BImSchG und UVP-Gesetz geändert
Die Bundesregierung hat Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung veröffentlicht, vor allem im Hinblick auf Störfälle für mehr bitte anmelden
Die Bundesregierung hat Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung veröffentlicht, vor allem im Hinblick auf Störfälle für mehr bitte anmelden
Die 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung wurde nun mit einiger Verzögerung an die CLP-Verordnung angepasst. Manche Anlagen werden dadurch genehmigungsbedürftig.
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Am 1. Mai 2017 treten die Neuerungen aus der novellierten Abfallbeauftragtenverordnung in Kraft – erstmalig nach 40 Jahren unveränderter Gesetzesgrundlage. Die Änderungen sind dementsprechend gravierend. für mehr bitte anmelden
Im Jahr 2015 waren 80 Prozent der geprüften Lageranlagen und 63 Prozent der geprüften Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen mängelfrei für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Übersicht über die Stellen veröffentlicht, die überwachungsbedürftige Anlagen prüfen für mehr bitte anmelden
Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung gestattet Ersatzprüfungen mit Hilfe zerstörungsfreier Prüfverfahren für mehr bitte anmelden
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Nach der Novellierung ist die neue Verordnung zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. für mehr bitte anmelden
Der Verband der TÜV spricht in seinem Anlagensicherheits-Report 2015 von einem beispielhaften Sicherheitsniveau der gefährlichen technischen Anlagen für mehr bitte anmelden
Das Bundesumweltministerium hat die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) für drei Jahre neu berufen. Zu ihren Aufgaben gehört es, der Bundesregierung sicherheitstechnische Regeln vorzuschlagen für mehr bitte anmelden
Laut Entsorgerverband BDE will das Agrarressort verhindern, dass Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft in die Verordnung aufgenommen werden für mehr bitte anmelden