Druckgefäße: BAM-GGR 021 überarbeitet
Die Gefahrgutregel dient der Ermittlung der sicheren Betriebslebensdauer für Druckgefäße aus Faserverbundwerkstoffen. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel dient der Ermittlung der sicheren Betriebslebensdauer für Druckgefäße aus Faserverbundwerkstoffen. für mehr bitte anmelden
Von den Änderungen in den Regelwerken, einer neuen BAM-Gefahrgutregel und dem Einsatz von Recyclingmaterial berichteten die Referenten beim Arbeitskreis „ERFA Verpackungen“. für mehr bitte anmelden
Der Antrag dient der Erteilung einer Festlegung nach SV 376 ADR zum Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel 023 legt neue Maßnahmen zum Alterungsmanagement zulassungspflichtiger Verstandstücke für die Beförderung radioaktiver Stoffe fest. für mehr bitte anmelden
Die Mustervorlagen entsprechen den Vorgaben der BAM-GGR 001 Teil A, Herstellung und Wiederaufarbeitung. für mehr bitte anmelden
Für Verpackungszulassungen zur Beförderung von sicherheitskritisch beschädigten Lithiumbatterien soll eine eigene Gefahrgutregel geschaffen werden. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt hat die Revision mehrerer Mustervorlagen für bauartspezifische Überwachungsprotokolle veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Auf den 18. Gefahrgut-Technik-Tagen der BAM gab es einiges über die Änderungen des nächsten ADR, geplante Ergänzungen der BAM-GGR und die Entwicklung neuer Verpackungen zu hören. für mehr bitte anmelden
Die revidierte Mustervorlage der Bundesanstalt betrifft bauartspezifische Überwachungsprotokolle für reparierte metallene IBC. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel beschreibt das Verfahren zur Anerkennung von Prüfstellen sowie zur Durchführung der Baumusterprüfung an Verpackungen. für mehr bitte anmelden