Kleine Korrektur im ADN
In der Sondervorschrift 386 wird ergänzt, dass sich der Verweis auf Kapitel 9.6 auf das ADR bezieht. für mehr bitte anmelden
In der Sondervorschrift 386 wird ergänzt, dass sich der Verweis auf Kapitel 9.6 auf das ADR bezieht. für mehr bitte anmelden
Ab dem 01.12.2021 fallen unter allem alle Schiffe mit ADN-Gütern an Bord unter die erweiterte Meldepflicht. für mehr bitte anmelden
Auf der Website der UNECE ist das Dokument mit den zum 1. Januar 2021 in Kraft tretenden geplanten Änderungen verfügbar für mehr bitte anmelden
Geändert werden einige Begriffe in den Kapiteln 1.2, 1.6, 8.1, 8.6 und 9.3 für mehr bitte anmelden
Unter anderem ist der Begriff „elektrische Einrichtungen“ durch „elektrische Anlagen und Geräte“ zu ersetzen für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung verlängert die Gültigkeit bestimmter Bescheinigungen in der Binnenschifffahrt angesichts der Beschränkungen während der Coronakrise. für mehr bitte anmelden
Die multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit bestimmter Bescheinigungen angesichts der Beschränkungen während der Coronakrise für mehr bitte anmelden
Die multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit bestimmter Bescheinigungen angesichts der Beschränkungen während der Coronakrise für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung ADN/M026 verlängert die Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfungen und Zulassungsbescheinigungen bis zum 30. September 2020 für mehr bitte anmelden
Mit der multilateralen Vereinbarung ADN/M025 wird die Gültigkeit der Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN sowie für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. November verlängert für mehr bitte anmelden