Systemwechsel: Papier ist geduldig
Das elektronische Beförderungspapier wird von wenigen Speditionen im Straßen- und Eisenbahnverkehr genutzt. Das System dient der Überwachung. Ziel sollte etwas anderes sein. für mehr bitte anmelden
Erinnern Sie sich noch an das Jahr 2023? Wie lange wir auf die nationale Anpassung des ADR 2023 gewartet haben – oder auf die Bekanntmachung der Gefahrgut-Durchführungsrichtlinien RSEB?
Das könnte im kommenden Jahr ähnlich passieren. Vorzeichen ist die verzögerte Veröffentlichung der Ausgabe 2025 der internationalen Gefahrgutvorschriften im Straßenverkehr ADR im Bundesgesetzblatt II. Das wird dieses Jahr wohl nichts mehr. Hintergrund sind geänderte formelle Anforderungen an das Bekanntmachungsschreiben durch das Bundesministerium der Justiz.
Für uns Verlage bedeutet dies, mit den eigenen Vorschriftenprodukten vom üblichen Prozedere abzuweichen. Denn an sich ist nicht vorgesehen, der offiziellen Veröffentlichung vorzugreifen. Damit wir Ihnen die Regelwerke dennoch rechtzeitig vor Inkrafttreten am 1. Januar 2025 anbieten können, sodass Sie sich mit den Änderungen auseinandersetzen können, haben wir Ihnen die Regelwerke schon vor Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt II zur Verfügung gestellt – sowohl in Buchform als auch online auf www.fokus-gefahrgut.de. Schauen Sie mal rein!
Sie können sich aber sicher sein, dass die Änderungen in den Regelwerken wie gewohnt mit äußerster Sorgfalt eingearbeitet wurden.
Normalerweise stoße ich nicht so schnell ins Horn des „Bürokratieabbau jetzt“. Aber hier wünsche ich mir doch, dass dieser sich wiederholende Prozess der Vorschriftenentwicklung bis zur Bekanntmachung auch für die Behördenvertreter in den Fachabteilungen so leicht gemacht wird, dass sie frühzeitig Änderungen an die Rechtsunterworfenenen weitergeben können. Vielleicht muss ich aber dafür das Wort „Wünsche“ in „Wunder“ ändern.
Daniela Schulte-Brader
Redakteur, fokus GEFAHR/GUT