Verlängerte Schulungsfrist: Auch Rumänien unterzeichnet RID 6/2020
Die Vereinbarung verlängert die Gültigkeit von Gb-Schulungsbescheinigungen für den Schienenverkehr bis zum 28. Februar 2021. für mehr bitte anmelden
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Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert unter bestimmten Bedingungen im Schienenverkehr die Beförderung von Abfällen, die gefährliche Güter enthalten für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert unter bestimmten Bedingungen im Schienenverkehr die Beförderung von Abfällen, die gefährliche Güter enthalten für mehr bitte anmelden
Übersicht der neuen und geänderten Vorschriften verschiedener wichtiger Rechtsbereiche - Änderungen im April und Mai 2020 für mehr bitte anmelden
Aufgrund der Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie sind Ausnahmeregelungen zu Vorgaben des Gefahrgut-Beförderungsrechts getroffen worden. Hier ein Überblick mit Angaben zur Dauer. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen verlängern Prüfungsfristen von Tanks und die Gültigkeit der Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte für mehr bitte anmelden
Bei Nutzung der neuen Vereinbarung RID 1/2020 gilt die Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragte im Schienenverkehr bis zum 30. November für mehr bitte anmelden
Die Regelungen betreffen in erster Linie die Verlängerung von Schulungs- und Prüfungsfristen beim Transport gefährlicher Güter für mehr bitte anmelden