Beförderungspapier nach ADR: Ungereinigte leere Verpackungen
Für ungereinigte und leere Verpackungen erlaubt das ADR eine vereinfachte Dokumentation im Beförderungspapier. Sofern aber Stoffe der Beförderungskategorie 0 eingeschlossen sind, entfallen die Befreiungstatbestände. für mehr bitte anmelden