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Schwerpunkt des Monats Oktober 2024

Klasse 9

Tank Lkw Placard Klasse 9 Titel 10_2024 1200

© Foto: Rudolf Gebhardt | TECVIA GmbH

43 UN-Nummern mit gefährlichen Stoffen und Gegenständen, die nicht zu anderen Klassen gehören, fasst das ADR unter der Klasse 9 zusammen. Dazu gehören so unterschiedliche Dinge wie Asbest, Phenyle, bestimmte Polymere, Rettungsmittel, Fahrzeuge, Motoren, nicht anderweitig genannte umweltgefährdende Stoffe oder leere ungereinigte Altverpackungen.

Eine besondere Stellung nehmen die sogenannten erwärmten Stoffe ein. Sie sind nicht wegen ihrer chemischen Eigenschaften Gefahrgut, sondern aufgrund der hohen Temperaturen, unter denen sie befördert werden. Gerade deshalb stellen sie Anforderungen an Fahrzeuge und Fahrpersonal, die nur mit speziellem Equipment und stoffbezogenen Unterweisungen erfüllt werden können (siehe Beitrag „Unterwegs mit heißer Ware“).

Ein klassisches Beispiel für erwärmte Stoffe ist Heißbitumen, das bei bis zu 220 Grad Celsius und einem Druck von rund fünf bar im Wortsinn auf die Straße gebracht wird. Die richtigen Teerspritzschläuche, passende Endarmaturen sowie Schutzausrüstung für die Mitarbeiter sind hier Grundvoraussetzung (siehe „Heißes Pflaster“).

Der Blick auf Klasse 9 wäre natürlich nicht vollständig ohne ein weiteres, zumindest heiß diskutiertes gefährliches Gut: Lithiumbatterien in ihren verschiedenen Ausführungen und Kombinationen in und mit Ausrüstungen, Gegenständen und Fahrzeugen. Wie erwartet wird es bei diesen wieder einige teils umfangreiche Neuerungen in den Vorschriften für die verschiedenen Verkehrsträger geben („Auf ein Neues: Änderungen 2025“).

Mit neuen Regelungen, unter anderem in Hinblick auf den sicheren Transport von Lithiumbatterien, ist demnächst auch in China zu rechnen („Immer dichter am ADR“). Und schließlich finden die Fachmessen GGS und Fuel & Gas Logistics Ende Oktober erstmals gemeinsam in Leipzig statt („Jetzt neu im Doppelpack“).

Rudolf Gebhardt
Redakteur fokus GEFAHR/GUT

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