ADR und ADN: Multilaterale Vereinbarungen ausgelaufen
Nicht mehr anwendbar sind auf der Straße die M238 und M302 sowie in der Binnenschifffahrt die M014, M015 und M016 für mehr bitte anmelden
Nicht mehr anwendbar sind auf der Straße die M238 und M302 sowie in der Binnenschifffahrt die M014, M015 und M016 für mehr bitte anmelden
Dänemark hat Ende November Abweichungen von den Vorschriften gemäß 1.5.1 ADR unterzeichnet. Die Vereinbarungen M313, M318 und M320 erleichtern die Beförderung bestimmter explosiver Gegenstände sowie den Transport von US-Druckgasflaschen und die Behälterauswahl für UN1965. für mehr bitte anmelden
Vom US Department of Transportation zugelassene nachfüllbare Druckgefäße dürfen in bestimmten ADR-Staaten ein- und ausgeführt werden. Das ist nun auch für Litauen möglich. für mehr bitte anmelden
Aktualisiert wurden im ADR/RID die multilateralen Vereinbarungen und die Beschränkungen von Straßentunneln sowie die RL Binnenland, die RSEB und das Schweizer SDR für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung vereinfacht die Beförderung von Chemie-Testsätzen und Erste-Hilfe-Ausrüstungen in Verbindung mit SV 671 für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert in bestimmten Fällen den Transport von Feuerwerkskörpern für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von UN 1049 mit Verbundflaschen für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen erleichtern die Beförderung bestimmter explosiver Gegenstände sowie den Transport von US-Druckgasflaschen für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gasen in Druckgefäßen, die vom US-Department of Transportation zugelassen wurden für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung M319 erlaubt die Mehrfachkennzeichnung von Verpackungen für mehr bitte anmelden