Explosivstoffe: Frankreich unterzeichnet M313
Die multilaterale Vereinbarung vereinfacht den Transport älterer Munition der Streitkräfte zur Zerstörung für mehr bitte anmelden
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Die 17. Liste der Feststellungen bezieht sich auf neue Stoffe, die in der Bekanntmachung vom Dezember 1986 noch nicht enthalten sind für mehr bitte anmelden
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Bei der Beförderung explosiver Stoffe der Klasse 1 nach und durch Italien gelten nicht nur die
internationalen Vorschriften. Es ist auch ein nationales Genehmigungsverfahren zu absolvieren. für mehr bitte anmelden
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Bei der Beförderung explosionsgefährlicher Stoffe tritt in Deutschland das Sprengstoffrecht neben das Gefahrgutrecht. für mehr bitte anmelden
Die Verordnung (EU) Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe wurde berichtigt für mehr bitte anmelden
Die Anpassung dient der Inkraftsetzung des IMDG-Codes in der Fassung des 38. Amendments und der Änderungen weiterer internationaler Codes für mehr bitte anmelden
Im Hinblick auf mögliche terroristische Anschläge will die EU-Kommission den Zugang zu Stoffen weiter beschränken, aus denen Explosivstoffe hergestellt werden können. für mehr bitte anmelden
Der Spediteursverband DSLV hat sein Merkblatt für den Straßentransport auf den neuesten Stand gebracht für mehr bitte anmelden