Nachprüfung: Erfolgreich bestanden
Eine Nachprüfung gemäß BAM-GGR 006 gestattet dem Verwender bei Kisten aus Pappe Abweichungen vom ursprünglich zugelassenen Verpackungsaufbau. für mehr bitte anmelden
Eine Nachprüfung gemäß BAM-GGR 006 gestattet dem Verwender bei Kisten aus Pappe Abweichungen vom ursprünglich zugelassenen Verpackungsaufbau. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel 019 der BAM listet die anerkannten technischen Regelwerke (ATR) für die Auslegung, den Bau und Prüfung von Tanks auf für mehr bitte anmelden
Der Anhang der Gefahrgutregel 001 beschreibt die Prüfhäufigkeit für die Serienkontrolle bei der Verpackungsherstellung für mehr bitte anmelden
Überwachungsstellen und Sachverständige dürfen seit Ende 2014 keine Inspektionen und Prüfungen an IBC mehr durchführen, können sich aber als Inspektionsstelle anerkennen lassen für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel 016 beschreibt Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen nicht zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe für mehr bitte anmelden
Von den Neuerungen bei Vorschriften und BAM-Gefahrgutregeln berichteten die Experten auf der 37. Sitzung Erfa-Verpackungen in Berlin. für mehr bitte anmelden
Die Dokumente können von der Homepage der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung heruntergeladen werden. für mehr bitte anmelden
Die Anhänge der Gefahrgutregel beschreiben das Verfahren zur Aufnahme neuer Stoffe in die BAM-Assimilierungsliste sowie Schädigungsmechanismen und Labormethoden für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel 017 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung bildet einen Leitfaden für die Prüfung und Zulassung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form für mehr bitte anmelden
Die BAM-GGR 001 regelt das Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC). für mehr bitte anmelden