Schweiz veröffentlicht Änderungen des SDR
Die Schweizer Gefahrgutverordnung SDR regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. für mehr bitte anmelden
Die Schweizer Gefahrgutverordnung SDR regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. für mehr bitte anmelden
Die neue Multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von UN 1361 und UN 3088 für mehr bitte anmelden
Zum 1. Januar 2015 hat die Schweiz bei sieben Straßentunneln die bisher geltenden Beschränkungen für Gefahrguttransporte aufgehoben und dafür bei zwei weiteren Tunneln die Beförderung gefährlicher Güter eingeschränkt. Unsere aktuelle Übersicht für 13 Länder mit kategorisierten Straßentunneln. für mehr bitte anmelden
Gerd Deimel, Sprecher der Initiative Verkehrsinfrastruktur des Verbandes der Chemischen Industrie, spricht über den miserablen Zustand der Verkehrswege und die Probleme, die daraus für die Chemiebranche entstehen. für mehr bitte anmelden
Die UN-Wirtschaftskommission für Europa hat die Schriftlichen Weisungen in deutscher, englischer und französischer Sprache bereitgestellt / Elektronische Zigaretten sind nun ausdrücklich verboten für mehr bitte anmelden
Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert den Transport von umweltgefährdenden Stoffen in kleinen Behältern für mehr bitte anmelden
Fünf Tunnel im slowakischen Straßennetz wurden nun in die Kategorien A und E eingestuft für mehr bitte anmelden
Gerd Deimel, Sprecher der VCI-Initiative Verkehrsinfrastruktur, wirft der Bundesregierung Versäumnisse beim Erhalt der Verkehrsinfrastruktur vor. für mehr bitte anmelden
Der Verein zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr befürchtet, dass künftig mehr Gefahrgut von Lastwagen statt mit der Bahn durch die Schweiz gefahren wird. für mehr bitte anmelden
Bei sieben Tunneln entfallen die Beschränkungen, am Gotthard und auf den anderen Alpentransitachsen müssen gefährliche Güter aber weiterhin auf der Schiene transportiert werden. für mehr bitte anmelden