Ladungssicherung: Seit 1. Mai werden Gefahrgutverstöße bepunktet
Fahrzeugführer und tatsächlicher Verlader erhalten einen Punkt im Fahreignungsregister, wenn sie gegen die Bestimmungen zur Ladungssicherung gemäß Kapitel 7.5.7.1 ADR verstoßen. für mehr bitte anmelden