Natrium-Ionen-Batterien: Tschechien unterzeichnet RID 2/2023
Die tschechische Republik hat die multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2023 über die Beförderung von NATRIUM-IONEN-BATTERIEN mit einem organischen Elektrolyt oder NATRIUM-IONEN-BATTERIEN mit einem organischen Elektrolyt IN AUSRÜSTUNGEN oder MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT unterzeichnet. Nachdem die Vereinbarung bereits im September 2023 von Deutschland vorgeschlagen worden, kann sie nun in den Unterzeichnerstaaten angewendet werden.
Die Sondervereinbarung erleichtert unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderung von Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien als UN 3551 oder UN 3552, wenn die festgelegten Bau- und Prüfvorschriften erfüllt werden. Sie gilt bis zum 30. Juni 2025. (gg/gh)
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