Versandstücke mit gefährlichen Gütern müssen gut sichtbar und lesbar gekennzeichnet sein. Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, heißt es in Absatz 5.2.2.1.1 ADR. Dazu kommen die UN-Nummer des Versandstücks sowie, falls erforderlich, Ausrichtungspfeile, das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe, für Lithiumbatterien und weitere in Kapitel 5.2 genannte Stoffe.
Kennzeichen sind aber auch an Fahrzeugen, Containern, ortsbeweglichen Tanks und anderen Behältern anzubringen, die für die Gefahrgutbeförderung genutzt werden. Dazu gehören die sogenannten Placards oder Großzettel, die orangefarbenen Warntafeln ohne oder mit Kennzeichnungs- und UN-Nummer sowie weitere Kennzeichen, etwa für erwärmte oder umweltgefährdende Stoffe. Beschreiben ist dies in Kapitel 5.3 ADR.
Das vorliegende Dossier listet chronologisch alle Informationen zum Themenkreis Kennzeichen und Kennzeichnung auf, die bis heute auf dem Portal fokus-gefahrgut.de veröffentlicht wurden. Dies beinhaltet auch diverse Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Tabellen und Übersichten, die heruntergeladen, abgespeichert, ausgedruckt und zum Teil sogar am Bildschirm ausgefüllt werden können.
Die Qualität von Gefahrgutetiketten spielt bei den Verantwortlichen entlang der Transportkette eine erstaunlich kleine Rolle. Dabei ist sie manchmal entscheidend dafür, ob bei einer Kontrolle genauer hingesehen wird. für mehr bitte anmelden
Am Ende ihres „Lebens“ werden Lithiumbatterien und Elektro- und Elektronik-Altgeräte („EAG)“ mit Lithiumbatterien in der Regel zu Abfall. Erzeuger, Beförderer und Entsorger müssen die besonderen gefahrgut- und abfallrechtlichen Vorschriften kennen. | At the end of their ‘life’, lithium batteries and waste electrical and electronic equipment (WEEE) containing lithium batteries must be disposed of. Manufacturers, carriers and disposal companies must be familiar with the special provisions governing dangerous goods and waste. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen erleichtern die Beförderung von US-Druckgefäßen, die Mehrfachkennzeichnung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen sowie die Beförderung von UN 3316. für mehr bitte anmelden
Die Übersicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erklärt das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen für mehr bitte anmelden
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt die Vereinbarung die mehrfache Kennzeichnung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen im Schienenverkehr. für mehr bitte anmelden
Verpackungen, IBC und Großverpackungen können in Deutschland und Irland mit mehreren Bauartzulassungskennzeichen versehen sein. für mehr bitte anmelden
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt die Vereinbarung die mehrfache Kennzeichnung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen im Schienenverkehr. für mehr bitte anmelden
Die UN-Kennzeichnung gibt die Bauart einer Verpackung an. UPDATE: Sie zeigt aber nicht, ob die Verpackung für ein bestimmtes Gefahrgut geeignet ist. für mehr bitte anmelden