen Vereinbarungen im originalen Wortlaut.

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ADR 2021 - 2019: die wesentlichen Änderungen | 15.12.2020

Eine Tabelle mit allen wesentlichen Neuerungen des ADR 2021 im Vergleich zur Vorgängerfassung ADR 2019.

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Güterkraftverkehrserlaubnis: Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften | 16.07.2020

Verstöße gegen das ADR gemäß GGKontrollV, zugeordnet zu den Gefahrenkategorien.

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Chinesische Verwaltungsrichtlinien für den Gefahrguttransport | 10.02.2020

In China sind am 1. Januar 2020 die Verwaltungsrichtlinien für die Sicherheit bei der Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße in Kraft getreten. Die Richtlinien sind offiziell in chinesischer Sprache verfügbar.

Die hier zum Ausdrucken verfügbare Fassung ist eine in Zusammenarbeit mit dem Beratungsbüro GBK im Rahmen des GIZ-Projektes erstellte englische Übersetzung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die chinesische Fassung gilt und es sich hierbei um eine Arbeitsübersetzung handelt.

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Wissen für Gefahrgutbeauftragte | 05.09.2019

Das Tutorial (Erklärvideo) stellt die Kachel "Wissen" auf gefahrgut-online.de vor und zeigt, wie Sie das Glossar, die FAQ-Liste und die umfassenden Informationen des Basiswissen für Gefahrgutbeauftragte nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


KEP-Dienstleister: DHL-Regelungen | 05.09.2019

Die DHL hat ihre Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen in der seit 1.Juli 2019 anzuwendenden Fassung veröffentlicht. Hier der Überblick über die Änderungen.

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Begrenzte Mengen: 4 Verkehrsträger im Vergleich | 30.07.2019

Die tabellarische Übersicht listet die LQ-Vorschriften der verschiedenen Verkehrsträger auf (Stand Vorschriften 2019) und zeigt, wie Versandstücke und Umverpackungen zu kennzeichnen sind und wer wie informiert werden muss.

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Gegenüberstellung Abfall- und Gefahrgutrecht | 24.07.2019

Eine Übersicht über die wesentlichen Rechtsgrundlagen, Definitionen, Einteilung und Zuordnung sowie die Gefahrenmerkmale nach dem Abfallrecht und nach dem Gefahrgutrecht.

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Die Arbeitshilfen auf fokus-gefahrgut.de | 21.01.2019

Stück für Stück stellt das Tutorial alle Arten von Arbeitshilfen vor und zeigt an ausgewählten Beispielen, wie sie genutzt werden können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


Arbeiten mit den Vorschriften auf fokus-gefahrgut.de | 19.12.2018

Das Tutorial (Erklärvideo) zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Vorschriften auf dem Portal für Ihre Arbeit nutzen können.
(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)


IMDG-Code: Änderungen Amdt. 38-16 zu Amdt. 39-18 | 06.09.2018

Die Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr (IMDG-Code) ändern sich turnusgemäß zum 1. Januar 2020.  Freiwillig dürfen die Vorschriften aber schon ab dem 1. Januar 2019 angewendet werden.

Mit der 39. Ausgabe des IMDG-Codes stehen wieder viele große und kleine Änderungen für den Transport gefährlicher Güter im Seeverkehr an. Alle Details sind in einer tabellarischen Übersicht mit einer Gegenüberstellung des Amendments 38-16 mit dem Amendment 39-18 zusammengestellt.

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IATA-DGR 2019 - Die Änderungen | 04.09.2018

Die Übersicht listet die Änderungen des 60. Amendments der IATA-Luftfrachtvorschriften auf. Bei jeder Änderung ist zudem angegeben, für welche Personalkategorie (PK) sie besonders zu empfehlen ist.

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1000-Punkte-Rechner | 25.01.2016

Beim Versandstücktransport von Gefahrgütern ist die Beförderungseinheit nicht kennzeichnungspflichtig, wenn die Ladung die nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR angegebenen Mengengrenzen (1000 Punkte) nicht überschreitet. Berechnen Sie die Punktezahl Ihrer Versandstücke mit unserem 1000-Punkte-Rechner.

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