Nur noch Amendment 41-22 des IMDG-Code anwendbar
Ab dem 1. Januar 2024 ist es vorgeschrieben, dass verpackte gefährliche Güter, die mit Seeschiffen befördert werden, ausschließlich gemäß dem IMDG-Code in der Fassung des Amendment 41-22 transportiert werden müssen. für mehr bitte anmelden