Rund 17 Prozent der auf der Schiene beförderten Güter in Deutschland sind Gefahrgut. Aber selbst wenn durch die neue Seidenstraße deutlich mehr Güterverkehr den Schienenweg von China nach Duisburg oder Hamburg finden wird, kommen auch künftig wohl immer noch mehr Güter über den Seeweg, unter anderem dank der neuen Häfen in voraussichtlich chinesischer Hand.
Aufmerksamkeitsdefizit
Die größte Aufmerksamkeit genießt, nicht nur in Sachen Gefahrgutvorschriften, sowieso der Straßenverkehr. Deshalb sind auch diejenigen Gefahrgutbeauftragten, die sich wirklich mit der Praxis im Schienenverkehr auskennen, gefühlt mit der Lupe zu suchen. In den Schulungen wird entsprechend immer wieder betont, dass ADR und RID nahezu vollständig angeglichen sind.
Dabei wird häufig übersehen, dass das RID die Grundlage für das ADR bildete, nicht umgekehrt. Und dass ein derart altes System – 1913 gab es laut Wikipedia den ersten schweren Kesselwagenunfall in Ungarn – mit Fahrzeugen, die schon mal tagelang auf irgendeiner Nebenstrecke stehen bleiben, andere Eigenheiten nach sich ziehen muss als das System Straße.
Und sei es nur, dass bei Gütern, die den Vorschriften nach 1.10 ADR/RID unterliegen, diese an den meist öffentlich zugänglichen Zustellgleisen im Vieraugenprinzip übergeben werden, während bei anderen Gütern der Lokführer die Beförderungspapiere schon mal in den Briefkasten am Raucherhäuschen wirft. Allerdings, so ist es bei der Deutschen Bahn, werden die Papiere über ein Bahnportal nochmals elektronisch zugestellt.
Bei der 10. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses gab es unterschiedliche Meinungen darüber, ob gefährliche Güter für die Beförderung als Expressgut zugelassen werden sollten. für mehr bitte anmelden
Im Laufe seiner 125-jährigen Geschichte hat das RID nicht nur beträchtliche Änderungen erfahren, es bildet auch in immer mehr Staaten die Grundlage nationaler Gefahrgutvorschriften. für mehr bitte anmelden
Trotz Harmonisierung mit den Gefahrgutvorschriften für den Straßenverkehr gibt es einige deutliche Unterschiede im RID zu beachten, vor allem wenn es um die Kennzeichnung von Kesselwagen geht. für mehr bitte anmelden
Welche Besonderheiten kennzeichnen Wechselbrücken, die für die Beförderung auf der Schiene vorbereitet werden? Welche Kennzeichnung kommt gegebenenfalls im Schienenverkehr hinzu? Eine Übersicht. für mehr bitte anmelden
Die Harmonisierung der europäischen und asiatischen Gefahrgut-Regelwerke für den Schienenverkehr – RID und Anlage 2 zum SMGS – kommt weiter voran. für mehr bitte anmelden
Wer Gefahrgut auf der Schiene in Staaten östlich von Polen verschicken will, hat es mit zwei Vorschriften zu tun: dem RID und dem SMGS. für mehr bitte anmelden
Wie bei der letzten Tagung befasste sich die WP.15 in Genf auch diesmal mit dem Thema Fahrzeugüberwachung und der Streichung des Begriffs „europäisch“ aus dem Titel des ADR. für mehr bitte anmelden
Auf der Fachkonferenz Lithiumbatterien trafen sich Gefahrgutexperten aus Logistik, Automobil-, Verpackungs- und Entsorgungswirtschaft, um sich über die aktuelle Entwicklung und Vorschriften auszutauschen. Das klingt einfacher, als es in Wirklichkeit ist. für mehr bitte anmelden
Schauverpackungen mit begrenzten Mengen, der Begriff Entlader, Zusammenladeverbote und der Unfallbericht gehörten zu den Themen der Gemeinsamen Tagung in Genf. für mehr bitte anmelden
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