Schweiz: Prüffristen für tragbare Feuerlöscher geändert
Die neue Schweizer Richtlinie bezieht sich auf die Angaben der Hersteller, eine konkrete Prüffrist wird nicht mehr genannt. für mehr bitte anmelden
Die neue Schweizer Richtlinie bezieht sich auf die Angaben der Hersteller, eine konkrete Prüffrist wird nicht mehr genannt. für mehr bitte anmelden
Laut einer Mitteilung der IHK Schwaben hat eine Beratung in den Gremien BLFA und Erfa GGKontrollV die Gültigkeit der Vorgaben des Herkunftslandes bestätigt für mehr bitte anmelden
Für die Prüffristen von Feuerlöschmitteln gelten zugelassene nationale Standards. Die muss ein Kontrollbeamter erst einmal kennen. für mehr bitte anmelden
Landläufig wird LKW-Fahrern empfohlen, bei Ladungsbränden sofort das Weite zu suchen. Dabei lässt sich ein souveränerer Umgang mit einigen Hilfsmitteln gut üben. Ein Plädoyer für intensive Praxisausbildung. für mehr bitte anmelden