UPDATE Transport radioaktiver Stoffe: Die Schweiz unterzeichnet M332
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff als UN 1010 auch unter 40 Prozent Butadien-Konzentration. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet im Straßenverkehr den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff als UN 1010 auch unter 40 Prozent Butadien-Konzentration. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff als UN 1010 auch unter 40 Prozent Butadien-Konzentration. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen die Beförderung zusammengesetzter Lithiumbatterien ohne Überladungsschutz. für mehr bitte anmelden
Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben abgelaufene ADR-Schulungsbescheinigungen gültig bis zum 30. September 2021. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet im Straßenverkehr den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben abgelaufene ADR-Schulungsbescheinigungen gültig bis zum 30. September 2021. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen die Beförderung zusammengesetzter Lithiumbatterien ohne Überladungsschutz. für mehr bitte anmelden