Wann gilt ein Gefahrgut-Container als zeitweilig abgestellt, wann wird er gelagert? Eine Frage, mit der sich Umschlagterminals täglich beschäftigen. Sie befinden sich damit an der Schnittstelle zweier Rechtsbereiche. Denn während die Gefahrstoffverordnung von „Lagern“ spricht, sobald die Abstellung länger als 24 Stunden dauert (die Werktagsregelung mal außen vor gelassen), kennt das Gefahrgutbeförderungsgesetz eine derartige zeitliche Beschränkung nicht.
Doch dies ist nicht die einzige Vorschriften-Schnittstelle, von der Terminals betroffen sind. Dazu kommen beispielsweise die Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV, die Störfallverordnung, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, die Löschwasserrückhalterichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Kein Wunder, dass sich Hafenumschlagsbetriebe manchmal schwer tun, die Anforderungen in die Praxis umzusetzen (siehe den Beitrag „Befördern statt lagern“). Zusätzlich haben Containerterminals diverse Pflichten als Verlader und Entlader zu erfüllen (siehe „Nur mit ausführlicher Anleitung“).
Unterschiedliche Regelungen gelten auch für die Ausstattung mit Feuerlöschern, je nachdem, ob Gefahrgüter befördert oder Gefahrstoffe gelagert werden („An Bord und im Lager“). Um schnelle Brandbekämpfung in einem Multi-User-Lager mit mehreren Brandabschnitten geht es zudem im Artikel „Ausgeklügelte Löschtechnik“. Und bei Klasse-1-Gütern muss künftig das Kapitel 1.10 ADR auch im Rahmen der 1000-Punkte-Regelung angewendet werden („Hohes Gefahrenpotenzial“).
Für alle Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT steht die aktualisierte Übersicht der ADR-Vereinbarungen als Arbeitshilfe zum Herunterladen bereit - mit Direktlinks (Stand 30. September 2024) für mehr bitte anmelden
Für alle Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT steht die aktualisierte Übersicht der ADR-Vereinbarungen als Arbeitshilfe zum Herunterladen bereit - mit Direktlinks (Stand 31. Juli 2024) für mehr bitte anmelden
Für alle Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT steht die aktualisierte Übersicht der ADR-Vereinbarungen als Arbeitshilfe zum Herunterladen bereit - mit Direktlinks (Stand 30. Juni 2024) für mehr bitte anmelden
Nach rund 10.600 Kontrollen im Jahr 2021 meldet das Bundesamt für Logistik und Mobilität für 2022 einen Rückgang auf rund 7500 Prüfungen. für mehr bitte anmelden
Für alle Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT steht die aktualisierte Übersicht der ADR-Vereinbarungen als Arbeitshilfe zum Herunterladen bereit - mit Direktlinks (Stand 31. Juli 2023) für mehr bitte anmelden
Dank sieben Brandabschnitten können im neuen Gefahrstofflager von LSU Schäberle nicht nur alle Stoffe in einer einzigen Halle gelagert werden, die Löschanlage sorgt zudem für eine schnelle Brandbekämpfung. mehr
Je nachdem, ob Gefahrgüter befördert oder aber Gefahrstoffe gelagert werden, bestimmen unterschiedliche Regelungen, ob, und wenn ja, welche und wie viele Feuerlöscher in greifbarer Nähe sein sollten. für mehr bitte anmelden
Die Neuerungen im ADR 2023, die Zulassung von Tanks, das CBTA-Konzept für den Luftverkehr und die Bedeutung der Klassifizierung gehörten zu den Themen des Schweizer Gefahrguttags. für mehr bitte anmelden
Viele Vorschriften für den Umschlag von Gefahrgut-Containern bereiten Hafenbetrieben Probleme bei der Umsetzung. Dies betrifft unterschiedliche Rechtsgebiete. für mehr bitte anmelden
Betreiber von Containerterminals, die Gefahrgutcontainer und -tanks zwischen Lkw, Bahntragwagen oder Binnenschiffen umschlagen, haben Pflichten als Verlader und Entlader zu erfüllen. für mehr bitte anmelden