Videotutorial Jahresbericht | 01.09.2022 Gefahrgutexperte Uwe Hildach erläutert im Detail, was der Gefahrgutbeauftragte bei der Erstellung seines Jahresberichts beachten muss - ein Tutorial.(Tipp: Beim Abspielen in den Einstellungen die höchste Qualität auswählen)
Jahresbericht des Abfallbeauftragten | 31.10.2024 Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 60 muss der Abfallbeauftragte einen Jahresbericht über die Mengen der gefährlichen Abfälle, das Personal und dessen Schulung, betriebsinterne Kontrollen sowie besondere Ereignisse und getroffene Maßnahmen erstellen. Eine Mustervorlage für diesen Bericht steht hier zum Download bereit. Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) Mehr Download Checkliste,PDF, 202.0 KB
Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2024 | 31.10.2024 Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen: a) bis 5 Tonnen b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen d) mehr als 1.000 Tonnen Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar. Mehr Download Checkliste,PDF, 332.6 KB
Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2023 | 19.07.2023 Das Formular zeigt, wie der Gefahrgutbeauftragte die von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geforderten Angaben sinnvoll und rechtskonform zusammenstellen sollte.Die Vorlage kann am Bildschirm elektronisch ausgefüllt werden! (Firefox-User bitte zuerst abspeichern) Gemäß 1.8.3.3 ADR/RID/ADN gehören zu den Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten unter anderem die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.Der Jahresbericht muss mindestens enthalten:1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen: a) bis 5 Tonnen b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen c) mehr als 50 Tonnen bis 1.000 Tonnen d) mehr als 1.000 Tonnen Hinweis: Das Formular für den Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Geschäftsjahr 2022 ist auch unter den Arbeitshilfen verfügbar. Mehr Download Checkliste,PDF, 308.6 KB