ADR

Das ADR (Accord relativ au transport international des marchandises dangereuses par route) regelt die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße nicht nur auf dem Gebiet der europäischen ADR-Vertragsstaaten, sondern mittlerweile auch in einigen Ländern auf anderen Kontinenten. Alle neun Teile des Regelwerks stehen an dieser Stelle mit sämtlichen Abschnitten, Unterabschnitten und Absätzen für die Recherche zur Verfügung.

Daneben finden Sie weitere Vorschriften, die speziell für den Verkehrsträger Straße gelten.

Grau hinterlegte Texte kennzeichnen die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion.

Stand: ADR 2023
29. ADR-Änderungsverordnung - 29. ADRÄndV vom 01. Dezember 2022 (BGBl. II S. 601)

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