Werden gefährliche Abfälle gesammelt, gelagert oder befördert, müssen sie eingestuft und entsprechend gekennzeichnet werden. Je nachdem, ob dies aus Sicht des Abfallrechts oder aber des Gefahrgutrechts geschieht, können die Ergebnisse unterschiedlich sein. Besonders schwer hat es der Einstufer, wenn ihm keine ausreichenden Informationen über die Zusammensetzung des Abfalls vorliegen. Unterstützung verspricht in diesem Fall die neu gefasste technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 201 mit einem vereinfachten Verfahren (siehe Beitrag „Einfachere Lösung“).
Entsorgung koordinieren
Entsorgungsprozesse haben je nach Unternehmen unterschiedliche Umfänge. Dabei sollte man keine Informationsquelle vergessen („Konsequenzen der Einstufung“). Auch die Ausnahme 20 aus der GGAV kann ein Hilfsmittel sein, allerdings nicht für jeden („Freiheiten für Abfallerzeuger“). Die Gefährdungsbeurteilung gehört hingegen zu den Grundpflichten in Unternehmen, die mit Abfällen zu tun haben („Prozess für alle“).
Betreiber und Fahrer von Tankfahrzeugen kennen das Problem: Wie ist mit ölhaltigen Betriebsmitteln, auch als Putzlappen bekannt, zu verfahren, wenn sie mit gefährlichem Transportgut getränkt sind („Gefühlte Praxis“)? Bei Saug-Druck-Tanks kann diese Frage ebenfalls auftreten, allerdings nicht in vergleichbarem Maß. Eine Übersicht listet die wichtigsten Hersteller auf und zeigt, welche Fahrzeugtypen, Ausrüstungsteile und sonstiges Zubehör sie anbieten („Unter Druck“).
Nicht angemeldeten Abfall zu erkennen ist eine der Problemlösungen, für die die Reederei Hapag-Lloyd den Innovationspreis Gefahr/gut 2017 erhalten hat. Lesen Sie, wie die Hamburger undeklariertes Gefahrgut mit Hilfe des Suchprogramms „Cargo Patrol“ aufspüren („Ladung unter Verdacht“).
Chemie und Logistik setzen auf das elektronische Beförderungspapier. Das zeigte sich beim Workshop Telematik, den das Bundesverkehrsministerium wie gewohnt auf der Messe transport logistic veranstaltete - jetzt mit Links zu den Vorträgen. für mehr bitte anmelden
Mit Hilfe des Suchprogramms „Cargo Patrol“ erkennt die Reederei Hapag-Lloyd nicht deklariertes Gefahrgut und andere problematische Ladung vor der Verschiffung. mehr
Abfälle nach ihrer Gefährlichkeit einzustufen kann eine problematische Aufgabe sein. Aus Sicht des Stoffrechts ermöglicht die neue TRGS 201 nun ein vereinfachtes Verfahren bei Informationsdefiziten. für mehr bitte anmelden
Bei der Aufarbeitung der Schnittstelle zwischen Abfall- und Gefahrstoffrecht sind zunächst die unterschiedlichen Schutzziele des jeweiligen Rechtsbereiches zu sehen – die Schnittmengen werden deutlich. für mehr bitte anmelden
Wer gefährliche Abfälle auf den Weg schickt, will von der Ausnahme 20 GGAV profitieren. Aber: einige Pflichten bleiben, nicht alle Güter sind dabei und nicht jeder in der Transportkette darf mitmachen. für mehr bitte anmelden
Gefährdungsbeurteilungen und darauf aufbauende Maßnahmen gehören in Unternehmen zu den Grundpflichten. Gefahrgut- und Abfallbeauftragte sollten einen Blick auf die Dokumentation werfen. für mehr bitte anmelden
Rückstände an Armaturen in Tankfahrzeugen sind schnell mit einem Putzlappen zu beseitigen. Warum sind die Tücher dann häufig Gegenstand bei Bußgeldfragen? für mehr bitte anmelden
Für die Sammlung und den Transport flüssiger wie körniger Abfälle sind Saug-Druck-Tankfahrzeuge in vielen Fällen die passende Lösung. Das Angebot der Hersteller ist umfangreich. für mehr bitte anmelden