UPDATE Druckgefäße auf der Straße: Weitere Staaten zeichnen M336
Die multilaterale Vereinbarung gestattet im Straßenverkehr den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet im Straßenverkehr den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen die Beförderung zusammengesetzter Lithiumbatterien ohne Überladungsschutz. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet im Straßenverkehr den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die beiden multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen für Fahrer und Gb bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Hat der Ausstellerstaat die Gültigkeit der Bescheinigungen verlängert, beispielsweise über die multilaterale Vereinbarung M 333, wird dies auch in der Schweiz akzeptiert. für mehr bitte anmelden
Die beiden multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen für Fahrer und Gb bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden
Vom US-Department of Transportation zugelassene nachfüllbare Druckgefäße dürfen in bestimmten ADR-Staaten ein- und ausgeführt werden. für mehr bitte anmelden
Nach einem Bericht der IHK Schwaben hat das Bundesverkehrsministerium angeordnet, abgelaufene ADR-Schulungsbescheinigungen aus Ländern anzuerkennen, die nicht die M333 gezeichnet haben. für mehr bitte anmelden