RID

Das RID (Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses) ist das Regelwerk für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene auf dem Gebiet der RID-Vertragsstaaten. Es ist als Anhang C Teil des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF). Alle sieben Teile des Regelwerks stehen an dieser Stelle mit sämtlichen Abschnitten, Unterabschnitten und Absätzen für die Recherche zur Verfügung.

Daneben finden Sie weitere Vorschriften, die speziell für den Verkehrsträger Schiene gelten.

Grau hinterlegte Texte kennzeichnen die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion.

Stand: RID 2025

Die Neufassung der RID Vorschriften ist noch nicht im Bundesgesetzblatt II bekannt gegeben worden. Grund hierfür sind geänderte formelle Anforderungen an das Bekanntmachungsschreiben durch das Bundesministerium der Justiz.

Damit Sie unsere Online-Vorschriften dennoch rechtzeitig vor Inkrafttreten am 1. Januar 2025 nutzen können, stellen wir Ihnen das Regelwerk schon vor der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt II zur Verfügung. Die Änderungen in den Vorschriften sind mit größter Sorgfalt eingepflegt und auf den Stand 2025 gebracht.

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