„Nennt es doch lieber Gremienarbeit“, wurde uns geraten, als wir das Thema dieses Monats planten. Oder wir wurden zurechtgewiesen: „In Deutschland kann man bei Gefahrgut doch nicht von Lobbyarbeit sprechen.“
Mittelbare Einflussnahme
Er hat halt einen negativen Touch, der Lobbyist. Tatsächlich aber sind die Vertreter von VCI, VCH, IK, Cepe, Cefic, BGL, DSLV, BDE und wie sie alle heißen, in dieser Eigenschaft unterwegs: „Lobbyist im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter ist jemand, der den Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bezüglich des Wie und insbesondere des Wieviel an Sicherheit entsprechend den wirtschaftlichen Interessen seines Auftraggebers zu dessen Gunsten beeinflussen möchte“, formuliert es der Rechtsanwalt Hans-Leo Bock. „Dazu zählt im vorliegenden Zusammenhang die mittelbare Beeinflussung des Gesetzgebers durch Einflussnahme auf die Entscheidungen internationaler Gremien, deren Regelwerk regelmäßig ganz oder zumindest im Wesentlichen in die nationale Gesetzgebung einfließt.“
Dass für die Funktionsfähigkeit der Gefahrgutbeförderungen Einflussnahmen durch Interessenvertreter unverzichtbar sind, wird spätestens klar, wenn Verbandsvertreter eine Vorschriftenverschärfung nicht rechtzeitig mitbekommen und im Nachhinein manche Entscheidung wieder zurückgeholt werden muss, damit überhaupt befördert werden kann.
Der Segen hängt trotzdem manchmal schief: immer dann, wenn durch erfolgreiche Lobbyarbeit einer Branche die Arbeit einer anderen erschwert wird. Beispiel LQ-Lösung, an der die Spediteure zu kauen haben. Oder dass sich alteingesessene Verbände mit einem neuen schwertun, wie mit EASA.
Gefahrgutvorschriften sind nicht sakrosankt: Auch sie müssen es sich gefallen lassen, auf den Prüfstand der Sinnhaftigkeit gestellt zu werden. Das wird im Folgenden an einem Beispiel getan. für mehr bitte anmelden