UPDATE Transport radioaktiver Stoffe: Auch Tschechien und Italien unterzeichnen M332
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Hat der Ausstellerstaat die Gültigkeit der Bescheinigungen verlängert, beispielsweise über die multilaterale Vereinbarung M 333, wird dies auch in der Schweiz akzeptiert. für mehr bitte anmelden
Die beiden multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen für Fahrer und Gb bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden
Vom US-Department of Transportation zugelassene nachfüllbare Druckgefäße dürfen in bestimmten ADR-Staaten ein- und ausgeführt werden. für mehr bitte anmelden
Nach einem Bericht der IHK Schwaben hat das Bundesverkehrsministerium angeordnet, abgelaufene ADR-Schulungsbescheinigungen aus Ländern anzuerkennen, die nicht die M333 gezeichnet haben. für mehr bitte anmelden
Die beiden multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen für Fahrer und Gb bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, unter vereinfachten Bedingungen. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Die multilateralen Vereinbarungen M333 und M334 verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden