Gefährliche Stoffe: Onlineangebote werden stärker überwacht
Seit März prüfen die Behörden verstärkt, ob Produkte mit Gefahrstoffen auch im Internet gemäß den Vorschriften des Artikels 48 der CLP-Verordnung angeboten werden. für mehr bitte anmelden
Seit März prüfen die Behörden verstärkt, ob Produkte mit Gefahrstoffen auch im Internet gemäß den Vorschriften des Artikels 48 der CLP-Verordnung angeboten werden. für mehr bitte anmelden
In der Neufassung des Verzeichnisses krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe wurden Texte und Listen weiter an die CLP- und die Gefahrstoffverordnungen angepasst. Das Verzeichnis ist eine nationale Ergänzung zu Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 der CLP-Verordnung. für mehr bitte anmelden
Mit der neuen Version der Software für Arbeits- und Umweltschutz sind Begehungen auch ohne Internet- und Intranetverbindung möglich für mehr bitte anmelden
Das Bundesumweltministerium nennt strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen bei fahrlässiger oder beabsichtigter Mißachtung verschiedener Verordnungen. für mehr bitte anmelden
Die neuen TRGS können von der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA heruntergeladen werden für mehr bitte anmelden
Der europäische Chemiedachverband Cefic hat einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Identifizierung der Leitkomponente in einem Gemisch entwickelt für mehr bitte anmelden
Laut CLP-Verordnung müssen Onlinehändler auf ihren Internetseiten die Kennzeichen für gefährliche Produkte angeben. Dies soll künftig besser überwacht werden. für mehr bitte anmelden
Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk liefert in einer neuen Onlinerubrik Informationen rund um das Thema Erzeugnisse für mehr bitte anmelden
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat eine sortierbare Liste von Stoffen mit harmonisierter Einstufung und Kennzeichnung veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Mit Hilfe der Gefahrstoffbox Basis Line können Gefahrstoffe in kleinen Mengen direkt am Arbeitsplatz gelagert werden für mehr bitte anmelden