Slowakei aktualisiert Kontaktdaten bei UNECE
Geändert haben sich der Name des zuständigen Transportministeriums sowie die E-Mail-Adresse. für mehr bitte anmelden
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Die Vereinbarung gestattet die Beförderung von Ammoniaklösung unter bestimmten Voraussetzungen in allen von der Verpackungsanweisung IBC03 erlaubten IBC-Typen. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN, die Deutschland und Luxemburg in dem bis Ende 2018 geltenden Muster neu ausstellen, bleiben bis Ende 2022 gültig. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, unter vereinfachten Bedingungen. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert die Beförderung von Verpackungsresten, festen, verfestigten und flüssigen Farbresten im Schienenverkehr. für mehr bitte anmelden
Die überarbeiteten Dokumente können wie alle anderen verfügbaren Schriftlichen Weisungen vom Portal fokus-gefahrgut.de heruntergeladen werden. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert bei bestimmten umweltgefährdenden Stoffen die Verwendung von Metall- und Kunststoffverpackungen im Schienenverkehr. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung wird ersetzt durch die RID 8/2021, die an die M343 für den Straßenverkehr angepasst ist. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff als UN 1010 auch unter 40 Prozent Butadien-Konzentration. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erleichtert die Beförderung bestimmter umweltgefährdender Stoffe der UN-Nummer 3082 auf der Schiene für mehr bitte anmelden