Gefahrstoffe: Ursache und Wirkung
Nicht jedes Gefahrgut ist ein Gefahrstoff. Diese Regel gilt auch umgekehrt. Das heißt, dass gegebenenfalls nicht jede Gefahr eines Gefahrstoffs auf dem Transportweg erkennbar ist. für mehr bitte anmelden
Nun ist es fast so weit: Die neue CLP-Verordnung räumt unter anderem radikal mit Gefahrstoffetiketten auf, die bislang eng gedruckt und in Minischrift daherkamen. Sie erfüllten zwar alle inhaltlichen Anforderungen, überbrachten sie aber quasi unleserlich. Jetzt wurde der Abstand zwischen zwei Zeilen mit mindestens 120 Prozent der Schriftgröße definiert. Ebenso muss der Abstand zwischen den Buchstaben Lesbarkeit gewähren.
Noch weitere Kriterien sind endlich festgelegt worden, wie die Größe der verwendeten Piktogramme und Schriftart. Damit nicht genug: Die Verordnung erlaubt jetzt auch den Einsatz von Faltetiketten auf allen Verpackungsarten. Eine digitale Gefahrenkommunikation wurde ebenfalls auf den Weg gebracht. Die klare Formatierung erfreut auf alle Fälle die Überwachungsbehörden, aber Hersteller oder Importeure? Die sind nicht glücklich. Obwohl auch sie für Klarstellungen plädierten, bringen diese nun etliche Herausforderungen mit sich. Zum Beispiel müssen sie nun außereuropäische Hersteller dazu bringen, ihre auf braunen Kartons eingedruckten Etiketten wegzuschmeißen. Denn die Gefahrenkommunikation muss auf weißem Hintergrund gedruckt werden.
Die Erkenntnis „Bedenke, was du dir wünschst“ trifft hier ins Schwarze. Denn die jetzt geforderten Anpassungen betreffen auch Unternehmen, die bisher lesbare Etiketten verwendet haben, und bedeuten für viele eine komplette Überarbeitung des Designs. Diese Entwicklungen sollten eine Mahnung sein, sorgfältig zu überdenken, ob derzeitige Klagen über unklare gesetzliche Regelungen – etwa bei der Lagerung von Lithiumbatterien – wirklich zu den gewünschten Lösungen führen. Denn am Ende könnte das Resultat ganz anders aussehen als ursprünglich erhofft.
Daniela Schulte-Brader
Leitende Redakteurin fokus GEFAHR/GUT