Versandstücke mit radioaktiven Stoffen
Die BAM hat ihre GGR 016 über nicht zulassungspflichtige Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe überarbeitet. für mehr bitte anmelden
Die BAM hat ihre GGR 016 über nicht zulassungspflichtige Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe überarbeitet. für mehr bitte anmelden
Die BAM-GGR 016 zur Anerkennung und Überwachung von Managementsystemen für nicht zulassungspflichtige Versandstücke für radioaktive Stoffe wurde kürzlich erstmals revidiert. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel beschreibt Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement nicht zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe. für mehr bitte anmelden
Änderungen gibt es unter anderem bei der grenzüberschreitenden Verbringung radioaktiver Stoffe sowie bei der betrieblichen Organisation des Strahlenschutzes. für mehr bitte anmelden
Kann beim Transport von Stoffen der Klasse 7 eine Freistellung in Anspruch genommen werden, reduziert sich der Aufwand deutlich. für mehr bitte anmelden
Die BAM-Gefahrgutregel 023 gibt Hinweise für die Umsetzung eines Alterungsmanagements für zulassungspflichtige Versandstücke radioaktiver Stoffe. für mehr bitte anmelden
Nur wenige spezialisierte Spediteure wagen sich an die Beförderung von Gütern der Gefahrgutklasse 7. Dafür gibt es Gründe. Neben den geringen Mengen spielen auch die Anforderungen eine Rolle. für mehr bitte anmelden
Zwei Forschungsprojekte sollen Antworten auf die richtige Behälterauswahl für eine Zwischenlagerung und eine Endlagerung von hochradioaktivem Abfall finden. für mehr bitte anmelden
Die Listen zur Kontrolle von Trockeneis, nicht-radioaktiven sowie radioaktiven Stoffen entsprechen der kommenden 64. Ausgabe der Luftfracht-Vorschriften IATA-DGR für mehr bitte anmelden
Die US-Gefahrgutvorschriften sollen an die internationalen Vorschriften und Normen für den Transport von radioaktiven Stoffen der Klasse 7 angeglichen werden. für mehr bitte anmelden