LPG-Stahlflaschen: Italien und Frankreich unterzeichnen M 349
Stahlflaschen für die Beförderung von Flüssiggas, die nach EN 1439 gefüllt sind, sind von der Prüfung des inneren Zustands des Druckgefäßes befreit. für mehr bitte anmelden
Stahlflaschen für die Beförderung von Flüssiggas, die nach EN 1439 gefüllt sind, sind von der Prüfung des inneren Zustands des Druckgefäßes befreit. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen, die Deutschland und Luxemburg seit 01.01.2022 nach dem bis Ende 2018 geltenden Muster ausstellen, bleiben bis Ende 2023 gültig. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erleichtert die Beförderung elektronischer Sprengkapseln der UN-Nummern 0511, 0512 und 0513. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung M346 über die Beförderung von Farbresten (Abfall) vereinfacht den Transport von Verpackungsrückständen und festen, verfestigten und flüssigen Farbresten im Straßenverkehr. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert die Beförderung von Verpackungsresten, festen, verfestigten und flüssigen Farbresten im Schienenverkehr. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert bei bestimmten umweltgefährdenden Stoffen die Verwendung von Metall- und Kunststoffverpackungen im Binnenschiffsverkehr. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung gestattet die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien mit einem organischen Elektrolyt unter bestimmten Bedingungen auch ohne Zuordnung zu einer UN-Nummer. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung gestattet die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien mit einem organischen Elektrolyt unter bestimmten Bedingungen auch ohne Zuordnung zu einer UN-Nummer. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff als UN 1010 auch unter 40 Prozent Butadien-Konzentration. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff als UN 1010 auch unter 40 Prozent Butadien-Konzentration. für mehr bitte anmelden