Österreich gibt Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023 bekannt
Die Verordnung gilt für die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze bis zu einer Lagermenge von höchstens 10.000 kg Nettoexplosivstoffmasse. für mehr bitte anmelden
Die Verordnung gilt für die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze bis zu einer Lagermenge von höchstens 10.000 kg Nettoexplosivstoffmasse. für mehr bitte anmelden
Die österreichische Bundesregierung hat die Änderungen der dem ADN beigefügten Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. für mehr bitte anmelden
Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Abfälle in Österreich im Schienenverkehr befördert werden, wenn die Transportstrecke auf der Straße länger als 300 Kilometer wäre. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen, die Deutschland und Luxemburg seit 01.01.2022 nach dem bis Ende 2018 geltenden Muster ausstellen, bleiben bis Ende 2023 gültig. für mehr bitte anmelden
In Paragraf 4 der Sprengmittellagerungsverordnung wird unter anderem Absatz 3 Zündmittel aktualisiert. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. UPDATE: Die Änderungen wurden im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. UPDATE: Der Bundesrat hat die Änderung angenommen. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. Das ist aber noch nicht alles. für mehr bitte anmelden
Die neuen multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen in der Binnenschifffahrt bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden