Bundesrat stimmt POP-Verordnung zu
Die Verordnung weist bestimmte Abfälle wie HBCD, das in Dämmplatten zum Einsatz kommt, als nicht gefährlich aus. für mehr bitte anmelden
Die Verordnung weist bestimmte Abfälle wie HBCD, das in Dämmplatten zum Einsatz kommt, als nicht gefährlich aus. für mehr bitte anmelden
Die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährlich hatte im letzten Jahr vielerorts zu Entsorgungsengpässen bei Wärmedämmplatten aus Styropor geführt und musste zwischenzeitlich ausgesetzt werden. Nun wurde eine neue Verordnung beschlossen für mehr bitte anmelden
Entsorgerverband und Aktionsgemeinschaft fordern, HBCD-haltige Dämmstoffabfälle wieder als „nicht gefährlichen Abfall“ einzustufen für mehr bitte anmelden
Die Änderung der Abfallverzeichnisverordnung wurde im Bundesgesetzblatt vom 27.12. veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Für ein Jahr dürfen Dämmmaterialien mit Hexabromcyclododekan wieder als nicht gefährliche Abfälle entsorgt werden für mehr bitte anmelden
Dem Bundesrat liegt ein Antrag der saarländischen Regierung vor, die Abfallverzeichnisverordnung um eine Ausnahmeregelung für HBCD zu ergänzen für mehr bitte anmelden
Durch die Änderung der POP-Verordnung gilt der in Dämmmaterialien verwendete Stoff HBCD als gefährlicher Abfall für mehr bitte anmelden