fokus GEFAHR/GUT: Arbeitshilfen des Seeverkehrs aktualisiert
Alle Checklisten zum Seeverkehr sind jetzt auf dem neuesten Stand und online verfügbar. für mehr bitte anmelden
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Die Bundesanstalt hat das Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach GGVSee zur Beförderung gefährlicher Güter (GGR 014) aktualisiert. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Januar 2024 ist es vorgeschrieben, dass verpackte gefährliche Güter, die mit Seeschiffen befördert werden, ausschließlich gemäß dem IMDG-Code in der Fassung des Amendment 41-22 transportiert werden müssen. für mehr bitte anmelden
Das Amendment 41-22 der Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr kann auf freiwilliger Basis ab dem 1. Januar 2023 angewendet werden. für mehr bitte anmelden
Das Amendment 41-22 der Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr kann auf freiwilliger Basis ab dem 1. Januar 2023 angewendet werden. für mehr bitte anmelden
In den Hafenvorschriften der deutschen Nordseehäfen sind für gefährliche Güter besondere Regelungen aufgeführt, die befolgt werden müssen. für mehr bitte anmelden
Mit Korrekturen bei mehreren Verkehrsträgern und kleinen Änderungen bei den multilateralen Vereinbarungen sowie einigen Bekanntmachungen sind die Online-Vorschriften wieder auf dem neuesten Stand. für mehr bitte anmelden
Die Liste enthält alle von der BAM anerkannten Sachverständigen mit Zulassungsnummer, Kontaktdaten und weiteren Angaben. für mehr bitte anmelden
Mit kleinen Änderungen bei den multilateralen Vereinbarungen sowie einigen Richtlinien, Verordnungen und Bekanntmachungen sind die Vorschriften wieder auf dem neuesten Stand. für mehr bitte anmelden
GGVSEB und GGVSee weisen den Beteiligten diverse Pflichten zu. Der Unternehmer muss diese Pflichten ganz spezifischen Jobs zuordnen. für mehr bitte anmelden