Gefahrstoffverordnung auch bei neuer Kennzeichnung sicher anwenden
Eine BAuA-Handlungshilfe übersetzt die früheren Richtlinien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in die CLP-Verordnung für mehr bitte anmelden
Eine BAuA-Handlungshilfe übersetzt die früheren Richtlinien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in die CLP-Verordnung für mehr bitte anmelden
Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Nach der Novellierung im Februar 2015 ist die Neufassung zum 1. Juni 2015 in Kraft getreten. für mehr bitte anmelden
Das neue Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung soll Betrieben die Dokumentation nach Gefahrstoffverordnung erleichtern für mehr bitte anmelden
Im Bundesgesetzblatt ist die Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen erschienen für mehr bitte anmelden
Aufgrund vieler Änderungen wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens vom 1. Januar auf den 1. Juni 2015 verschoben. für mehr bitte anmelden