Gefahrstoffverordnung

23.08.2024 Meldung

Bundesregierung beschließt Novelle der Gefahrstoffverordnung

Am Donnerstag hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen beschlossen.
Dachdecker Asbest 1200

In der novellierten Gefahrstoffverordnung wurden Tätigkeiten mit Asbest aufgenommen.

©Foto: Wolfgang Jargstorff/Adobestock

Trotz Protestes einiger Verbände wegen gravierender Mängel in der Novelle der Gefahrstoffverordnung hat das Bundeskabinett am Donnerstag den Änderungen stattgegeben. Somit kann mit einer Veröffentlichung der Novelle im Oktober im Bundesgesetzblatt gerechnet werden.

Schwerpunkt der geänderten Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen sei die Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen. Ein Element sei die vollständige Implementierung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B, wie es in der Verordnung der Bundesregierung vom 21. August 2024 heißt.

Berücksichtigung finden demnach Tätigkeiten mit Asbest, die beim Bauen im Bestand auch heute noch in hohem Maße auftreten können. Trotz des am 31. Oktober 1993 in Kraft getretenen nationalen Asbestverbots verzeichnen die Unfallversicherungsträger weiterhin hohe Zahlen asbestbedingter Berufskrankheiten und asbestbedingter Todesfälle, so die Bundesregierung.

Im Vorfeld hatten mehrere Verbände der Bau- und Entsorgungswirtschaft in einem Brandbrief an die Bundesregierung darum gebeten, dem vorliegenden Entwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung nicht zuzustimmen, weil dieser gravierende Mängel beinhalte (wir berichteten). Der Protest blieb somit erfolglos. (gg/tm)

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