Elektronisches Beförderungsdokument: Bekanntmachung von 2015 weiter geduldet
Unternehmen, die am 31.01.2022 in der Bekanntmachung vom 15.07.2015 geführt wurden, dürfen diese noch bis zum Jahresende nutzen. für mehr bitte anmelden
Unternehmen, die am 31.01.2022 in der Bekanntmachung vom 15.07.2015 geführt wurden, dürfen diese noch bis zum Jahresende nutzen. für mehr bitte anmelden
Deutschland hat zwei TP1-Stellen bei der Eisenbahnverkehrs-Organisation OTIF benannt. für mehr bitte anmelden
Nach Bekanntgabe im Verkehrsblatt kann nun auch die Frankfurter Firma DB Systel als Trusted Party 1 tätig werden. für mehr bitte anmelden
Mit der neu entwickelten Blockchain-Lösung „Dragon“ sollen sich Gefahrguttransporte rechts- und manipulationssicher organisieren lassen. für mehr bitte anmelden
Unter anderem wurden einige Funktionalitäten im Generator für das Beförderungspapier und die IMO-Erklärung optimiert. für mehr bitte anmelden
Wegen Wartungsarbeiten ist der Zugang zur Website fokus-gefahrgut.de am Donnerstag, den 29. Juli, nur eingeschränkt möglich. für mehr bitte anmelden
Der kürzlich veröffentlichte Leitfaden des Bundesverkehrsministeriums listet die Vorgaben für den Einsatz des elektronischen Beförderungspapiers im Gefahrguttransport auf. für mehr bitte anmelden
IHK Schwaben: Mit der Änderung von Ausnahme 18 (S) GGAV können leere ungereinigte Verpackungen im Werkverkehr ohne Beförderungspapier transportiert werden. für mehr bitte anmelden
Werden die Vorgaben des Leitfadens eingehalten, kann das Beförderungspapier in elektronischer Form gemäß Unterabschnitt 5.4.0.2 ADR/RID/ADN erstellt und mitgeführt werden. für mehr bitte anmelden
Das Programm zur Erstellung des Beförderungspapiers wie auch der IMO-Erklärung ist nun auf dem neuesten Stand. Zudem wurden weitere Sonderfälle berücksichtigt. für mehr bitte anmelden