Elektronische Meldepflicht auf dem Rhein: ZKR will Toleranzfrist
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) ersucht die nationalen Polizeibehörden, mit dem Inkrafttreten am 01.12.2021 eine Toleranzfrist von drei Monaten einzuführen. für mehr bitte anmelden