Auch in Finnland gelten Erleichterungen für US-Gasflaschen
Der finnische Staat hat als elftes ADR-Mitglied die multilaterale Vereinbarung M299 unterzeichnet für mehr bitte anmelden
Der finnische Staat hat als elftes ADR-Mitglied die multilaterale Vereinbarung M299 unterzeichnet für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderung von Gasen in wiederbefüllbaren Druckbehältern, die das US Department of Transportation zugelassen hat. für mehr bitte anmelden
Portugal, Tschechien und die Niederlande lassen Erleichterungen beim Transport verschiedener gefährlicher Güter zu für mehr bitte anmelden
Die Erleichterungen bei der Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in US-Druckbehältern können mittlerweile in acht europäischen Staaten genutzt werden für mehr bitte anmelden
Auch in der Schweiz gestattet nun die multilaterale Vereinbarung M299 die Verwendung von US-Gasflaschen zur Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2. für mehr bitte anmelden
Deutschland hat die multilaterale Vereinbarung zur Beförderung von Gasen der Klasse 2 in Gasflaschen des US Department of Transportation gezeichnet für mehr bitte anmelden
Werden für die Beförderung adsorbierter Gase im Seeverkehr Flaschen verwendet, die vor dem 1. Januar 2016 gebaut wurden, verfolgen die Behörden bis Ende 2017 keine Verstöße gegen 4.1.4.1 P 208 (1) IMDG-Code für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen erleichtern unter bestimmten Bedingungen die Nutzung von Gasflaschen mit alter Kennzeichnung und die Beförderung von viskosen flüssigen Stoffen für mehr bitte anmelden
Die Multilaterale Vereinbarung erlaubt die Verwendung älterer Gasflaschen unter bestimmten Bedingungen bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung für mehr bitte anmelden
Flaschen, die gemäß ADR 2011 gekennzeichnet sind, dürfen bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung weiterverwendet werden für mehr bitte anmelden