Asbesthaltige Abfälle: Neufassung der LAGA-Mitteilung 23 erschienen
Die Vollzugshilfe gilt für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen, gibt Hinweise zur Beförderung und soll zu einem bundeseinheitlichen Vorgehen führen. für mehr bitte anmelden
Die Vollzugshilfe gilt für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen, gibt Hinweise zur Beförderung und soll zu einem bundeseinheitlichen Vorgehen führen. für mehr bitte anmelden
Die Vorschriften für Lagerung und Versand gefährlicher Abfälle verlangen nicht nur geeignete Verpackungen, sondern auch die richtige Kennzeichnung. für mehr bitte anmelden
Fallen in einem Betrieb gefährliche Abfälle an, müssen sie bis zur Entsorgung nicht nur vorschriftsmäßig gelagert, sondern auch richtig verpackt, gekennzeichnet und bezettelt werden. für mehr bitte anmelden
Bei einer Kontrolle in Baden-Württemberg wurden gefährliche Abfälle in ungesicherten und teilweise beschädigten Fässern auf einem Lkw festgestellt für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, unter vereinfachten Bedingungen. für mehr bitte anmelden
Geändert werden im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 die Tabellen für Algerien, Chile, Chinesisch-Taipeh, Indien, Liberia, Moldau und Thailand. für mehr bitte anmelden
Der Entsorgerverband befürchtet zu niedrige Grenzwerte für Abfälle, die persistente organische Schadstoffe enthalten. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. UPDATE: Die Änderungen wurden im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. UPDATE: Der Bundesrat hat die Änderung angenommen. für mehr bitte anmelden
Wer Abfall in Österreich befördert, muss sich ab dem 1. Januar 2022 beim österreichischen Umweltbundesamt registrieren. Das ist aber noch nicht alles. für mehr bitte anmelden