ElektroG4: Bundesrat beschließt Einweg-E-Zigaretten-Verbot
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. November 2024 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Stellung genommen. Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme sind:
Verbot von Einweg-E-Zigaretten
Der Bundesrat fordert ein Verbot des Inverkehrbringens von elektrischen Einweg-Zigaretten (§ 9a ElektroG), da diese eine Umweltgefahr darstellen und zu Brandrisiken in Entsorgungsanlagen führen.
Einweg-E-Zigaretten stellen eine Gefahr für die Kreislaufwirtschaft dar, da wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren gehen, wenn sie unsachgemäß entsorgt werden.
Änderungen zu Sammel- und Entsorgungsregeln
Es wird vorgeschlagen, dass die Einsortierung von Elektroaltgeräten in kommunalen Sammelstellen künftig nur noch durch Fachpersonal erfolgen soll, um Schäden an den Geräten und Brandgefahren durch Lithium-Batterien zu vermeiden.
Diese Regelung soll auf Sammelgruppen beschränkt werden, bei denen die höchste Wahrscheinlichkeit für gefährliche Altgeräte besteht.
Erhöhung der Sammelquoten
Der Bundesrat hält die vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung in der aktuellen Novelle für nicht ausreichend und fordert weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sammelquote sowie zur Reduzierung des Brandrisikos.
Beteiligung der Hersteller an Entsorgungskosten
Der Bundesrat fordert eine stärkere Beteiligung der Hersteller an den Kosten und der Organisation der Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten, um die finanzielle Belastung der öffentlichen Entsorgungsträger zu vermeiden und Gebührensteigerungen für die Bürger zu verhindern.
Verbesserung der Wiederverwendung von Elektrogeräten
Der Bundesrat fordert, dass die Bundesregierung eine Regelung zur Erleichterung der Wiederverwendung von gebrauchten, funktionsfähigen Elektrogeräten einführt. Insbesondere sollen Geräte, die noch verwendbar sind, nicht unnötig als Abfall klassifiziert werden.
Initiativen wie Repair-Cafés sollen als „Wiederverwendungseinrichtungen“ im Gesetz berücksichtigt werden, um die Reparatur und Wiederverwendung von Geräten zu fördern.
Umsetzung auf EU-Ebene
Der Bundesrat betont die Notwendigkeit eines Verbots des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten auf nationaler und EU-Ebene und verweist auf die positiven Beispiele anderer EU-Mitgliedstaaten, wie Frankreich. (gg/dsb)
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