Affenpockenvirus: Auch Polen zeichnet M347
Die multilaterale Sondervereinbarung M347 erleichtert die Beförderung des Affenpockenvirus auf der Straße. für mehr bitte anmelden
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Zum Jahresende 2022 ist die Übergangsfrist für Gegenstände mit Gefahrgut abgelaufen. Zwei Diagramme zeigen den Unterschied zwischen alter und neuer Regelung. UPDATE: die neue M350 erlaubt Ausnahmen. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung gebrauchter Gegenstände, Maschinen und Apparate zu Reparatur, Inspektion, Wartung, Beseitigung oder Wiederverwertung. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet Firmen, die nur gelegentlich gefährliche Güter mit geringer Gefahr befördern, keinen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. für mehr bitte anmelden
Stahlflaschen für die Beförderung von Flüssiggas, die nach EN 1439 gefüllt sind, sind von der Prüfung des inneren Zustands des Druckgefäßes befreit. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung M346 vereinfacht den Transport von Verpackungsrückständen und festen, verfestigten und flüssigen Farbresten, die M347 die Beförderung des Affenpockenvirus. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung M347 erleichtert die Beförderung des Affenpockenvirus auf der Straße. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung gestattet die Beförderung von Ammoniaklösung unter bestimmten Voraussetzungen in allen von der Verpackungsanweisung IBC03 erlaubten IBC-Typen. für mehr bitte anmelden
Seit dem 23. August 2022 gilt in dem ostafrikanischen Land die Vereinbarung für den Gefahrguttransport auf der Straße. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet den Transport leerer ungereinigter Altverpackungen als Schüttgut auch in bedeckten Fahrzeugen und Containern nach Code VC1. für mehr bitte anmelden