ADR

Das ADR (Accord relativ au transport international des marchandises dangereuses par route) regelt die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße nicht nur auf dem Gebiet der europäischen ADR-Vertragsstaaten, sondern mittlerweile auch in einigen Ländern auf anderen Kontinenten. Alle neun Teile des Regelwerks stehen an dieser Stelle mit sämtlichen Abschnitten, Unterabschnitten und Absätzen für die Recherche zur Verfügung.

Daneben finden Sie weitere Vorschriften, die speziell für den Verkehrsträger Straße gelten.

Grau hinterlegte Texte kennzeichnen die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion.

Stand: ADR 2025

Die Neufassung der ADR Vorschriften ist noch nicht im Bundesgesetzblatt II bekannt gegeben worden. Grund hierfür sind geänderte formelle Anforderungen an das Bekanntmachungsschreiben durch das Bundesministerium der Justiz.

Damit Sie unsere Online-Vorschriften dennoch rechtzeitig vor Inkrafttreten am 1. Januar 2025 nutzen können, stellen wir Ihnen das Regelwerk schon vor der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt II zur Verfügung. Die Änderungen in den Vorschriften sind mit größter Sorgfalt eingepflegt und auf den Stand 2025 gebracht.

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