Inhalative Exposition: TRGS 402 aktualisiert
Die technische Regel beschreibt Anforderungen und Vorgehensweisen bei der Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition am Arbeitsplatz. für mehr bitte anmelden
Gar nicht wichtig genug nehmen kann man die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, die mit gefährlichen Gütern umgehen. Schließlich hängt es von der Qualität ihrer Arbeit ab, ob ein Transport sicher und vorschriftsgemäß an seinen Bestimmungsort gelangt oder ob es zu Vorfällen mit Gefahren für Menschen und Umwelt kommt. Von den Folgen für das Unternehmen und die Verantwortlichen ganz zu schweigen. Manche Firmen installieren deshalb ein eigenes Gefahrgut-Management, um ihrer Organisations- und Aufsichtspflicht nachzukommen (siehe den Beitrag „Das Prinzip Mercedes-Benz“).
An erster Stelle steht natürlich der Gefahrgutbeauftragte selbst, der eine ausführliche Grundschulung benötigt, um bei einer IHK die Prüfung ablegen zu können. Als Hilfe bei der Vorbereitung haben einige Anbieter gedruckte und digitale Lösungen entwickelt (siehe „Gut vorbereitet“).
Auch wenn das ADR einheitliche Vorgaben setzt, unterscheidet sich die Fahrerschulung in Österreich von der Ausbildung in Deutschland („Spezielles Punktesystem“). Im Schienenverkehr müssen laut RID zudem Triebfahrzeugführer, Rangierer, Wagenmeister und Fahrdienstleiter mit den entsprechenden Anweisungen versorgt werden („Für jeden etwas dabei“).
Regelmäßig zu schulen sind Mitarbeiter schließlich in der Ladungssicherung. Eine Richtlinie kann helfen, Standards festzulegen, mit denen sich die Abläufe vereinfachen und besser kontrollieren lassen („Richtlinie für den Hausgebrauch“). Und die Erlaubnis, Schulungen im virtuellen Raum durchzuführen, bringt neue Möglichkeiten und Erleichterungen, wie das Beispiel CBTA im Luftverkehr zeigt („Vorteil Virtual Classroom“).
Rudolf Gebhardt, Redakteur fokus GEFAHR/GUT