Versandstücke mit gefährlichen Gütern müssen gut sichtbar und lesbar gekennzeichnet sein. Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, heißt es in Absatz 5.2.2.1.1 ADR. Dazu kommen die UN-Nummer des Versandstücks sowie, falls erforderlich, Ausrichtungspfeile, das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe, für Lithiumbatterien und weitere in Kapitel 5.2 genannte Stoffe.
Kennzeichen sind aber auch an Fahrzeugen, Containern, ortsbeweglichen Tanks und anderen Behältern anzubringen, die für die Gefahrgutbeförderung genutzt werden. Dazu gehören die sogenannten Placards oder Großzettel, die orangefarbenen Warntafeln ohne oder mit Kennzeichnungs- und UN-Nummer sowie weitere Kennzeichen, etwa für erwärmte oder umweltgefährdende Stoffe. Beschreiben ist dies in Kapitel 5.3 ADR.
Das vorliegende Dossier listet chronologisch alle Informationen zum Themenkreis Kennzeichen und Kennzeichnung auf, die bis heute auf dem Portal fokus-gefahrgut.de veröffentlicht wurden. Dies beinhaltet auch diverse Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Tabellen und Übersichten, die heruntergeladen, abgespeichert, ausgedruckt und zum Teil sogar am Bildschirm ausgefüllt werden können.
Die Luftfahrtvereinigung will sicherstellen, dass die von diesen Fahrzeugen ausgehende Gefahr eindeutig als „Lithiumbatterie“ und nicht nur als „sonstige Gefahr“ erkennbar ist. für mehr bitte anmelden
Die Kennzeichnung muss in mindestens einer Amtssprache des Ortes erfolgen, an dem der Stoff oder die Zubereitung an private oder berufliche Verwenderinnen abgegeben wird. für mehr bitte anmelden
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/692 wird die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst. für mehr bitte anmelden
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IHK Schwaben: Bei einer Freistellung von Stoffen der UN 3082 gemäß Sondervorschrift 375 ist keine Kennzeichnung der Außenverpackung erforderlich. für mehr bitte anmelden
Nach Erkenntnissen des Versicherers versuchen Verlader, den Stoff beim Transport ab China als flüssigen umweltgefährdenden Stoff der Klasse 9 zu deklarieren. für mehr bitte anmelden
Mit der Initiative sollen die Unternehmen sensibilisiert werden, Unfälle und negative rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu verhindern. für mehr bitte anmelden
Im Kombinierten Verkehr unterscheiden sich die Gefahrgutvorschriften der beteiligten Verkehrsträger vor allem bei der Kennzeichnung der Ladeeinheiten. für mehr bitte anmelden
Die Hamburger Beratungsfirma Umco hat einen Leitfaden für ein chinesisches Sicherheitsetikett für Chemikalien zusammengestellt. für mehr bitte anmelden
Die zweisprachige Branchenübersicht listet Kontakt- und Servicedaten vieler Firmen, Behörden, Verbände und anderer Institutionen zum Thema Gefahrgut auf. für mehr bitte anmelden